Nachtrag:
Da ich die Situation nicht kenne, etwas ausführlich und vielleicht auch nicht zutreffend. Einen Masten versetzen, kann im schlimmsten Fall recht teuer werden. Wir haben bei unserem Grundstückskauf deshalb zusätzlich ein Stūck Land herausgehandelt, obwohl der Masten nur hinderlich fūr den Bau der Zufahrt gewesen wäre.
Aber es gibt da noch etwas möglicherweise zu beachten.
Falls das Grundstück noch nicht gekauft ist : Es besteht offensichtlich ein sogenanntes Wegerecht (servitudes) für den Stromversorger. Die Unterlagen darüber würde ich mir ebenfalls anschauen. Nicht, dass es noch weitere Überraschungen gibt. Denn vielleicht will ERDF die Leitung irgendwann mal nach unten verlegen und hat das Recht, dies auf dem Grundstück zu tun.
Falls das Grundstück bereits vorhanden ist, im Kaufvertrag sind diese "Wegerechte" üblicherweise aufgeführt. Der Notar gibt darüber im Regelfall vor Unterschrift Kauf Auskunft. Aber auch hier wachsam sein!!! Warum: im Forum unter servitudes.
Wenn nicht, Adresse für Anfragen unter
http://www.impots.gouv.fr/portal/deploi ... e_1083.pdf . Kostet ein paar Euro, einfach anschreiben. Mir wurde der Antrag vorausgefüllt zugesandt.
Steht die Unterschrift für den Vorvertrag an, dann Servitudes als Rücktrittsklausel in den Vorvertrag aufnehmen lassen und in Ruhe (s.o.) alles prūfen.
Viele Grüsse
Klara
PS Wegerecht nicht mit droit de passage gleichsetzen. Es kann dies beinhalten, kann aber auch nur fūr Strom, Wasser-oder Abwasserkanäle gelten.