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Contribution Sociale trotz DBA mit Deutschland ?

Verfasst: Montag 4. Februar 2013, 22:04
von kandamma
Guten Tag, ich wollte mal wissen, ob man die ca. 11% an Contribution Sociale von seinem Einkommen auch zahlen muss (bei Kapitaleinkünften in D), obwohl es mit D ein DBA gibt ?

Re: Contribution Sociale trotz DBA mit Deutschland ?

Verfasst: Dienstag 5. Februar 2013, 08:29
von Axurit
Wenn man seine résidence fiscale in Frankreich hat und dort auch Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, dann unterliegen grundsätzlich alle Einkommen aus Kapitalvermögen, Vermietung u.ä. der CSG.

Das ist aus meiner Sicht auch gerecht und hat mit dem Doppelbesteuerungsabkommen insoweit nichts zu tun, als es sich dem Charakter nach eher um eine Sozialabgabe als um eine Steuer handelt.

Gruß
A.