Das hat alles wahre Aspekte, aber Vorfälligkeitsentschädigung fällt auch in Frankreich an, wenn man sie für ein remboursement anticipé nicht vertraglich ausgeschlossen hat oder einen Vertrag mit "Cap" und variablem Zinssatz hat.bergbisca hat geschrieben:Liebes Forum,
Das hängt auch damit zusammen dass man im Gegensatz zu D jederzeit zu 100% ablösen kann wenn man belegt dass das Geld nicht aus fremden Kanälen kommt. Übrigens, auch um unsere Kinder nicht zu belasten hatten wir nach Bau unseres Hauses bei einem französischen Notar ein Testament auf Gegenseitigkeit aufgesetzt.
Ich bleibe aber nach wie vor dabei, Hausbau, wo auch immer, eine gerade in dieser unsicheren Zeit, eine gute Kapitalanlage, auch in Frankreich!!!
Gruß aus dem eklig kalten Hamburg
Michael
40600/HH
Die erbrechtliche Frage stellt sich ebenfalls in beiden Ländern. Erben die in D. ansässigen Kinder in F., haben sie abhängig von den genauen Gegebenheiten ausserdem in D. zu erklären. Die part réservataire kann man in F. nicht ausschliesssen. Ein Erbverzichtsvertrag mit Volljährigen ist möglich.
Liebe Grüsse Gernhild