Deutsche Private KV

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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Jessie
Beiträge: 18
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Mittwoch 9. April 2008, 14:13

Salut à tous,

Ich hatte vor kurzem schon einmal einen Eintrag geschrieben, es ging um das Formular E303. Es ist am 27.03 abgelaufen und ich habe glücklicherweise zum 26.03 einen Halbtagsjob gefunden... Jetzt bin ich natürlich super glücklich!

Jetzt taucht gleich das nächste Problem auf. Ich habe Post von einer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Ich bin bereits privat über Deutschland versichert und das wird auch so bleiben. Die restliche Soziversicherung muss dann wahrscheinlich über Frankreich laufen ?!?

Bei dem Schreiben ist ein Formular dabei, dass mit einem Arzt ausgefüllt werden muss. Ist das nötig, wenn ich bereits versichert bin?

Vielleicht kommt diese Situation irgendjemand bekannt vor und kann mir helfen...

Danke im Voraus
Au revoir Jessie
Lilo
Beiträge: 444
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Donnerstag 10. April 2008, 10:44

Salut Jessie,

wenn Du in Frankreich arbeitest, mußt Du dort auch gesetzlich versichert sein. Du brauchst aber keine Mutuelle.
Das Formular ist vermutlich die Erklärung des Hausarztes (médecin traitant), welches man seit einiger Zeit ausfüllen muß.

Gruß
Lilo
Bellie
Beiträge: 764
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Donnerstag 10. April 2008, 22:05

Lilo hat geschrieben:Salut Jessie,

wenn Du in Frankreich arbeitest, mußt Du dort auch gesetzlich versichert sein. Du brauchst aber keine Mutuelle.
Das Formular ist vermutlich die Erklärung des Hausarztes (médecin traitant), welches man seit einiger Zeit ausfüllen muß.

Gruß
Lilo
Hallo Lilo, muss man sich dann in F krankenversichern??? Ich bin auch in D privat versichert. Falls ich also eine unselbständige Arbeit annehme: muss ich mich dann in F krankenversichern?

Und wie ich selbständig arbeite?

Danke für deine Antwort, Gruß Bellie
Yoyo
Beiträge: 718
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Freitag 11. April 2008, 06:06

Bellie hat geschrieben:Falls ich also eine unselbständige Arbeit annehme: muss ich mich dann in F krankenversichern?

Und wie ich selbständig arbeite?
Hallo Bellie,

Wie Lilo schon schrieb: Wenn Du in Frankreich arbeitest, bist Du dort versicherungspflichtig - egal, ob angestellt oder selbständig.

Wenn Du allerdings weniger als 183 Tage in Frankreich bist und in Deutschland steuerpflichtig könnte es anders sein. Ich kenne diesen zweiten Fall nur andersherum - ich bin in Frankreich steuer- und versicherungspflichtig, auch wenn ich als Freiberufler für deutsche Firmen arbeite.
Lilo
Beiträge: 444
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Freitag 11. April 2008, 08:18

Salut,

dort wo man steuerpflichtig ist, muß man auch versichert sein, ganz gleich ob angestellt oder selbständig.

Gruß
Lilo
Bellie
Beiträge: 764
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Freitag 11. April 2008, 20:52

Lilo hat geschrieben:Salut,

dort wo man steuerpflichtig ist, muß man auch versichert sein, ganz gleich ob angestellt oder selbständig.

Gruß
Lilo
Hallo Lilo,
was kostet denn so eine Krankenversicherung in F?

So "leichtfertig" möchte ich meine private KV nicht aufgeben. Das hieße dann ja wohl, doppelversichert zu sein- das ist sicher nicht preiswert......
Gruß Bellie
Lilo
Beiträge: 444
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Freitag 11. April 2008, 22:47

Salut Bellie,

die Beiträge zur gesetzlichen KV richten sich nach dem Einkommen, das fängt schon bei etwa 40 €/Mon. an - allerdings nur 70%ige Abdeckung (dies sind Pi mal Daumen-Werte). Eine zusätzliche KV kannst Du Dir sparen, wenn Du in Deutschland versichert bleibst.
Rechne Dir einfach mal die verschiedenen Varianten durch. Aber wie schon mehrfach darauf hingewiesen, kommst Du um die Pflichtversicherung nicht herum, wenn Du in Frankreich arbeiten willst.

