deutsche Kfz-Zulassung in Frankreich

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Bernd
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Registriert: Freitag 11. April 2003, 19:29
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Freitag 11. April 2003, 19:49

Wer kennt das? Ich treffe hin und wieder auf Kfz, die ein deutsches Kennzeichen (oft aus dem grenznahen Saarland) haben, auf dem die Aufkleber (Behörde, TÜV) weggekratzt sind. Es gibt auch neu geprägte Schilder, die noch nie so einen Aufkleber besassen. Eine Fahrerin, die ich danach fragte, sagte mir, dies sei eine 'immatriculation allemande', die vor Ort vorgenommen worden wäre. Das sei finanziell günstiger, genaueres wisse aber nur ihr Mann. Ich selbst plane, einen Wagen im Midi zuzulassen, kenne aber die Formalitäten noch nicht. Danke für eure Auskunft.
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Gero
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Montag 14. April 2003, 16:09

Hallo Bernd,
die Sache ist relativ einfach, hat mich am Anfang aber auch gefuchst...
Wenn man ein Auto in Deutschland erwirbt, darf man, nachdem das Fahrzeug in D oder auf dem Konsulat in F abgemeldet wurde, bis zu 4 Monaten mit dem dt. oder ausländischen Kennzeichen in Frankreich herumfahren...eben die Zeit, die man braucht, bis man die Zulassung in F beantragen und sich bei der Präfektur eine reguläre Nummer abholen kann. Die Versicherungen in F stört das nicht, die brauchen erstmal nur grob den Kfz-Typ und eben eine kfz-Nummer + den Aufkleber vom CT (Tüv)
Einige fahren aber gerne länger, denn dies hatte natürlich einige Vorteile...., die ich hier ja nicht hoffentlich zu schildern brauche...
Ich sage hatte, denn seit dem 1. Januar ist ein Gesetz in Kraft getreten, bei dem illegale Schilder (wie z.B auf ein gelbe F -Schild umgetragene dt. Buchstabenkombinationen, Schnörkelschriften etc. abgelaufene Zollkenzeichen etc.) mit drastischen Strafen und sofortigem aus-dem-Verkehr-ziehen quittiert werden können. Es wird wohl aber auch, außer man übertreibts, wieder "lettre morte" bleiben... sprich auf dem Papier....
Ach so, zulassen geht nur mit Aufenthaltsgenehmigung, sprich Carte de séjour und dem üblichen Kram...
Grüße
Gero
couscous
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Montag 21. April 2003, 21:11

Hallo Bernd, das ist ein "pikantes" Thema, bei dem die französische Polizei eine Weile tatenlos oder - man glaubt es kaum - aus mangelnder Kenntnis zugeschaut hat. Was auch immer dir die Leute erzählen (die mit "seltsamen" Nummernschildern herum fahren), es ist falsch und illegal, z.T. strafbar. Dabei ist die Benutzung deutscher legaler Immatrikulationsschilder von hier in Frankreich lebenden deutschen Residenten" noch ein harmloses Kavaliersdelikt. Immerhin ist das Fahrzeug ja wenigstens in Deutschland gemeldet und versichert, auch wenn die Fahrer längst in Frankreich fest leben. "Pikanter" wird es, wenn das Fahrzeug nirgends gemeldet ist und mit regelrecht falschen Nummernschildern herumkurvt. Dabei handelt es sich teilweise um aus Deutschland (da dort anscheinend billiger) eingeführte Gebrauchtfahrzeuge, oder schlicht und einfach um gestohlene. (Fast) jede französische Garage oder Prägeanstalt prägt dir ein schwarz-weißes Nummernschild, sobald du egal welchen KFZ-Schein vorlegst. Aber durch die Prägung einer Garage wird das Auto noch lange nicht "legal". Das ist Traum oder Selbstbetrug der Fahrer, der nur bis zu einer intensiveren Kontrolle gut geht.

