Französischer Autoanhänger in Deutschland

Alles zum Thema Transport/Mitbringmöglichkeit von Deutschland nach Frankreich und umgekehrt
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Chanteclair
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Sonntag 21. August 2011, 19:27

Während in D jeder Autoanhänger seine eigene Versicherung und auch den TÜV benötigt, ist in F ein Anhänger doch grundsätzlich mit dem Ziehfahrzeug versichert, wenn der Hänger unter 750 kg Gesamtgewicht bleibt.
Weiß jemand, wie es aussieht, wenn ich mit meinem franz. Auto und franz. Anhänger nach D fahre um etwas zu erledigen?
1.) Der Hänger hat keinen TÜV (oder ähnliches)
2.) Der Hänger ist nicht eigens versichert.
Gruß
Fritz
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Gero
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Montag 22. August 2011, 12:14

Ja, das ist so.
Bin vor 10 Jahren auch mit meinem F Auto und F-Motorradanhänger nach D gefahren und es hat keiner gezuckt.
Sollte also auch heute kein Problem darstellen..andere Länder andere Sitten :wink:
Gruß
Gero
baden-alsace
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Montag 22. August 2011, 14:18

Hallo,

du musst darauf achten das das Gefährt der dt.StVo entspricht. Ich bin der Meinung Du solltest auf jedenfall eine Nummerntafel vom Auto kaufen und die hinten dran machen am besten mit so einem Träger der auch noch beleuchtet ist. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Versicherungstechnisch und auch TÜV-Mäßig hast du nichts zu befürchten. Denn versichert bist du ja. Im übrigen gibt es da diesen Irrglauben in D wäre der Hänger extra versichert, das stimmt ja nur bedingt. Hängt der Hänger am Auto ist er auch mit dem Auto versichert, die Versicherung ist nur da wenn der Hänger selbst einen Unfall baut z. B. beim Rumschieben oder sich die Bremse löst etc.
Wichtig ist auch immer diesen Unfallberichtsbogen von der Versicherung im Auto zu haben im Falle eines Falles den Unfall genau dokumentieren und vom Gegner unterschreiben lassen. Darauf reagiert die Versicherung viel schneller als auf eine deutsche
Polizei-Unfallaufnahme ( meine Erfahrung)

Grüße und gute Fahrt
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Chanteclair
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Montag 22. August 2011, 20:08

baden-alsace hat geschrieben: du musst darauf achten das das Gefährt der dt.StVo entspricht.
Grüße und gute Fahrt
Danke für die Auskunft, so hatte ich das auch gedacht. Probleme kann es wohl nur geben, wenn ich den franz. Anhänger an ein Auto mit deutschem Kennzeichen hänge und damit in D rumfahre.
Gruß
Fritz
Chiaralina
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Freitag 16. September 2011, 21:30

Hallo Fritz,
ich fahre regelmäßig mit meinem in Frankreich zugelassenen Hänger an ebenfalls mit französischem Kennzeichen ausgestattem Auto nach Deutschland. Da hat es noch nie Probleme gegeben. Selbst wenn der Hänger schon zwischendurch mal von einem Auto mit deutschem Nummernschild gezogen wurde, hat da noch nie jemand nachgefragt. In Deutschland hat ja auch jeder Hänger sein eigenes Nummernschild (nicht wie in Frankreich identische Nummer wie Auto) so daß dieser an jedes beliebige Auto gehängt werden kann, somit darf auch ein französischer Hänger dran.
Allerdings solltest Du unbedingt auf die Geschwindigkeit mit Hänger achten, denn die ist, im Gegensatz zu Frankreich, auf 80 km/h begrenzt, egal ob auf Autobahn oder Landstraße. Auf vielen Autobahnabschnitten gilt Überholverbot mit Hänger, was aber jeweils durch Schilder ausgewiesen wird. Da solltest Du Dich ebenfalls daran halten, denn es werden sehr häufig Polizeikontrollen durchgeführt, ohne daß man es mitbekommt. Nur hinterher, wenn die dicke Rechnung (Verwarnung) ins Haus flattert, denn seit einem Jahr besteht ein französisch-deutsches Abkommen wodurch Strafzettel im jeweils anderen Land erhoben werden. Früher konnte man das ignorieren weil im Ausland keine Verfolgung bestand, daß ist leider vorbei :x :|

Dann mal gute Reise nach Deutschland

LG
Chiaralina
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Chanteclair
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Samstag 17. September 2011, 09:26

