carte de sejour ade
bei mir höchstpersönlich.ich war auf der prefektur um meine carte de sejour zu verlängern,da wurde mir dies mitgeteilt,das es dies nicht mehr für eu bürger gibt und man jetzt mit gleichen rechten wie franzosen behandelt wird.dein personalausweis aus deinem heimatland genügt jetzt vollkommen
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Stefan Cilimba
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Tja, aber wenn Du hier wohnst, gilt Dein Perso nicht mehr, denn da steht ja die deutsche Adresse drauf und er wird hier auch nicht mehr verlängert vom Konsulat. Dann bleibt Dir nur noch der Pass.
Stefan
Stefan
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Pfiffikus1668482
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Hallo,
unser carte sejour ist auch abegelaufen. Muß ich jetzt zur deutschen Botschaft in Frankreich um mir einen Paß machen zu lassen. Bisher hatte ich die Carte sejour und einen deutschen Personalausweis.
unser carte sejour ist auch abegelaufen. Muß ich jetzt zur deutschen Botschaft in Frankreich um mir einen Paß machen zu lassen. Bisher hatte ich die Carte sejour und einen deutschen Personalausweis.
einen gültigen pass brauchst du auf jeden fall.Habe den aber durch das schweizerkonsulat bestellt und auch gekriegt.im weiteren habe ich auch noch die schweizer identitätskarte,(weiss nicht wie der in d heisst ,ev personalausweis?)Aber sonst stimmts schon keine carte de sejour mehr nötig.,frgt sonst bei eurer präfektur nach es ist so wirklich.Zumal ich ja in der provinz lebe (auvergne)sollten es alle departements schon im besitz der neuen regelung sein und diese auch so handhaben.Ich war ja selbst überrascht zumal dies vor nicht allzu langer zeit erst durch die nationalversammlung verabschiedet wurde.Also ein lob der sonst so trägen französischen bürokratie.andreas
Hier ein offizielles Statement zum Thema, zu finden unter "EURES - das europäische Portal zur beruflichen Mobilität", http://europa.eu.int/eures/main.jsp?cat ... untryId=FR
Zitat:
Aufenthaltserlaubnis
Seit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 2003-1119 vom 26. November 2003 (veröffentlicht im französischen Amtsblatt Nr. 274 vom 27. November 2003) zur Regulierung der Einwanderung, über den Aufenthalt von Ausländern in Frankreich und Fragen der Staatsangehörigkeit ist der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für Gemeinschaftsangehörige (Europäischer Wirtschaftsraum) nicht mehr zwingend erforderlich. WEITERE INFORMATIONSQUELLEN: Die Rechtsakte, auf die sich die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gründet, sind für Arbeitnehmer Artikel 39 ff. EG-Vertrag und für Selbstständige Artikel 43 ff. in Bezug auf das Niederlassungsrecht sowie Artikel 50 ff. für den freien Dienstleistungsverkehr.Der Umsetzungsbeschluss für Frankreich ist der Beschluss 94-211 vom 11. März 1994, geändert durch den Beschluss 98-864 vom 23. September 1998.Gesetz Nr. 2003-1119 vom 26. November 2003 (sog. «Sarkozy»-Gesetz)
Zitatende
Zitat:
Aufenthaltserlaubnis
Seit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 2003-1119 vom 26. November 2003 (veröffentlicht im französischen Amtsblatt Nr. 274 vom 27. November 2003) zur Regulierung der Einwanderung, über den Aufenthalt von Ausländern in Frankreich und Fragen der Staatsangehörigkeit ist der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis für Gemeinschaftsangehörige (Europäischer Wirtschaftsraum) nicht mehr zwingend erforderlich. WEITERE INFORMATIONSQUELLEN: Die Rechtsakte, auf die sich die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gründet, sind für Arbeitnehmer Artikel 39 ff. EG-Vertrag und für Selbstständige Artikel 43 ff. in Bezug auf das Niederlassungsrecht sowie Artikel 50 ff. für den freien Dienstleistungsverkehr.Der Umsetzungsbeschluss für Frankreich ist der Beschluss 94-211 vom 11. März 1994, geändert durch den Beschluss 98-864 vom 23. September 1998.Gesetz Nr. 2003-1119 vom 26. November 2003 (sog. «Sarkozy»-Gesetz)
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Pariser
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Bonjour,Pfiffikus1668482 schrieb
unser carte sejour ist auch abegelaufen. Muß ich jetzt zur deutschen Botschaft in Frankreich um mir einen Paß machen zu lassen. Bisher hatte ich die Carte sejour und einen deutschen Personalausweis.