Übrigens zur Ansicht Geros, zur legalen Anmeldung eines Fahrzeuges mit französischer Immatrikulation würde man unbedingt die Carte de Sejour, also den "Residenten-Status" benötigen ist glücklicherweise falsch: Auch ohne Residence, also ohne Carte de Sejour, kannst du als EU-Europäer in Frankreich ein Fahrzeug mit französischem Nummernschild legal anmelden und fahren. Voraussetzung: Das Auto muss entweder hier in Frankreich gekauft worden sein, oder legal nach Frankreich eingeführt worden sein. UND: Du benötigst keine Carte de Sejour, sondern nur den Nachweis, dass du in Frankreich irgend einen Aufenthalt hast (auch Zweitwohnsitz). Dies weist man ganz einfach nach mit entweder
- einem Mietvertrag,
- einer Eigentumsurkunde einer Immobilie,
- einem formlosen Bescheinung, dass du bei "jemand" wohnst,
- einer Anmeldung auf deinen Namen bei der EdF,
- eine neuere Telefonrechnung von France-Telecom auf deinen Namen.
Das alles kann man nämlich völlig legal in Frankreich haben, ohne gleich "resident" mit Carte de Sejour zu sein. Schließlich brauchen auch Leute, die sich nicht ständig, sondern nur gelegentlich in Frankreich aufhalten (z.B. Reiseleiter, Handelsvertreter, Rentner, ander kurzfristige Aufenthalte) ein Auto, ein Telefon oder ein Bett zum schlafen.

Michael
Stefan Cilimba
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Montag 21. April 2003, 23:07

Hallo,
abgesehen von den vielen illegalen englischen Fz hier in der Dordogne, konnte ich vor 4 Jahren legal mit meinem Motorrad und einem auf dem Computer hergestellten deutschen Kennzeichen IN DER ÜBERGANGSZEIT hier fahren, aber ich musste immer alle Papiere dabeihaben um der Gendarmerie gegenüber nachweisen zu können, dass der Prozess der Registrierung im Gange war.
Viele Grüsse
Stefan
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Gero
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Registriert: Freitag 21. Februar 2003, 13:37
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Dienstag 22. April 2003, 08:05

@ Michael
...stimmt: die carte de séjour ist nicht unbedingt notwendig, aber wenn man dann ein Fahrzeug mit franz. Kennzeichen fährt, obwohl man sich nicht ständig (+ als 180 Tage) in Frankreich aufhält, also in D wohnt, wirds auch wieder illegal...
Aber das ist Haarspalterei, die wohl keinen tangiert, solange nix passiert.

@ Stefan
ich bin meinen vier Jahren in Frankreich mit meiner Enduro ausschließlich mit einem Wettbewerbskennzeichen gefahren. Das ist ein Kennzeichen, das in D nur für Endurowettbewerbe benutzt werden darf; es beinhaltet die offiziellen Buchstaben und zahlen hat aber die Mofakennzeichengröße. Und Hand aufs Herz: welcher flic konnte denn bislang etwas mit Stempel und TÜV anfangen???
Ich bin einmal angehalten worden, und als der flic sah, dass ich Ausländer bin, hat er sich nach Durchsicht der Papiere entschuldigt und mich weiterfahren lassen...so sind sie halt manchmal und bleibt zu hoffen, dass diese menschlichen Dimensionen der "France profonde" uns noch lange erhalten bleiben ....
Zuletzt geändert von Gero am Dienstag 22. April 2003, 08:45, insgesamt 1-mal geändert.
couscous
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Dienstag 22. April 2003, 08:47

