Welche Zulassung bei Wohnsitz in F und D?

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Gypaete
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Mittwoch 10. Oktober 2007, 15:56

Wenn jemand in F und D über einen Wohnsitz verfügt, stellt sich die Frage, in welchem Land das Kfz zuzulassen ist. Hat jemand einschlägige Erfahrungen?
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scooterboy
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Mittwoch 10. Oktober 2007, 17:13

Hallo,

ich würde sagen im Erstwohnsitzland.
Also da, wo man sich am meisten aufhält.

Gruß
scooterboy
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Aperdurus
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Mittwoch 10. Oktober 2007, 17:16

Strenggenommen, dort wo Du Dich mehr als 180 Tage im Jahr aufhältst.

Gruß Aperdurus
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salchow
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Mittwoch 10. Oktober 2007, 17:24

Offiziell gibt es in diesem Fall auch keinen "Erst-" oder "Zweit-"wohnsitz.
Jedes Land verwaltet nur sein eigenes Territorium und schert sich einen feuchten Kehricht um weitere Standorte.

Daher würde ich grundsätzlich sagen: Wer den Wa(h)l hat, hat die Qual, und schließe mich ansonsten aber meinem Vorredner an.
Gypaete
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Mittwoch 10. Oktober 2007, 17:30

Hm, einen "Zweitwz gibt es in D nicht, wenn nur e i n WZ in D besteht.

Die rechtlichen Definitionen für "Wohnsitz" oder "gewöhnlicher Aufenthalt" sind ziemlich uneinheitlich.

Das 180 Tg Kriterium ist auf jeden Fall gut, zumal es sich im Einzelfall schlecht wiederlegen lässt.

Meine Frage zielt darauf ab, Schwierigkeiten zu vermeiden, die sich z.B .ergeben könnten, wenn sich bei einer Kontrolle diese Konstellation herausstellt. (Z.B. in D mit F Zulassung und WZ in D.) Das Problem könnte v.a. steuerrechtlich auftreten.

Hat jemand "praktische Erfahrung"?
Zuletzt geändert von Gypaete am Mittwoch 10. Oktober 2007, 17:31, insgesamt 1-mal geändert.
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gerhardwagner
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Mittwoch 10. Oktober 2007, 18:07

Hallo
Ich denke die 180 Tage Regelung ist ein guter Anhaltspunkt, aber wer will das kontrollieren. Es gibt einen Haufen Hollaender hier, die die meiste Zeit hier wohnen aber das Auto in Holland angemeldet lassen. Wenn die Arbeitsstaette aber in Frankreich ist, wuerde ich das Fahrzeug aber auf jeden Fall hier anmelden, denn sonst kann es Erklaerungsnot mit den Flics geben.
Gruss Gerhard
cassis
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Mittwoch 10. Oktober 2007, 18:11

herbertp
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Mittwoch 10. Oktober 2007, 19:42

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
§ 23 Zuteilung der amtlichen Kennzeichen
(1) Die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens für ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger hat der Verfügungsberechtigte bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu beantrgen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll.

salut
Herbert
Bellie
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Mittwoch 10. Oktober 2007, 21:54

herbertp schrieb
... hat der Verfügungsberechtigte bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) zu beantrgen, in deren Bezirk das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort haben soll.

salut
Herbert
Wenn ich mir also den Luxus gönne, einen PKW in F zu lassen, um dort jederzeit mobil sein zu können und dabei mit einem franz. Kennzeichen herumfahren zu wollen, dann würd ich also dieses Fahrzeug in F anmelden und den anderen Wagen auf die deutsche Adresse anmelden. Das müßte doch durchführbar sein??

Da fällt mir noch ne schlaue :) Frage ein: Was ist wenn mein "deutsches" Fahrzeug ein Leasingfahrzeug ist...... Darf ich mich dann überhaupt über eine längere Zeit in F aufhalten? Klar, das kann man dann sicher im Leasingvertrag nachlesen.... Aber vielleicht hat ja hier schon jemand Erfahrungen zum Thema LeasingPKW und Auslandsaufenthalt.

