Residence principal

Renovieren, Kaufen, Mieten, Bauen, Grund- und Hausbesitz in Frankreich
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Jutta
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Registriert: Montag 27. März 2006, 13:11

Freitag 29. Dezember 2006, 07:10

Hallo und guten Morgen,
war gestern mal wieder auf meiner "Lieblingsbehörde" Finanzamt! Die Dame dort erklärte mir, dass es eigentlich nur Vorteile bringe, wenn man in F eine Steuererklärung abgäbe und damit seinen Hauptwohnsitz hier habe?? Hat jemand Infos darüber, sie sagte zB. wenn wir unser Haus verkaufen dann müssten wir denn Mehrwert versteuern und mit residence principal nicht? Wie verhält es sich mit der Tax habitation, geht die rauf oder runter?
Vielleicht hat sich schon einer durchgekämpft? Bin für jede Info dankbar.
Gruss Jutta
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Freitag 29. Dezember 2006, 07:36

Hallo Jutta
Ein interessantes Thema.
Leider kann nicht jeder so einfach seine Steuern in F zahlen, weil ...

aber es hat Vorteile seine Residence principale in F zu haben. Siehe Hausverkauf ... oder die sehr interessante Steuerförderung für Erneuerbare Energie.siehe auch
http://217.175.224.197/thwb/showtopic.p ... highlight=

Zur Tax habitation: Wenn Du das zweifelhafte Glück hast, wenig genug zu verdienen und in F declarieren zu können, dann wird Dir vielleicht sogar eine reduzierte Tax habitation abverlangt.
salut
Herbert
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Samstag 30. Dezember 2006, 01:08

hallo Herbert p

warum kann nicht jeder in Frankreich versteuern===???
Ist mir ein Rätsel.
Normalerweise, wenn ich mich mehr als 181 /186===?????
Tage in France aufhalte, bin ich steuerpflichtig.
ohne wenn und aber....
Man geht zum Finanzamt und holt sich ein Formular für die Steuererklärung, füllt es aus. Ab dann läuft es jedes Jahr automatisch.
Für Rentner: Man muss das da irgendwo eintragen. Es gibt eine extra Rubrik, da die Rente ja schon in D versteuert wird.

Genau weiss ich das ( noch ) nicht. Wenn Merkel will, gibt es die Rente erst im nächsten Jahr für mich.

Taxe habitation wird immer billiger, bei einem Erstwohnsitz. Auf den 2 Wohnsitz ist ein Aufschlag. Steht hinten auf dem Steuerbescheid. Taxe habititation geht nach Einkommen. Ich habe gerade das Glück und spare ( noch ) kräftig.

Beim Hausverkauf ist der Erstwohnsitz nach 2 Jahren steuerfrei.
lies mal
http://www.dr-hoek.de/beitrag.asp?t=Rep ... ale-France
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
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Samstag 30. Dezember 2006, 08:11

hallo Herbert p
warum kann nicht jeder in Frankreich versteuern===???
Ist mir ein Rätsel.
Normalerweise
??
Es gibt aber auch arme Menschen, die Einkünfte aus Immobilien in D haben. Oder deren Familie und Ehegatte mehr als 181 Tage in D leben... oder Deren Rente in D versteuert wird ...
Gewisse Vorgänge sind generell steuerbefreit.
Die Steuerbefreiung wird automatisch von der Finanzbehörde erteilt, wenn die Veräußerung eine der folgenden Vorraussetzungen erfüllt.

Objekte die länger als 15 Jahre im Eigentum stehen
Hallo Gittachen, hallo Mitleser
zu der 15 Jahresfrist suche ich weitere Erklaerungen, die deutlich machen, dass es sich auch auf eine Residence secondaire eines in F Nicht-steuerzahlers handeln kann.
Salut Herbert
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Samstag 30. Dezember 2006, 17:39

hallo Herbert
lies mal
http://www.sarf.fr/generalitesPart.asp

Diese Gesellschaft sollte man auch für die Abwickelung der Steuerzahlungen einschalten...
http://www.coffra.de/site006/de/c_news/news_immo01.htm

hier steht es auch noch einmal.

Das neue Gesetz ist von 2004. Zu beachten ist auch, dass Häuser mit einem Verkehrswert von mehr als 750.000 Euro der Vermögenssteuer unterliegen.

Zu beachten ist auch das franz. Erbrecht. Vorsicht Falle!!!

Mit diesem Erbrecht stehen sich nur die Nachkommen gut.

Für Deutsche, die in Deutschland geheiratet haben und nur in dieser Ehe Kinder haben- Also keine unehelischen-keine aus erster Ehe--- gibt es eine Möglichkeit, das Erbreccht zu umgehen,.

Sinnvoll ist es- hzabe es gerade wieder bei einer Freundin erlebt.
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 08:13

Samstag 30. Dezember 2006, 22:10

Hallo Gittachen
danke für die links,
Mit diesem Erbrecht stehen sich nur die Nachkommen gut.
Das ist doch immer so, dass der Erblasser höchstens mal zu Allerheiligen einige Chrysanthemen bekommt.
Für Deutsche, die in Deutschland geheiratet haben und nur in dieser Ehe Kinder haben- Also keine unehelischen-keine aus erster Ehe--- gibt es eine Möglichkeit, das Erbreccht zu umgehen,.
hätte ich die schon in den links finden müssen, oder gibst Du mir noch weitere Auskunft?
meilleurs voeux à tous
herbert
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Sonntag 31. Dezember 2006, 00:30

hallo Herbert

einen Link habe ich im Moment leider nicht zur Hand. Ich hatte mich aber mal gründlich mit der Materie beschäftigt. Nach dem franz. Erbrecht ( bei Haus und Grundbesitz zwingend- bares kann man nach deutschen Recht vererben) bekommet die Ehefrau so gut wie nix., sondern nur die lieben Kinderchen.

d.h. wie man dreht und wendet- ohne Goodwill der Nachkommen kann man nicht verkaufen und über seinen Besitz verfügen.

Es gibt recht gute Unterlagen hier
http://www.schutzgemeinschaft-ev.de
für Frankreich Kosten 20 Euro.

Ich hatte mir das seinerzeit mal schicken lassen.

Im letzten Jahr sind wir bei einem Notar für deutsches und franz. Recht in la Wantzenau gewesen. Der hat da eine Güterrechtsänderung vorgenommen. Falls Du sehr interessiert bist, kann ich die Unterlagen mal einscannen-- so mein scanner will----
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