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Dt. Erbschein und Testament in F gültig?

Verfasst: Donnerstag 21. Juli 2011, 13:00
von loutarral
Salut zusammen,

kann mir jemand von euch (relativ bis ganz verbindlich) sagen, ob ein in Deutschland abgefasstes Testament bzw. ein in D ausgestellter Erbschein in Frankreich anerkannt wird? Ist klar, daß beide Dokumente (evtl. begalubigt) ins Französische übersetzt werden müssen. Mein Mitinhaber unseres Hauses ist verstorben, wir müssen jetzt versuchen seinen Willen umzusetzen.

Vorab: NEIN, er hat verpennt ein Testament in Frankreich zu verfassen bzw. zu hinterlegen.

Je vous en remercie beaucoup par avance.

Loutarral

Re: Dt. Erbschein und Testament in F gültig?

Verfasst: Donnerstag 21. Juli 2011, 16:47
von Chanteclair

Re: Dt. Erbschein und Testament in F gültig?

Verfasst: Sonntag 14. August 2011, 15:48
von bergbisca
Also, ich weiß nur dass wir vor 3 Jahren ein Testament auf Gegenseitigkeit bei einem franz. Notar abgeschlossen haben, da uns seinerzeit gesagt wurde, dass ein deutsches Testament in F keine Gültigkeit hat.

Gruß aus Biscarrosse

Michael



loutarral hat geschrieben:Salut zusammen,

kann mir jemand von euch (relativ bis ganz verbindlich) sagen, ob ein in Deutschland abgefasstes Testament bzw. ein in D ausgestellter Erbschein in Frankreich anerkannt wird? Ist klar, daß beide Dokumente (evtl. begalubigt) ins Französische übersetzt werden müssen. Mein Mitinhaber unseres Hauses ist verstorben, wir müssen jetzt versuchen seinen Willen umzusetzen.

Vorab: NEIN, er hat verpennt ein Testament in Frankreich zu verfassen bzw. zu hinterlegen.

Je vous en remercie beaucoup par avance.

Loutarral

Re: Dt. Erbschein und Testament in F gültig?

Verfasst: Sonntag 21. August 2011, 16:31
von Bellie
Wenn ich unseren deutschen Notar richtig verstanden habe, gilt das deutsche Testament auch für F , wenn man noch einen Wohnsitz in D hat.
Wenn nicht mehr, sollte man ein frz. Testament machen.

Re: Dt. Erbschein und Testament in F gültig?

Verfasst: Sonntag 21. August 2011, 17:53
von Lennie
Wissen wir, in welchem Land sich das Haus befindet? Ob der verstorbene Mitbesitzer Deutscher oder Franzose ist? In welchem Land er gelebt hat? - Nein.
Sind wir Notare? Nochmal nein - (vermute ich jetzt mal).

Ein bisschen Lektüre für Loutarral :
http://www.wgzavocats.com/articles/droi ... ession.pdf

Vielleicht wird das Problem danach etwas durchsichtiger...

Re: Dt. Erbschein und Testament in F gültig?

Verfasst: Sonntag 21. August 2011, 18:10
von Humboldt
In der Hoffnung, das Forum "verwaist" nicht, wenn ich hier antworte, erlaube ich mir, darauf aufmerksam zu machen, dass es nicht allein darauf ankommt, wo der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt / Wohnsitz hat, sondern auch darauf, worum es sich bei dem Erbe handelt (Immobilien und/oder Mobilien = von der Lebensversicherung bis zum Sparbuch) und wo diese sich jeweils
beim Eintritt des Erbfalls befinden. So kann jemand deutscher Nationalität, wohnhaft in La-Chaise-Longue-en-Bastogne-sous-Bois-et-sur-Vologne durchaus Immobilien in Kienitz an der Oder, Kyritz an der Knatter (beide Orte stehen noch) besitzen, aber auch dicke Wertpapierdepots bei einer Bank, deren Filiale in La-Chaise [...] steht, sowie eine Insel in der Karibik mit Héliport und einer an der Boje dümpelden Yacht unweit Curaçaos.
Dann muss die Erbschaft in verschiedenen Ländern abgewickelt werden. Das zieht sich....

