Verfasst: Dienstag 17. Juli 2007, 19:28
Hallo zusammen,
nach insgesammt vier Jahren ziehen wir zurück nach Deutschland, wir waren/sind Grenzgänger, arbeiten also in Deutschland.
Jetzt hätte ich zwei Fragen:
1. Stimmt es, daß man eine bestimmte Zeit als Grenzgänger in Fr leben muss, d.h. wen man z.B. nach nur einem Jahr wieder nach D zieht, müsste man Steuern in D nachzahlen?
2.
Wenn ich mein Auto wieder nach D mitnehmen will, wie geht das vor sich? Abmelden auf Prefecteur oder reicht Abmeldebestätigung der Versicherung?
Vielen Dank
Dirk
nach insgesammt vier Jahren ziehen wir zurück nach Deutschland, wir waren/sind Grenzgänger, arbeiten also in Deutschland.
Jetzt hätte ich zwei Fragen:
1. Stimmt es, daß man eine bestimmte Zeit als Grenzgänger in Fr leben muss, d.h. wen man z.B. nach nur einem Jahr wieder nach D zieht, müsste man Steuern in D nachzahlen?
2.
Wenn ich mein Auto wieder nach D mitnehmen will, wie geht das vor sich? Abmelden auf Prefecteur oder reicht Abmeldebestätigung der Versicherung?
Vielen Dank
Dirk