Bellie
Zuletzt geändert von Bellie am Mittwoch 10. Oktober 2007, 21:56, insgesamt 1-mal geändert.
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gerhardwagner
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Mittwoch 10. Oktober 2007, 22:43

Ich hatte das Problem 2000, als ich meine Firma verkaufte und nach Frankreich zog, der Leasingvertrag aber noch ein Jahr gueltig war. Ein lieber Flic erklaerte mir damals, das spaetestens nach 3 Monate nach dem definitifen Umzug das Fahrzeug umgeschrieben werden muss. Nachdem ich Ihm sagte, das das nicht moeglich ist mit einem Firmenfahrzeug, zuckte er nur mit den Schultern.
Bref, bin dann halt weitergefahren und Glueck gehabt. Ich denke es ist zwar nicht wirklich legal, aber wahrscheinlich wird es nicht zu grossen Problemen fuehren.
Gerhard
Gypaete
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Mittwoch 10. Oktober 2007, 22:47

Die Frage mit dem Leasing habe ich mir auch schon gestellt.

Das Thema wurde anderswo schon diskutiert.

Meiner Ansicht nach kann man keine generelle Empfehlung geben, es kommt auf den Einzelfall an und die Umstände, unter denen die Sache beleuchtet wird.

Es gibt zahlreiche Aspekte, u.a. die unterschiedliche Wohnsitzdefinition in AO und FEV, aber mich hätten vor allem "praktische Erfahrungen" interessiert.

Das Problem dürfte für deutsche mit deutscher FE mit franz. Zulassung in D grösser sein als mit Deutscher zulassung in Frankreich, weil der erste Fall einfach auffälliger ist. Sinngemäss umgekehrt für Franzosen mit fr. FE und deutschem Kennzeichen in F.

Wer will bei einer Kontrolle schon wissen, wer wo arbeitet bzw. sich wo überwiegend aufhält, wenn es sich um einen Ausländer mit ausländischem Kennzeichen handelt. Bei einem "Inländer" mit ausländischem Kennzeichen sieht es anders aus. Da lassen sich Daten u.U schnell mal abfragen.
Zuletzt geändert von Gypaete am Mittwoch 10. Oktober 2007, 22:54, insgesamt 1-mal geändert.
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salchow
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Donnerstag 11. Oktober 2007, 05:28

MICH haben sie solange ich noch mit D-Kennzeichen in der Region Paris fuhr, noch in Ruhe gelassen.
Seit ich meine F-Schilder habe, krieg ich nur noch Stress (Deutscher Führerschein - nach 1999, also Karte)…

Und das obwohl (oder gerade weil?) alle anderen Papiere inländisch sind.
Gypaete
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Donnerstag 11. Oktober 2007, 12:32

MICH haben sie solange ich noch mit D-Kennzeichen in der Region Paris fuhr, noch in Ruhe gelassen.
Seit ich meine F-Schilder habe, krieg ich nur noch Stress (Deutscher Führerschein - nach 1999, also Karte)…

Und das obwohl (oder gerade weil?) alle anderen Papiere inländisch sind.
Genau das meinte ich weiter oben: Ausländer, ausländische FE, ausländische Zulassung. A priori kein Problem, Ausnahmen gibt es sicher.

Aber Inländer, inländische FE, ausländisches Kennzeichen. Ist auffällig.

Zulassungsrechtlich gibt es kaum Probleme, da - im Gegensatz zu dem weiter oben eingestellten § 23 StVO - hier die FZV (§ 20 Abs. 2 Satz 1) bzw. Internationale VO (§§1 u. 5) anzuwenden ist, siehe link.

Konflikte können in erster Linie aus § 3 KraftStG auftreten. Ein Verstoss ist reichlich strafbewehrt, andererseits ist der Passus durch zahlreiche Internationale Vereinbarungen, (u.a. das Genfer abkommen) und die EU Rechtsprechung weitgehend entschärft. Die Auslegung ist aber wiederum imho so kompliziert, dass eigentlich nur ein Jurist oder Spezialist wirklich durchblickt.
§ 3, Abs. 13 KraftStG
Von der Steuer befreit ist das Halten von .../...
ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden
Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben;
Deshalb interessiert mich eigentlich v.a., ob jemand eigene Erfahrungen berichten kann.
Zuletzt geändert von Gypaete am Donnerstag 11. Oktober 2007, 12:34, insgesamt 1-mal geändert.
herbertp
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Donnerstag 11. Oktober 2007, 12:43

