Hilfe wg. Fremd-Scheune auf meinem Hof

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
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joyce
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Donnerstag 29. Januar 2015, 02:30

Bonjour,

ich besitze seit 20 jahren ein altes Bauerhaus mit Scheunen (als résidence secondaire).
Es ist ein Hof auf dem L-förmig die Gebäude stehen. 3 Scheunengebäude in einer Reihe
und 90° dazu das Wohnhaus auf 1200m2.

Damals kaufte ich es von einem Bauern, der die mittlere Scheune behalten hat und als Heuaufbewahrung und Kuhunterstand nutzt.
Das wurde natürlich beim Kauf neu vermessen. Im Notarvertrag steht, daß er die Scheune nur zu landwirtschaftlichen Zwecken nutzen
darf. Er hat einen eigenen Weg und das Tor auf der Seite seiner angrenzenden Weideflächen.
Mein Grundstück liegt an einer kleinen Straße und ist umgeben von seinen Weideflächen, auf denen seine Kühe stehen.
Er wohnt in einem anderen Dorf, wo er seine Hauptlandwirtschaft hat.
Jetzt habe ich vom Nachbarn erfahren, daß er die Weideflächen und seine Scheune (die eben in meinem Hof steht),
auf seinen Sohn(auch Landwirt) übertragen hatte. Der hat die Weideflächen in terrain constructible umgewandelt
und will neben mir jetzt ein Haus bauen.
Das ist schon schade genug, da es bisher freien Blick über die Wiesen gab.
Nun sagte er noch, daß er die Scheune dann , anstatt für die Kühe und Heu, als Atelier für Holzbearbeitung
benutzen will, also mit entsprechenden Maschinen, was ja dann Lärm macht. Mein Wohnhaus ist ja nur wenige
Meter entfernt. dann hätte ich praktisch in meinem Garten seine Scheune vor der Nase, aus der dann Kreissägenlärm
oder ähnliches kommt.
Selbst wenn er das als landwirtschaftliche Nutzung durchkriegen würde... darf er das, so nah an einem Wohnhaus( auch wenn es seine Scheune ist)??
Bin ziemlich verzweifelt, weil ich das Haus verkaufen wollte.

Was meint Ihr?
Ich hoffe Ihr könnt dazu irgendwas sagen, hab schon im Netz gesucht, aber mein französisch ist nicht ausreichend für die Rechtserklärungen.


Wer entscheidet eigentlich, wo er dann sein Wohnhaus bauen darf, la mairie?
Oder kann er sich das aussuchen?

LG
joyce
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Aperdurus
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Donnerstag 29. Januar 2015, 08:58

Salut,
zuerst würde ich mal Einblick nehmen in den PLU (Plan local d'urbanisme). Dort gibt es Aufschluss, was überhaupt gebaut werden darf. Bzw. wie das Gelände genutzt werden darf.
Der PLU liegt in der Mairie auf, ist auch meist auf der Seite der Kommune im Internet zu finden.
Gruss aus der Drôme
Aperdurus
joyce
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Donnerstag 29. Januar 2015, 21:35

Salut,

also mein Grundstück -und daher auch seine Scheune- liegen in zone UA.
Ein Teil seiner Weidefläche, welcher an der Straße liegt, ist zone UBa.

Darf er in der Scheune dann statt Heuaufbewahrung jetzt ein "atelier pour
travailler le bois" mit lauten Maschinen machen? Also direkt an meinem
Wohnhaus/Garten.

Bauen kann er dann wohl auf UBa ??

Soll ich den plan de zonage verlinken? Ist eine sehr große Karte.

Merci
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Aperdurus
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Donnerstag 29. Januar 2015, 23:40

Das fand ich im Netz:

"UB : La zone UB a une fonction principale d’habitat, elle comprend aussi des commerces, des services, des équipements publics et des activités non nuisantes.
Les constructions s’y édifient généralement en retrait par rapport aux voies et en un ordre discontinu.
La zone UBa a une densité moindre"

Also wird er wohl bauen können. Wie es mit der Nutzung der Scheune aussieht, weiß ich nicht. Ich würde ihn fragen , ob er den notariellen Vorbehalt kennt. Vllt kauft er ja auch das Haus.
joyce
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Freitag 30. Januar 2015, 03:40

Vielen Dank für deine Mühe!

Meinst du mit notariellem Vorbehalt, daß Genehmigungen der mairie im Nachhinein unwirksam werden können, wenn sie anderen Gesetzen widersprechen?
Genau das frage ich mich eben für den Fall des atelier in der Scheune...
Selbst wenn er das als Landwirt dürfen sollte, gibt es doch evtl. sowas wie
ein Nachbarschaftsgesetz oder Gesetz zur Lärmbelästigung, auch für den Fall,
daß das Wohnhaus nur wenige Meter von der Lärmquelle entfernt ist.
Kreisägenlärm kann ja das Haus unverkäuflich werden lassen.

Weiss das jemand?
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Tschägi
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Sonntag 1. Februar 2015, 08:23

Hallo Joice,
danke für das Mail.
Ich antworte hier direkt im Forum.

In Deiner Situation musst Du unbedingt einen Rechtsanwalt nehmen. Wenn Du nicht min. 100% franzöisch sprichst und eine halbe Rechtsanwalt-Ausbildung hast, wirst Du kaum eine Chance gegen einen alt eingessenen Bauern (der vermutlich gut vernetzt ist) haben.
Bei mir war es so, dass andere, seit 30 Jahren wohnhafte Leute mehrfach die Marie und sogar den Consei géneral angeschrieben und entweder keine, oder nichtssagende Antworten erhalten haben.
Auf das Schreiben meines Rechtsanwaltes ist innert 10 Tagen eine Antwort eingegangen, die einen grösseren Abstand der Ziegenhaltung versprach. Wir haben sofort wegen eine Frist für den Vollzug nachgefragt und einige Tage später war -ich bin zufällig reingeplatzt- eine Ortsbegehung vom Conceil general zusammen mit dem Ziegenhalter. Beide haben zugesagt, einen Mindestabstand von 100m einzuhalten was bis heute auch geschehen ist. Im Hintergrund habe ich immer den Anwalt.
Ich denke, dass bei der Vergabe der Ziegenhaltung nicht alles sauber gelaufen ist (Zonenplan/ Zusage an Ziegenhalter etc.) und alle Beteiligten wollen nicht, dass dies auf dem Rechtsweg noch weiter läuft.
Mein Fazit: Ohne Rechtsanwalt keine Chance....
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