Waffengesetz bezüglich Schwerter
Verfasst: Sonntag 9. Mai 2010, 15:58
Heya,
ich spiele mit dem Gedanken mir folgendes Schwert zuzulegen:
http://www.swords-and-more.com/shop1/pr ... ts_id/2542
http://www.sword-buyers-guide.com/chaos.html
Vermutlich ausschließlich zu Deko zwecken, aber es fühlt sich einfach besser an, wenn ein Schwert auch "funktionieren" könnte (statt ein Schwert aus Plastik an der Wand hängen zu haben, das bei der kleinsten Berührung in tausend stücke bricht, übertrieben gesprochen).
Was mich vor allem bei der Produktbeschreibung bezüglich Waffengesetze in's grübeln kommen lässt, ist: "Die Klinge besteht aus gehärtetem Karbonstahl und ist scharf."
Jetzt bin ich mir allerdings nicht sicher, wie sich das mit dem französischen Waffengesetz verinbaren lässt. Nach Deutschem ist es afaik erlaubt, ein solches Schwert zu besitzen, in der öffentlichkeit aber nur in einem "verschlossenen" Behälter zu transportieren.
Hat da jemand ein wenig Ahnung von?
ich spiele mit dem Gedanken mir folgendes Schwert zuzulegen:
http://www.swords-and-more.com/shop1/pr ... ts_id/2542
http://www.sword-buyers-guide.com/chaos.html
Vermutlich ausschließlich zu Deko zwecken, aber es fühlt sich einfach besser an, wenn ein Schwert auch "funktionieren" könnte (statt ein Schwert aus Plastik an der Wand hängen zu haben, das bei der kleinsten Berührung in tausend stücke bricht, übertrieben gesprochen).
Was mich vor allem bei der Produktbeschreibung bezüglich Waffengesetze in's grübeln kommen lässt, ist: "Die Klinge besteht aus gehärtetem Karbonstahl und ist scharf."
Jetzt bin ich mir allerdings nicht sicher, wie sich das mit dem französischen Waffengesetz verinbaren lässt. Nach Deutschem ist es afaik erlaubt, ein solches Schwert zu besitzen, in der öffentlichkeit aber nur in einem "verschlossenen" Behälter zu transportieren.
Hat da jemand ein wenig Ahnung von?