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Verfasst: Donnerstag 2. August 2007, 12:33
von Rüdiger Forse
Hallo,

ich wohne in Frankreich und möchte mein in Frankreich angemeldetes Auto in Frankreich an einen in Frankreich lebenden Deutschen verkaufen. Was muss ich tun?

- Brauche ich eine ausserordentliche Control Technique? (Weil man immer gefragt wird ob man das Auto verkaufen will...)
- Wie handhabe ich die graue Karte, wie in Deustchland durch abschneiden einer Ecke ungültig machen?
- Was ist noch zu beachten?

Danke für Tipps,

beste Grüße,

Rüdiger

Verfasst: Donnerstag 2. August 2007, 12:50
von gerhardwagner
Hallo Ruediger
Ganz einfach. Du besorgst Dir auf der Mairie ein "certificate de cession d'un vehicule" fuellst es aus mit den Angaben der "carte grise" une namen, Adressen. je ein Durchschlag fuer Kaeufer, Verkaeufer und prefecture. Die CT darf nicht aelter als 6 Monate sein ausser der Kaeufer erneuert sie selbst ( bei aelterem CT als 6 Monate muss das erst erneuert werden, sonst gibts keine neue carte grise. Du machst 2 Striche mit de Kuli ueber die Carte Grise und du schreibst darauf " vendu le ........." und das wars.
Ps besser der Kaeufer faehrt mit eigener Versicherung nach Haus und er muss spaetestens nach 3 Wochen die carte grise auf seinen Namen umschreiben.
Gruss Gerhard

Verfasst: Donnerstag 2. August 2007, 13:23
von Rüdiger Forse
Hallo Gerhard,

vielen Dank für die Antwort!

Gruß, Rüdiger

Verfasst: Donnerstag 2. August 2007, 17:15
von Emile
gerhardwagner schrieb
Hallo Ruediger
Ganz einfach. Du besorgst Dir auf der Mairie ein "certificate de cession d'un vehicule" fuellst es aus mit den Angaben der "carte grise" une namen, Adressen. je ein Durchschlag fuer Kaeufer, Verkaeufer und prefecture. Die CT darf nicht aelter als 6 Monate sein ausser der Kaeufer erneuert sie selbst ( bei aelterem CT als 6 Monate muss das erst erneuert werden, sonst gibts keine neue carte grise. Du machst 2 Striche mit de Kuli ueber die Carte Grise und du schreibst darauf " vendu le ........." und das wars.
Ps besser der Kaeufer faehrt mit eigener Versicherung nach Haus und er muss spaetestens nach 3 Wochen die carte grise auf seinen Namen umschreiben.
Gruss Gerhard
Mit dem CT kenne ich das aber so, sie muss mindestens noch eine Gültigkeit von 6 Monaten haben.
Es wäre ja ausgesprochen ungerecht wenn es so wäre wie du schreibst. Beim Verkauf eines 1 Jahr alten Neuwagen, der noch 3 weitere Jahre eine gültige CT besitzt eine CT verlangen - das kann doch nicht sein.

Verfasst: Donnerstag 2. August 2007, 17:53
von gerhardwagner
Sorry Emile,
das ist aber genauso, da bist Du falsch informiert, vor allem um den Kaeufer vor Betrug zu schuetzen. Allerdings habe ich vergessen zu erwaehnen, nur bei Autos die aelter als 4 Jahre alt sind. Habe ich vergessen , da ich immer mit Oldtimern unterwegs bin.
Gruss Gerhard

Verfasst: Donnerstag 2. August 2007, 18:53
von HeinBlöd
ja so ist es . Die CT darf nicht ÄLTER als 6 Monate sein.
Allerdings zählt das nur für die Neuausstellung der Carte Grise . Beim Verkauf ist es letztendlich Verhandlungssache, wer die Kosten trägt. Natürlich am besten der Verkaüfer, damit sichergestellt ist, das das Auto auch ohne Mängel ist und eine neue CT erhält.
Die Carte Grise muss allerdings mittlerweile nach spätestens 15! Tagen erneuert erden.

Verfasst: Donnerstag 2. August 2007, 19:53
von Emile
Das ist aber sehr seltsam. Der Thread Eröffner will doch ein in Frankreich zugelassenes Auto in Frankreich verkaufen, also kein Fahrzeug importieren oder exportieren.
Solange ich in Frankreich wohne habe ich bereits 3 Autos in Frankreich privat verkauft, da man so einen besseren Preis erzielen kann. Niemals wurde eine extra CT verlangt und alle Fahrzeuge waren über 4 Jahre alt und hatten stets mehr als 1 Jahr Zeit bis zum nächsten CT.
Vorhin habe ich meinen Nachbarn über den Gartenzaun hinweg befragt. Er ist ein Automechaniker mit einer eigenen Werkstatt. Blödsinn, war seine Antwort. In Frankreich gibt es zu Deutschland keinen Unterschied betreffend der Hauptuntersuchung. Der Gebrauchtwagenkäufer braucht keine neue CT.