Hallo Gero, ich weiß, solche Betrachtungen können tatsächlich leicht in Haarspalterei ausarten, und früher (vor dem Schenengener Abkommen) war es auch so wie du beschreibst. Jetzt ist es aber so, dass du auch bei weniger als 180 Tagen Frankreich-Aufenthalt hier ein Auto mit französischem Kennzeichen fahren darfst. Zum Beispiel haben die vielen ausländischen Häuslebesitzer in Frankreich ihren Zweitwagens (mit französischer Immatrikulation) im Zweithäusle oder am Flughafen stehen, und benutzen es nur, wenn sie gerade mal in Frankreich sind. "Illegal" und kompliziert wird diese Verfahrensweise erst, wenn du als Nicht-Resident dieses Auto mit französischem Kennzeichen mit nach Deutschland nehmen und dort regelmäßig nutzen würdest (denn du hast ja deine "Residence", also deine Lebensgrundlage mit mehr als 180 Tage pro Jahr nicht in Frankreich sondern in Deutschland. Das wäre dann genauso illegal, als wenn du in Frankreich Resident wärst und dauernd mit einer deutschen Immatrikulatiuon hier herum fahren würdest. Recht hast du natürlich mit der Haarspalterei, denn es kräht kaum noch ein Hahn danach, solange alles gut geht und du keinen Unfall baust. Ansonsten ist das kaum noch nachprüfbar, denn die meisten haben ja für solche Fälle die Carte de Sejour in der linken und den deutschen Pass in der rechten Tasche und zeigen je nach Bedarf des entsprechende Papier vor. Zumal du ja den deutsch-europäischen Führerschein beim Erhalt der Carte de Sejour nicht mehr umtauschen musst, sondern sowohl die deutsche als auch die französische Immatrikulation damit fahren darfst. Letztlich ist es also nur eine steuer- und versicherungstechnische Angelegenheit. Aber gerade dabei habe ich hier am Mittelmeer ein paarmal erlebt, dass der französische Zoll sich sehr genau jene Pappenheimer angeschaut hat, die schon eine Weile mit ausländischem Kennzeichen hier herum fahren, obwohl (in den Dörfern kennt jeder jeden) bekannt ist, dass Herr Meier aus Oberdingsbums schon jahrelang regelmäßig irgendwelchen Geschäften in Frankreich nachgeht und noch immer mit der deutschen Immatrikulation herum fährt. Da gab es tatsächlich Anzeigen wegen Steuerhinterziehung. Grundsätzlich aber gilt: Auch Nicht-Residenten können Autos mit französischen Kennzeichen in Frankreich anmelden und fahren. Trotzdem lässt diese Regelung natürlich Platz für Grauzonen und Jonglierereien.
Michael
Regina
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Dienstag 22. April 2003, 20:12

Bonjour à tous,
ich hätte da auch eine Frage zur Zulassung eines dt. Fahrzeuges, mit Zollkennzeichen vor gut 2 Jahren nach Frankreich gefahren: Das Auto (VW Käfer Baujahr 1976, technisch ok, fahrbereit) ist in Frankreich noch nicht zugelassen, der TÜV aber mittlerweile abgelaufen. Kann ich in Frankreich "einfach" zum TÜV fahren (ggf. mit den alten Kennzeichen/Zollkennzeichen)? Denn ohne TÜV gibts ja keine Zulassung ... (das war anders geplant, aber nun ist es passiert).
Gruss
Regina
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Gero
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Mittwoch 23. April 2003, 09:30

HAllo Regina,
klar, wenn Du das Auto zulassen willst, muss Du unter anderem einen CT, contrôle technique machen. Das Kennzeichen stört die beim Tüv nicht, wohl aber die Gendarmerie/Polizei, aufgrund des neuen Gesetzes, das nicht ganz astreinen Kennzeichen den Garaus machen soll.
Wenn Du aber schon mal den CT-Aufkleber hast, kann man ja beweisen, dass man auf dem ordentlichen Wege ist.
Wichtig ist vor allem eine Versicherung zu haben, denn ab dem Zeitpunkt der Abmeldung auf dem Konsulat bzw. ab 24 Uhr des Tages der Abmeldung ist die dt. Versicherung abgelaufen und da sollte man eine frz. bereit halten.
Viel Erfolg!
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