Wir scheinen öfter parallel zu schreiben. Beim Anschauen des Werbetextes der Frau Anwältin habe ich im Absatz 2 der Préface ALLEMANGE gefunden, dann abgebrochen.

Re: Dt. Erbschein und Testament in F gültig?

Verfasst: Sonntag 21. August 2011, 18:37
von Chanteclair
Humboldt hat geschrieben:In der Hoffnung, das Forum "verwaist" nicht, wenn ich hier antworte, ....
Beim Anschauen des Werbetextes der Frau Anwältin habe ich im Absatz 2 der Préface ALLEMANGE gefunden, dann abgebrochen.
Ich nehme nicht an, daß die Anwältin den Text selbst in die Tasten gehauen hat, und da ALLEMAGNE 100x richtig geschrieben ist und 1x verkehrt, gehe ich nicht von Unwissen, sondern einem Tippteufel aus, der eigentlich unkommentiert bleiben könnte.
Gruß
Fritz

Re: Dt. Erbschein und Testament in F gültig?

Verfasst: Sonntag 21. August 2011, 21:12
von Humboldt
Wir haben unlängst einem Anwalt das Mandat entzogen, weil er in einem Schritsatz "et" statt "est" stehen hatte. Die ganze Mischpoke in der Kanzlei behauptete, der Text habe auch mit "et" einen verständlichen Sinn. Leider kannte ich den Blog, aus dem sie falsch abgekupfert hatten. Dann geriet der Fehler zu einer "erreur informatique" und ich nicht in Rage, sondern zum
Mandatswiderrufer.

Als Organe der Rechtspflege, und man muss nur mal sehen, wie die Frau Anwältin ihre "Karriere" poliert, sind solche Frauen für die Texte verantwortlich, die unter ihrem Namen erscheinen, zumal sie das Copyrright beansprucht.
Wo kämen wir bei rechtlichen Fragen hin, wenn jeder seine Verantwortung auf eine Schreibkraft abschöbe?

Bei ihr geht es ja soweit, dass sie auf ihrer Webseite zeigt, dass sie nicht mal weiss, dass Anführungstriche nicht vom Wort getrennt werden (lag vielleicht an der Tastatur oder frivolen Gedanken :oops:)

Oder kommt die häufige Ausrede: Seite ist noch im Aufbau....

Wer bien-fondé ohne Bindestrich schreibt, wer, weil er nur den "Master" hat, sich als Rechtspfleger mal als fonctionnaire supérieur
bezeichnet (für mich ist Rechtspfleger ein Ang. des gehobenen Dienstes, nicht des höheren Dienstes - ich mag mich irren -, dann wieder zu Wortungetümen wie "fonctionnaire de la catégorie moyenne supérieure" greift, weil die Hose kneift,
wer sich als "Membre extraordinaire du Deutscher Anwaltsverein" bezeichnet (im Deutschen Anwaltsverein können als Mitglieder nur zugelassen werden solche Personen, die einer deutschen Rechtsanwaltkammer angehören), also quasi als Gastmitglied sich zu "extraordinaire" stilisiert, der muss es nötig haben.

Gab es nicht mal einen Film: "Ein Mann will nach oben"?

Wer häufig "en tant que" mit "comme" verwechselt, sollte die Schreibkraft auch Korrektur lesen lassen.
Und wann ich etwas kommentiere, sehr geehrter Herr Fritz, möchte ich mir nicht aus dem Elsass vorschreiben lassen.Verzichten Sie doch eher auf das Kommentieren meiner Kommentare. Sie suchten doch Ruhe.
Mit freundlichem Gruss Humboldt

Re: Dt. Erbschein und Testament in F gültig?

Verfasst: Sonntag 21. August 2011, 21:22
von Chanteclair
Selbst in dieser Antwort fallen mir viele Rechtschreibfehler auf, man sollte also nicht mit den Fingern auf andere zeigen, wenn man selbst einen Balken im Auge hat.
Gruß
Fritz

Re: Dt. Erbschein und Testament in F gültig?

