Schadensersatzklage gegen Bäcker (dringen !)

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Tonton
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Samstag 7. Januar 2012, 16:27

Ich habe mir heute bei meinem Bäcker einen Kuchen gekauft, und zu meinem grossen Bedauern musste ich feststellen, dass er wohl in den Teig einen grösseren porzellanähnlichen Gegenstand hat fallen lassen.

Jedenfalls habe ich mir einen Zahn daran abgebrochen - und fand es auch eklig, wenn da irgendwelche Fremdkörper, von denen ich ja noch nicht einmal weiss, wer die schon vorher im Mund hatte, in meinem Kuchen sind.

Da ja wohl grössere Behandlungskosten anstehen werden (von meinen Zahnschmerzen mal gar nicht erst zu sprechen), werde ich wohl Schadensersatzansprüche, oder gar Schmerzensgeld gegen meinen Bäcker einklagen müssen.

Weiss jemand, bei welchem Gericht sowas am besten eingereicht werden muss? Oder besser vorher noch zur Gendarmerie?
Den Gegenstand habe ich natürlich aufgehoben, aber was passiert, wenn der Bäcker abstreitet, dass sich dieser in seinem Kuchen befunden hat? Muss ich vielleicht noch einen Huissier rufen (die Hälfte vom Kuchen steht noch auf dem Tisch) ?
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Rush
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Samstag 7. Januar 2012, 17:50

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Gero
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Samstag 7. Januar 2012, 18:50

Den Gegenstand heben wir auch immer auf, war dieses Mal ein kleiner Esel für die Krippe.

Es war auch eine Krone dabei, aber man darf sie sich nur auf den Kopf setzen, wenn man den Gegenstand gefunden hat ! (also zahntechnisch nicht verwertbar :mrgreen: )

:roll:
Tonton
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Samstag 7. Januar 2012, 18:55

iiiih, Pre plainte, dann muss ich ja zur Gendarmerie, das wollte ich vermeiden !
Die lassen einen da stundenlang sitzen, beschuldigen einen evtl. auch noch des Versicherungsbetruges (!), beschimpfen tun sie auch gerne, und hoffen, dass man sich verkrümelt ! Schimpft man zurück, wird man noch eingebuchtet.
Kriegen doch Prämie, wenn wenig anfällt, und können dann besser den Laumann machen !
Die machen das mit System. Steleln doch lieber Straftickets aus, als Hühnerdiebe zu jagen !

ich bevorzuge daher immer wenn es geht, direkt dorthin zu gehen, wo's auch oben auf dem Tisch ankommen soll: Zum Procureur de la République !

Nur hier ist das wohl Zivilrecht (?? oder doch Strafrecht???) - bei welchem Procureur muss man da ran, bzw. an welches Gericht? Wie am Besten die Beweise sichern ??? (dazu kann die Gendarmerie, bei gutem Willen, wovon ich nicht ausgehe, natürlich behilflich sein !)

Da sollte man aufpassen mit den Etappen - da darf ich nichts verpassen !
Daher meine Frage.

Gero, Krone war bei mir auch dabei - bei welchem Bäcker käufst Du ein.?
Hast Du auch ZahnschÄden erlitten? Wollen wir Sammelklage machen?
herbertp
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Samstag 7. Januar 2012, 19:36

Tonton hat geschrieben:Ich habe mir heute bei meinem Bäcker einen Kuchen gekauft, und zu meinem grossen Bedauern musste ich feststellen, dass er wohl in den Teig einen grösseren porzellanähnlichen Gegenstand hat fallen lassen.

Jedenfalls habe ich mir einen Zahn daran abgebrochen -
Armer Tonton
es war nicht ein Kuchen, sondern
la galette des Rois, faite de pâte feuilletée et confectionnée à l'occasion de la fête des Rois ; elle contient une fève (généralement en un petit sujet en porcelaine), qui permet de désigner le « roi » de la fête ;
und wenn der Baecker vergessen haette, so ein Fundstueck da hinein zu tun, dann haettest Du Anrecht auf Schadensersatz. Aber so????
salut
Herbert
Cevenole
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Samstag 7. Januar 2012, 22:30

Sehr unangenehme Situation, Tonton! Wer den Schaden hat, braucht....
gute Beratung.
Als erstes gleich durch einen Anwalt einen gerichtlich zugelassenen Gutachter bestellen lassen, keinen Privatgutachter nehmen, sonst ist das anfechtbar. In diesem Fall bezahlt man noch den Gegengutachter und den Obergutachter, falls man nicht obsiegt.
Nehmen Sie schon Montag (falls es keine Hotline gibt) Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.

