Nachbarschaftsgesetz bzgl. Sichtschutz, Zäune,...

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
Antworten
Leben_France
Beiträge: 3
Registriert: Montag 6. Oktober 2014, 15:39

Montag 6. Oktober 2014, 16:11

Bonjour an die Mitglieder des Forums.
Ich bin hier neu und habe eine Frage bezüglich Sichtschutz. Gibt es in Frankreich Vorschriften wie hoch ein Zaun auf der Grundstücksgrenze sein darf?
Folgender Fall: Mein Nachbar lässt einen Sichtschutz 1,80m Höhe errichten. Vorher hatte er einen Bastzaun mit Efeu 1,50m Höhe.
Vielen Dank im voraus!
Yoyo
Beiträge: 718
Registriert: Freitag 12. August 2005, 09:04
Wohnort: Südwest-Frankreich

Dienstag 7. Oktober 2014, 09:36

Hallo,

das bestimmt jede Gemeinde selbst und oft ist es auch in den Lotissements nochmal unterschiedlich. Frag bei Deiner Mairie nach, die können Dir da helfen. Ich persönlich schätze mal, 1,80 m ist okay. Sprichst Du Französisch? Hat Dein Nachbar Dich nicht gebeten, dich an den Anschaffungskosten zu beteiligen?
Leben_France
Beiträge: 3
Registriert: Montag 6. Oktober 2014, 15:39

Dienstag 7. Oktober 2014, 19:27

Vielen Dank Yoyo für Deine Antwort! :)
Da werd ich mal bei der Marie nach hören.
Nein, mein Nachbar hat mich nicht gebeten, dass ich mich an den Kosten beteiligen soll.
Schönen Abend
Tonton
Beiträge: 489
Registriert: Mittwoch 15. April 2009, 07:59
Wohnort: 21°Süd 55°Ost

Mittwoch 15. Oktober 2014, 11:35

Es könnte vielleicht interessant für Dich sein, wenn Du mal zu Deinem Nachbarn rüber gehst, und ihn bittest, daraus auch gleich noch einen Schallschutz zu machen.
er scheint ja recht nett zu sein.
Dann hast Du wenigstens Deine Ruhe. Auch wenn der Mieter/Besitzer mal wechselt.
Antworten