Verfasst: Dienstag 23. August 2011, 10:56
von bergbisca
oha, hier geht es ja richtig hoch her. Nach dem "Genuss" der Statements zum Thema Erbschaft frage ich mich jetzt natürlich ob wir (meine Frau und ich) alles richtig gemacht haben, indem wir vor einem französischen Notar für immerhin über € 2000,-- ein Testament auf Gegenseitigkeit aufgesetzt haben. Übrigens, wir haben 3 erwachsene Kinder!!
So, hoffe dass ich keine Grammatikfehler eingebaut habe, ansonsten sorry vorab.

Gruß aus 40600 (ab heute noch eine Woche!!!!)
Danach muss ich mich wieder um meine Lachse kümmern.

Schönen Tag Euch allen

Michael

Re: Dt. Erbschein und Testament in F gültig?

Verfasst: Dienstag 23. August 2011, 11:17
von Humboldt
2000 Euro find ich extrem teuer!
Hier darf jeder Fehler machen, bloss nicht Leute, die juristisch haften. Stellen Sie sich vor, in Ihrem Testament werden durch einen Zahlendreher aus 19.000 plötzlich 91.000 Euro.
Auf Gegenseitigkeit heisst sicher "donation au dernier vivant"???
Es kommt aber darauf an, wo liegt was vom Erbe!

Und die Lachse kriegen sicher dieses grüne Zeug wie vor Südchiles Küsten! Nicht davon naschen :shock:

Re: Dt. Erbschein und Testament in F gültig?

Verfasst: Dienstag 23. August 2011, 11:35
von Chanteclair
bergbisca hat geschrieben: indem wir vor einem französischen Notar für immerhin über € 2000,-- ein Testament auf Gegenseitigkeit aufgesetzt haben.
Wir haben 1999 eine "Donation entre Epoux" zahlen dürfen, da waren das 935.40 Euro + TVA. 1 DIN A4-Blatt, 2seitig beschrieben und 2 Kopien davon. Aber von irgend etwas müssen diese Leute ja auch leben, zumal der Vertrag wohl hauptsächlich aus Textbausteinen besteht.
Gruß
Fritz

Re: Dt. Erbschein und Testament in F gültig?

Verfasst: Dienstag 23. August 2011, 11:43
von bergbisca
Guten Mittag nach Berlin,

das Testament bezieht sich lediglich auf unser Haus hier in 40600, frag mich nicht wie das Testament genau tituliert ist. Liegt in HH im Tresor. Gucke Ende nächster Woche aber nochmals nach. Ich habe festellen müssen dass Notare, sei es in D oder F, richtig gut Kasse machen. Kommen gleich nach Insolvenzverwaltern. Im nächsten Leben werde ich also ?????

Die Lachskrankheit in Chile (Lachslaus) hat einen riesigen wirtschaftlichen Schaden im Bereich der Aquakultur angerichtet. Einige meiner Lieferanten, darunter übrigens einige deutschen Ursprungs, mussten Ihre Farmen dichtmachen, pleite!!!

Wir haben aber schon Anfang dieses Jahres einige Container qualitativ toller Ware aus Chile bekommen, ab jetzt geht es wieder bergauf mit den Chilenen, für uns "schwimmt" bereits einiges. Der Hauptmarkt für die Chilenen aber nach wie vor die USA, die wesentlich mehr als wir zahlen!!

Michael

Re: Dt. Erbschein und Testament in F gültig?

Verfasst: Sonntag 18. März 2012, 10:27
von giantpanda
Hallo!

Sie brauchen als " Résident français " einen französischen Testament! ( 99% der Fälle )
Nur Immobilien im Ausland werden ausgeschlossen.

Siehe auch:

http://www.successions-europe.eu/de/france/topics/

Für Detailrückfragen antworte ich gern fragen.

Grüße,

giantpanda

Re: Dt. Erbschein und Testament in F gültig?