Gruß
Lilo
Bellie
Beiträge: 764
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Samstag 12. April 2008, 09:40

Lilo hat geschrieben:Salut Bellie,

die Beiträge zur gesetzlichen KV richten sich nach dem Einkommen, das fängt schon bei etwa 40 €/Mon. an - allerdings nur 70%ige Abdeckung (dies sind Pi mal Daumen-Werte). Eine zusätzliche KV kannst Du Dir sparen, wenn Du in Deutschland versichert bleibst.
Rechne Dir einfach mal die verschiedenen Varianten durch. Aber wie schon mehrfach darauf hingewiesen, kommst Du um die Pflichtversicherung nicht herum, wenn Du in Frankreich arbeiten willst.

Gruß
Lilo
Salut zurück!
Sorry, wenn ich "dumm" nachfrage: Pflichtversicherung: ist das die KV, oder wie in D eine Rentenversicherung, oder.... ? :?
Ich würde auf jeden Fall in D weiter in der KV bleiben "wollen", soweit ich weiß , geht das jetzt auch.
Grüße Bellie
Lilo
Beiträge: 444
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Samstag 12. April 2008, 14:17

Salut,

Konkret, Bsp. Lilo:
ich bin in Frankreich selbständig und muß gesetzlich kranken- und rentenversichert sein, hinzu kommen noch die URSSAF und taxe professionelle.
Die Höhe der Beiträge richten sich nach dem Einkommen.
Natürlich kannst Du in Deutschland oder sonstwo noch versichert sein (sofern die Versicherung das mitmacht) aber zusätzlich.

Gruß
Lilo
Bellie
Beiträge: 764
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Samstag 12. April 2008, 16:55

Aha! Danke!!! :D
La Grenouille
Beiträge: 10
Registriert: Mittwoch 11. Juli 2007, 11:57
Wohnort: Valleraugue

Mittwoch 30. April 2008, 15:31

Bellie hat geschrieben:
Lilo hat geschrieben:Salut Bellie,

die Beiträge zur gesetzlichen KV richten sich nach dem Einkommen, das fängt schon bei etwa 40 €/Mon. an - allerdings nur 70%ige Abdeckung (dies sind Pi mal Daumen-Werte). Eine zusätzliche KV kannst Du Dir sparen, wenn Du in Deutschland versichert bleibst.
Rechne Dir einfach mal die verschiedenen Varianten durch. Aber wie schon mehrfach darauf hingewiesen, kommst Du um die Pflichtversicherung nicht herum, wenn Du in Frankreich arbeiten willst.

Gruß
Lilo
Salut zurück!
Sorry, wenn ich "dumm" nachfrage: Pflichtversicherung: ist das die KV, oder wie in D eine Rentenversicherung, oder.... ? :?
Ich würde auf jeden Fall in D weiter in der KV bleiben "wollen", soweit ich weiß , geht das jetzt auch.
Grüße Bellie
Hallo Bellie,

Lilo hat recht. Du mußt Dich in Frankreich versichern. Die einzige Ausnahme:

Du hast Deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland, bist selbständig in Deutschland, bist privat versichert und arbeitest zusätzlich als Selbständige in Frankreich. Dann kannst Du Dir beim deutschen Rentenversicherer (BfA) das Formblatt E101 ausstellen lassen, welches Dich von der französischen Sozialversicherung entbindet.


Gruß,

Uwe
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HeinBlöd
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Wohnort: Ceret
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Mittwoch 30. April 2008, 16:35

Mit Pflichtversicherung ist die Krankenversicherung gemeint.
Es kann Ausnahmen geben bei nichtselbständiger Arbeit wenn sie zeitlich befristet ist und du z.B schon weisst, wann du nach D zurückgehst.
Dann kann man u.U in F von der Versicherungspflicht befreit werden, wenn man nachweist, dass man schon Versichert ist.
Das kannst du versuchen, aber das ist eher für Studenten etc gedacht und hat wohl wenig Aussicht auf Erfolg.
Wenn du hier bleibst und arbeitest, ist die deutsche KV unnötiger Luxus und nützt die knapp mal gar nichts, denn die werden im schlimmsten Fall sich irgendwann weigern deine Auslandskrankenkosten zu bezahlen, da sie mitbekommen, dass du im Ausland lebst.
Und die deutsche KV zu behalten und quasi als Mutuelle zu benutzen, funktioniert nicht.
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