Verfasst: Montag 18. Juli 2005, 20:51
Bonsoir, folgenden Artikel habe ich gerade in der FAZ gefunden. Ich denke, interessant für alle die in France arbeiten und natürlich Rentenansprüche erwerben.....
Rentenversicherung
Immer mehr Rentner leben im Ausland
18.Juli2005Jeder zehnte Bezieher von Mitteln aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) wohnt im Ausland oder hat während seines Arbeitslebens Ansprüche gegenüber ausländischen Rentenversicherungssystemen erworben. Die Anzahl der sogenannten Vertragsrenten hat sich nach Angaben des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger in den vergangenen 20 Jahren verdreifacht.
Dabei gewährleistet das europäische Sozialrecht, das in den 25 Mitgliedstaaten der EU sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz gilt, daß die Ansprüche und Leistungen der jeweiligen sozialen Sicherungssysteme auch grenzüberschreitend gesichert sind.
Anteilige Altersrente
Mit einer Reihe von Staaten, die nicht der EU angehören, hat Deutschland bilaterale Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise Amerika, Japan oder auch China. Ein Franzose, der in Dänemark, Deutschland und Österreich gearbeitet hat, erhält aus den dänischen, deutschen und österreichischen Rentenkassen anteilig eine Altersrente.
Die Höhe der Rente bestimmt sich nach der Dauer der in den Ländern verbrachten Zeiten. Gleiches gilt auch für einen Japaner, der in die Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland einzahlt. Mit Beginn seiner Altersrente hat er Ansprüche auf Rentenzahlungen aus Deutschland.
Zurück in die alte Heimat
Von den aktuell 22 Millionen Empfängern von Geld der Gesetzlichen Rentenversicherung leben rund 1,4 Millionen im Ausland; darunter 171.000 Deutsche, die im Ausland ihr Rentnerleben führen. Besonders beliebt sind bei den deutschen Rentnern Österreich und die Schweiz. Jeder fünfte von ihnen wohnt dort. Auch Amerika ist für die deutschen Rentner ein beliebtes Domizil: 15 Prozent der deutschen Rentner im Ausland, die Zahlungen aus der GRV erhalten, leben jenseits des Atlantiks.
Dagegen zieht es einen Großteil der Ausländer nach ihrem Berufsleben in Deutschland wieder zurück in ihre alte Heimat. 80 Prozent von ihnen bekommen ihre Rente in ihr Geburtsland überwiesen: 18 Prozent der vormals in Deutschland Beschäftigten bekommen ihre Rente nach Italien überwiesen, 14 Prozent zog es zurück ins ehemalige Jugoslawien und 12 Prozent in die Türkei.
Es gibt Ausnahmen
Ziel dieser Koordinierung der verschiedenen nationalen Sozialversicherungssysteme ist jedoch nicht, diese auch zu harmonisieren. Es bleibt nach wie vor den Staaten überlassen, wie sie ihre Sozialversicherungssysteme ausgestalten. Dabei ist eine Person immer in dem Land sozialversichert, in dem sie arbeitet. Der Deutsche, der in Deutschland lebt und in den Niederlanden arbeitet, erwirbt Ansprüche an das niederländische Rentenversicherungssystem.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Für Seefahrer ist die Flagge des Schiffes und für Kraftfahrer im internationalen Transportgewerbe der Arbeitgebersitz ausschlaggebend. Diplomaten und Soldaten unterliegen dem Recht des Landes, in dessen Diensten sie stehen. Zu diesen Ausnahmetatbeständen gehört auch der polnische Erntehelfer.
salut wolle
Rentenversicherung
Immer mehr Rentner leben im Ausland
18.Juli2005Jeder zehnte Bezieher von Mitteln aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) wohnt im Ausland oder hat während seines Arbeitslebens Ansprüche gegenüber ausländischen Rentenversicherungssystemen erworben. Die Anzahl der sogenannten Vertragsrenten hat sich nach Angaben des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger in den vergangenen 20 Jahren verdreifacht.
Dabei gewährleistet das europäische Sozialrecht, das in den 25 Mitgliedstaaten der EU sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz gilt, daß die Ansprüche und Leistungen der jeweiligen sozialen Sicherungssysteme auch grenzüberschreitend gesichert sind.
Anteilige Altersrente
Mit einer Reihe von Staaten, die nicht der EU angehören, hat Deutschland bilaterale Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise Amerika, Japan oder auch China. Ein Franzose, der in Dänemark, Deutschland und Österreich gearbeitet hat, erhält aus den dänischen, deutschen und österreichischen Rentenkassen anteilig eine Altersrente.
Die Höhe der Rente bestimmt sich nach der Dauer der in den Ländern verbrachten Zeiten. Gleiches gilt auch für einen Japaner, der in die Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland einzahlt. Mit Beginn seiner Altersrente hat er Ansprüche auf Rentenzahlungen aus Deutschland.
Zurück in die alte Heimat
Von den aktuell 22 Millionen Empfängern von Geld der Gesetzlichen Rentenversicherung leben rund 1,4 Millionen im Ausland; darunter 171.000 Deutsche, die im Ausland ihr Rentnerleben führen. Besonders beliebt sind bei den deutschen Rentnern Österreich und die Schweiz. Jeder fünfte von ihnen wohnt dort. Auch Amerika ist für die deutschen Rentner ein beliebtes Domizil: 15 Prozent der deutschen Rentner im Ausland, die Zahlungen aus der GRV erhalten, leben jenseits des Atlantiks.
Dagegen zieht es einen Großteil der Ausländer nach ihrem Berufsleben in Deutschland wieder zurück in ihre alte Heimat. 80 Prozent von ihnen bekommen ihre Rente in ihr Geburtsland überwiesen: 18 Prozent der vormals in Deutschland Beschäftigten bekommen ihre Rente nach Italien überwiesen, 14 Prozent zog es zurück ins ehemalige Jugoslawien und 12 Prozent in die Türkei.
Es gibt Ausnahmen
Ziel dieser Koordinierung der verschiedenen nationalen Sozialversicherungssysteme ist jedoch nicht, diese auch zu harmonisieren. Es bleibt nach wie vor den Staaten überlassen, wie sie ihre Sozialversicherungssysteme ausgestalten. Dabei ist eine Person immer in dem Land sozialversichert, in dem sie arbeitet. Der Deutsche, der in Deutschland lebt und in den Niederlanden arbeitet, erwirbt Ansprüche an das niederländische Rentenversicherungssystem.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Für Seefahrer ist die Flagge des Schiffes und für Kraftfahrer im internationalen Transportgewerbe der Arbeitgebersitz ausschlaggebend. Diplomaten und Soldaten unterliegen dem Recht des Landes, in dessen Diensten sie stehen. Zu diesen Ausnahmetatbeständen gehört auch der polnische Erntehelfer.
salut wolle