Führerschein beantragen nach Entzug u. Sperrfrist

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Hefti
Beiträge: 1
Registriert: Donnerstag 17. September 2009, 14:29

Donnerstag 17. September 2009, 14:33

Hallo zusammen,

ich wohne seit über 3 Jahren nun schon im schönen Elsaß. Habe mein Auto in F zugelassen aber einen deutschen Führerschein, den ich nicht habe umschreiben lassen.

Nun habe ich einen kapitalen Fehler gemacht und bin in Deutschland mit Alkohol gefahren, incl Unfall (zum Glück keine Geschädigten!).

Nun wurde mir natürlich der Führerschein abgenommen, eine MPU wird angeordnet und eine Sperrfrist wird auferlegt. Ich weiß noch nicht wie lang, aber das ist für meine Frage auch nebensächlich.

Mit einem Wohnsitz in Deutschland geht man nach Ablauf dieser Zeit und bestandener MPU mit Sehtest und allen Unterlagen zum Landratsamt bzw Führerscheinstelle und beantragt den Führerschein neu.

Aber wie läuft das in Frankreich ab? Muss ich nach abgegoltener Sperrfrist zum Konsulat oder muss ich den Führerschein bei einer französischen Behörde neu beantragen bzw sogar neu machen?

Wär super wenn mir einer hierzu vielleicht eigene Erfahrungen oder gesicherte Erkenntnisse mitteilen könnte.
Stefan Cilimba
Beiträge: 186
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Samstag 31. Oktober 2009, 10:53

Also in D hing das davon ab, wie lange die Fahrerlaubnis FE entzogen war. Bei zwei Jahren oder mehr wurde es so gehandhabt als hätte man nie einen Fs gehabt. Das waren meist die schlimmsten Fahrschüler die man haben konnte weil die natürlich dem Fahrlehrer das Autofahren beibringen mussten. Unter Umständen musste der Sünder noch zwei Jahre lang monatlich die Leberwerte nachweisen als Beweis das er nicht wieder dem Akohol verfallen war. Das hab ich dem dann gegönnt, man ist ja nicht so.
Bei weniger konnte man unter bestimmten Bedingungen die FE einfach neu beantragen und brauchte keine neue Fahrausbildung zu absolvieren.
Da es in F nach meinen Kenntnisse so ähnlich läuft fürchte ich, das Du in F zur Fahrschule musst und einen komplett neuen Fs beantragen musst. Gehe einfach mal zur Fs-stelle Deiner Präfektur und frag mal nach.
Viel Glück
Stefan
Volkmar
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Samstag 31. Oktober 2009, 17:04

Hallo,
wenn ich das richtig lese, hast du deinen FS in D "verloren". d.h die Fahrerlaubnis wurde dir für D genommen. in F hast du nichts getan und somit auch die Fahrerlaubnis nicht verloren.
Ich denke, es gibt für diese Situation eine Bestätigung, dass du im Besitz eines FS bist, er aber momentan in D verwahrt wird.
Viel Glüch

Volkmar
Stefan Cilimba
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Wohnort: St. Jory de Chalais Perigord Dordogne

Samstag 31. Oktober 2009, 17:56

Sorry,
man muss in D klar unterscheiden zwischen Fahrverbot, dann wird der Fs "verwahrt" und kann nach Ablauf des Fahrverbotes wieder abgeholt werden, und dem Entzug der Fahrerlaubnis, dann ist der Fs futsch und muss nach Ablauf der Sperrfrist wieder neu beantragt werden.
Bei Alkoholdelikten wird aber in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen, hängt aber von der "Voltzahl" ab, ich glaube, zwischen 0,5 und 0,8 gibts nur ein Fahrverbot. Diese neuen Regeln kenne ich nicht mehr so genau, bin seit über 10 Jahren in F.
Salut
efw
Beiträge: 1
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Dienstag 14. April 2015, 18:50

Mir ging es auch so, mein Führerschein wurde in D entzogen, Sperrfrist 9 Monate, kann ich den Führerschein, da ich in F wohne nach Ablauf der Sperrfrist von hier als EU Führerschein wieder beantragen, auch ohne MPU?
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