Dann sollte geklärt werden, gegen wen zu klagen ist: den Bäcker, der das Ding vertreibt; den Hersteller, falls es aus einer Großbäckerei kommt; oder c) gegen beide!!!!!!
Je nach Streitwert ist das T.I. oder das T.G.I. zuständig, vertut man sich in der Wahl des zuständigen Gerichts, kann die Klage aus formalen Gründen abgewiesen werden.
Beim Tribunal de Grande Instance dauern die Prozesse länger, die Kosten sind aber auch höher.

Für La Réunion liegt nach meiner Erinnerung das T.G.I. auf der Ile Maurice (vormals Ile de France), aber das wissen Sie als Bewohner der Nachbarinsel sicher aus dem Roman Paul et Virginie von Bernardin de Saint-(na, wissen Sie es???) aus dem Jahr 1787, für mich der seichteste Sülz.
Viel Glück und eine Gewürznelke übers Wochenende in die Backentasche gegen die Schmerzen.
ReneG
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Sonntag 8. Januar 2012, 08:20

Ich glaube nicht, dass man da mit einer Klage durchkommt. Herbertp liegt da schon richtig. Wenn man eine "galette des rois" kauft, sollte man wissen, das darin eine porzellanfigur ist und eher vorsichtig reinbeissen.

Man kann ja auch in Deutschland nicht klagen wenn man bei einem Kirschkuchen auf einen Kern beisst. Auf so etwas muss man gefasst sein.

reneg
herbertp
Moderator
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Sonntag 8. Januar 2012, 09:06

Bonjour Tonton,
Noch vor einigen Wochen haette Cevenole damit rechnen muessen in seiner Hilfsbereitschaft zerrissen und als Unterstuetzer und Geldbeschaffer der Juristenlobby beschimpft zu werden.
Aber ich denke, es ist ein schlechter Ratschlag. Vielleicht musst Du sogar froh sein, wenn Deine Krankenkasse zahlt, und nicht versucht Dir grobe Fahrlaessigkeit anzuhaengen.
http://www.federationdespatients.ch/att ... _sante.pdf
Dans d’autres cas, la responsabilité de l’assuré (et donc la
prise en charge des frais par ses propres moyens) a également été admise pour des
tartes aux cerises « faites maison », avec des cerises non dénoyautées ou, de
manière plus éloignée, des restes de coquilles de noisettes dans du chocolat aux
noisettes, une figurine dans un gâteau des rois, des perles de décoration sur un
tourte ou encore des restes de grenaille dans un ragoût de cerf ou un éclat d’os dans
un ragoût de lapin. Pour tous ces cas, la justice a admis que l’assuré devait
s’attendre à l’événement et donc prendre ses précautions.
mitleidsvolle Gruesse
Herbert
Cevenole
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Sonntag 8. Januar 2012, 10:57

Neuer Beitragvon ReneG am Sonntag 8. Januar 2012, 11:20
Ich glaube nicht, dass man da mit einer Klage durchkommt. Herbertp liegt da schon richtig. Wenn man eine "galette des rois" kauft, sollte man wissen, das darin eine porzellanfigur ist und eher vorsichtig reinbeissen.

Man kann ja auch in Deutschland nicht klagen wenn man bei einem Kirschkuchen auf einen Kern beisst. Auf so etwas muss man gefasst sein.
Klagen kann man immer, bis zum Staatsgrichtshof, und wie die unabhänigen Richter vor Ort entscheiden, kann man wohl von Europa aus nicht weissagen.Gruß Cevenole


[Beitrag wurde vom Admin geändert. da dieser Abschnitt nichts mehr mit dem Thema zu tun hatte.]
ReneG
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Sonntag 8. Januar 2012, 12:36

"Klagen kann man immer, bis zum Staatsgrichtshof, und wie die unabhänigen Richter vor Ort entscheiden, kann man wohl von Europa aus nicht weissagen.Gruß Cevenole"

Das ist wohl wahr. Ich ging von der Annahme an, dass wenn schon der Bundesgerichtshof eine derartige Klage abweist (17.3.2009 Az. VI ZR 176/08), die deutschen lokalen Richter nachziehen würden.
Französische Gerichte sind natürlich eine ganz andere Sache.
Reneg
Tonton
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Sonntag 8. Januar 2012, 17:15

halt halt, ich wÄre mir da nicht so sicher.

Wenn das so ist, wie ihr das hinstellt, dann hat der BÄcker das ja auch noch absichtlich hineingepackt, und in hintertückischer Weise (es war kein Schild im Geschäft !!!) der Kundschaft gegenüber auch noch verschwiegen !
Cevenole
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Sonntag 8. Januar 2012, 18:11

Wenn man Zeugen hat, ist das gut. Auch das Beweisstück aufheben.
Dann kann man anders als über den bisher vorgeschlagenen zivilrechtlichen Weg auch über den Procureur de le République gehen, sogar ohne Anwalt.
Sollte der die Ermittlungen einstellen (nach Anhörung der von Ihnen Beschuldigten), geht immter noch eine Beschwerde beim Juge d'Instruction mit Constitution de partie civile.
Sollte das Gericht jedoch zum Ergebnis kommen, Sie seien rechtsmißbräuchlich vorgegangen, gibt es die Gefahr saftiger Geldbuße.
Man kann beides auch parallel betreiben, zivilrechtlich und strafrechtlich, dabei das Zivilrechtliche erst einmal ruhen lassen.
Haben Sie strafrechtlich Erfolg, dann ist der zivilrechtlich auch garantiert.