Hallo Gypaete
Ich habe einen frz Wagen, der bleibt in F und einen Wagen in D, den ... bewegt mein Sohn (meistens) ... . Aber ich suche im Moment (bedingt durch Deine Fragestellung) ... eine Aussage, wonach ich Schwierigkeiten bekommen koennte, wenn ich mit meinem frz Wagen nach D fahre und dort wegen Steuerhinterziehung Probleme bekommen koennte, diesen Satz habe ich mal irgendwo gehabt, aber wieder verloren
Herbert
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gerhardwagner
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Donnerstag 11. Oktober 2007, 12:52

Hallo Herbert
Ich bin sicher, da kannst Du ruhig schlafen. Das waere der fall, wenn Du in Deutschland gemeldet und steuerpflichtig waerst und selbst dann koennte es nur Probleme geben, wenn Du selbststaendig waerst und zb. Deine Firmenautos in Frankreich zulaesst. Wenn Du aber wirklich Angst vor einem Problem hast, koennte ich meinen Schwager anrufen, der ist Steuerberater.
Gruss Gerhard
Gypaete
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Donnerstag 11. Oktober 2007, 16:36

Ich bin sicher, da kannst Du ruhig schlafen. Das waere der fall, wenn Du in Deutschland gemeldet und steuerpflichtig waerst und selbst dann koennte es nur Probleme geben, wenn Du selbststaendig waerst und zb. Deine Firmenautos in Frankreich zulaesst. Wenn Du aber wirklich Angst vor einem Problem hast, koennte ich meinen Schwager anrufen, der ist Steuerberater.
Genau um den Fall geht es ja. Wohnsitz in beiden Ländern.
Zulassungsrechtlich kommt es (verkürzt)
darauf an, wo der Einsatzmittelpunkt des Fahrzeugs ist.

Wenn es nicht gerade monate oder jahrelang auf der strasse vor dem Haus steht, lässt sich die Angabe, es sei nur vorübergehend da, nicht so leicht widerlegen.

Steuerrechtlich ist es schwieriger, da hier sich widersprechende Regelungen bestehen. Es scheint auch auf das Bundesland anzukommen.

hier als Beispiel mal eine Anfrage an das FA Lobau.
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HeinBlöd
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Donnerstag 11. Oktober 2007, 20:01

herbertp schrieb
... . Aber ich suche im Moment (bedingt durch Deine Fragestellung) ... eine Aussage, wonach ich Schwierigkeiten bekommen koennte, wenn ich mit meinem frz Wagen nach D fahre und dort wegen Steuerhinterziehung Probleme bekommen koennte, diesen Satz habe ich mal irgendwo gehabt, aber wieder verloren
Herbert
Also Probleme bekommst du nicht, wenn das (frz) Kfz nicht länger als 2 Jahre durchgehend in D ist. Diese Frist erneuert sich bei jedem Grenzübertritt.(Also in der Praxis nie, da es NICHT mehr heisst max soundsoviel Tage pro Jahr )

Wir haben vor ca 5Jahren genau das in D durchexerziert.
Anzeige wg. Steuerhinterziehung ---> Verfahren eingestellt.
Der Punkt ist in §3 absatz 13 des Kfz-Steuer-Gesetzes geregelt.
Grundlage ist das Genfer Abkommen über gegenseitige Steuerbefreiung für Kfz von 1956 in der heutigen Version.

Ich habe hier imForum schon mal darüber berichtet vor einiger Zeit, da Intercoop das gleich Problem hatte.
Napoleon51
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Donnerstag 11. Oktober 2007, 20:49

Bonsoir,

ist in diesem Zusammenhang eigentlich hier die Frage erlaubt, wo er "billiger" ist, sein Auto zuzulassen? Ich meine, wenn man sich schon das Land der Zulassung aussuchen kann, sollte man das doch auch mal finanziell erörtern.
herbertp
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Donnerstag 11. Oktober 2007, 21:03

Da mein Espace von 1996 in D inzwischen zu den Stinkedieseln gehoert,
hat sich die Ummeldung schon lange bezahlt gemacht :D
Herbert
herbertp
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Donnerstag 11. Oktober 2007, 21:23

Und interessant ist es , wenn man mehrere Wagen auf seinen Namen anmelden und versichern! will. In D ist nur der Erstwagen mit z.B; 35%. Der Zweitwagen soll dann mit ???150%??? starten??
in F wuerde auch der Zehntwagen zu 50% versichert.

