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Verfasst: Sonntag 4. März 2007, 09:52
von Joe
Hallo,
wir haben seit einiger Zeit ein Ferienhaus in Frankreich. Leider haben wir damals noch nicht (genug) von dem frz. Erbrecht gewußt und das Objekt als Privatleute gekauft. Nun haben wir inzwischen gelernt, dass sich das Verfahren im Erbfall wesentlich unproblematischer und eher in unserem Sinne gestalten läßt, wenn wir statt dessen eine SCI (société civile immobilière) familiale hätten, die Eigentümerin des Hauses wäre.
Hat jemand von Euch Erfahrungen gemacht, ob man das nachträglich noch ändern kann, oder muß dann das Objekt förmlich an die SCI verkaufen - mit allen Konsequenzen wie Vorkaufsrecht für die Gemeinde, Departement etc. prüfen lassen (und das Risiko eingehen, dass dieses ausgeübt wird), Gutachten zu Asbest, Blei, Termiten anfertigen lassen etc. etc.
Schön wäre es, wenn man das Haus einfach bei einem Notar auf die SCI überschreiben lassen könnte.
Wenn da schon jemand Erfahrungen gemacht hat, wäre ich für diese dankbar.
Schönes Wochenende noch
Joe

Verfasst: Sonntag 4. März 2007, 16:10
von les cigales

Verfasst: Sonntag 4. März 2007, 16:13
von herbertp
http://www.sci-societecivileimmobiliere ... essci.html
• Le capital social.
La loi ne fixe aucun montant minima pour le capital des sociétés civiles immobilières (S.C.I), ni la valeur nominale des parts sociales. Ces dernières doivent être de valeur égale, d’un montant librement décidé par l’ensemble des membres fondateurs.
Ce capital peut être constitué par des apports en numéraire, par des apports en nature (biens matériels , mobiliers et/ou immobiliers) ou en industrie (temps de travail consacré à la société, les relations de l’apporteur, ses connaissances techniques, etc...), ou bien, par les trois à la fois.

Ich denke, dass ein existierender Grundbesitz eingebracht werden kann.
salut Herbert

Verfasst: Montag 5. März 2007, 00:20
von Aperdurus
Hallo Joe,

Ihr verkauft ja die Immobilie nicht an die SCI, sondern bringt sie ein als Grundkapital. Daher dürfte die Prozedur einfacher und ohne div. Gutachten vonstatten gehen.

Ein Notaire, vielleicht derjenige, der den Kauf beurkundete, gibt hier sehr wahrscheinlich bereitwillig Auskunft, wenn nachher das Mandat winkt.

Ich hatte auch eine gegründet, wobei am Anfang dem Finanzamt klar gemacht werden mußte, daß die SCI nicht gewerblich und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Danach waren auch auch die ganzen wiederkehrenden, steuerlichen Formalitäten nicht mehr notwendig.

Viele Grüße aus der Drôme

Aperdurus

Verfasst: Montag 5. März 2007, 15:56
von Joe
Hallo zusammen,

vielen Dank erst einmal für Eure hilfreichen Antworten. Insbesondere das Argument, dass das Objekt ja das "Stammkapital" der SCI ist, klingt irgendwie logisch. Vor der Seite hatte ich den Fall noch gar nicht betrachtet. Wir werden bei unserem nächsten Aufenthalt mal schauen, dass wir einen Termin beim Notar bekommen.
Gruß
Joe