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Verfasst: Samstag 24. Februar 2007, 16:43
von fadn
Salut a tout le monde!

ich habe ein großes Problem. Ich habe eineinhalb Jahre in Frankreich gelebt und bin seit Juli wieder in Deutschland. Doch vor einigen Tagen habe ich einen Brief erhalten, in denen drin steht, dass ich Wohnsteuer (Taxe d'habitation) zahlen muss.
Muss ich wirklich diese Wohnsteuer zahlen? Gibt es keine Ausnahmen beispielsweise für Studenten oder BAfögempfänger?
Da muss es doch irgendwas geben? oder?

Würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand helfen könnte...danke danke danke....

gruss fadn

Verfasst: Samstag 24. Februar 2007, 18:40
von herbertp
Hallo fadn
Klicke oben das schoene Wort SUCHE an, so schoen in ROT!
dann oeffnet sich ein neues Fenster und Du schreibst da <<taxe habitation>> rein. und etwas tiefer markierst Du POST. und ganz unten dann Suche starten anklicken. Diesen Dauerbrenner gibt es hier in allen Variationen. Und wenn dann noch Fragen sind ..
à bientôt
herbert

Verfasst: Samstag 24. Februar 2007, 18:52
von fadn
danke Herbert für den netten Tip!

In den Antworten wurde stets das Gleiche wiederholt, also dass man diese Steuer zahlen müsse, doch nicht, ob STudenten, die in einem Wohnheim studiert haben, auch diese Steuer zahlen müssen und was ist mit Bafögempfänger?

merci pour tous les aides...
fadn

Verfasst: Samstag 24. Februar 2007, 19:39
von herbertp
http://217.175.224.197/thwb/showtopic.p ... 1615&time=
hast Du dieses auch schon gefunden?
salut
herbert

Verfasst: Mittwoch 28. Februar 2007, 15:46
von bleuet
Hallo!

Soviel ich weiß betrifft die "Taxe d'habitation" nur Häuser- bzw. Wohnungseigentümer. Ich würde sie erstmal nicht zahlen und abwarten, was passiert. Wie hoch ist sie denn?

Gruß

Bleuet

Verfasst: Mittwoch 28. Februar 2007, 19:41
von gittachen
bleuet schrieb
Hallo!

Soviel ich weiß betrifft die "Taxe d'habitation" nur Häuser- bzw. Wohnungseigentümer. Ich würde sie erstmal nicht zahlen und abwarten, was passiert. Wie hoch ist sie denn?

Gruß

Bleuet
das ist nicht richtig:::::
Taxe d`habitation ist eine Wohnsteuer-für den Wohnungsinhaber.
Inkl. Müllabfuhr etc.
Taxe d`fonciers ist die Steuer für den Hausbesitzer.

Zahlen muss die Taxe d`habitation derjenige, der am 1.1. in der Wohnung gewohnt hat. Ohne wenn und aber.....