Steuerklassen in Frankreich

Für alle Themen, die mit Frankreich in Zusammenhang stehen und die in keines der anderen Foren passen.
Antworten
Stefan.E
Beiträge: 13
Registriert: Montag 22. August 2005, 18:14
Wohnort: Behren les Forbach/Etzling

Montag 12. Dezember 2005, 12:56

Hallo,
Ich habe da mal eine Frage und hoffe hier die richtige Antwort zu finden.

Meine Situation :

Ich wohne ich Frankreich, arbeite in Deutschland und habe Steuerklasse 1.

Meine Freundin wohnt mit drei Kindern in Deutschland und bekommt dort auch Kindergeld. Den Unterhalt bekommt Sie von der Unterhaltsvorschusskasse, da Vater nicht zahlt.

Wir wollen nächstes Jahr Heiraten. Ich bleibe weiterhin in Frankreich wohnen und meine Frau mit den Kindern in Deutschland.

Werden die Kinder dann steuerlich bei mir angerechnet oder nicht, da sie weiterhin in deutschland wohnen. Durch die heirat wird meiner Frau dann das Geld gekürzt und durch meine Steuerklasse 3 verringert sich die Lohnsteuer die ich normalweise in D abführen muss. Ich meine also wenn ich in D auf Klasse 1 800 Euro Lohsteuer zahle, hätte ich diese in F mehr auf dem Nettolohn. Durch die Steuerklasse 3 würde ich, sagen wir mal nur noch 500 Euro Lohnsteuer zahlen die ich in F Netto mehr hätte. also durch die Hochzeit würde ich im schnitt durch den Klassenwechsel von 1 auf 3 etwa 300 Euro weniger Netto verdienen.

Was würde sich nun steuerlich ändern wenn ich heirate und weiterhin in F wohne und meine Frau mit den Kindern in D wohnt. Müsste Sie auch nach Frankreich ziehen oder muss Sie nicht in F geledet sein?

Mir wurde gesagt, wenn ich verheiratet bin und drei Kinder habe ( unabhängig davon ob diese von mir sind oder nicht), das ich dann von der Lohnsteuer in F komplett befreit bin.

Oder wäre es möglich das meine Freundin ihren Hauptwohnsitz in Frankreich macht und den Zweitwohnsitz in D? Meine Freundin möchte aus verschiedenen Gründen wie die Schule für die Kinder ( Ich wohne ausserhalb und Sie hat keinen Führerschein). Es wäre sehr schwierig die Kinder zur Schule zu bringen usw.

Also wäre meine neue Situation da so:

Ich wohne in F, arbeite in D, bin verheirate auf klasse 3.
Meine Frau wohnt mit den drei Kindern in D.

Was ändert sich Geldlich und Steuerlich für mich und werden Meine Frau und die Kinder in Frankreich annerkannt bzw. angerechnet, wenn Sie in D Wohnen ?

Viele Grüße aus Behren

Stefan
oui
Beiträge: 35
Registriert: Samstag 4. Juni 2005, 11:58

Montag 12. Dezember 2005, 19:27

bonsoir stefan

also,
diese auskunft, die bekommst du innerhalb 5 minuten und zwar absolut korrekt und zuverlässig, wenn du einen steuerberater deiner wahl anrufst, und ihm die kredittkarten-nr. durchgibt, damit er einige früchte von seinem studium bekommen kann, indem er seine rechnung abruft!

es gab sogar sprechstunden bei den finanzämtern! die kostenlos... man darf nur wählerisch sein hinsichtlich der öffnungszeit!

man kann sogar das eigene finanzamt in deutschland und in frankreich anschreiben zum befragen, und hinterher gibt es so gut wie nie ärger: ärger gibt es nur, wenn man hinterher damit kommt, eventuell, je nach sachlage...

und meistens sind die finanzamtleute absolut nette und korrekte leute (in D; in F gibt es mächtige personenkämpfe in der behörde, und das publikum ist manchmal der leidtragende...)

salut

oui
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Montag 12. Dezember 2005, 19:43

Stefan schrieb:
Ich wohne ich Frankreich, arbeite in Deutschland und habe Steuerklasse 1.
Meine Freundin wohnt mit drei Kindern in Deutschland und bekommt dort auch Kindergeld. Den Unterhalt bekommt Sie von der Unterhaltsvorschusskasse, da Vater nicht zahlt.
Wir wollen nächstes Jahr Heiraten. Ich bleibe weiterhin in Frankreich wohnen und meine Frau mit den Kindern in Deutschland.