Also "Erstwagen" in D zweiter "Erstwagen" in F versichert, ist finanziell sinnvoll
Herbert
Napoleon51
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Donnerstag 11. Oktober 2007, 21:29

:D :D :D
Dann ist es ja wirtschaftlich sinnvoll, wenn meine Tochter als Fahranfängerin meine beiden Porsche Speedster und die drei Ferraris in Frankreich zulässt. Jetzt brauche ich ihr ja nur noch einen Job suchen :D :D :D
Zuletzt geändert von Napoleon51 am Donnerstag 11. Oktober 2007, 21:30, insgesamt 1-mal geändert.
Gypaete
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Freitag 12. Oktober 2007, 09:46

ist in diesem Zusammenhang eigentlich hier die Frage erlaubt, wo er "billiger" ist, sein Auto zuzulassen? Ich meine, wenn man sich schon das Land der Zulassung aussuchen kann, sollte man das doch auch mal finanziell erörtern.
Das ist ei wichtiger Punkt. Imho kann es seit der Vignettenberfreiung keine Frage mehr geben, dass F wesentlich billiger ist. Ausnahmen könnten im Einzelfall allenfalls durch ungünstigere Vers Beiträge entstehen, da ich den Eindruck habe, die Versicherung ist in F i.a. teuerer, v.a. bei Zweirädern. Wichtig ist auch die o. angesprochene Möglichkeit der Verteilung des Rbatts auf alle Fz, was in D auch nicht möglich ist.

Gegenmeinungen?
Der Punkt ist in §3 absatz 13 des Kfz-Steuer-Gesetzes geregelt.
Grundlage ist das Genfer Abkommen über gegenseitige Steuerbefreiung für Kfz von 1956 in der heutigen Version.

Ich habe hier imForum schon mal darüber berichtet vor einiger Zeit, da Intercoop das gleich Problem hatte.
Hast Du noch den Link?
Sind da noch Unterlagen da? Z.B. würde mich das Genfer Abkommen bzw. die frglichen Passagen darin im Wor5tlaut interessieren. Wie habt Ihr dmals argumentiert?

Es gibt auch das deutsch-franz. DBA für KfzSteuer.
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HeinBlöd
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Freitag 12. Oktober 2007, 12:07

Nee leider hab ich die Datei nicht mehr.
Ich habe damals von der Oberfinanzdirektion in Nûrnberg den Kommentar zum KfwSt Gesetz bekommen per fax in dem die wichtigen passagen markiert waren;
das hab ich als einspruch zur Staataanwaltschaft geschickt;
Zuletzt geändert von HeinBlöd am Freitag 12. Oktober 2007, 12:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Aperdurus
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Freitag 12. Oktober 2007, 12:32

@Gypaete

Hier ist zu diesem Thema ein sehr interessanter Talk, dem Du auch die entsprechenden Quellen entnehmen kannst:

http://www.verkehrsportal.de/board/lofi ... 29419.html

Viel Erfolg und Gruß aus der Drôme

Aperdurus
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HeinBlöd
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Freitag 12. Oktober 2007, 14:51

Gute Link, dort ist ja auch das Genfer Abkommen beschrieben.
Das ist ja im Zweifel vorrangig vor Nationalem Recht.

Ich würde es einfach mal darauf ankommen lassen. Meiner Meinung nach, verstösst diese ganze deutsche KfzSteuer Regelung eh gegen EU-Recht, da ja nur "Inländer" benachteiligt werden.
Ich hatte mal einen besseren link, find ihn aber gerade nicht.
Hier ist es aber im groben auch beschrieben.
Ich finde es läuft in jedem Fall auf "Ungleichbehandlung aufgrund von Staatsangehörigkeit" hinaus.