Nach meiner Ansicht hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Die frz. Carte de Sejour entfällt - dafür gibt es für EU-Bürger auch KEIN Ersatzdokument.
Der dt. Reisepass wiederum ist das einzige international gültige Reisedokument für deutsche Staatsbürger, wenngleich bei innereuropäischen (EU) Flügen auch der Personalausweis (nicht aber die Carte de Sejour) anerkannt wurde.
Wer also nie aus der EU raus kommt braucht auch nicht unbedingt einen gültigen dt. Reisepass - wohl aber den Personalausweis.
Grüße aus la capitale!
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Stefan Cilimba
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Hallo, wenn ich richtig informiert bin, hat Regina nicht auf die Ausnahmen hingewiesen!
Stefan
Stefan
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Stefan Cilimba
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Hallo, hier der newsletter von Michael Kuss. Das gesamte Material kann man auf den Webseiten einsehen.
Sonderausgabe, 26. November 2003
Copyright: Michael Kuss
Letzte Meldung:
FUER FRANKREICH KEINE CARTE DE SEJOUR MEHR NOETIG !
Mit der gestrigen Veröffentlichung im franzoesischen Gesetzblatt tritt das neue franzoesische Auslaenderrecht in Kraft. Es beinhaltet bemerkenswerte Aenderungen. Fuer Personen aus den Nicht-EU-Laendern werden das franzoesiche Auslaenderrecht, die Einreise und die Aufenthalte erschwert, für EU-Mitglieder und Schweizer Staatsbuerger(innen) erleichtert und vereinfacht. Ab sofort ist - bei einigen Ausnahmen - für Buerger(innen) der EU-Mitgliedslaender und der schweizerischen Eidgenossenschaft fuer die Niederlassung in Frankreich keine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung (CARTE DE SEJOUR) mehr notwendig. Bestehende Karten muessen nicht mehr verlaengert werden. (Dies betrifft noch nicht die ab 2004 neu hinzukommenden Beitrittslaender). Ausnahmen gelten weiterhin fuer in Frankreich studierende auslaendische Studenten oder (Sprach)schueler, die Nachweise ueber Krankenversicherungen und die finanzielle Absicherung ihres Lebensunterhaltes benoetigen. Ausnahmen gibt es auch bei Personen, die eine geschaeftliche Taetigkeit in Frankreich ausueben moechten. Obwohl die Pflicht zur Erlangung einer Carte de Sejour aufgehoben ist, kann die CdS jedoch weiterhin von jenen Personen beantragt werden, die dies wuenschen. Frankreich darf die Ausstellung der Carte bzw. den Aufenthalt in Frankreich verweigern, wenn die Antragsteller gegen franzoesische Gesetze verstossen (haben) oder die Oeffentliche Sicherheit nicht gewaehrleistet ist. Soweit die erste grobe Zusammenfassung des Artikels 14 aus dem neuen franzoesichen Auslaenderrecht. Im Anschluss finden Sie Links zu den Webseiten, die den integralen Text (19 Seiten) in Franzoesisch veroeffentlichen; anschliessend den Artikel 14 in seiner franzoesischen Zusammenfassung, und zum Schluss einen Kommentar von Michael Kuss mit dem Titel: "Erleichterung? Oder fangen jetzt die Probleme erst an?"
Stefan
Sonderausgabe, 26. November 2003
Copyright: Michael Kuss
Letzte Meldung:
FUER FRANKREICH KEINE CARTE DE SEJOUR MEHR NOETIG !