also ich sehe da Probleme und denke, das muß man mit einem Steuerberater, der auch Auslandssteuerrecht kennt!, besprechen.
irgendwo fand ich mal das folgende BFH-Urteil. Ich denke das gilt auch hier (noch?)
Grüße an alle aus der Dordogne
Herbert



- Ihre Ehefrau - und ggf. die Kinder - bleiben in der Wohnung. Ein Ehegatte hat seinen Wohnsitz grundsätzlich dort, wo seine Familie ständig wohnt. Vorausgesetzt, die Ehegatten leben im steuerlichen Sinne nicht dauernd getrennt (BFH-Urteil vom 6.2.1985, BStBl. 1985 II S. 331).
Benutzeravatar
frank_reich
Beiträge: 107
Registriert: Freitag 23. September 2005, 12:36
Wohnort: Leucate im Languedoc und manchmal auch noch Leipzig in Sachsen

Dienstag 13. Dezember 2005, 13:58

Hallo,
ich möchte wegen der finanziellen Auswirkungen auf folgendes hinweisen: Unterhaltsvorschuss bekommt ein alleinstehender Elternteil bei Bedürftigkeit längstens für 6 Jahre bis zum maximalen Alter des betreffenden Kindes von 12 Jahren und nur dann, wenn die Mutter eben alleinstehend, d.h. insbsondere NICHT VERHEIRATET ist. Das ist unabhängig davon, ob sie mit dem Vater des Kindes oder jemand anderem verheiratet ist!
Das sollten Sie beide wissen.
Zu den steuerlichen Folgen: Steuerklasse 1 bzw. 3 usw. - das klingt doch so, dass Sie in Deutschland versteuert werden. Dann werden auch die Stiefkinder steuerlich berücksichtigt. Das bedeutet aber im allgemeinen nichts, da das Kindergeld die betreffende steuerliche Leistung ist. Nur bei Hochverdienenden bringt der sog. Kinderfreibetrag mehr.
Verheiratete werden nicht nach Steuerklasse 3, sondern nach Klasse 4 besteuert (dasselbe wie 1). Man kann über das Jahr die 3, der andere die 5 wählen, muß dann aber im Rahmen der Einkommenssteuererklärung, zu der man dann verpflichtet ist, evtl. zu wenig abgezogene Steuern zurückzahlen. Der steuerliche Vorteil durch die Ehe kommt i.a. dadurch zustande, dass beide Einkommen zusammengerechnet und dann durch zwei geteilt werden. Wenn einer weniger verdient, kommt dadurch ein geringerer Prozentsatz für die Steuer heraus.

Freundliche Grüße von Rolf
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Dienstag 13. Dezember 2005, 18:09

frank_reich schrieb
Verheiratete werden nicht nach Steuerklasse 3, sondern nach Klasse 4 besteuert (dasselbe wie 1). Man kann über das Jahr die 3, der andere die 5 wählen, muß dann aber im Rahmen der Einkommenssteuererklärung, zu der man dann verpflichtet ist, evtl. zu wenig abgezogene Steuern zurückzahlen. Der steuerliche Vorteil durch die Ehe kommt i.a. dadurch zustande, dass beide Einkommen zusammengerechnet und dann durch zwei geteilt werden. Wenn einer weniger verdient, kommt dadurch ein geringerer Prozentsatz für die Steuer heraus.
Freundliche Grüße von Rolf
Hallo Rolf,
das kann man so nicht sagen, Klasse 4 bzw Klasse 3 und 5 ist für Ehepaare, die beide berufstätig sind.
Klasse 3 für verheiratete Alleinverdiener.
siehe
http://www.guckmal.de/loh_ste.htm
Steuerklasse III

Steuerklasse III erhalten verheiratete Arbeitnehmer, wenn nur ein Ehegatte Arbeitslohn bezieht, oder der Ehegatte in die Steuerklasse V einzureihen ist. Voraussetzung ist weiterhin, daß sie nicht dauernd getrennt leben und im Inland wohnen.
alexa2002
Beiträge: 72
Registriert: Dienstag 11. Oktober 2005, 00:53

