Wie Auto in Deutschland abmelden?

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
jauno
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Sonntag 28. Oktober 2007, 21:26

Hallo allerseits.
Nachdem ich es nun nach 3 Monaten endlich geschafft habe, mein Auto in Beziers zuzulassen bleibt die Frage, was ich mit den alten deutschen Schildern mache bzw. eigentlich besser was ich tun muss, um mein Auto nun in D endgültig abzumelden. Eine schlüssige Antwort darauf konnte mir meine Zulassungsstelle in D nach Nachfrage nicht geben. Die deutschen KFZ-Papiere hat ja die Sousprefecture einbehalten, die Schilder habe ich noch. Weiss jemand, wast genau zu tun ist?
Viele Grüße aus Serignan
Norbert
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Gero
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Sonntag 28. Oktober 2007, 22:05

Theoretisch...und auch praktisch...konntest du dein Auto nur mit einer "Attestation de levée des sceaux" anmelden, also mit einer Abmeldebescheinigung.
Damit ist deiner Pflicht genüge getan. Du dürftest damit keine Stempel mehr auf dem Nummernschild haben und kannst sie dir zur Verzierung an die Garagenwände hängen... :wink:
Gruß
Gero
herbertp
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Sonntag 28. Oktober 2007, 22:19

Hallo Norbert Bonne Chance, und vieeeel Geduld mit den deutschen .....
Geh mal in die Suche, dazu gibt es .....KFZ ANMELDEN
aber vielleicht klappt ja auch dieser Link.
auf Seite 4 dann mein damaliger Post
http://forum.frankreich-info.de/viewtop ... z+abmelden
Punkt 1
mein Auto war in D noch nicht abgemeldet. Und nach der Controle technique und und dem Besuch bei der DRIRE, wo ich den Kraftfahrzeugschein abgab, schliesslich wollte ich doch mit meinem Auto weiterhin fahren und dazu braucht man nun mal die Zulassungspapiere, und überhaupt, in F hat man keinen Fahrzeugbrief als Zeichen des Besitzes, also weg damit, was brauche ich zwei Papiere fûr ein Fahrzeug. Und die DRIRE schickt die Unterlagen an die Prefecture und irgendwann erhalte ich von der Prefecture eine Einladung und ... zahle einige hundert euro und bekomme meine GRAUE KARTE ... siehe oben Punkt 2
Aber jetzt Punkt 0:
ja und dann in Deutschland:
Abmelden eines Fahrzeuges von dem ich die frz Papiere hatte und meinen KFZ-schein und keinen KFZ-Brief mehr. Riesiger stundenlanger Verwaltungsakt! ... anderer Sachbearbeiter.. Treppe hoch .. Dienststellenleiter ... Auf meine Angaben, dass der Franzoesische Staat meinen Brief einbehalten und gestohlen haette, wusste man nicht, wen man als Dieb anzeigen sollte .... Der KFZ-Brief wurde schliesslich als verloren gemeldet. Eidesstattliche Erklaerung, dass ich nicht mehr im Besitze des Briefes sei .. dreifache Ausführung ... Nach Stunden bekam ich die Abmelde-Papiere.

das war also mein! franzoesischer (KFZ-ummelde-leidens)weg
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HeinBlöd
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Dienstag 30. Oktober 2007, 01:40

Hallo,
Also eigentlich kommt ja die Abmeldung vor der Neuanmeldung, deshalb die Frage, ob Du das Auto beim (Honorar-)Konsulat schon abgemeldet hast.
Dann müsstest du die von Gero erwähnte "Attestation de Leveé des Sceaux" haben, was eine vollwertige Abmeldebescheinigung darstellt. Das Konsulat meldet dann die Abmeldung nach D zu Deinem Strassenverkehramt weiter, damit das Kfz dort als endgültig stillgelegt registriert wird.