Mit der gestrigen Veröffentlichung im franzoesischen Gesetzblatt tritt das neue franzoesische Auslaenderrecht in Kraft. Es beinhaltet bemerkenswerte Aenderungen. Fuer Personen aus den Nicht-EU-Laendern werden das franzoesiche Auslaenderrecht, die Einreise und die Aufenthalte erschwert, für EU-Mitglieder und Schweizer Staatsbuerger(innen) erleichtert und vereinfacht. Ab sofort ist - bei einigen Ausnahmen - für Buerger(innen) der EU-Mitgliedslaender und der schweizerischen Eidgenossenschaft fuer die Niederlassung in Frankreich keine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung (CARTE DE SEJOUR) mehr notwendig. Bestehende Karten muessen nicht mehr verlaengert werden. (Dies betrifft noch nicht die ab 2004 neu hinzukommenden Beitrittslaender). Ausnahmen gelten weiterhin fuer in Frankreich studierende auslaendische Studenten oder (Sprach)schueler, die Nachweise ueber Krankenversicherungen und die finanzielle Absicherung ihres Lebensunterhaltes benoetigen. Ausnahmen gibt es auch bei Personen, die eine geschaeftliche Taetigkeit in Frankreich ausueben moechten. Obwohl die Pflicht zur Erlangung einer Carte de Sejour aufgehoben ist, kann die CdS jedoch weiterhin von jenen Personen beantragt werden, die dies wuenschen. Frankreich darf die Ausstellung der Carte bzw. den Aufenthalt in Frankreich verweigern, wenn die Antragsteller gegen franzoesische Gesetze verstossen (haben) oder die Oeffentliche Sicherheit nicht gewaehrleistet ist. Soweit die erste grobe Zusammenfassung des Artikels 14 aus dem neuen franzoesichen Auslaenderrecht. Im Anschluss finden Sie Links zu den Webseiten, die den integralen Text (19 Seiten) in Franzoesisch veroeffentlichen; anschliessend den Artikel 14 in seiner franzoesischen Zusammenfassung, und zum Schluss einen Kommentar von Michael Kuss mit dem Titel: "Erleichterung? Oder fangen jetzt die Probleme erst an?"
Stefan
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Pariser
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Hallo Stefan,
Wie heisst es so schön in einem bekannten amerikanischem Spielfilm: "Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel, man weiss nie was man bekommt".
Bonne journee wünscht
Pariser
Wie heisst es so schön in einem bekannten amerikanischem Spielfilm: "Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel, man weiss nie was man bekommt".
Bonne journee wünscht
Pariser
Zuletzt geändert von Pariser am Donnerstag 19. Februar 2004, 11:06, insgesamt 1-mal geändert.
Nun ja ich persönlich fand die CdS keine schlechte Sache, vor allem dann, wenn man Schecks austellt oder sonst ein offizielles Dokument gefordert wird.
Mit dem dt. Personalausweis kann keine Kassiererin richtig was anfangen und ein offizielles Dokument mit der gültigen Adresse hat man dann auch nicht mehr...außer der Carte d'Electeur vielleicht, falls man zufällig an EU-Wahlen teilgenommen hat...
Gruß
Gero
Mit dem dt. Personalausweis kann keine Kassiererin richtig was anfangen und ein offizielles Dokument mit der gültigen Adresse hat man dann auch nicht mehr...außer der Carte d'Electeur vielleicht, falls man zufällig an EU-Wahlen teilgenommen hat...
Gruß
Gero
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Stefan Cilimba
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Hallo Gero, dass sehe ich ganz genauso. Es ist so praktisch, wenn man in D die Cds vorzeigt und den Ausländer macht der den Polizisten nicht versteht, während man in F mit dem deutschen Perso den Ausländer machen kann, der den Gendarmen nur schwer versteht
)) .
Stefan
Stefan
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Pariser
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Na, da fällt mir so auf die Schnelle der Werbeslogan eines skandinavischen Einrichtungshauses ein:Stefan Cilimba schrieb
Hallo Gero, dass sehe ich ganz genauso. Es ist so praktisch, wenn man in D die Cds vorzeigt und den Ausländer macht der den Polizisten nicht versteht, während man in F mit dem deutschen Perso den Ausländer machen kann, der den Gendarmen nur schwer versteht)) .
