Welches Recht trifft jetzt zu ?

Für alle Themen, die mit Frankreich in Zusammenhang stehen und die in keines der anderen Foren passen.
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Stefan.E
Beiträge: 13
Registriert: Montag 22. August 2005, 18:14
Wohnort: Behren les Forbach/Etzling

Donnerstag 3. November 2005, 11:57

Hallo,
Ich hätte da eine Frage.
Ich bin seid 2004 geschieden und meine Ex-Frau hält es nicht für nötig arbeiten zu gehen. Ich zahle 500 Euro Nachehelichen Unterhalt. Ich bin jetzt nach Frankreich gezogen.Ich denke, wenn meine Ex das raus bekommt, das ich jetzt mehr Geld verdiene, das Sie dann auch dementsprechend mehr Unterhalt will.
Mir wurde jetzt gesagt das ich mir einen Anwalt in Frankreich nehmen soll und dann müsste Sie nach Frankreich wenn Sie mehr geld haben will und dort hätte Sie es nicht so einfach wie in Deutschland. Welches Recht/Gericht greift jetzt wenn die Ex in Deutschland wohnt, noch unterhaltszahlungen bekommt und ich in Frankreich wohne ?
Steht Ihr überhaupt noch Unterhalt zu wenn ich jetzt in Frankreich wohne?

Vielen Dank im Vorraus.
textspecht
Beiträge: 548
Registriert: Dienstag 27. August 2002, 13:32
Wohnort: Ardèche Sud

Donnerstag 3. November 2005, 20:59

Salut,
man muß kein Jurist sein um zu erkennen, daß Deiner Ex-Gattin der gerichtlich verfügte Unterhalt unabhängig davon zusteht, wo Du heute oder übermorgen lebst.
Das Unterhaltsurteil nach deutsches Recht erlischt nicht dadurch, daß Du die Rheinseite gewechselt hast. Es wird nun für Deine Ex und ihren Anwalt lediglich komplizierter, Dich am Kragen zu packen und rechtlich zu belangen. Die Kooperation deutscher und ausländischer Dienststellen in der EU ist für derartige und ähnliche privatrechtliche Fälle noch nicht sehr weit gediehen. — Leider, muß ich sagen, denn ich habe selber Forderungen an jemanden, der sich seiner Zahlschuld und einer Unterschlagungsklage durch Wohnungnahme im EU-Ausland entzog.
Aber derartige Ansprüche verjähren nicht so schnell (in meinem Fall habe ich einen Rechtstitel auf 30 Jahre), und wenn Dich Deine Ex-Dame dann doch erwischt, kann das mit Zins und Zinseszins plus Rechtskosten endlos teuer für Dich werden.
Vergiß nicht, daß die Kooperation zwischen den Behörden der EU ständig besser und intensiver wird: Früher oder später haben sie Dich. Und sei es über die Halteradresse Deines Autos oder eine Deiner gesetzlichen Versicherungen.
Wenn Du Dich nicht für den Rest Deines Lebens verstecken willst, bleibt Dir nur der Weg, das deutsche Unterhaltsurteil vor einem deutschen Gericht anzufechten. Dazu müßtest Du aber wohl nachweisen, daß Deine Ex zwar einen Job finden könnte, das aber nicht will (was bei der heutigen Arbeitsmarktlage kaum zu belegen ist), und Du zu weiterer Unterstützung nicht in der Lage bist (was bei Deinem offenbar gestiegenen Einkommen auch kaum der Fall sein kann).
Die Wohnsitznahme oder Arbeitsaufnahme in Frankreich (oder anderen Ländern der EU) entbindet niemanden von etwaigen Rechtspflichten im Heimatland.

Gruß, Heinz-Günter
Stefan.E
Beiträge: 13
Registriert: Montag 22. August 2005, 18:14
Wohnort: Behren les Forbach/Etzling

Donnerstag 3. November 2005, 23:55

Hallo und danke, aber wie sieht es aus, wenn sie jetzt mehr Unterhalt will? Dies muß sie doch bei mir einklagen und wenn ich jetzt in F wohne, müsste Sie das doch auch in F einklagen?

Gruß
Gagabaer2003
les cigales
Beiträge: 314
Registriert: Sonntag 9. Januar 2005, 10:24

Freitag 4. November 2005, 06:50

Salut,
so wie textspecht geschrieben hat,trifft es auch weitesgehend zu.Bei einer Eheschliessung in D gilt deutsches Recht.Auch wenn Dein Wohnsitz im Ausland,sprich F liegt.Die Unterhaltsansprüche kannst Du lediglich hinauszögern.
Was die Unterhaltsansprüche über Jahre betrifft,so verfallen diese bei Ehegatten nach einigen Jahren,im Gegensatz zu Kindesunterhalt.
Ein Tip,was die Unterhaltskosten drückt,ist der Kostenindex.Sicher ist das Leben in Frankreich teurer,wie in Deutschland.Daher kannst Du dies bei der Berechnung anführen,um den Unterhalt zu drücken.

Gruss Klaus
P.S. Zahlt man den Ehegatten - Unterhalt nicht,so ist es nicht so schlimm,wie,wenn man keinen Kindesunterhalt zahlt.
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