Falls nicht, musst Du eben mit den Schildern und noch vorhandenen Brief/Schein dorthin [(Honorar-)Konsulat ] und das Auto abmelden.
Wenn keine Papiere mehr vorhanden, solltest Du vorher anrufen und nachfragen, ob Du u.U. eine Attestation der Prefecture darüber benötigst, dass sie die dt. Papiere eingezogen haben.
Grundsätzlich ist die beste Reihenfolge bei einer Ummeldung von D nach F immer
  • CT
  • Versichern
  • Centre des Impôts - Steuerbefreiung
  • Konsulat, Abmeldung
  • Drire (Wenn keine Attestation de Conformite vorhanden - nach 1999 kostenlos beim Neukauf )
  • [u.U. Service des Mines - falls nur Conformite partielle]
  • Prefecture, Karte Grausam
So gibt es am wenigsten Probleme und man kann praktisch während des ganzen Vorganges das Fahrzeug benutzen
jauno
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Dienstag 30. Oktober 2007, 08:35

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten, jedoch ist mir trotzdem das Prozedere noch nicht ganz klar.
Ich hatte mein Auto in F angemeldet, ohne es vorher in D abgemeldet zu haben, habe also keinerlei deutsche KFZ-Papiere mehr. Eine attestation de levée des sceaux habe ich auch nicht bekommen. Das einzige was sich habe, ist die carte grise. Nach D fahren kann ich wegen der großen Entfernung auch nicht so einfach. Kann ich also mit der carte grise beim Konsul das Auto abmelden?
Gruß Norbert
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HeinBlöd
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Dienstag 30. Oktober 2007, 09:01

Das Problem ist, dass Du leider bei der Ummeldung etwas falsch gemacht hast in der Reihenfolge. Deshalb ist es schwer, Dir da eine fundierte und allgemeingültige Antwort zu geben.
Du hättest die Abmeldung machen müssen, bevor Du die deutschen Papiere abgegeben hast.
siehe hier:
http://www.allemagne.diplo.de/Vertretun ... seite.html

Du must wirklich beim nächsten (Honorar-) Konsulat anrufen und denen den Fall erklären, denn
Du musst das Fahrzeug auf jeden Fall dort abmelden. Das in Deutschland zu tun, halte ich für umständlicher, da die Leute bei den Konsulaten wohl eher mit der Materie der Auslandsummeldung vertraut sind als ein Sachbearbeiter am Strassenverkehrsamt.
Siehe Post von Herbertp! Es ist Vorschrift in F, dass die Prefecture den Brief einzieht und in aller Regel rücken die den auch nicht mehr heraus!
Ich vermute, dass Du entweder eine Bestätigung der Prefecture über den Verbleib des Briefes brauchst oder u.U. den Brief als verloren melden musst.

Ich glaube für Deinen Wohnort musst Du Dich hierhin wenden:

Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland
Leiter Martin Andersch, Honorarkonsul
Ort Montpellier

Maison des Rélations Internationales, Esplanade Charles de Gaulle, 34000 Montpellier (Parking Corum).

Telefon (0033 4) 67 60 75 46
Fax (0033 4) 67 64 29 77
Postadresse Consul Honoraire de la République fédérale d'Allemagne, Maison des Rélations Internationales, 14, descente en Barrat, 34000 Montpellier, Frankreich.
Amtsbezirk Département Hérault. Übergeordnete Auslandsvertretung: Generalkonsulat Marseille.
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Gero
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Dienstag 30. Oktober 2007, 10:09

Nicht er hat etwas falsch gemacht, sondern die franz. Behörde.
Dahin würde ich mich noch mal wenden und denen mal erklären, dass man ein Auto, das in D angemeldet ist, nicht gleichzeitig in F zulassen kann...aber das ist voll hoffnungslos.
Ich würde ein formloses Schreiben aufsetzen und meiner Zulassungsbehörde den Fehler der Franzosen erklären und das Auto für hiermit endgültig abgemeldet erklären... :twisted: ... dürfte nicht weiter schwierig sein.
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HeinBlöd
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Dienstag 30. Oktober 2007, 10:14

Prizipiell hast Du Recht Gero, aber jeder wird Dir sagen, dass Du selbst dafür verantwortlich bist.
Eigentlich hätten ohne die Attestation leveé des Sceaux das Auto nicht zulassen dürfen,
wenn Du Dich aber darüber beschwerst, werden sie Dich fragen, ob Du lieber wieder für alles ne beglaubigte Übersetzung abgeben möchstest :D
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Gero
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Dienstag 30. Oktober 2007, 14:35

:mrgreen: nene ...also überlegt euch mal, was das bedeutet...