Stefan
"Nutze die Möglichkeiten..."
Na, da fällt mir so auf die Schnelle der Werbeslogan eines skandinavischen Einrichtungshauses ein:Pariser schrieb
Stefan
"Nutze die Möglichkeiten..."
Ob Absicht oder nicht - ich hab dennoch gut gelacht *lol*
Danke..
...Aber das die CARTE DE SEJOUR nicht mehr gebraucht wird, ist nirgendwo zu finden im Internet oder bin ich blond?
Ich meine auch im TV,Radio,das ist doch eine wichtige Sache,müßte da nicht mal irgendwo was geschrieben sein????
Ich meine auch im TV,Radio,das ist doch eine wichtige Sache,müßte da nicht mal irgendwo was geschrieben sein????
Zuletzt geändert von Roch am Dienstag 24. Februar 2004, 20:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Wolfram Gagern
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Ich zitiere: "Les ressortissants des Etats membres de l'Union européenne, d'un autre Etat partie à l'accord sur l'Espace économique européen ou de la Confédération helvétique qui souhaitent établir en France leur résidence habituelle ne sont pas tenus de détenir un titre de séjour."
Quelle:
Ordonnance n° 45-2658 du 2 novembre 1945
Ordonnance relative aux conditions d'entrée et de séjour des étrangers en France
Article 9-1:
www.legifrance.gouv.fr
Gruß
Wolfram
Quelle:
Ordonnance n° 45-2658 du 2 novembre 1945
Ordonnance relative aux conditions d'entrée et de séjour des étrangers en France
Article 9-1:
www.legifrance.gouv.fr
Gruß
Wolfram
...Aber das die CARTE DE SEJOUR nicht mehr gebraucht wird, ist nirgendwo zu finden
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Stimmt - und es hat sich wohl auch noch nicht überall 'rumgesprochen.
Habe mein Auto hier angemeldet...was fehlte, war die Carte de Sejour. Es genügte dann zur Anmeldung auch der blaue Antrag auf die Karte von der Mairie - da es einige Monate dauert, bis die Karte kommt.
Meine ist also unterwegs...denke so bis Juni werde ich sie haben:-)
Meine Erfahrungen mit der Bürokratie: Man braucht viele Papiere, aber alle Behörden sind überaus hilfreich...und wenn irgendein Papier gar nicht aufzutreiben ist, geht's plötzlich auch ohne das:-)) So leicht wäre das in D nicht - und die Leute sind schlechter gelaunt und weniger hilfsbereit. FINDE ICH.
Edeltraud und die Bullies
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Stimmt - und es hat sich wohl auch noch nicht überall 'rumgesprochen.
Habe mein Auto hier angemeldet...was fehlte, war die Carte de Sejour. Es genügte dann zur Anmeldung auch der blaue Antrag auf die Karte von der Mairie - da es einige Monate dauert, bis die Karte kommt.
Meine ist also unterwegs...denke so bis Juni werde ich sie haben:-)
Meine Erfahrungen mit der Bürokratie: Man braucht viele Papiere, aber alle Behörden sind überaus hilfreich...und wenn irgendein Papier gar nicht aufzutreiben ist, geht's plötzlich auch ohne das:-)) So leicht wäre das in D nicht - und die Leute sind schlechter gelaunt und weniger hilfsbereit. FINDE ICH.
Edeltraud und die Bullies
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textspecht
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- Registriert: Dienstag 27. August 2002, 13:32
- Wohnort: Ardèche Sud
Nach unseren Erfahrungen ist es a) vielen Franzosen allgemein unbekannt, daß EU-Bürger immer noch eine Carte de Séjour brauch(t)en, b) vielen Dienststellen unbekannt, daß EU-Bürger nun keine CdS mehr brauchen und wie man das nun in den "amtlichen Griff" kriegt...
