französisches Pendant zur deutschen Haftpflicht?

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
Antworten
Luciana
Beiträge: 24
Registriert: Mittwoch 4. September 2002, 22:14
Wohnort: Paris (Saint Cloud)

Dienstag 12. Oktober 2004, 12:55

Hallo Foris,

Ich hoffe ihr könnt mir bezüglich meiner Frage weiterhelfen, da ich beim "Selbstversuch" immer irgendwie bei Autoversicherungen gelandet bin:(

Welche französische Versicherung ist die richtige, wenn ich ein Pendant zur deutschen normalen Haftpflichtversicherung suche?

Unsere Versicherung läuft leider bald aus, da wir unseren Hauptwohnsitz in Frankreich haben.

Danke schon mal
Luciana
Pariser
Beiträge: 287
Registriert: Dienstag 10. Dezember 2002, 11:30
Wohnort: Von der Seine an die Elbe

Mittwoch 13. Oktober 2004, 08:56

Bonjour Manuela,

Wir haben unsere deutsche Privathaftpflicht laufen lassen (obwohl wir auch seit vier Jahren in F wohnen); aber dafür empfiehlt sich halt immer eine dt. Anschrift (bei Eltern o. Geschwistern) zu behalten - s.a. andere Forumbeiträge dazu.
Man kann nun sagen das sei unlogisch oder doppelt gemoppelt aber lieber eine haben und die Beiträge sind auch akzeptabel.

Ansonsten KANN die Haftflicht in F in der "Assurance Multirisque" die meist mit der "Assurance Domicile" (Wohnungsversicherung, i.d.R. obligatorisch bei Mietwohnungen in F) mit angeboten wird, dies abdecken. Schaut doch mal in eure diesbezügliche Police was die so alles abdeckt.

Lg, Pariser (die 2 ;) )
Luciana
Beiträge: 24
Registriert: Mittwoch 4. September 2002, 22:14
Wohnort: Paris (Saint Cloud)

Donnerstag 14. Oktober 2004, 07:32

Hallo Pariser,

leider wurde uns in Deutschland gesagt wir könnten keinen Zweitwohnsitz in Deutschland behalten, also mussten wir uns komplett abmelden:\

Kann man denn jetzt noch einen Zweitwohnsitz nachträglich wieder anmelden??? Denn in der Tat haben wir manchmal Schwierigkeiten wenn Bescheinigungen und so gebraucht werden, da sich weder Frankreich noch Deutschland so richtig zuständig fühlt. Besonders lustig ist es, wenn man für was in Deutschland eine Meldebescheinigung benötigt. Versuch mal da mit der letzten Strom- oder Telefonrechnung anzukommen:D

Aber guter Tip mit der "Multirisque", werde also heute Abend gleich mal nachschauen.

Danke
Luciana

P.S. Ein Alias hat schon Sinn :oah: , so wie Du Dich eben hier Pariser nennst und nicht ...
Pariser
Beiträge: 287
Registriert: Dienstag 10. Dezember 2002, 11:30
Wohnort: Von der Seine an die Elbe

Donnerstag 14. Oktober 2004, 09:48

Bonjour,

Das Wohnsitzthema wurde hier schon mehrfach im Forum diskutiert..

Nochmal:
nach dem deutschen Meldegesetz kann man keinen Nebenwohnsitz in D haben solange man keinen deutschen Hauptwohnsitz hat!

Wenn ihr euch also komplett in D abgemeldet habt, naja, dann ist das Pech.

Dass ihr euch abmelden musstet, naja - da hat euch wohl jemand einen Bären aufgebunden...;)

Gruß, Pariser
Luciana
Beiträge: 24
Registriert: Mittwoch 4. September 2002, 22:14
Wohnort: Paris (Saint Cloud)

Freitag 15. Oktober 2004, 11:56

Hallo,

na ja aber da unser Lebensmittelpunkt in Frankreich ist (für einige Jahre erstmal und dann mal weitersehen), ist es schon okay den Hauptwohnsitz in Frankreich zu melden. Was dann im Zweifelsfall bei Neuaustellung oder Verlängerung von Pässen auch einfacher ist, da das Konsulat in Paris nicht 800 km weit weg wäre.

Da wir auch einen französischen, unbefristeten Arbeitsvertrag haben ist es bezüglich Krankenkasse, etc. auch einfacher.

