Strafzettel in Frankreich

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Euskadi
Beiträge: 1
Registriert: Mittwoch 30. April 2003, 10:59

Mittwoch 30. April 2003, 12:01

Hallo zusammen,

wer kann denn folgende Frage beantworten?

Ich habe als Deutscher mit einem in Deutschland zugelassenen PKW in Paris einen Strafzettel bekommen wegen Falschparken (teuer!)

Muss ich das jetzt bezahlen oder koennen die nichts gegen mich unternehmen?

Und wie ist das, wenn man geblitzt wird?

Ich weiss, dass die Niederländer in Deutschland ein Inkassobuero unterhalten und gegen Deutsche vorgehen. Machen die Franzosen das auch?

Danke.

Euskadi
Zuletzt geändert von Euskadi am Mittwoch 30. April 2003, 12:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Gero
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Freitag 2. Mai 2003, 07:47

Hallo,
also ich kann aus Erfahrung nur sagen, dass ich frz. Strafzettel nie bezahlt habe und bisher nie etwas passiert ist.
Das ging sogar so weit, dass ich ein Auto, für das ich ein Ticket für Falschparken bekommen hatte, in Frankreich an der gleichen Präfektur zugelassen habe und die haben auch nix gemerkt....
Es gibt auch meines Wissens kein gegenseitiges Abkommen: Ich fahre derzeit ein Auto mit frz. Kennzeichen in D, meine Frau ist vor einem Jahr damit geblitzt worden und es ist auch nix passiert...
Vorsichtig wäre ich dagegen in Frankreich mit geblitzt werden: Man bekommt in Frankreich kein Bescheid zugeschickt, sondert wird bei Verstoß auf der Stelle rausgeholt bzw. abgefangen und "darf" zahlen.
Da gibt' dann keine Ausreden mehr...
Gruß
Gero
Pariser
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Sonntag 4. Mai 2003, 19:15

Kann die Aussagen von Gero bestätigen.
Falschparken (kostet von 10 - 35 Euros) wird i.d.R. auch von den Einheimischen nicht bezahlt - die Behörde ist entweder sehr kulant oder extrem faul..
Trotzdem wäre ich sehr vorsichtig, es kann durchaus sein, dass bei wiederholtem Verstoss das Fahrzeug mit einer Kralle versehen wird und dann alle Tickets nachzuzahlen sind (ist mir zum Glück noch nicht passiert) oder dass das Fahrzeug abgeschleppt wird (das ist mir schon passiert und das kostet richtig Geld!).

Beim Geblitzt-werden gilt auch höchste Achtungsstufe; es ist richtig, dass normalerweise gleich abkassiert wird. Zu beachten gilt, dass man keinen Nachweis wie Foto o.ä. zu sehen bekommt und dass man sein (Schuld-)Eingeständnis mit der Unterschrift auf dem P.V. dokumentiert. Es empfiehlt sich, immer reichlich (!) Bares dabeizuhaben - manchmal hilft die sofortige Begleichung in cash, die Dinge ein wenig runterzuhandeln.

Noch ein Tipp: wer nicht 100% sattelfest in Französisch ist, sollte möglichst nicht mit den Gendarmen diskutieren - lieber naiv und blöd stellen :-))
Bonzo
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Montag 5. Mai 2003, 07:52

Salut Euskadi,

die Knöllchen kannst du NOCH getrost wegschmeißen. Bei der nächsten Präsidentschaftswahl hast du wieder eine saubere Weste. (dauert aber noch was...)

Bonzo
Pariser
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Samstag 10. Mai 2003, 19:44

Donnerstag, 8. Mai 2003
"Zur Kasse, bitte!"
Bußgeld EU-weit eintreibbar

Geldstrafen und Geldbußen können künftig EU-weit eingetrieben werden. Darauf verständigten sich jetzt die EU-Justizminister nach Monate langen Verhandlungen in Brüssel.

Betroffen von der neuen Regelung sind nicht zuletzt Verkehrssünder. Raserei und andere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung können grenzüberschreitend verfolgt werden. Das heißt, dass deutsche Behörden künftig Bußgelder und Geldstrafen in Deutschland eintreiben müssen, die gegen einen Autofahrer wegen eines Verkehrsdelikts etwa in Frankreich verhängt wurden.

Dies ist der Vereinbarung zufolge allerdings nur bei einer Geldbuße von mehr als 70 Euro der Fall. Falschparker dürften demnach auch weiterhin ungeschoren davonkommen. Bei der Eintreibung von Geldbußen gab es unter den EU-Staaten bislang noch keine verbindliche Regelung.

Formell besiegelt werden wird die Einigung voraussichtlich auf dem nächsten Treffen der Justizminister Anfang Juni in Luxemburg. Danach müssen noch juristische Details ausgearbeitet werden. Für die kommende Urlaubssaison greift die Regelung also noch nicht.

Deutschland hatte lange Zeit Schwierigkeiten mit der Richtlinie. So werden in Portugal Schwangerschaftsabbrüche mit einer Geldstrafe geahndet, die nach dem Entwurf dann auch in Deutschland hätte eingetrieben werden müssen. Dieses Delikt wurde nun auf Dringen der Bundesregierung aus dem Straftaten-Katalog herausgenommen.

Quelle: n-tv, 8. Mai 2003
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