)
Für die Anmeldung eines Kfz in France braucht man nach meinem Wissen keine CdS (allenfalls eine Strom- oder Telefonrechnung als "offiziellen Adressenbeweis"). Denn sein Kfz kann und muß man auch dann in Frankreich anmelden, wenn es überwiegend hier in F steht und nicht regelmäßig wieder nach D zurückkehrt (also z.B. beim Zweitfahrzeug für Sommerresidenten).
Wichtig in dem Zusammenhang: Wenn der deutsche "TÜV" abläuft, erlischt auch der deutsche Versicherungsschutz. Hat man dann einen Unfall, steht man nicht nur für alle Schäden persönlich gerade, sondern auch noch vor Gericht wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz. Das ist in Frankreich ebenso strafbar wie in Deutschland.
Gruß,
TextSpecht
Motorjournalist VdM
Für die Anmeldung eines Kfz in France braucht man nach meinem Wissen keine CdS (allenfalls eine Strom- oder Telefonrechnung als "offiziellen Adressenbeweis"). Denn sein Kfz kann und muß man auch dann in Frankreich anmelden, wenn es überwiegend hier in F steht und nicht regelmäßig wieder nach D zurückkehrt (also z.B. beim Zweitfahrzeug für Sommerresidenten).
Wichtig in dem Zusammenhang: Wenn der deutsche "TÜV" abläuft, erlischt auch der deutsche Versicherungsschutz. Hat man dann einen Unfall, steht man nicht nur für alle Schäden persönlich gerade, sondern auch noch vor Gericht wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz. Das ist in Frankreich ebenso strafbar wie in Deutschland.
Gruß,
TextSpecht
Motorjournalist VdM
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Stefan Cilimba
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- Wohnort: St. Jory de Chalais Perigord Dordogne
Hallo, ihr solltet unterscheiden.
Wolfram spricht von der "résidence habituelle", also dem reinen Wohnsitz. Wenn man hier arbeiten will, braucht man die CDS immer noch.
Das sind die berühmten Ausnahmen, die Michael Kuss schon mal dargestellt hat.
Nochmals: Der Unterschied ist, ob man hier lediglich seinen Wohnsitz nimmt oder ob man hier auch arbeiten will.
Stefan
Wolfram spricht von der "résidence habituelle", also dem reinen Wohnsitz. Wenn man hier arbeiten will, braucht man die CDS immer noch.
Das sind die berühmten Ausnahmen, die Michael Kuss schon mal dargestellt hat.
Nochmals: Der Unterschied ist, ob man hier lediglich seinen Wohnsitz nimmt oder ob man hier auch arbeiten will.
Stefan
Ok Stefan und nun die Quizfrage, was ist mit Studenten?
Ich werde im Sommer nach Strasbourg für 2 Jahre und werde mir da ne Wohnung holen (und will auch die Mietbeihilfen vom Staat) denke da brauch ich dann auch die CDS oder?
matthias
Ich werde im Sommer nach Strasbourg für 2 Jahre und werde mir da ne Wohnung holen (und will auch die Mietbeihilfen vom Staat) denke da brauch ich dann auch die CDS oder?
matthias
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Stefan Cilimba
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Ich weiss aus eigener Erfahrung, das studieren durchaus mit Arbeit verbunden ist
)). Das gilt aber nur eingeschränkt, wenn man als deutscher Student das Wintersemester an der Uni von St. Denis auf der Insel Reunion im indischen Ozean verbringt, dann hat das mehr mit Freizeit zu tun.
Aber im Ernst: lt. Michael Kuss fallen auch Studenten unter diese Ausnahmen.
Stefan
Aber im Ernst: lt. Michael Kuss fallen auch Studenten unter diese Ausnahmen.
Stefan
Ohh nein das sollte nicht angreifend sein diese Frage.
Ich will keinem Vorwerfen dass er denkt studieren sei keine Arbeit.
Ich wollte einfach nur ganz neutral fragen ob Studierende sich lieber ne CDS holen sollten oder nicht. Das heisst macht eine CDS den Studenten das Leben leichter.