Verfasst: Sonntag 18. März 2012, 23:07
von Aperdurus
Salut Micha,

hast Du schon mal über eine Societé civile immobilière (SCI) nachgedacht? In die bringst Du das Grundstück und das Haus ein. Kostet zwar wieder etwas, aber die Gesellschafteranteile der SCI unterliegen dann dem deutschen Erbrecht.

Schönen Gruß aus der Drôme
Aperdurus

Re: Dt. Erbschein und Testament in F gültig?

Verfasst: Montag 19. März 2012, 10:24
von bergbisca
Hallo Aperdurus,

damit werde ich mich einm beschäftigen, besten Dank

Gruß aus Hamburg
Michael

Re: Dt. Erbschein und Testament in F gültig?

Verfasst: Donnerstag 22. März 2012, 01:13
von gittachen
Wenn es fürs Erbe um Haus in Frankreich geht, kommt auch eine per Notarvertrag erklärte Gütergemeinschaft für das entsprechende Haus in Frage. Kostete vor einigen Jahren 280 'Euro.
Würde mich mal bei einen Notar für deutsches und franz. Recht erkundigen.
Darf man hier den NAMEN des Notars posten?? Falls ja, stelle ich ihn morgen hier ein.
'Wenn nicht, dann kann ich Interessierten eine PN schicken

Re: Dt. Erbschein und Testament in F gültig?

Verfasst: Donnerstag 22. März 2012, 09:45
von Carola&Carola
Wenn es mal immer so simpel wäre!
Nicht nur können auch notariell verfaßte Verfügungen teils oder ganz nichtig sein (darüber entscheidet der Fiskus oder die Gerichte), sondern es kommt darauf an
- wer Erbe ist
- wo der / die Erbe(n) Ihren festen Wohnsitz haben - es muß ja nicht immer F. oder D. sein (es könnte auch Haiti sein)
- was vererbt werden soll (Immobilien oder mobile Werte)
- wo das Erbe gelegen ist
- welche Vorbehaltsrechte vorliegen
- wo der Erblasser seinen steuerlichen Wohnsitz hatte.

Re: Dt. Erbschein und Testament in F gültig?

Verfasst: Donnerstag 22. März 2012, 15:15
von gittachen
Carola&Carola hat geschrieben:Wenn es mal immer so simpel wäre!
Nicht nur können auch notariell verfaßte Verfügungen teils oder ganz nichtig sein (darüber entscheidet der Fiskus oder die Gerichte), sondern es kommt darauf an
- wer Erbe ist
- wo der / die Erbe(n) Ihren festen Wohnsitz haben - es muß ja nicht immer F. oder D. sein (es könnte auch Haiti sein)
- was vererbt werden soll (Immobilien oder mobile Werte)
- wo das Erbe gelegen ist
- welche Vorbehaltsrechte vorliegen
- wo der Erblasser seinen steuerlichen Wohnsitz hatte.
deswegen hatte ich geschrieben: Wenn es um ein Haus in Frankreich geht! :lol:
und weiter hatte ich geschrieben, das man da am besten eine Auskunft bei einem Notar für deutsches und franz. Recht einholt. :!:

Re: Dt. Erbschein und Testament in F gültig?

Verfasst: Donnerstag 22. März 2012, 16:03
von baden-alsace
Hallo Gittachen, du Sonnenschein
( liegt die Betonung eigentlich auf dem tt oder auf dem a ?)

tut zwar nichts zur Sache aber ich habe mir gerade mal mit dem Link den du plaziert hast eure Homepage angesehen.
Es steht zwar irgendwo daß Werbung unerwünscht ist und wenn einer einen Link im Text plaziert wird der auch regelmäßig sofort entfernt aber das gilt wahrscheinlich wie so vieles in diesem Forum nicht für jeden.
Eure Homepage ist ja recht professionell, da werden sogar mehrere Wohnungen richtig vermarktet und auch versucht noch Werbepartner u.s.w. zu finden.
Komisch nur daß unter eurer Adresse in keinem franz. Verzeichniss (société.com u.s.w.)
ein Gewerbe angemeldet ist. Nichtmal eine SCI.
Geht da auch alles mit rechten Dingen zu?
Nur so beiläufig mal nachgefragt.