Hatten Sie denn zuvor mal Ärger mit dem Bäcker, so daß Heimtücke, niedrige Beweggründe vorliegen könnten?

Vielleicht kann man sich auch gütlich einigen, aber es gibt ja immer Leute, die sich auf die dümmste Art herausreden wollen und gar nicht ahnen, was sie erwartet.
Später bereuen sie, sich nicht entschuldigt zu haben.

Vielleicht steckt jemand anders dahinter, der den Bäcker angestiftet hat?
Vielleicht sind Sie gar, ohne Ihnen zunahe treten zu wollen, ungerechtfertigt in den Ruf eines "Schürzenjägers" geraten?

Auf jeden Fall gute Besserung
Gruß Cevenole
ReneG
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Montag 9. Januar 2012, 06:51

Natürlich hat der Bäcker die Figur absichtlich in den Kuchen getan. Eine "galette des rois" ohne "santon" ist eben keine "galette des rois". Die Krone, die es dazu gibt, ist ja auch ein deutlicher Hinweis auf eine "galette des rois". Von Heimtücke kann hier absolut nicht die Rede sein.
Die "galette des rois" ist eine französische Tradition, und jeder Franzose weiss um die Porzellanfigur. Dass der eine oder andere Ausländer dies auf sehr schmerzhafte Art und Weise erfährt ist sicher bedauerlich. Einen Warnzettel in allen möglichen Sprachen beizulegen kann man dem Bäcker auch nicht zumuten. Ich bezweifle, dass irgendein französischer Richter eine Schuld des Bäckers feststellen wird. Aber versuchen kann man es ja. Allerdings würde ich auf einen Anwalt verzichten, denn auf die Kosten bleibe ich wahrscheinlich sitzen.
Andere Länder, andere Sitten. Da gehören eventuel unangenehme Erfahrungen einfach dazu (weiss ich aus eigener Erfahrung).
Reneg
Tonton
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Montag 9. Januar 2012, 08:47

Cevenole hat geschrieben: Vielleicht sind Sie gar, ohne Ihnen zunahe treten zu wollen, ungerechtfertigt in den Ruf eines "Schürzenjägers" geraten?

Auf jeden Fall gute Besserung
Gruß Cevenole
Das kann ich nicht auf mir sitzen lassen: meinen Ruf habe ich mir schliesslich ehrlich verdient !
Trotzdem dank für die Genesungswünsche.
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Gero
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Montag 9. Januar 2012, 09:28

ReneG hat geschrieben:[...] Eine "galette des rois" ohne "santon" ist eben keine "galette des rois". Die Krone, die es dazu gibt, ist ja auch ein deutlicher Hinweis auf eine "galette des rois". [...].
Reneg
Könnte man meinen: Wir hatten gestern bei Nachbarn noch eine in Kehl (also D) gebackene mit Krone, aber nach erfolgreichem Verdrücken: kein Santon, Kinder enttäuscht, fand ich fast wieder frech :mrgreen:
Tonton
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Montag 9. Januar 2012, 10:26

Gero hat geschrieben: aber nach erfolgreichem Verdrücken: kein Santon, Kinder enttäuscht, fand ich fast wieder frech :mrgreen:
hast Du sie mal röntgen lassen?
gittachen
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Freitag 13. Januar 2012, 00:13

ist das hier ein Comic?? kann doch nicht ernsthaft gemeint sein.
Ist ja schon Karneval!
In diesem Sinne
Kölle Alaaf!!!
Tonton
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Samstag 21. Januar 2012, 04:38

gittachen hat geschrieben:ist das hier ein Comic?? kann doch nicht ernsthaft gemeint sein.
Ist ja schon Karneval!
In diesem Sinne
Kölle Alaaf!!!
War ja klar, dass irgend ein Troll solche Kommentare loslassen musste.
Das ist kaum hilfreich, gittchen !
gittachen
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Sonntag 22. Januar 2012, 23:43

Troll, auch Trold, Tröll (nord. für Unhold, Riese, Zauberwesen), stammt aus der nordischen Mythologie. Trolle und Trollfrauen sind (als negative Gegenstücke zur Fee, Elfe) oft schadenbringende Geisterwesen in Riesen- oder Zwergen-Gestalt.

Danke für die Blumen :D aber ich werde mich nicht hier auf so ein Gezänk einlassen :lol:
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Mittwoch 25. Januar 2012, 13:03

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