Verfasst: Donnerstag 2. August 2007, 22:01
von Gero
Ist aber tatsächlich so:

http://vosdroits.service-public.fr/F287 ... ion&l=N534


Vente d'un véhicule d'occasion

En cas de vente d'un véhicule de plus de quatre ans, le véhicule doit faire l'objet d'un contrôle technique et un procès verbal de contrôle doit être remis à l'acquéreur.
Celui-ci doit dater de moins de six mois ou, si une contre-visite a été prescrite, de moins de deux mois.
Attention : la visite technique doit avoir été effectuée dans les six mois qui précèdent la date de dépôt du dossier de demande de nouvelle carte grise à la préfecture par l'acquéreur.

..wie immer in F gehen halt Gesetze und Umsetzung himmelweit auseinander....

Verfasst: Freitag 3. August 2007, 06:08
von gerhardwagner
Danke Gero ich hatte das jetzt auch schon rausgesucht.
Hi Emile vielleicht hast Du Deinen Nachbarn einfach falsch verstanden???? aber da gibt es nichts zu ruetteln und keine ausnahmen.
Gruss Gerhard

Verfasst: Freitag 3. August 2007, 09:42
von HeinBlöd
Es ist eben für den VERKAUF noch verhandelbar, aber:
Es gibt keine Carte Gris wenn Ct > 6Monate, no and never ...

Verfasst: Freitag 3. August 2007, 19:56
von Emile
Nein Gerhard,
ich habe mich nochmals versichert, denn der Sohn des Nachbarn hatte erst kürzlich einen gebrauchten Opel gekauft.
Das Datum der nächsten CT, Feb. 08, wurde bei der Ausstellung der neuen carte grise vom Vorbesitzer übernommen und eingetragen.
Und wie Gero in seinem Beitrag schrieb: "un procès verbal de contrôle", man braucht also keine amtliches CT ausserhalb der Zeit.
Es genügt die Bestätigung eines Garagisten, das besonders die Bremsen i.O. sind und das wars dann.
So wird es hier im Elsass gehalten und viele Grüße von hier.
Emile

Verfasst: Freitag 3. August 2007, 21:14
von HeinBlöd
Na ja auf jeden Fall ne lustige Vorstellung - ich geh zur Prefecture und sag das mein Garagist gesagt hat, mein Auto ist in Ordnung und jetzt her mit den Papieren :)

Ne Emile auch nicht im Elsass - was auch immer der Nachbar gemacht hat ( vor August gekauft ?? Auto nach Feb 2004 gebaut? ) aber die Regel ist nun mal CT jünger als 6 Monate . Ich habe selbst einmal eine neue machen müssen, weil ich bei der Prefecture weggeschickt wurde , da die CT 6Monate und 3 Wochen alt war und vor 2 Monaten habe ich ein Auto angemeldet genau am letzten Tag der Gültigkeit und hatte vorher extra nachgefragt, ob der Tag noch zählt ( also wenn z.B Ct 1.1 gemacht, ob der 1.6 noch gilt oder nicht. Er gilt übrigens).

"Process verbal" heisst in diesem Fall nichts anderes als Protokoll und hat nichts mit "mündlich" zu tun.
Ein "normaler" Garagist hat auch keine Beweiskraft in diesem Fall sondern nur eine anerkannte Prüfstelle.
Wir sind hier in Frankreich - ohne ein Kilo Papier geht man gar nix :) :)

Verfasst: Freitag 3. August 2007, 21:32
von stinkerchen
HeinBlöd schrieb
( also wenn z.B Ct 1.1 gemacht, ob der 1.6 noch gilt oder nicht. Er gilt übrigens).
Das wundert mich nicht. Vom 1.1. bis 1.6. sind es 5 Monate. Zumindest nach französischer Berechnung. Nach deutscher wären es übrigens 5 Monate und 1 Tag ;)

Verfasst: Freitag 3. August 2007, 22:26
von HeinBlöd
:) Na gut, ich wollte nur mal sehen, ob jemand mitdenkt :)

Aber bis 1.7 sind es nach frz. Prefecture-rechnung 6 Monate :)