Du kannst immer mal nach bedarf Schilder wechseln ... :lol: Europa im Idealzustand..
Willst du die Abmeldung wirklich durchführen ?...kannst mir ja die Schilder auch verkaufen...kenne da so eine Bank . :twisted: :mrgreen:
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Aperdurus
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Dienstag 30. Oktober 2007, 15:18

@norbert

An Deiner Stelle würde ich an die deutsche Zulassungsstelle, die früher für Dich zuständig war, ein Schreiben schicken, daß "das Fahrzeug mit Wirkung vom..… in Frankreich auf die Nummer…. umgemeldet worden ist. Schilder und Brief sind von den fr. Behörden eingezogen worden. "
Dann noch Kopie der carte grise beilegen und fertig.

Und zusätzlich an das Konsulat die Frage stellen, wie das Fahrzeug abzumelden ist, wenn die französische Behörde alle dazu notwendigen Unterlagen einbehalten hat. Bzw. ob das Fahrzeug von der französischen Behörde automatisch in D abgemeldet wird.

Das Konsulat soll ja die (hilflosen) deutschen Bürger im Ausland unterstützen.

Gruß aus der Drôme
Aperdurus
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HeinBlöd
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Dienstag 30. Oktober 2007, 15:54

Das heimische Strassenverkehrsmt wird normalerweise vom Kraftfahrtbundesamt benachrichtig.
Und das wieder vom Konsulat.

Ich glaube nicht, dass die beim Strassenverkehrsmt bei nichtamtlicher Post irgendetwas tun, denn jeder kann denen ja alles mitteilen ...
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Aperdurus
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Dienstag 30. Oktober 2007, 19:00

Die zwei Briefe kosten 15 min Zeit und 1,10€ Porto. Dazu Papier und Umschlag.
Warum also nicht probieren? Mindestens hat dann Norbert das ihm Zumutbare getan. Mit Bedenken hat man noch nie etwas erreicht. :D

Nebenbei bin ich überzeugt, daß es funktioniert. Meine Erfahrung mit Zulassungsstellen sind - was die letzte Zeit anbelangt - durchaus positiv.

Also nur Mut, kann nicht mehr als schiefgehen.

Gruß Aperdurus
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salchow
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Donnerstag 1. November 2007, 16:25

Ich hatte genau dasselbe Problem, und bin auf nen netten Beamten bei der Zulassungsstelle gestoßen. Hier der Ablauf:

"Guten Tag, wie kann ich Ihnen helfen?"
- "Guten Tag. (Kurzform:) Auto im Ausland angemeldet, Papiere einbehalten, was tun?"
"Oh nach Frankreich, was verschlägt Sie denn dahin?" (Kurzer Plausch). "Hm. eigentlich hätten sie das Auto ERST abmelden müssen, und mit Ausfuhrkennzeichen nach Frankreich zur Anmeldung. Aber wissen Sie was, Sie melden den Fahrzeugbrief als gestohlen, und ich trage ein, den Fahrzeugschein bekommen und meinerseits verloren zu haben, das geht auf meine Kappe.
Jetzt kratzen Sie bitte nur noch draußen auf dem Flur Ihre Stempel aus den Kennzeichen, und führen mir diese nochmal vor. Vielen Dank, das macht dann bitte 5,70€ für den Vorgang inklusive Verlusterklärung. Auf Wiedersehen"

Alles in allem ca. 20 Minuten Wartezeit und keine 5 Minuten als ich dann an der Reihe war. Glück muss man haben!
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HeinBlöd
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Donnerstag 1. November 2007, 19:24

Gero hat geschrieben::mrgreen: nene ...also überlegt euch mal, was das bedeutet...