Und was das Herausfinden von z.B. dieser Haftpflichtversicherung und anderen Dingen anbelangt, die halt auch umgeldet werden müssen - ohne Herausforderungen wäre das Leben weniger spannend =)

In diesem Sinne
Luciana
textspecht
Beiträge: 548
Registriert: Dienstag 27. August 2002, 13:32
Wohnort: Ardèche Sud

Sonntag 31. Oktober 2004, 17:29

Salut,
daß "Ihr Deutschen" (Grinserchen...) auch immer gleich so gründlich und effizient sein müßt, sämtliche Brücken hinter Euch zu verbrennen...
Wenn Du einen deutschen Paß hast, Luciana, kannst Du Dich (i.e. Ihr Euch) im Prinzip ohne Probleme jederzeit in jeder deutschen Gemeinde wieder mit Wohnsitz anmelden, etwa bei Familienangehörigen oder Freunden, die Dir auf dem deutschen Meldeformular die Wohnsitznahme in D bestätigen.
Diese Wohnung ist dann für alle deutschen Instanzen Dein offizieller Hauptwohnsitz.
Ein "Nebenwohnsitz" in D und "Hauptwohnsitz" im Ausland existiert für Amtmänner nicht. "Ein bißchen schwanger" gibt's halt nicht, nur Ja oder Nein, wie der werte Herr Pariser schon andeutete.
Siehe dazu auch mein Posting von heute unter "Lebensabend / Rente in F" in dieser Rubrik.

Du hast schon recht, ohne Herausforderungen wäre das Leben weniger spannend. Aber in den meisten Fällen reicht dazu doch der ganz normale französische Alltag, oder? ;-))

Beste Grüße aus der Ardèche,
Heinz-Günter + Lilo
Luciana
Beiträge: 24
Registriert: Mittwoch 4. September 2002, 22:14
Wohnort: Paris (Saint Cloud)

Montag 1. November 2004, 21:00

Hallo Textspecht,

oooch, nach zwei Jahren normalen französischen Alltags tut jetzt ein wenig neue Aufregung ganz gut.

Eine Gegenfrage hätte ich noch: Wenn ich den Hauptwohnsitz dann wieder an Deutschland anmelden würde, hieße das dann nicht, daß ich dann auch wieder in Deutschland steuerpflichtig werden würde? Was für mich auf jeden Fall viel ungünstiger wäre! Oder wurde diese Frage schon in einem anderen Posting erörtert und beantwortet?

Ehrlich gesagt sehe ich auch immer noch nicht, welchen Vorteil es haben sollte, sich wieder in Deutschland mit Hauptwohnsitz anzumelden. Nur wegen einer Haftpflichtversicherung und eines deutschen Personalausweises würde ich das bestimmt nicht machen. Welche Gründe würden also wirklich dafür sprechen? Die letzten zwei Jahre habe ich jedenfalls einen Hauptwohnsitz in Deutschland nicht vermisst und da ich die Brücke hinter mir ja nicht verbrannt, sondern nur abgerissen habe, hatte ich genug Baumaterial um sie nun neu in Frankreich zu bauen. Ho, ho welche Philosophie nach drei Gläschen besten französischen Rotweins... Und überhaupt (Achtung, das war das vierte Glas) sollten wir Europäer uns mal mehr um eine europäische Union bemühen, die am besten Steuer-, Renten, Versicherungsdinge und -gesetze (und noch viel mehr) europaweit vereinheitlichen würde, Englisch überall als weitere Amts- und Landessprache einführen würde (da das eh jeder in der Schule lernt und früher z.B. Latein als europaweit verstandene Sprache sehr nützlich war) und trotzdem noch in der Lage ist regionale Kultur- und Sprachenunterschiede zu wahren. Funktioniert ja auch mit den Bayern und Ostfriesen in Deutschland.

So, nun gehe ich mal zum sechsten Gläschen über. Aber wer mir vielleicht noch konkret was dazu sagen kann, wie die Franzosen das mit der Haftplichtversicherung (assurance responsabilité civile???) so regeln, dem wäre ich echt dankbar. Oder sagt man hier zu jemanden dem man gerade die Fensterscheibe zerstört hat oder mit den Rollerblades zum Krüppel gefahren hat, "tut mir leid, aber macht ja nichts, oder?", sprich handhabt es so wie wenn man mit dem Auto bei nem anderen leicht anrummst und sich dann freundlich zuwinkt und ohne weitere Argumentation wieder getrennte Wege geht bzw. fährt?

Euch allen noch einen schönen Feiertagsabend
Luciana
Antworten