P.S.: Ich werde dann an der ECPM in Strasbourg 2 Jahre studieren und was ich da gehört habe gibt es in Frankreich keine Studenten die Urlaub machen so wie in Deutschland. Klar das im indischen Ocean hört sich wirklich verlockend an aber leider haben die nicht meinen Studiengang (hab schon nachgesehn *g*)
Ich will keinem Vorwerfen dass er denkt studieren sei keine Arbeit.
Ich wollte einfach nur ganz neutral fragen ob Studierende sich lieber ne CDS holen sollten oder nicht. Das heisst macht eine CDS den Studenten das Leben leichter.
P.S.: Ich werde dann an der ECPM in Strasbourg 2 Jahre studieren und was ich da gehört habe gibt es in Frankreich keine Studenten die Urlaub machen so wie in Deutschland. Klar das im indischen Ocean hört sich wirklich verlockend an aber leider haben die nicht meinen Studiengang (hab schon nachgesehn *g*)
------------------------------------------------------------textspecht schrieb
Nach unseren Erfahrungen ist es a) vielen Franzosen allgemein unbekannt, daß EU-Bürger immer noch eine Carte de Séjour brauch(t)en, b) vielen Dienststellen unbekannt, daß EU-Bürger nun keine CdS mehr brauchen und wie man das nun in den "amtlichen Griff" kriegt...)
LOOOL - genau so sehe ich das auch.
Nach meinen Erfahrungen würde ich hier gar keine allgemeinen Bestimmungen als Basiswert nehmen...wer auch immer irgendwas mit Behörden zu tun hat, soll sich genau dort erkundigen, was sie haben möchten.
Dass die CDS abgeschafft worden ist, habe ich in Forbach gesagt - die wussten von nix und fragten telefonisch in Metz - nächsthöhere Diensstelle- an. Metz wusste auch von nix...also brauchte ich sie - basta. Man ist hier aber wiederum so flexibel, dass dann auch die 'Vorstufe' zur Carte genügte - man weiss in F sehr wohl, dass es Monate dauert, eine endgültige Bescheinigung zu bekommen.
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Bei der KFZ-Anmeldung habe ich mich von Behörde zu Behörde durchgefragt - die schickten mich weiter (und oft in die Irre:-).
Eure berühmten Telefon- und Wasserrechnungen wollte übrigens noch nie jemand von mir sehen - allerdings musste ich öfters die Anmeldung von der Mairie vorlegen, als Nachweis eines Wohnsitzes.
Edeltraud und die Bullies
---------------------------------------------matthes schrieb
was ist mit Studenten?
Ich werde im Sommer nach Strasbourg für 2 Jahre und werde mir da ne Wohnung holen (und will auch die Mietbeihilfen vom Staat) denke da brauch ich dann auch die CDS oder?
Hallo Matthias,
rufe doch einfach die Mairie in Strasbourg an und frage sie, ob Du sie brauchst oder nicht.
Wenn Du sie brauchst, beantragst Du sie halt...das Schöne ist, dass hier in F die ganzen Papiere und Behördenstempel kein Geld kosten (jedenfalls habe ich noch nie was bezahlen müssen).
Edeltraud und die Bullies
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Stefan Cilimba
- Beiträge: 178
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- Wohnort: St. Jory de Chalais Perigord Dordogne
Matthes, ich hatte das absolut nicht als Angriff verstanden! Aber bei vielen Leuten besteht auch noch das Vorurteil, das Studenten es sich im Ausland nur gut gehen lassen und eher das andere Geschlecht und die Trinksitten studieren.
Stefan
Stefan
Stefan, das ist ja auch eine Art von Studium *lol*
Nee aber dann werd ich mich einfach wenn ich da bin bei den jetztigen Ausländern dort umhören was die dazu sagen.
Denke mal wenn man sone Karte hate tut das nicht schaden.
danke
Nee aber dann werd ich mich einfach wenn ich da bin bei den jetztigen Ausländern dort umhören was die dazu sagen.