Du kannst immer mal nach bedarf Schilder wechseln ... :lol: Europa im Idealzustand..
Willst du die Abmeldung wirklich durchführen ?...kannst mir ja die Schilder auch verkaufen...kenne da so eine Bank . :twisted: :mrgreen:
Ja und endlich die James Bond Variante in echt :D

Auf''s Knöpfchen drücken und die Kennzeichen drehen sich einfach um und man hat ein anderes :lol:
ENDLICH kann man 2CV als Fluchtwagen beim Banküberfall nutzen :twisted: :mrgreen:
owillco
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Dienstag 20. November 2007, 23:19

Hallo, bei mir hat das einfacher funktioniert. Ich habe das Auto mit der deutschen Zulassung nach Frankreich gefahren, Steuerbescheinigung eingeholt, CT und den Gang zur DRIRE erledigt. Bei der Prefecture musste ich nur den deutschen Fahrzeugbrief vorlegen, den ich anstandslos wieder mitnehmen konnte. Eine Kopie hat denen gereicht. Die Carte-grise wurde ausgestellt und nach einem Besuch bei der Versicherung rollte der Wagen unter franz. Flagge. Die deutschen Papiere habe ich samt Kennzeichen nach Deutschland geschickt, ein Familienangehöriger hat dann das Fahrzeug in D ganz normal abgemeldet. Ergo wird es auch relativ unkompliziert sein, wenn ich das Fahrzeug eines Tages doch wieder in D anmelden möchte.
Bellie
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Sonntag 3. November 2013, 00:18

Hallo,
ich habe mal den alten Beitrag wieder hervorgekramt ;)

Die letzte Variante des Abmeldens gefiel mir am Besten :mrgreen:

Aber geht das 2013/2014 auch noch so?

Verlangen die franz. Behörden keine Abmeldebescheinigung aus D?

Und wenn man den Wagen erst in D abmelden muss, geht das immernoch in einem Konsulat??

Muss man nun den deutschen Brief in Frankr. abgeben?

CT würde bei meinem Wagen entfallen, ist ein Neuwagen mit EZ in Deutschl. 6/2013.
Axurit
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Sonntag 3. November 2013, 08:40

Hallo,

Hier habe ich aufgeschrieben, wie das bei Mir im Dezember 2011 gelaufen ist.

Gruß
Rainer
Bellie
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Sonntag 3. November 2013, 15:13

Danke für den Link ,Rainer.

Du bist also zur deutschen KFZ-Stelle gefahren, um den Wagen dort persönlich abzumelden??? Ich nehme mal an, mit einem anderen Fahrzeug.....
Axurit
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Sonntag 3. November 2013, 15:20

Bellie hat geschrieben:Du bist also zur deutschen KFZ-Stelle gefahren, um den Wagen dort persönlich abzumelden??? Ich nehme mal an, mit einem anderen Fahrzeug.....
Nein, ich habe, nachdem das Fahrzeug in Frankreich angemeldet war, die deutschen Schilder und die Bescheinigung der Präfektur an einen Bekannten in Deutschland geschickt, der damit zur Zulassungsstelle gegangen ist.

Man sollte darauf achten, dass man im Besitz der deutschen Schilder bleibt. Die französische Werkstatt hat gemeint, eigentlich müsste sie die alten Nummernschilder vernichten.
Bellie
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Sonntag 3. November 2013, 16:48

aha. Und: was meinst du jetzt genau mit "Werkstatt" CT??

Halb zum Thema gehörend....