"Nach dem jetzigen Stand des Gemeinschaftsrechts fällt der Bereich der direkten Steuern weiterhin in die grundsätzliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten; die EU hat diesbezüglich nur äußerst eingeschränkte Kompetenzen. Nichtsdestotrotz kam der EuGH in einer sich ständig entwickelnden Rechtsprechung zu der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten selbst in den in ihrer Zuständigkeit verbliebenen Rechtsbereichen jedenfalls an die im Gemein-schaftsrecht verbürgten Grundfreiheiten gebunden sind und somit ihre Regelungskompe-tenz lediglich unter Wahrung der Grundfreiheiten des EGV ausüben dürfen. (Wolffgang in Lenz, EGV², Vorbem Art 90-93 Rn 28) Diesbezüglich blickt der EuGH regelmäßig darauf, ob sich der EU-Bürger in der gleichen steuerlichen Ausgangslage befindet wie der vergleichbare Inländische Steuerpflichtige. Bei vergleichbarer Lage ist eine Benachteiligung des EU-Bürgers regelmäßig nicht ge-rechtfertigt. (Scheurer in Lenz, EGV³, Vorbem Art 90-93 Rn 37) Eine Diskriminierung ist somit dann gegeben, wenn unterschiedliche Regelungen auf vergleichbare Sachver-halte bzw dieselben Regelungen auf unterschiedliche Sachverhalte angewendet werden. (Scheurer in Lenz, EGV³, Art 39 Rn 37) Hinsichtlich der Harmonisierung direkter Steuern besteht kein explizites Harmonisie-rungsgebot im EGV. Eine diesbezügliche Harmonisierung ist lediglich mittels der allge-meinen Harmonisierungsnorm des Art 94 EGV zu erreichen; die vereinfachte Harmonisie-rung zur Vollendung des Binnenmarktes gem Art 95 EGV kommt expressis verbis nicht in Betracht (Art 95 Abs 2 EGV). Gerade bei einer Harmonisierung direkter Steuern gem Art 94 EGV kommt der Beachtung des Subsidiaritätsprinzips (Art 5 EGV) ganz besondere Bedeutung zu."
Zuletzt geändert von HeinBlöd am Freitag 12. Oktober 2007, 14:52, insgesamt 1-mal geändert.
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salchow
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Freitag 12. Oktober 2007, 15:16

Sorry, wenn ich da so reintröte.
Hab schon einige Mühe wirklich allen Gesetzestexten konzentriert zu folgen, obgleich mich das Geschriebene sehr interessiert.

Ich möchte aber dennoch und vor allem an Gypaete appellieren:
Bitte nicht SOOOO viele Abkürzungen auf einen Haufen:
Gypaete schrieb
Ausnahmen könnten im Einzelfall allenfalls durch ungünstigere Vers Beiträge entstehen, (…) ist in F i.a. teuerer, v.a. bei Zweirädern. Wichtig ist auch die o. angesprochene Möglichkeit der Verteilung des Rbatts auf alle Fz, was in D auch nicht möglich ist.
Na, merkt ihr was ? «Vers / i.A. / v.a. / o. / Fz. / D / F» ;)

Meine Frau verstand da nur noch Bahnhof und Bratkartoffeln…

Natürlich ist für einen Deutschen das ganze kein Problem, aber im Zusammenspiel mit so einem heiklen Thema beeinträchtigt es doch ein bisschen den Lesefluss.

Danke im Voraus - rein inhaltlich übrigens super klasse, weiter so!
Gypaete
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Freitag 12. Oktober 2007, 16:12

Ich habe damals von der Oberfinanzdirektion in Nûrnberg den Kommentar zum KfwSt Gesetz bekommen per fax in dem die wichtigen passagen markiert waren;.
Das ist wirklich schade. Wenn Du den Text doch finden solltest, zögere bitte nicht, - auch in zeitlichem Abstand - das einzustellen oder mir via PN zuzusenden.
Gute Link, dort ist ja auch das Genfer Abkommen beschrieben. Das ist ja im Zweifel vorrangig vor Nationalem Recht.

Ich würde es einfach mal darauf ankommen lassen. Meiner Meinung nach, verstösst diese ganze deutsche KfzSteuer Regelung eh gegen EU-Recht, da ja nur "Inländer" benachteiligt werden.
Die Benachteiligung von "Inländern" ist durch EU Recht nicht berührt. Das ganze richtet sich nur gegen die Benachteiligung von EU Ausländern. Eklatante Beispiele gibt es in vielen Bereichen (ein Beispiel von vielen: Zulassung für bestimmte Berufe, Deutscher braucht Meisterbrief, Ausländer braucht gar nichts, u. vieles mehr.)

Mir geht es darum, klarzumachern, wo evtll. Fußangeln sitzen und wie man sich im Zweifelsfall am besten verhält . Vielleicht bekommen wir ja doch noch einen link zum Genfer Abkommen von 1956 in das Forum.

wo kann man denn den oben erwähnten Thread im Forum finden?