Donnerstag 15. Dezember 2005, 01:13

Na Hallo Lieber Stefan...
Das ist ja ein Fall wie bei der Abschlussprüfung, aber hier einige Hilfe, sofern Du wirklich damit etwas anfangen kannst:
1) Zweitwohnsitze gibt es nur im Innland ( also 2 Wohnsitze in Deutschland oder eben 2 in Frankreich!) , ansonsten heisst es nicht mehr Zweitwohnsitz!
2) Wenn Du heiratest kannst Du nicht so einfach "fremde Kinder" bei Dir absetzen, das steht den leiblichen Eltern zu, ausser wenn der leibliche Vater seiner Unterhaltspflicht zu 75% NICHT nachkommt oder den Freibetrag komplett an die Mutter überträgt - in Eurem Fall zahlt der Kindesvater wohl gar nicht, also, können die kompletten Freibeträge bei der Mutter angesetzt werden. Eine Übertragung auf Dich ist zu prüfen.
3) Ihr habt als verheiratete 2 Wahlmöglichkeiten (A) Steuerklasse 4 für jeden ( keine Änderung zu 1 und 1 als unverheiratete, obwohl deine Freundin ja wohl die 2 haben musste, da Alleinerziehend!?) oder (B) Steuerklasse 3 und 5, wobei der Mehrverdiener die 3 nimmt (wie ich rausgehört habe, also DU)
4) Wenn Dir das Finanzamt Deutschland deinen "gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland zu mehr als 6 Monaten nachweist, musst du eh in Deutschland versteuern...
5) Wenn Dein Arbeitsplatz in Frankreich wäre, könntest du
Deine Wohnung/Haus in Frankreich sogar noch absetzen, da die Heimfahrten zu lang wären, aber so gibt es aus steuerlicher Sicht keinen Grund dieses Haus/ Wohnung aufrecht zu erhalten... ist also Privatsache
6) Keiner von Euch MUSS irgendwohinziehen, weder nach Frankreich, noch nach Deutschland, aber es ist halt nicht unbedingt beruflich bedingt, dass Ihr beide Wohnsitze aufrecht erhaltet... Du MUSST auch nicht heiraten !! (Kleiner Scherz am Rande)
7) und letztens = es gibt noch gesonderte Regelungen für sogenannte Grenzgänger (arbeiten hier, wohnen dort)

Ich denke auch - wie so einige, dass Du Deine Kreditkarte zückst und einen Steuerberater mit "internationalem Recht" aufsuchst... denn hier bekommst alle mal einen wirren Kopf, wenn Du von der Materie keine Ahnung hast... Ich habe Finanzwissenschaften mit Steuerrecht studiert, aber Steuergesetze sind auch schon so schnelllebig, dass du nicht in allen Spezialgebieten immer auf Top-Form sein kannst... ich auch nicht..

Alexa
Stefan.E
Beiträge: 13
Registriert: Montag 22. August 2005, 18:14
Wohnort: Behren les Forbach/Etzling

Donnerstag 15. Dezember 2005, 12:38

Hallo und danke für die Antworten.

Also verstehe ich dies so, das wir wenn wir heiraten, ich in Frankreich wohne und meine Frau in Deutschland, das wir dann die Steuerklasse 4/4 wählen können, was gleich ist wie 1/1, da wir dann dauernd getrennt leben ?

Also sagen wir mal ich habe ein Jahresbrutto von 40.000 Euro und zahle in F etwa 4000 Euro Steuer im Jahr auf klasse 1.

Wie verhält es sich nun wenn ich auf klasse 3 bin? Ich habe gehört das ich dann zwar weniger Steuer zahle, aber es sich dann vom finanziellen her gesehen nicht mehr rentieren würde in Frankreich zu wohnen ?!
Stefan.E
Beiträge: 13
Registriert: Montag 22. August 2005, 18:14
Wohnort: Behren les Forbach/Etzling

Donnerstag 15. Dezember 2005, 12:41

frank_reich schrieb
Hallo,
ich möchte wegen der finanziellen Auswirkungen auf folgendes hinweisen: Unterhaltsvorschuss bekommt ein alleinstehender Elternteil bei Bedürftigkeit längstens für 6 Jahre bis zum maximalen Alter des betreffenden Kindes von 12 Jahren und nur dann, wenn die Mutter eben alleinstehend, d.h. insbsondere NICHT VERHEIRATET ist. Das ist unabhängig davon, ob sie mit dem Vater des Kindes oder jemand anderem verheiratet ist!
Das sollten Sie beide wissen.
Zu den steuerlichen Folgen: Steuerklasse 1 bzw. 3 usw. - das klingt doch so, dass Sie in Deutschland versteuert werden. Dann werden auch die Stiefkinder steuerlich berücksichtigt. Das bedeutet aber im allgemeinen nichts, da das Kindergeld die betreffende steuerliche Leistung ist. Nur bei Hochverdienenden bringt der sog. Kinderfreibetrag mehr.
Verheiratete werden nicht nach Steuerklasse 3, sondern nach Klasse 4 besteuert (dasselbe wie 1). Man kann über das Jahr die 3, der andere die 5 wählen, muß dann aber im Rahmen der Einkommenssteuererklärung, zu der man dann verpflichtet ist, evtl. zu wenig abgezogene Steuern zurückzahlen. Der steuerliche Vorteil durch die Ehe kommt i.a. dadurch zustande, dass beide Einkommen zusammengerechnet und dann durch zwei geteilt werden. Wenn einer weniger verdient, kommt dadurch ein geringerer Prozentsatz für die Steuer heraus.