Hast du die Einschub-Schilderhalter aus Deutschl. am Auto gelassen, oder wirklich die franz. Schilder fest an die Karosserie schrauben lassen?
Yoyo
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Montag 4. November 2013, 12:03

Bellie hat geschrieben: Hast du die Einschub-Schilderhalter aus Deutschl. am Auto gelassen, oder wirklich die franz. Schilder fest an die Karosserie schrauben lassen?
Hallo Bellie,

Wenn Du sie nicht mit Nieten (rivets) befestigst, kann Dich das 45.- Euro kosten, Schrauben gehen nicht, da könnte man sie ja abschrauben:
Il est obligatoire d'avoir des plaques d'immatriculation en bon état et posées de manière inamovible, sous peine d'amende (45 ¤)."Inamovible" implique que les vis ou autre moyen de fixation de ce genre sont proscrits.
aus: http://www.linternaute.com/auto/pratiqu ... ation.html
Bellie
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Montag 4. November 2013, 16:28

Achso, Nieten, ja klar

Obwohl: ich weiß, dass die CT schon einen PKW abgenommen hat, der die Schilder "auf deutsche Art" angebracht hatte....... ohne Probleme....
Ein Autozubehörhandel hatte diese (deutschen :) ) Halter verkauft und angebracht........
Axurit
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Dienstag 5. November 2013, 12:12

Bellie hat geschrieben:Obwohl: ich weiß, dass die CT schon einen PKW abgenommen hat, der die Schilder "auf deutsche Art" angebracht hatte....... ohne Probleme....
Das ist in F nicht anders als beim TÜV in D, da wird der technische Zustand des Fahrzeugs überprüft. Wenn man ein Fahrzeug importiert, dann fährt man ohnehin noch mit den deutschen Kennzeichen zur Contrôle technique. Die 45 Euro werden dir von der Polizei oder Gendarmerie aufgedrückt.
Bellie
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Dienstag 5. November 2013, 12:24

Die ersten franz. Kennzeichen waren angenietet worden, da dann ein Adresswechsel stattfand, kamen neue Kennzeichen ins Spiel und die wurden mittels Halter angebracht...... und danach ging es zur CT

Aber du meinst sicher, bei Verkehrskontrollen..... :wink:
Axurit
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Dienstag 5. November 2013, 12:57

Bellie hat geschrieben:Die ersten franz. Kennzeichen waren angenietet worden, da dann ein Adresswechsel stattfand, kamen neue Kennzeichen ins Spiel und die wurden mittels Halter angebracht...... und danach ging es zur CT

Aber du meinst sicher, bei Verkehrskontrollen..... :wink:
Natürlich, oder machen Polizei und Gendarmerie etwa Contrôle technique? Bei der CT wird vieles nicht geprüft, was bei einer Verkehrskontrolle zu Ärger führen kann.

Es ist halt, wie so oft im Leben, eine Frage der Abwägung zwischen Fun und Risk. Wem das Gefühl, sich durch die Anbringungsart seiner Kfz-Kennzeichen von der Masse abzuheben, das Risiko wert ist, bei einer Kontrolle des fließenden oder ruhenden Verkehrs die 45 Euro aufgebrummt zu bekommen, der soll's machen. Die Contrôle technique steht dem jedenfalls nicht im Weg.
Napoleon51
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Mittwoch 6. November 2013, 00:51

Und da man ja auch lernt, habe ich nach einem Kennzeichen- Diebstahl (in D, deutsches Kennzeichen in "Klick-Halter") die Kennzeichen nach französischem Vorbild mit 4 Nieten annieten lassen. Allerdings hätte ich gerne die französischen blauen und weißen Nieten, so etwas gibt es natürlich hier in D nicht.
Yoyo
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Mittwoch 6. November 2013, 08:59

Napoleon51 hat geschrieben: nach einem Kennzeichen- Diebstahl (in D, deutsches Kennzeichen in "Klick-Halter")
Genau das gleiche uns vor Jahren auf einer Raststätte bei Baden-Baden auch passiert. War sehr ärgerlich, weil man nicht einfach ein Schild nachmachen lassen kann, sondern ein völlig neues Kennzeichen kriegt.