Erlass des Finanzministeriums von Schleswig Holstein vom 23.11.2005, AZ: VI 353-S 6130-157. (Hat den jemand?)
Zuletzt geändert von Gypaete am Freitag 12. Oktober 2007, 16:21, insgesamt 1-mal geändert.
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HeinBlöd
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Samstag 13. Oktober 2007, 00:26

Gypaete schrieb
Das ist wirklich schade. Wenn Du den Text doch finden solltest, zögere bitte nicht, - auch in zeitlichem Abstand - das einzustellen oder mir via PN zuzusenden.
Sorry aber keine Chance, die Datei ist beim Festplattencrash definitiv verlorengegangen.
Ich hatte sie aber seinerzeit der Forenteilnehmerin "Intercoop" per mail geschickt.
Allerdings weiss ich nicht, ob sie hier noch aktiv ist.
Wende dich vielleicht per pn oder email, falls im Profil angegeben, an sie.
Mir geht es darum, klarzumachern, wo evtll. Fußangeln sitzen und wie man sich im Zweifelsfall am besten verhält . Vielleicht bekommen wir ja doch noch einen link zum Genfer Abkommen von 1956 in das Forum.
Das sollte sich doch ergoogeln lassen... Schon versucht?
wo kann man denn den oben erwähnten Thread im Forum finden?
Ich finde ihn leider auch nicht wieder, ich glaube mich erinnern zu koennen, dass es in dem Thread auch eigentlich um ein anderes Thema ging. (Fuehrerschein,Kfz Import/Homologation oder so)
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HeinBlöd
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Samstag 13. Oktober 2007, 07:57

Der muss es wohl sein. Ich dachte, ich hatte es damals ausführlicher beschrieben, aber mich dünstet, dass die weitere Konversation per pn gelaufen ist :? :?
Ameo
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Sonntag 21. Oktober 2007, 16:51

Beim Lesen dieses Beitrags hab ich jetzt richtig Gänsehaut bekommen.
Seit 1999 haben wir ein Haus im Vaucluse, zahlen Steuern (habitation und foncière) und hatten somit, nach Vorlage von EDF bzw. Telefonrechnung kein Problem, einen PKW zu kaufen und anzumelden.
Ich hab das weniger unter dem Aspekt der Steuerhinterziehung als der Sicherheit getan, denn mit meinem deutschen "Premium-Klasse-PKW" wurde ich einmal überfallen, ...
3 mal wurde mir die Scheibe eingeschlagen.
Ich fahre regelmäßig mit dem Auto zwischen Deutschland und France hin und her.
Ich verdiene mein Geld in Deutschland, wo das Auto auch die meiste Zeit ist. Ich bin (Gott sei Dank) weder bisher in France noch Deutschland kontrolliert worden.
Sollte ich mal in eine solche kommen (bis zu diesem Beitrag ahnte ich noch gar nicht, dass ich was "Böses" mache) würde ich sagen, dass ich das Auto ausnahmsweise von Frankreich nach Deutschland genommen hätte, zumal ich in Deutschland auch noch ein Fahrzeug auf mich zugelassen habe. Wie sollte man mir das Gegenteil beweisen??
Gruß
KHW
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Aperdurus
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Sonntag 21. Oktober 2007, 20:17

Salut Ameo,

ich denke man muß es einfach immer wiederholen, im Auto darf von außen kein Gegenstand irgendwie sichtbar sein, weder Kleidungsstück, noch Schirm, ja nicht einmal ein Kugelschreiber darf zu sehen sein. Dann hört der Spuk mit den eingeschlagenen Scheiben auf.
Seit 1996 in der Drôme, immer mit
wie Ameo formulierte : "Premium-Klasse-PKW"s

unterwegs, nie etwas passiert. Dafür an daneben geparkten Autos eingeschlagene Scheiben.
Man sollte auch auf dem Parkplatz das Verstauen von Gegenständen im Kofferraum möglichst unauffällig handhaben.
Tja und überfallen zu werden, das gehört zu meinen Alpträumen. Hoffe, daß das nie passiert.

Im übrigen bin ich auch Deiner Meinung, daß die nationalen Vorschriften für die Zulassung eines PKWs im Falle von häufiger pendelnden Autobesitzern relativ leicht auszuhebeln sind.

