Steuern

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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Paula
Beiträge: 1
Registriert: Samstag 26. August 2006, 22:05

Samstag 26. August 2006, 22:24

Hallo zuammen,

ich lebe seit 6 Monaten mit Mann und Kind in Paris und habe mich durch den Behördendschungel gekämpft, so gut es ging, doch habe ich trotzdem noch einige Fragen:
- mein Mann arbeitet seit Anfang des jahres bei einer französischen Firma und hat nun die Aufforderung erhalten anzugeben, was er 2005 verdient hat (nicht in Frankreich), damit seine steuer berechnet werden kann. Aber sein Einkommen von 2005 wurde doch schon direkt versteuert, Gibt es ein gesetz, dass man sein gehalt vom Vorjahr nochmals versteuern muss? das kann doch nicht sein?!
-Mit wieviel Prozent Steuerabzügen muss man eigentlich ungefähr rechnen?

Noch eine andere Frage: Wann hat man eigentlich Anrecht auf Kindergeld? Ich muss dazu sagen, dass ich hier noch nie gearbeitet habe. Spielt das eine Rolle? Von Deutschand bekommen wir auch kein Kindergeld.

So, ich hoffe, dass mir igendjemand weiterhelfen kann.
merci beaucoup
Yoyo
Beiträge: 718
Registriert: Freitag 12. August 2005, 09:04
Wohnort: Südwest-Frankreich

Sonntag 27. August 2006, 00:33

Paula schrieb
- mein Mann arbeitet seit Anfang des jahres bei einer französischen Firma und hat nun die Aufforderung erhalten anzugeben, was er 2005 verdient hat (nicht in Frankreich), damit seine steuer berechnet werden kann. Aber sein Einkommen von 2005 wurde doch schon direkt versteuert, Gibt es ein gesetz, dass man sein gehalt vom Vorjahr nochmals versteuern muss? das kann doch nicht sein?!
Hallo Paula,

das will das Finanzamt wegen der Steuervorauszahlung für 2006 wissen - nehme ich mal an. Im Prinzip ist es da wohl besser, das voraussichtliche Gehalt 2006 hier in Frankreich anzugeben und den Beamten zu erklären, dass sich das im Vergleich zu 2005 völlig geändert hat.
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Sonntag 27. August 2006, 17:46

Hallo Paula
Zum einen Teil Deiner Frage. Geld, das in Deutschland versteuert worden ist, wird in Frankreich auf keinen Fall ein zweites Mal versteuert.
Es gibt ein Abkommen, zwischen F und D zur Verhinderung von Doppelbesteuerung.
zum Kindergeld.
Wieviel Kinder habt Ihr? Wenn Ihr in F Steuern zahlt, dann habt Ihr auch Anrecht auf die frz Leistungen!!
Versuch mal den Behoerdenkram unter
http://www.caf.fr/catalogue/ zu verstehen.
Stichwort allocation familial.
Vielleicht hilft ja auch der Arbeitgeber mit Rechtsauskuenften?
bonne chance
Herbert, Dordogne
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Sonntag 27. August 2006, 17:59

http://www2.finances.gouv.fr/calcul_imp ... /index.htm

Hallo Paula
Ich weiss nicht mehr, wann und wo ich diesen link festgehalten habe, aber vielleicht findest Du ja jemanden, der Dir hilft beim frz. Steuerchinesisch.
herbert
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Samstag 2. September 2006, 21:34

herbertp schrieb
http://www2.finances.gouv.fr/calcul_imp ... /index.htm

Hallo Paula
Ich weiss nicht mehr, wann und wo ich diesen link festgehalten habe, aber vielleicht findest Du ja jemanden, der Dir hilft beim frz. Steuerchinesisch.
herbert
lass den Link mal bei Google automatisch übersetzen. Klappt ganz gut
Addi
Beiträge: 1
Registriert: Donnerstag 19. Oktober 2006, 21:54

Donnerstag 19. Oktober 2006, 22:09

Hallo zusammen,

mein Unternehmen (deutsche GmbH) hat mir eine atraktive Stelle bei unserem franz. Tochterunternehmen angeboten. Bei den Verhandlungen kam zur Sprache, dass es deutlich lukrativer ist sein Einkommen in F zu versteuern (bzw. sich dort anzumelden), da dort eine Pauschalsteuer mit niedrigeren Steuersätzen gilt. Ich bin deutscher Staatsbürger, ledig und werde jede Woche für mindestens einen Arbeitstag nach D zurückkehren (Mo.-Do. in F, Fr. in D). Was wäre für mich die bessere Alternative, bzw. wo könnte ich die notwendigen Informationen erhalten? Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar!

Merci beaucoup
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