Witzig war, dass auf einem Rastplatz in Frankreich 2 Stunden später uns ein Gendarm wegen des fehlenden Schildes ansprach und sichtlich erleichtert war, dass das in Deutschland geklaut worden war und nicht in Frankreich.
Napoleon51
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Donnerstag 7. November 2013, 23:41

...und wenn ich mir dann noch vorstelle, ich müsste mein .. .. 83 abgeben... :oops: :evil:
Tonton
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Samstag 9. November 2013, 05:25

Napoleon51 hat geschrieben:...
Allerdings hätte ich gerne die französischen blauen und weißen Nieten, so etwas gibt es natürlich hier in D nicht.
Selbst in Deutschland gibt es Farben, die auf Metall haften sollen !
Notfalls, probier es einfach mit Nagellack :mrgreen: :roll: :lol:
Bellie
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Dienstag 4. Februar 2014, 12:35

Hier ein Link deutscher Vertretungen in Frankreich.

"Aktueller Hinweis!
Seit dem 1. Juli 2012 können Abmeldungen / Umschreibungen von Kraftfahrzeugen durch die deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich nicht mehr vorgenommen werden."
Bellie
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Mittwoch 5. Februar 2014, 19:08

Axurit hat geschrieben:
Bellie hat geschrieben:Du bist also zur deutschen KFZ-Stelle gefahren, um den Wagen dort persönlich abzumelden??? Ich nehme mal an, mit einem anderen Fahrzeug.....
Nein, ich habe, nachdem das Fahrzeug in Frankreich angemeldet war, die deutschen Schilder und die Bescheinigung der Präfektur an einen Bekannten in Deutschland geschickt, der damit zur Zulassungsstelle gegangen ist.

Man sollte darauf achten, dass man im Besitz der deutschen Schilder bleibt. Die französische Werkstatt hat gemeint, eigentlich müsste sie die alten Nummernschilder vernichten.
Nur noch mal zum Verständnis:
Bei der deutschen Zulassungsstelle meldet man den Wagen (bzw. lässt ihn abmelden) ohne Kommentar ab? Gibt also gar nicht an, dass das Fahrzeug jetzt unter französischer Flagge fährt? (ich weiß, dass sie noch fragen, ob das Kennzeichen für eine bestimmte Zeit noch für das Fahrzeug reserviert bleiben soll. Hab schon einen Wagen, der in D verbleiben sollte, abgemeldet)

Wie bekommt man die Préfecture dazu, dass sie den Original KFZ Brief wieder rausrücken und nur eine Kopie einbehalten???
Was, wenn die sich weigern? (käme eventuell nur ein Sitzstreik in Frage... :mrgreen: :mrgreen: )

DIRE nur , wenn man keine EU Bescheinigung hat, ja ?
DANKE EUCH!!! :D
Yoyo
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Donnerstag 6. Februar 2014, 07:32

Bellie hat geschrieben: Wie bekommt man die Préfecture dazu, dass sie den Original KFZ Brief wieder rausrücken und nur eine Kopie einbehalten???
Was, wenn die sich weigern? (käme eventuell nur ein Sitzstreik in Frage... :mrgreen: :mrgreen: )
Den KFZ-Brief bekommst Du nicht wieder. Du kannst Dir ja sicherheitshalber vorher eine Kopie davon machen. Den Brief brauchst Du auch nicht, um das Auto gegebenenfalls wieder in D anzumelden, sonst könnte man ja nie ein in F gekauftes Auto in D anmelden. Die carte grise ersetzt Brief und Schein.
Bellie
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Freitag 7. Februar 2014, 00:15

Auto in Frankreich anmelden

Ich habe auf der Préfecture Seite der Vendée folgenden Text gefunden:

http://www.vendee.gouv.fr/tout-savoir-s ... tml#F19222

Was mich irritiert ist folgender Hinweis:
À noter : dans certains départements, les dossiers de demande de certificat d'immatriculation pour les véhicules importés de pays tels que la Belgique, l'Allemagne, l'Espagne, l'Italie, le Luxembourg ou la Suisse (liste non exhaustive) sont traités avec un délai pouvant aller jusqu'à plusieurs semaines et il n'est pas délivré de CPI.

Mit welchem Papier fahr ich denn in der Zwischenzeit durch die Gegend??
Deutscher Kfz-Schein und Brief wird eingezogen - neue Carte grise noch nicht ausgestellt, auch nichts Vorläufiges......

