Böse Falle: Wer ein Gebäude von mehr als 170 m2 Wohnfläche um- oder ausbaut, benötigt für die Baugenehmigung unbedingt den Plan und die Bestätigung eines Architekten. Und das kostet richtig Geld.
Wir erweitern derzeit unser steinaltes Mas (von dem natürlich keinerlei Pläne existieren) mit bisher etwa 350 m2 Wohnfläche fuer den künftigen Gästebetrieb um 55 m2 im Dach einer angebauten ehemalige Scheune. Dafür verlangt die Behörde nun die Einschaltung eines Architekten, der dafür 7.500,- Euro sehen will.
Lieber dreimal prüfen, ob man seine Arbeiten nicht lieber als genehmigungsfreie Renovierung (auch dafür gilt der ermäßigte TVA-satz 5,5%) deklariert statt als Umbau oder gar Ausbau mit Bauantrag.
Gruß, Textspecht
Architektenzwang beim Ausbau
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Bauten kleiner 20 qm sind genehmigungsfrei
2 - 3 solcher Einzelzimmer auf dem Grundstück sind bei schönem Wetter auch als "Ferienwohnung" geeignet.
MfG
2 - 3 solcher Einzelzimmer auf dem Grundstück sind bei schönem Wetter auch als "Ferienwohnung" geeignet.
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