Chiaralina hat geschrieben:Selbst wenn der Hänger schon zwischendurch mal von einem Auto mit deutschem Nummernschild gezogen wurde, hat da noch nie jemand nachgefragt.
LG
Chiaralina
Hallo Chiaralina, das ist aber kein Freibrief. Was passiert, wenn jemand danach fragt?
Aber im Grunde wirst du wohl im Recht sein. Sattelschlepper haben auch am Zugfahrzeug manchmal eine deutsche Nummer, und der daraufgeladene Container kommt aus dem Ausland.
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Gero
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Samstag 17. September 2011, 13:13

Chiaralina hat geschrieben:Hallo Fritz,
[...]
... denn seit einem Jahr besteht ein französisch-deutsches Abkommen wodurch Strafzettel im jeweils anderen Land erhoben werden. Früher konnte man das ignorieren weil im Ausland keine Verfolgung bestand, daß ist leider vorbei :x :|

Dann mal gute Reise nach Deutschland

LG
Chiaralina
Das wäre mir komplett neu! Woher hast Du diese Information?
Grüße
Gero
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Chanteclair
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Samstag 17. September 2011, 14:36

Auch wenn die Frage und Antwort vom Thread abweicht, versuche ich eine Antwort:
Ab 70 Euro Bußgeld wird eingetrieben:
http://www.bussgeldkatalog.ws/eu-strafzettel/
Aber auch bei kleineren Vergehen ist Vorsicht geboten: Wenn man über die Grenze geht, kann man natürlich belangt werden, falls man kontrolliert wird.
Da die Strafen in der EU unterschiedlich gewichtet werden, finde ich diese Vereinbarung zwischen den Staaten zu unausgewogen:
Beispiel mit Beispielzahlen, die nicht der Realität entsprechen müssen:
In D zahlt man für zu schnelles Fahren um 1 km/h in der Ortschaft 20 Euro,
in F zahlt man für das gleiche Vergehen 90 Euro.
Gerecht wäre es, wenn die deutschen Behörden sich weigern würden, diese 90 Euro einzutreiben und nicht noch Hilfeleistung für Staaten zu leisten, in denen der deutsche Bundesbürger ein willkommener Euro-Schein-Lieferant ist.
Chiaralina
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Samstag 17. September 2011, 18:44

Bonsoir,
ja, das mit den 70 Euro geht auch aus meinem Text hervor
http://www.rp-online.de/auto/news/EU-Kn ... 66987.html
LG
Chiaralina
Yoyo
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Sonntag 18. September 2011, 09:15

Chanteclair hat geschrieben: Da die Strafen in der EU unterschiedlich gewichtet werden, finde ich diese Vereinbarung zwischen den Staaten zu unausgewogen:

...

Gerecht wäre es, wenn die deutschen Behörden sich weigern würden, diese 90 Euro einzutreiben und nicht noch Hilfeleistung für Staaten zu leisten, in denen der deutsche Bundesbürger ein willkommener Euro-Schein-Lieferant ist.
Ich fasse es nicht. :shock: Aber Deutschland war ja schon immer der Nabel der Welt.
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Chanteclair
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Sonntag 18. September 2011, 09:29

Yoyo hat geschrieben:Ich fasse es nicht. :shock: Aber Deutschland war ja schon immer der Nabel der Welt.
Leider weiß ich nicht, ob ich dich recht verstanden habe: Aber andersherum: Wenn Fahrer mit ausländischen Kennzeichen in D gering zu schnell zahlen und geblitzt werden, werden sie nicht zur Kasse gebeten, wenn die Strafe unter 70 Euro liegt. Das hat nichts mit dem Nabel zu tun.
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Gero
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Sonntag 18. September 2011, 09:54

hallo,
Ich habe nur gefragt, weil unlängst folgender Artikel in der Kehler Zeitung erschienen ist:
http://www.baden-online.de/news/artikel ... u&id=16742

Also alles vorerst nur graue Theorie - zumindest was Blitzautomaten und Parksünden angeht.
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Chanteclair
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Sonntag 18. September 2011, 10:10

Gero hat geschrieben:Also alles vorerst nur graue Theorie - zumindest was Blitzautomaten und Parksünden angeht.
Nicht nur hier, sondern es ist auch in dem Bericht zu lesen, daß ein Vergehen eines Deutschen in Frankreich zwar für die Amtshilfe nach D weitergeleitet werden kann, das Bußgeld dann aber in D bleibt, nicht etwa an die französischen Behörden geht. Warum sollten die französischen Behörden sich den Papierkram aufbürden, und haben nichts davon? Oder gibt es da schon eine übergeordnete Verrechnungsstelle, die die Bußgelder dann unabhängig vom Einsammlungsort auf die beteiligten Länder verschüttet? Ich bin ja lernfähig.
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Gero
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Sonntag 18. September 2011, 13:43

Nicht dass ich wüsste - deshalb sagte ich ja "alles Theorie".
Es ist möglich, aber keines der beiden Länder macht sich die Mühen.
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