Konsulate übernehmen nicht mehr das Abmelden - was geschieht (was macht) die préfecture mit den deutschen Papieren???
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HeinBlöd
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Freitag 7. Februar 2014, 10:52

Die deutschen Papiere werden entweder vernichtet oder bestenfalls archiviert.
Mit der endgültigen Abmeldung in D existiert das Auto nicht mehr dort.
Ich weiss nicht, wie mittlerweile die Fristen so sind in Deutschland, aber auch da war es früher schon so, daß ein Fahrzeugbrief eines abgemeldeten Autos nach einer Zeit ungültig wird. (Es waren 6 Monate ??) .
Danach wird auch dort eine "Vollabnahme" beim Tüv fällig.

Wenn du also nicht in diesem Jahr noch wieder das Auto in D anmelden willst, vergiss den deutschen Fahrzeugbrief, denn er ist zu nichts mehr gut.

Für die Zeit bis zum Erhalt der Carte Grise, kann ich keine 100% gültige Auskunft geben, da dir, je nach Institution, jeder was anderes erzählen wird.
Variante 1 :
-Das Auto muss auf das alte deutsche Kennzeichen in Frankreich versichert sein (-> grüne Vignette mit dt Kennzeichen oder Fahrgestellnr. )
- Als Ersatz für die CArte Grise genügt eine Kopie der Demande de Carte Grise

Variante 2:
-Du musst dir eine "WW" Nummer besorgen (Also ein Export bzw Import Kenzeichen, sowas wie rote Nummern in Deutschland)

Variante 3:
-Das Auto ist nicht angemeldet und darf nicht bewegt werden, da man ja mit einem abgemeldeten Auto nicht fahren darf .... :P

Wobei Variante 3 im Prinzip quatsch ist, da man sich dann ja mit Variante 2 immer behelfen könnte.

Wie das in deiner Gegend gehandhabt wird, erfragst du am besten auf der nächsten Gendarmerie, da die diejenigen sein werden, die dir im Erstfall den PV für das fahren eines nicht zugelassenen KFZ aufdrücken. (80€, wenn nicht erhöht). Die meisten anderen Interessiert das nicht sooo sehr, ob du legal unterwegs bist, oder nicht.

Für die WW nummern auf der Prefecture anrufen und fragen, was man vorlegen muss. U.U. braucht du noch den KFZ-Brief und deshalb unbedingt erkundigen, bevor du den Brief aus der Hand gibst.
Bellie
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Freitag 7. Februar 2014, 11:52

Danke dir für die ausführliche Antwort :D

Ich habe mir überlegt, zur préfecture zu fahren (bewaffnet mit meinen deutschen Papieren: Schein und Brief, EU Konf.bestätigung, Autokatalog betr. Co2....) und VORAB dort mal genau nachzufragen:
wieviele cv hat der Wagen lt préfecture (lt. Versicherung muss cv nicht mit Versicherungs-cv übereinstimmen)
Was kostet mich die Anmeldung
Wie ist die exaxte bonus/malus Regelung für meinen Wagen
Was genau an Papieren hätte man gerne (da in D gekauft)
Wie ist der Ablauf hier bei uns, wann bekomm ich die carte grise
.....
was hab ich jetzt vergessen..... :?


Welchen Co2 Wert nimmt die préfecture für die Bonus/MalusBerechnung?
Ich hab gelesen, dass das auf der fanz. carte grise (bei schon in F angemeldeten Fahrzeugen) steht.