Denke mal wenn man sone Karte hate tut das nicht schaden.
danke
Salut zusammen!
Ich habe mein Studium im Oktober in der Normandie angefangen. Im August brauchte ich für die Einschreibung (noch) eine Carte de Sejour, die ich auch ohne Probleme bekam (ich glaub innerhalbt von 1,5 Monaten mit Termin etc) (natürlich brauchte ich Telefonrechnung, deutschen Ausweis und Einschreibeformular der Uni).
Für Banken, Mairie und so weiter benötige ich immer noch eine Telefonrechnung, die CdS nehmen sie nicht an (obwohl ja meine Adresse in Frankreich drauf steht).
Ich hab mir jetzt einen Ordner angelegt mit allem Krams den ich evt. vorzeigen müsste, damit ich ein Hin- und Hergelaufe vermeide.
Im Oktober ist mein Studium zu Ende, entweder finde ich einen Job oder ich studiere den "Master" den es ja jetzt auch in Frankreich gibt weiter. Ich denke, dass ich auf jeden Fall eine CdS machen lasse, schaden kanns nicht und in Caen war das ziemlich einfach.
An meiner Uni haben sie eine CdS verlangt... weiss aber nicht Matthes, wie das in Strassbourg ist..
Viele Grüsse,
eve*
Ich habe mein Studium im Oktober in der Normandie angefangen. Im August brauchte ich für die Einschreibung (noch) eine Carte de Sejour, die ich auch ohne Probleme bekam (ich glaub innerhalbt von 1,5 Monaten mit Termin etc) (natürlich brauchte ich Telefonrechnung, deutschen Ausweis und Einschreibeformular der Uni).
Für Banken, Mairie und so weiter benötige ich immer noch eine Telefonrechnung, die CdS nehmen sie nicht an (obwohl ja meine Adresse in Frankreich drauf steht).
Ich hab mir jetzt einen Ordner angelegt mit allem Krams den ich evt. vorzeigen müsste, damit ich ein Hin- und Hergelaufe vermeide.
Im Oktober ist mein Studium zu Ende, entweder finde ich einen Job oder ich studiere den "Master" den es ja jetzt auch in Frankreich gibt weiter. Ich denke, dass ich auf jeden Fall eine CdS machen lasse, schaden kanns nicht und in Caen war das ziemlich einfach.
An meiner Uni haben sie eine CdS verlangt... weiss aber nicht Matthes, wie das in Strassbourg ist..
Viele Grüsse,
eve*
@Perdrix1
Es gibt kein Problem. Wir tauschen Erfahrungen aus, wie in jedem Forum.
In jeder abgelegeneN Provinz ist angekommen, dass es Ausnahmen (zum Beispiel bei den inscriptions générales der französischen Universitäten) gibt.
Es gibt also kein Problem!!!
@Matthes
Schreib mal, sobald du mehr in Erfahrung gebracht hast.
Viel Erfolg
mfg eve*
Es gibt kein Problem. Wir tauschen Erfahrungen aus, wie in jedem Forum.
In jeder abgelegeneN Provinz ist angekommen, dass es Ausnahmen (zum Beispiel bei den inscriptions générales der französischen Universitäten) gibt.
Es gibt also kein Problem!!!
@Matthes
Schreib mal, sobald du mehr in Erfahrung gebracht hast.
Viel Erfolg
mfg eve*
@Eve
Ich werd mich darum erst im September kümmern, da ich erst dann umziehen werde, also dauert das noch.
@Roch
Du brachst keine CDS mehr beantragen, wenn Du Bürger der EU bist. Ausser Du brauchst die für irgendwelche speziellen Sachen. Das normale Leben klappt wohl ohne CDS. Die speziellen Sachen werden wahrscheinlich auch noch umgestellt nur brauchen was länger. So hab ich das verstanden.
Danke an alle
matthias
Ich werd mich darum erst im September kümmern, da ich erst dann umziehen werde, also dauert das noch.
