Frankreich Visa für 7 jähr. Türkisches Kind aus BRD?

Reiseziele, besondere Urlaubsformen (z.B. FKK, Reiterferien), Sehenswürdigkeiten...
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jiji73
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Donnerstag 29. März 2007, 13:34

Hallo,
habe eine frage,
ich habe einen Deutschen pass, würde gerne mit meinen nicht ehelichen kind alleine (also tochter und ich) 1 woche urlaub in frankreich machen. die mutter ist türkin daher hat unsere tochter auch türkischen pass. die tochter ist in deutschland geboren und hat unbefristeten aufenthaltserlaubnis.
brauche ich für meine tochter einen visum für frankreich?
gruss JiJi
les cigales
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Donnerstag 29. März 2007, 20:12

Salut,

Hier der Link mit den Konsularvertretungen Frankreichs in Deutschland.

http://www.botschaft-frankreich.de/arti ... _article=7

Ich denke,Dein Fall ist zu speziell hier im FF.Besser,Du wendest Dich direkt an eines der Konsulate auf der Seite.



Gruss Klaus
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Aperdurus
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Freitag 30. März 2007, 15:18

Hallo JiJi,

warum reist Du nicht einfach los. Du brauchst doch kein Visum für die Tochter.
Es gibt ja auch keine Grenzkontrollen.

Schönen Urlaub

Aperdurus
les cigales
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Freitag 30. März 2007, 17:42

Salut JiJi,

Hätte auch gleich darauf kommen können,da ich den Fall in nähester Familie habe.
Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis,hat EU weit Gültigkeit.Also keine Visa - Pflicht.
Viel Spaß im Urlaub

Gruß Klaus

@ Aperdurus

Grenzkontrollen gibt es keine mehr,aber mobile Kontrollen,die nicht unbedingt an der Grenze stattfinden,gibt es hin und wieder.
Zuletzt geändert von les cigales am Freitag 30. März 2007, 17:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Aperdurus
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Samstag 31. März 2007, 05:21

Das mit den mobilen Kontrollen ist in diesem Zusammenhang barer Unsinn.
Die mobilen Kontrollen gelten Rauschgift und unversteuertem Wein. Nicht Touristenvisa.
Solange JiJi beweisen kann, daß er der Vater und nicht der Entführer ist, hat er als Tourist keinerlei Probleme.
Was soll die Panikmache?

Gruß Aperdurus
les cigales
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Samstag 31. März 2007, 07:29

Es war und ist keine Panikmache,da ich ja geschrieben habe,daß er für seine Tochter kein Visa braucht.

Mobile Kontrollen für Rauschgift und unversteuertem Wein?

Gruss Klaus
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Aperdurus
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Samstag 31. März 2007, 12:18

Salut,

oft gibt es vor den Péages Kontrollen des Douane. Die prüfen, ob jede Weinflasche zum Zeichen, daß sie der Steuer unterworfen wurde, eine Kapsel mit der Marianne darauf trägt.
Wenn nicht, ist Strafe fällig.

Hier und auch auf Parkplätzen vorzugsweise A7/A6 wird nach Rauschgift gefahndet und auch gelegentlich kiloweise gefunden.

Letztes Jahr wurde ein spanischer LKW mit Heroin im Wert von über 3 Mio Euro auf dem Parkplatz Isardrôme festgenagelt.

Und noch eine Winzigkeit: Singular= Visum, Plural= Visa. Latein!

Also die Lütte braucht kein Visum.

Grüße aus der Drôme

Aperdurus
les cigales
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Samstag 31. März 2007, 19:39

Visum - Visa.Im alltäglichen Leben in Frankreich,kommt man schon mitunter ins straucheln,wenn man meist Französisch spricht und dann Deutsch schreibt.
Was die Kontrollen anbetrifft,so betrifft die in der Regel den Schwerlastverkehr,was innerhalb Europas unter den Staaten vertraglich vereibart ist.

Gruss Klaus
Emile
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Mittwoch 11. April 2007, 20:21

Jiji

Wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat und über einen Personalausweis verfügt. kann ohne weiteres in jedes EU Land einreisen. Ein Pass ist nicht notwendig.
Bei jeder Kontrolle an der Grenze oder auch im Hinterland bis 30 km muß man sich mit Personaldokumenten ausweisen können.
Deine Tochter ist vermutlich eine Doppelstaatsbürgerin, sie hat somit einen Anspruch auf einen deutschen Personalausweis und der ist völlig ausreichend.
Deutsche, die in Frankreich ihren 1. Wohnsitz haben, bekommen in Frankreich keinen Personalausweis. Sie haben stets den Reisepass mitzuführen.
Sollte deine Tochter nur türkische Personalausweise besitzen, so rufe das zuständige französische Generalkonsulat in Deutschland an. Eine Liste findest du auf dem Link.
http://www.botschaft-frankreich.de/arti ... article=51
les cigales
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Mittwoch 11. April 2007, 22:14

Emile,

Wer eine Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland hat,ist nicht im Besitz eines deutschen PA's oder Reisepass, sondern nur im Besitz eines Passes seiner entsprechenden Nationalität.In diesem Fall der Türkischen.
Die Aufenthaltserlaubnis,wird in Form eines rechteckigen Aufkleber in den Pass eingeklebt,und von der zuständigen Ausländerbehörde des Wohnsitzes abgestempelt und unterschrieben.
Wer als Deutscher eine doppelte oder mehrstaatliche Staatsbürgerschaft besitzt,hat für die Jeweilige auch ein Ausweisdokument und braucht keine Aufenthaltsgenehmigung.

Gruss Klaus

P.S. Erkläre mir bitte den Rest Deines Threads !
Emile
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Donnerstag 12. April 2007, 19:10

Im Gegensatz zu einem Deutschen Staatsbürger, der zur Einreise in die Türkei bis zu 3 Monaten nur einen PA benötigt, braucht der Franzose einen gültigen Pass und erhält Visa und Einreise-Sichtvermerk an der Grenze in der Türkei.
Diese Regelungen sind immer als gegenseitige Vereinbarung gleich. Das bedeutet, dass ein Türke mit Wohnsitz Deutschland nur mit dem gültigen türkischen Pass nach Frankreich einreisen darf. Da ja nun durch das Schengener Abkommen bedingt freie Grenze zwischen Deutschland und Frankreich sind, bedeutet das im Vorfeld der Reise ein Visum bei dem französischen Konsulat eingeholt werden müsste. Da ich das nun nicht genau weiß, mein Hinweis mit dem Link.
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