In meinem Brief sind mehrere Co2 Werte (innerorts, außer... und ein Durchschnittswert) angegeben.
Yoyo
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Freitag 7. Februar 2014, 16:08

Hier kannst Du die Puissance fiscale Deines Automodells abfragen (falls es nicht zu alt ist):

http://www.neowebcar.com/puissance-fiscale

Hier kannst Du den Preis für Deine carte grise je nach dept. ausrechnen:

http://www.carte-grise.org/cout_carte_grise.htm

Wenn Dein Auto in D ab 2008 gekauft ist, fällt der Bonus/Malus beim Umschreiben in F an:

http://www.carte-grise.org/eco_pastille ... _neufs.htm

Hier kannst Du kucken, wie viel CO2 Dein Auto ausspuckt:

http://vosdroits.service-public.fr/part ... 8602.xhtml

Deinen Autokatalog kannst Du zuhause lassen.
Bellie
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Freitag 7. Februar 2014, 17:02

Hallo Yoyo - DANKE! :D

Einiger dieser Seite kannte ich schon, hatte auch schon mal versucht, die Kosten errechnen zu lassen, man wollte aber meine Daten plus Emailadresse... da hab ich immer abgebrochen.

Cv ist für meinen Wagen nicht wirklich einfach zu ermitteln....
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HeinBlöd
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Samstag 8. Februar 2014, 01:21

Bellie hat geschrieben: wieviele cv hat der Wagen lt préfecture (lt. Versicherung muss cv nicht mit Versicherungs-cv übereinstimmen)
.
Wahrscheinlich ist damit gemeint, dass CV und CV-fiscale zwei verschiedene Dinge sind.

Es gibt in seltenen Fällen (Autokataloge, Ersatzteillisten) die Angabe der CV.
Das entspricht der deutschen PS und wird aber auch hier eigentlich mittlerweile durch KW ersetzt. (Also sowas wie 55CV/40KW)

Für alles andere 'offizielle' rechnet man immer in CV-Fiscaux (also sowas wie 5CV) .
Das ist für die Carte Grise und die Versicherung der gleiche Wert, da sowohl der Preis der CG u.A. nach CV gerechnet wird, als auch der Satz der KFZ- Versicherung .

Bei der Versicherung, kannst du versuchen deine deutschen Prozente angerechnet zu bekommen.
Allerdings rechnet man hier andersrum, soll heißen die deutschen 40% (die ich noch bezahle ) werden hier zu 50% Reduktion (die ich nachgelassen bekomme) .
Mehr als 50% Reduktion gibts nicht (ausser für spezielle Verträge) .
Also wer in Deutschland auf 40% ist , geht hier quasi hoch auf 50%.
(Allerdings ist die Versicherung eh billiger).
Bellie
Beiträge: 754
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Samstag 8. Februar 2014, 12:03

Danke dir :)

Wie geht es denn bei 50% weiter?
Sprich, wenn man einen Schaden melden muss? Wie ( wieviel %) wird man dann hochgestuft??? Ich hatte das schon in dem Beitrag zur Versicherung mal gefragt.
herbertp
Moderator
Beiträge: 1176
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Samstag 8. Februar 2014, 13:50

hier ein Beispiel
ohne fuer die Versicherung Reklame machen zu wollen
https://www.groupama.fr/conseils-home/c ... malus.html

tableau_bonus_malus.jpg
tableau_bonus_malus.jpg (18.34 KiB) 36863 mal betrachtet
hier ein Beispiel

L’évolution du bonus sans accident
Chaque année passée sans accident responsable vous fait bénéficier d’une réduction de 5 % sur le coefficient de l’année précédente. On multiplie alors par 0,95 le coefficient de l’année précédente.


Bonus-malus assurance auto

Et en cas d’accident ?
Vous êtes entièrement responsable d’un accident : votre coefficient est augmenté de 25 %. (On multiplie par 1,25 l’ancien coefficient.)
Vous êtes partiellement responsable d’un accident : votre coefficient est augmenté de 12,5 %. (On multiplie par 1,125 l’ancien coefficient.)
Une exception : si vous bénéficiez d’un bonus maximal (coefficient de 0,50) d’au moins 3 ans, le 1er accident dont vous êtes entièrement ou partiellement responsable ne sera pas pris en compte.
Les limites du coefficient
Le coefficient de réduction ou de majoration ne peut être inférieur à 0,5, ni supérieur à 3,5.
La disparition du malus
Après 2 ans sans accident, votre malus disparait, quel que soit son coefficient.
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