Freundliche Grüße von Rolf
Hallo und danke,
nein ich werde in Frankreich versteuert auf klasse 1.So wie Sie schreiben, verstehe ich dies auch so, das ich nach der Heirat die Steuerklasse 4/4 also wie 1/1 in Frankreich wählen kann?! Ist das so richtig ?
Vielel Dank !
Gruß
Stefan Eckel
Benutzeravatar
frank_reich
Beiträge: 107
Registriert: Freitag 23. September 2005, 12:36
Wohnort: Leucate im Languedoc und manchmal auch noch Leipzig in Sachsen

Donnerstag 15. Dezember 2005, 13:21

Salut Stefan,
diese Frage kann ich nicht beantworten, weil ich über die Einkommensbesteuerung in Frankreich absolut nicht Bescheid weiß.
Aber da gibt es hier sicherlich einige Experten.
Salutations de Rolf
alexa2002
Beiträge: 72
Registriert: Dienstag 11. Oktober 2005, 00:53

Freitag 16. Dezember 2005, 02:01

Hallo Stafan!

Die Steuersysteme in Frankreich und in Deustchland sind zwar änlich, aber in DTL wird die Steuer direkt an der Quelle beim Lohn abgezogen (siehe Gehaltsabrechnung monatlich) und du kannst Dir was zurückholen oder musst nachzahlen (abhängig von deinen Werbungskosten und deiner Steuerklasse).
In Frankreich hast du (meist) keinen Lohnsteuerabzug beim Lohn, sondern erst am Ende des Jahres musst du zahlen, nachdem du deine Steuererklärung gemacht hast.

In Deutschland: Wahl als Verheirateter zwischen Steuerklasse 4/4 und 3/5, sofern ihr ein Paar seit, dass nicht getrennt lebt (Achtung: "getrennt lebend" meint hier, die erste Zeit der Trennung, da man sich nicht mehr versteht und sich scheiden lassen will, nicht weil Du eine Wohnung weiterhin innebehälst!)

In Deutschland gibt es zwischen 1/1 und 4/4 keine Änderung zur Steuer, wenn alles andere gleich bleibt... Fahrtweg zur Arbeit, etc...

In Frankreich hast Du keine Steuerklassen 1 bis 5 oder so, sondern lediglich die Kategorien (verheiratet, verwitwet, Kinder, wenn ja wieviel, alleinerziehend, etc), wonach dann deine Steuerlast bestimmt wird...

Ein Tipp: Wenn Deine franz-Wohnung Deinen Fahrtweg zur Arbeitsstelle, im Vergleich zu dem Fahrtweg von der dt Wohnung deiner bald Ehefrau zu deiner Arbeitsstelle mindestens 1 Stunde verkürzt (egal welches Fahrzeug du dafür nimmst, Bahn, Bus, Auto, Motorrad), dann kannst Du deinen Wohnsitz in Teilen (Miete, etc) als Werbungskosten in Deutschland absetzen.... Aber das muss schon handfest "begründet" sein...

Bitte nochmals: Achte bitte auf die "Grenzgänger-Bestimmungen", da diese Sonderregelungen beinhalten....

Alles hängt auch davon ab, wieviel deine Frau verdient, denn du wirst nichts ändern an der Steuerlast, wenn ihr beide gleich-viel verdient.... Im Schnitt kommst du nur besser, wenn einer der beiden wesentlich weniger verdient...
Wenn sich dein Weg zur Arbeit nun auch noch von der dt Wohnung veringert, dann kannst Du sogar noch weniger an Werbungskosten ansetzen und würdest auch mehr Steuern zahlen..

Ich weis wirklich nicht mehr, wie man dir helfen kann, da du im enteffekt mal durchrechnen musst wie die "beiden" Fälle steuerlich aussehen würden.

Ich habe zwar die kompletten Programme, aber man bräuchte wirklich alle Daten ( Arbeitsstelle, Steuerkarten, Alter der Kinder, genaue Daten von dir und deine frau, etc...)
Ale Einnahmen und Ausgaben, eventuelle Lohnersatzleistungen bei Krankheit, Kindergeldzahlungen + Unterhaltszahlungen...

Schönen Abend

Alexa
Antworten