Gruß aus der Drôme
Aperdurus
Ameo
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Montag 22. Oktober 2007, 10:22

Salut Aperdurus, -
danke für Deine Antwort.
Da ich mit dem Gedanken spiele, mein jetzt 4 Jahre alt werdendes Auto durch ein neues zu ersetzen, interessiert mich die Problematik schon sehr.
Weil mein jetziges Auto auf FZ-Kennzeichen läuft, wäre es ein Aufwand für mich, den Altwagen in France zu verkaufen (Wüßte gar nicht, wie das geht, ohne dass ich übers Ohr gehauen werde :roll: ), um dann einen Neuwagen in Deutschland zu kaufen.
Da ist es einfacher, in Frankreich zu kaufen und den Altwagen in Zahlung zu geben.

Ich habe gerade mit meinem Steuerberater telefoniert.
Er hält eine "Gefahr" einer Verfolgung wegen Hinterziehung der KFZ-Steuer für eher hypothetisch, zumal ihm aus seiner eigenen Praxis kein einziger Fall bekannt ist.
Anders, meint er, sähe es aus, hätte ich z.B. einen Betrieb in Grenznähe und würde eine Fahrzeugflotte aus kommerziellem Hintergrund im benachbarten Ausland zulassen.

Obwohl ich ein gesetzestreuer und eher ängstlicher Typ bin, werde ich mein nächstes Auto wieder in France kaufen, zulassen und versichern.
Ich werde mit dem franz. Kennzeichen in Deutschland (manchmal :wink: ) höflicher behandelt, in Frankreich empfinde ich mich zugehörig und auch sicherer, .... und ich persönlich fühle mich immer an mein zweites Leben erinnert, wenn ich die 84iger Endziffer sehe.
Finanzielle Begehrlichkeiten treiben mich nicht.

Werde ich in Frankreich angehalten, kann ich mir kein Interesse der Flics an meiner Lebenssituation vorstellen.
Ich habe einen Wohnsitz (residence secondaire) in Frankreich, zahle Steuern (Wenn auch nur Haussteuern), habe eine carte grise mit franz. Anschrift und eine franz. Versicherung.
Warum sollten die dann wissen wollen, ob ich mit dem Ding auch nach Deutschland fahre, bzw. wo ich mehr Zeit meines Lebens verbringe.
Da könnten die deutschen Ordnungshüter schon mal eher auf mein franz. Kennzeichen
abfahren. Ob da aber Aufwand und Ertrag einer Kontrolle in einem vernünftigen Verhältnis stehen, bezweifle ich.
Mir nachzuweisen, wieviel Zeit ich in Frankreich verbringe, ist sicherlich eine umfangreiches Aufgabe.
Das ist meine Meinung, ... und die kann durchaus falsch sein.
Gruß Ameo

P.S. Bin gerade vor 2 Tagen aus dem Luberon zurück.
So einen tollen Herbst hatten wir noch nie ...
... und mein Primeur schmeckt auch schon recht annehmbar :D :D
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HeinBlöd
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Montag 22. Oktober 2007, 11:15

Ameo hat geschrieben: Weil mein jetziges Auto auf FZ-Kennzeichen läuft, wäre es ein Aufwand für mich, den Altwagen in France zu verkaufen (Wüßte gar nicht, wie das geht, ohne dass ich übers Ohr gehauen werde :roll: ),
Das ist nicht so schwierig.
1. Controle Technique machen - sie darf bei Verkauf nicht älter als 6 Monate sein.
2. Besorge Dir ich Buchhandel den "Argus" (frz. Pendant zur Schwacke Liste)
3. Bersorge Dir ein " Certificat de Cession voiture" (Mairie/Prefecture)
4. Standart-Kaufverträge gibt es im Schreibwarenhandel
5. Kleinanzeigen schalten
Ameo hat geschrieben: Er hält eine "Gefahr" einer Verfolgung wegen Hinterziehung der KFZ-Steuer für eher hypothetisch, zumal ihm aus seiner eigenen Praxis kein einziger Fall bekannt ist.
Ich bekam diese Anzeige, als mir in Deutschland jemand die Vorfahrt nahm und in meiner Seite landete.
Es gibt nicht wenige Fälle dieser Art.

