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Verfasst: Freitag 12. September 2003, 15:38
von jensk
Hallo,

nein, nicht die Standardfrage: Was passiert im Todesfall bzgl. Erbschaftsteuer mit dem französischen Ferienhaus. ;-)

Hat sich hier schon mal jemand intensiv mit dem ungekehrten Fall auseinandersgesetzt, also steuerlicher Wohnsitz in Frankreich und dann Erbschaft von Immobilien in Deutschland?
Das scheint nämlich sehr sehr unerfreulich zu sein....

grüße
jens

Verfasst: Montag 15. September 2003, 17:07
von Gero
Hallo
bin mal neulich auf folgende Vereinigung gestoßen: http://www.dsa-ev.de/
Da müssten man eigentlich die notwendigen Antworten bekommen...
Gruß
Gero

Verfasst: Donnerstag 29. Januar 2004, 21:29
von jensk
Hallo Gero,

danke für den Hinweis - kam erst jetzt dazu, mich damit zu beschäftigen.
Aber auch hier wieder dasselbe.
Immer geht es nur um den Fall, die französischen Immobilien korrekt weiterzuvererben.
Zum umgekehrten Fall findet sich nichts. Zwar weiß ich, wie es in der Theorie geht - hab aber noch keine Praxisberichte gehört.
Dabei müßte es doch häufiger vorkommen, daß bei Ausgewanderten auf einmal die Erbschaft aus Deutschland anfällt.
grüße
jens