@Roch
Du brachst keine CDS mehr beantragen, wenn Du Bürger der EU bist. Ausser Du brauchst die für irgendwelche speziellen Sachen. Das normale Leben klappt wohl ohne CDS. Die speziellen Sachen werden wahrscheinlich auch noch umgestellt nur brauchen was länger. So hab ich das verstanden.
Danke an alle
matthias
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Pariser
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Für alles:Roch schrieb
so nun bin ich endgültig verwirrt,nochmal fürn dummi wie mich,was ist weg und was brauche ich wozu???
Ausdauer, Geduld, Verhandlungs- und Improvisationsgeschick.
Ich glaube aus den Beiträgen geht hervor, daß es keine allgemeine oder allgemein bekannte Lösung gibt.
Gruß, Pariser
Na ja es gibt da doch ein gutes patentrezept...Und zwar wenn es Stellen gibt die dies nicht glauben ,.verweise ich sie auf die Präfektur.Es ist auch wichtig darauf zu pochen nur so lernt es auch die hinterletzte Dienst oder Verwaltungsstelle oder Uni etc..
Hallo Leute,
ich musste meine Carte de séjour im August vorigen Jahres verlängern lassen. Seitdem habe ich eine Carte de séjour mit validité permanente. Dies war schon sehr praktisch, da mein Reisepass ablief und ich ansonsten zwei Monate lang kein offizielles Dokument mehr gehabt hätte. Ausserdem forderte das deutsche Honorarkonsulat zum Passantrag die Fotokopie meiner gültigen Carte de séjour. Also ohne Carte de séjour hätte ich den Antrag nicht stellen können.
Ich würde es jedem raten, die alte Carte de séjour verlängern zu lassen, obwohl es keine Pflicht ist.
Viele Grüsse
Lucie
ich musste meine Carte de séjour im August vorigen Jahres verlängern lassen. Seitdem habe ich eine Carte de séjour mit validité permanente. Dies war schon sehr praktisch, da mein Reisepass ablief und ich ansonsten zwei Monate lang kein offizielles Dokument mehr gehabt hätte. Ausserdem forderte das deutsche Honorarkonsulat zum Passantrag die Fotokopie meiner gültigen Carte de séjour. Also ohne Carte de séjour hätte ich den Antrag nicht stellen können.
Ich würde es jedem raten, die alte Carte de séjour verlängern zu lassen, obwohl es keine Pflicht ist.
Viele Grüsse
Lucie
Salute,Stefan Cilimba schrieb
Tja, aber wenn Du hier wohnst, gilt Dein Perso nicht mehr, denn da steht ja die deutsche Adresse drauf und er wird hier auch nicht mehr verlängert vom Konsulat. Dann bleibt Dir nur noch der Pass.
Stefan
Ich denke das stimmt so nicht .Der PA wird nicht ungültig , weil Du in Frankreich wohnst. Die alte deutsche Adresse interessiert hier nicht (früher wurde die in Deutschland überklebt mit "Wohnsitz ausserhalb der BRD ).
Die Polizei braucht keine 2 Minuten um anhand des deutschen PA mit Name und seiner Nummer , die französische Adresse rauszufinden.
Ansonsten ist der Wohsitznachweis EDF/Telecom Rechnung (justification boîte aux lettres) oder Attestation Domicile der Mairie.
Der PA wird beim Konsulat nicht verlängert. Du kannst beim Konsulat einen neuen beantragen .Das macht dann die Botschaft in Marseille oder Paris, da Konsulate solche Papiere nicht ausstellen dürfen.
Einen Pass braucht man in der EU definitiv nicht .
Der Hein
Edit : Den Stellen die es noch nicht wissen , wie der assedic z.B ,lege ich dieses nette Merkblatt hin , in dem die Prefektur mir schrieb , daß ich keine CDS bekomme und der PA das gleichwertige Ersatzdokument ist.
Auch zum arbeiten ist die CDS nicht mehr nötig . Zum Antritt eines Jobs war sie es auch vorher nicht . Die Mairie wollte ohne 3 Lohnabrechnungen meinem Antrag gar nicht annehmen!
Zuletzt geändert von HeinBlöd am Montag 17. Mai 2004, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.