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Verfasst: Freitag 21. Oktober 2005, 16:22
von miss_varna
Folgendes Problem:

Wir wohnen und arbeiten in Frankreich, sind hier im Sozialversicherungssystem und haben die carte vitale, so weit so gut.

Nun wird mein Mann aber beruflich nach Deutschland entsendet für 8 Monate, und ich werde ihn begleiten. Ich bin über ihn im Rahmen der Familienversicherung mitversichert. Der Arbeitgeber hat bei der CPAM angezeigt, daß wir beruflich von xx bis yy in Deutschland sein werden und die CPAM hat auch ihr ok gegeben, daß wir für die Zeit versichert sind und die europäische Krankenversicherungskarte bekommen.

Nun aber die Fragen, bei denen ich leider nicht wirklich weiter komme.
1. Wonach richten sich meine Erstattungen - nach deutschem oder nach frz Sozialrecht? Sprich, wird alles das übernommen, was die deutsche ges. KV auch übernimmt oder aber all das, was in FR von der sécu abgedeckt ist?
(Bsp: Unetrsuchungen auf Toxoplasmose werden in FR übernommen, wenn man wie ich nicht immun ist, jeden Monat während der gesamten Schwangerschaft. In Deutschland hingegen zahlt die GKV diese Untersuchungen nicht....werden meine dann von der CPAM übernommen oder nicht?)

2. Werden die Leistungen, die nach dem ein oder anderen Recht übernommen werden, nur bis zur Höhe der Summe, die in FR gezahlt werden würde gezahlt, oder gelten dann die deutschen Basiswerte?

Ich kann meine Anrufe bei der CPAM schon kaum mehr zählen, leider weiß niemand nichts genaues und ich bin ratlos, an wen ich mich noch wenden könnte. Da ich im Rahmen meiner Schwangerschaft regelmäßig medizinische Leistungen in Anspruch nehmen muß und auch in Deutschland entbinden werde, ist es mir schon wichtig, diese Fragen im Vorfeld zu klären.

Hat jemand von Euch mal in Deutschland mit der frz Krankenversicherung ärztliche Leistungen in Anspruch genommen? Wie wurden die Erstattungen geregelt?

Bin über jegliche Hinweise dankbar.

Verfasst: Samstag 22. Oktober 2005, 08:15
von les cigales
Versuch es bei der Clearingstelle in Strassburg.Hier ist sicher ein kompetenter Ansprechpartner für Dein Problem.

http://www.euroinfo-kehl.com/d/euroinfoverbraucher.htm

Gruss Klaus

Verfasst: Samstag 22. Oktober 2005, 10:20
von miss_varna
Danke Klaus,

an die Stelle hatte ich noch gar nicht gedacht. Leider wird dort nur der umgekehrte Fall behandelt, also was passiert wenn ein in DE Versicherter in FR medizinische LEistungen in Anspruch nehmen will/muß, mit Verweise auf das (deutsche) SGBV....

Verfasst: Samstag 22. Oktober 2005, 17:20
von les cigales
Die Clearingstelle arbeitet in beide Richtungen und ist eine übergeordnete Stelle des Verbraucherschutzes für D und F in beide Richtungen.Sitz ist Kehl.