Ziegengeruch vom Nachbargrundstück

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
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Tschägi
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Sonntag 7. September 2014, 13:30

Vor einem Jahr habe ich an ruhiger Lage am Ende einer unbewohnten Sackgasse ein Haus gekauft. Auf der anderen Seite der kleinen Strasse ist Wald. Dies ist ein stillgelegtes Militärgelände. In der Vergangenheit hatte ich ab und zu Arbeitsgeräusche aus dem Wald vernommen und angenommen, es wären Waldarbeiter. Diese Woche komme ich zum Haus und stelle eine unangenehmen Geruch fest. Ich sehe, dass im Wald ein Zaun erstellt wurde und ca. 15 Schafe und Ziegen drin sind. Die Frage an einen benachbarten Bauer, wer diese Tiere reingesetzt hat, antwortet er: Dies sei ein Privatmensch, dessen Frau hoch in der Regierung sitzt. Er will in nächster Zeit 200 (!!) Tiere dort platzieren; die Idee wäre, alte Rassen so wieder anzusiedeln.
Das würde heissen, man kann in meinem Haus wegen dem Geruch nicht mehr draussen sitzen und dem nächtlichen Lärm kaum mehr schlafen....
Was kann ich da machen????? Wie sieht denn das Nachbarrecht in einer solchen Situation aus..?? Danke für Infos!
Yoyo
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Montag 8. September 2014, 11:17

Hallo Tschägi,

ich vermute mal, das kommt darauf an, worunter dieses Gelände im Bebauungsplan (POS, Plan d'occupation des sols) der Gemeinde firmiert. Wenn es als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen ist, bezweifle ich, dass Du viel machen kannst. Den POS kannst Du auf der Gemeinde einsehen.

Aber wie gesagt: Das ist meine Einschätzung. Diese Grundstücke in der Einsamkeit haben so ihre Tücken. Hier hatte jemand ein Haus mitten im Wald gekauft. Als er irgendwann wieder in Urlaub dorthin kam, war der Wald weg und er saß auf dem Präsentierteller in einer Art Bombenkrater-Wüste - hier wird der Wald eben wirtschaftlich genutzt.

Toi, toi, toi und berichte bitte, wie es weiter geht. Vielleicht hat ja auch noch jemand bessere Ratschläge für Dich.
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Aperdurus
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Montag 8. September 2014, 14:30

Bei uns in der Drôme sind die Pläne über die Seite der Mairie als PDF verfügbar. Hier steht die zulässige Nutzung der Flächen in Form von Buchstaben im Plan:
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Diese Nutzung, die der Gemeinderat festgelegt hat, ist verbindlich.
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Aperdurus
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Yoyo
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Montag 8. September 2014, 17:58

Ah, POS heißt jetzt PLU, danke.
Tschägi
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Donnerstag 11. September 2014, 09:36

Hallo und vielen Dank für die Inputs.
Das Ganze ist doch schön kompliziert, da evt. Zonenplanänderungen, Nutzungszwecke und Grenzabstände berücksichtigt werden müssen. Auch macht es die Sache nicht einfacher, dass das Grundstück dem Departement und der "Ziegenmensch" ein hoher Beamter ist. Ich habe die ganze Sache meinem spezialisierten Immobilien-Anwalt in Frankreich übergeben. Er wird nun einmal eine saubere Klärung der Rechtslage machen.
Nochmals besten Dank!
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