Widerspruch gegen z. B. (Steuer)Bescheid

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petilui
Beiträge: 183
Registriert: Montag 3. Januar 2005, 07:34

Donnerstag 17. Februar 2005, 06:14

Guten Morgen

Seit Jahren schafft es meine Tresorerie nicht, meine exakte Adresse in den Bescheid für die Taxe d`Habitation einzutragen. Trotz mehrmaliger Anschreiben auch in französischer Sprache. Die deutsche Post hat es aber irgendwie immer geschafft, mir den Bescheid zuzustellen, mitunter erst nach mehreren Monaten.
Auch dieses Jahr erfolgte die Zusendung nach längerem Irrweg wieder mit falscher Adresse. Trotz sofortiger Zahlung bekam ich nun ein Lettre d`Appel mit der 10 % igen Gebühr.
Die Mahung allerdings erfolgte unter Angabe (oh Wunder) der korrekten Adresse.
Hab ich nun eine Chance zum Widerspruch (wie in Deutschland) oder soll ichs lassen mit der Hoffnung das es nächstes Jahr besser wird.
Wer kann mir einen Tip geben, Danke !
Zuletzt geändert von petilui am Donnerstag 17. Februar 2005, 06:17, insgesamt 1-mal geändert.
ReneG
Beiträge: 25
Registriert: Donnerstag 17. Februar 2005, 13:14
Wohnort: Alpes Maritimes

Freitag 18. Februar 2005, 12:35

Guten Tag,

einen Anspruch auf Widerspruch gibt es auf alle Fälle. Ein (bitte freundlicher Brief) an die zuständige Tresorie kan in Frankreich mehr Erfolg haben als in Deutschland (zumindest nach meiner Erfahrung). Am besten klappt es allerdings wenn man persönlich zur Tresorerie geht und um milde bittet.

mfg
René
petilui
Beiträge: 183
Registriert: Montag 3. Januar 2005, 07:34

Freitag 18. Februar 2005, 17:15

Hallo René,
vielen Dank für den freundlichen Hinweis

mfG
petilui
Zuletzt geändert von petilui am Freitag 18. Februar 2005, 17:15, insgesamt 1-mal geändert.
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Montag 21. Februar 2005, 02:21

ReneG schrieb
Guten Tag,

Am besten klappt es allerdings wenn man persönlich zur Tresorerie geht und um milde bittet.

mfg
René
Hallo,
das kann ich bestätigen.
Ich habe 3 !! Jahre den Steuerbescheid Taxe Habititation verspätet oder gar nicht bekommen.
Dann jedesmal eine Androhung, dass der Betrag zwangseingezogen wird.
Ich bin, trotz meiner geringen franz. Kenntnisse dann zum Steueramt und habe jedesmal die Mahngebühren nicht zahlen müssen.
Es ist nicht so selten, dass die Bescheide bei Ausländern nicht, oder sehr verspätet kommen, habe das uach schon von Engländern gehört.
Also hin und erklären, wenns nicht anders geht schreiben. Funktioniert auch.
petilui
Beiträge: 183
Registriert: Montag 3. Januar 2005, 07:34

Dienstag 22. Februar 2005, 06:08

Hallo,
nochmals danke für die Hinweise.
Die Vorschläge hatte ich alle schon beherzigt. Vom Schreiben (übersetzt von meinen franz.Freunden/Nachbarn) bis zu Anrufen und pers. Vorsprache bei der Tresorerie. Auf dem Bescheid wird dann in meinem Beisein die Adresse durchgestrichen und handschriftlich ersetzt. Auch bei Bescheiden welche in den Vergangenen Jahren offensichtlich als unzustellbar ( nur der Name und Allemagne angegeben, sonst weder Postleitzahl noch Ort etc.)an die Tres. zurückgingen, wurde anschließend die richtige Adresse mit der Hand geändert und nochmal ins Fensterkuvert gesteckt.
Das geht seit etwa 8 Jahren so. Im darauffolgenden Jahr hat der Bescheid dann trotz vorherigem großen Versprechen dann wieder die falsche Adresse. Kurios dabei ist, daß die Adresse, welche auf dem Zahlungstalon (der hängt ja unten dran) die Richtige ist.
Mein Problem ist, daß ich mit meinen Nachbarn über Gott und die Welt reden kann und mein französich offensichtlich verstanden wird (letztesmal ca 7 Stunden am Stück über die franz. Streikkultur;-)), gehts es aber um die Administration, bin ich total verunsichert. Dort bin ich mir nicht sicher, ob mein Gegenüber schon mein Bonjour richtig verstanden hat.
Na ja, werd nochmal einen Anlauf starten.
Danke nochmals
und einen schönen Tag
petilui
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