Ameo hat geschrieben: Werde ich in Frankreich angehalten, kann ich mir kein Interesse der Flics an meiner Lebenssituation vorstellen.
Ich habe einen Wohnsitz (residence secondaire) in Frankreich, zahle Steuern (Wenn auch nur Haussteuern), habe eine carte grise mit franz. Anschrift und eine franz. Versicherung.
Die wird es natürlich nicht interessieren, denn der frz. Staat bekommt Dein Geld :wink:
Ameo hat geschrieben: Da könnten die deutschen Ordnungshüter schon mal eher auf mein franz. Kennzeichen
abfahren. Ob da aber Aufwand und Ertrag einer Kontrolle in einem vernünftigen Verhältnis stehen, bezweifle ich.
Mir nachzuweisen, wieviel Zeit ich in Frankreich verbringe, ist sicherlich eine umfangreiches Aufgabe.
Die wiedeherum tun das gerne, denn der deutsche Staat meint er hätte einen Anspruch auf dein Geld und die Polizei hat in aller Regel keine Ahnung oder sehr bizarre Vorstellungen von der Rechtslage;
Vertu Dich da nicht, die Beweispflicht liegt bei Dir, sobald Die ein übereifriger Polizist mal schnell ne Anzeige geschrieben hat .
Ich will Dich nicht Nervoes machen, aber ich bin damals aus allen Wolken gefallen, dass so ein Schwachsinn überhaupt möglich ist , in Zeiten unser aller "Union"
Emile
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Freitag 23. November 2007, 20:18

Die 180 Tage oder der gewöhnliche Aufenthaltsort bzw. der Lebensmittelpunkt haben doch nur Bedeutung für den Fiskus.
Für die Anmeldung eines Autos brauchst du dich mit einem Wohnort im betreffenden Land ausweisen.
In Frankreich ist der Vorteil, dass es keine KfZ-Steuer gibt. Das musst du dir dann selbst durchkalkulieren. Allerdings ist die Frankreich der maximale Schadensrabatt nur 50%.
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HeinBlöd
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Samstag 24. November 2007, 09:31

Bei meiner Versicherung gehts auch tiefer - für Kriegsversehrte des 2.Wk :)
Ameo
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Dienstag 15. Januar 2008, 15:43

So, dass mal wieder ein wenig Bewegung in diesen Beitrag kommt. :wink:
Ich bin heute mit meiner 84iger Zulassung hier in Deutschland angehalten worden. :oops: :oops:
Der junge Beamte war sich ganz sicher, dass ich ein Vergehen gegen die Straßensteuerverordung begangen habe und war von einer Anzeige nicht abzubringen.

Ich habe mich dann nicht zu der Sache geäußert und werde die Anzeige der Staatsanwaltschaft abwarten.
Dann ist immer noch Zeit, einen RA zu nehmen.
Kennt jemand von Euch einen Anwalt, der da fit sein könnte.

Danke für jeden Tipp
Ameo
Ameo
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Dienstag 15. Januar 2008, 15:56

herbertp hat geschrieben:Salut
Wie bei den Steinpilzen :D :D
Wer suchet, der findet.

auf ein Neues.
Herbert
Hallo Herbert, -
der Link funktioniert nicht.
Kannst Du das mal evtl. bitte prüfen. Danke
Ameo
herbertp
Moderator
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Dienstag 15. Januar 2008, 16:29

http://forum.frankreich-info.de/viewtop ... a&start=16

Hallo Ameo
vielleicht liegt es an der 217,175.. dass das nicht mehr geht.
vielleicht klappt es ja mit dem obigen.
ansonsten lief das unter
Verkehrsmittel und Wege
"Mit Ausfuhrkennzeichen Auto Nach Frankreich bringen"
salut
herbert
Ameo
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Dienstag 15. Januar 2008, 17:10

Danke Herbert, link geht jetzt, ist aber für mein Problemchen nicht relevant.
Der von seinen Kenntnissen überzeugte Polizist wollte mich Glauben machen, wenn ich das in Frankreich auf mich zugelassenen Fahrzeug, aus welchem Grunde auch immer, nach Deutschland mitnehme, ich für jede Einreise ein Überführungskennzeichen brauchen würde.
Mich wundert zwar hier gar nix mehr, -
aber das erscheint mir doch zu schwachsinnig.
Ameo
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