Frankreich verlassen

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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Stefan31470
Beiträge: 7
Registriert: Freitag 5. Juli 2019, 10:53

Freitag 5. Juli 2019, 12:03

Hallo zusammen,

nach fast 20 Jahren wollen wir Frankreich Ende 2020 wieder verlassen. Da wir nicht wussten, wie lange es dauern würde, haben wir unser Haus auf dem Immobilienmarkt zum 01.08.2019 angeboten - nach vier Tagen und der ersten Besichtigung war es weg ! Wir werden die Zwischenzeit per Miete überbrücken. Es poppen jetzt aber zahlreiche Fragen für den öffentlichen Bereich hoch:
  • Das Haus war Privatwohnung und länger als 10 Jahre in unserem Besitz. Wir müssen deshalb keine Steuern auf den Mehrwert zahlen. Bedeutet das aber auch, dass wir den Veräußerungserlös problemlos nach Deutschland transferieren können ? Hat da vielleicht jemand Erfahrung ?
  • Immer wieder neu hört man eine Aussage, die ich eher für ein Gerücht halte, dass nämlich bei Wegzug aus Frankreich eine "Strafe" in Form einer bestimmten Abgabe oder Steuer zu zahlen ist. Ich halte das wegen des Freizügigkeitsgrundsatzes für Unfug - man wird aber eben immer wieder mit dieser pauschalen Behauptung konfrontiert.
  • Angeblich soll man sich auch bei der mairie abmelden müssen. In Frankreich, dem Land ohne Meldesystem ?? Kann ich mir auch nicht vorstellen. Es soll jedoch eine zentrale Stelle geben, bei der man sich gleichzeitig bei allen öffentlich-rechtlichen Körperschaften aus den Verzeichnissen austragen kann, wohl mit Ausnahme Fiananzamt und KFZ Zulassung (ANTS). Kennt jemand diese Anlaufstelle, das wäre sehr bequem ?
  • Und schließlich habe ich vernommen, dass man sich beim Finanzamt bescheinigen lassen muss, dass man sämtliche Steuern bezahlt hat. Das kann ich mir in gewissen Grenzen schon eher vorstellen, z.B. bei der taxe foncière und der taxe d'habitation. Haus ist verkauft, also nur noch taxe d'habitation. Werde ich rechtzeitig vor unserem Auszug in 12/2020 anmelden. Bei der Einkommensteuer stellt sich allerdings die Frage, welchen Sinn eine solche Bescheinigung nach Einführeng der Quellensteuer machen soll. Bevor ich zum FA renne und da mal freundlich anfrage: Weiß da jemand Bescheid ?
Merkwürdigerweise habe ich im WEB nichts zu diesen Themen gefunden, außer einer Behauptung, man müsse sich bei der mairie abmelden, um sich in Deutschland anmelden zu können. Den Deutschen Behörden war bei Beantragung meines Personalausweises ("Kein fester Wohnsitz im Inland") schon sehr bewusst, dass es in Frankreich kein (funktionierendes) Meldesystem gibt und jede (Ab-)Meldebescheinigung das Papier nicht wert ist, auf dem sie steht.

Vielleicht wäre es ja auch ganz interessant, unser Wissen über den Wegzug aus Frankreich hier für künftige Fragesteller zusammenzutragen.

Beste Grüße
Stefan
Piroschka
Beiträge: 284
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Freitag 5. Juli 2019, 18:48

Wie das mit der plus-value 2019 nach dem Verkauf steht, liest man hier:
https://www.journaldunet.fr/patrimoine/ ... 1-03-2019/

Wir kennen aber nicht die Einzelheiten des Falls.
Wie Sie kranken-, sozialversichert sind, wissen wir nicht. Ich würde darauf achten, daß nichts weiter abgebucht werden kann. Rechtzeitig.

Eine Abmeldung bei der mairie gibt es nicht (es gab ja auch keine Anmeldung). Das nutzen manche Franzosen und flüchten von Département zu Département. Bei anderen versäumen Behôrden, trotz erklärter Ummeldung, das Übersenden an die neue Behörde im anderen Département. So kenne ich eine Französin, die inzwischen 18000 Euro Schulden bei der URSSAF hat, weil ihr Papierkram verschlamasselt wurde. Sie hat natürlich das Geld ausgegeben....

Geld zu transferieren stellt angesichts der Freizügigkeit kein Problem dar.

Es gibt für Auswanderer ein spezielles Steuer-Formular Cerfa Exit-Taxe. Stichwort Expat (weil sie nur an Franzosen denken)
Dabei handelt es sich nicht um eine Strafsteuer, sondern um die vorgezogene Einkommensteuer-Erklärung. Man kann ja Kapitaleinkünfte haben.
Achten auf Wasser, Strom- Telefonkündigungen. Abbuchungsgenehmg widerrufen. Konto bis zur endgültigen Abrechnugen bestehen lassen.

Bissel Arbeit, aber alles easy.
Piroschka
Beiträge: 284
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Freitag 5. Juli 2019, 20:35

https://www.impots.gouv.fr/portail/form ... -la-source

diese Erklärung werden Sie 2021 für 2020 abgeben müssen. Sie können sich ab jetzt damit vertraut machen


Sowie
http://www.facil-expat.com/formulaire-cerfa.html

Schauen Sie, ob die Formulare S1 und E104 für Sie in Frage kommen
Stefan31470
Beiträge: 7
Registriert: Freitag 5. Juli 2019, 10:53

Freitag 5. Juli 2019, 23:22

Vielen Dank, Piroschka, das sind ja wahnsinnig interessante und wichtige Informationen, die mir meine größte Sorge, nämlich das Procedere hinsichtlich der Steuern, vollkommen nehmen. Gut verständlich (auch wenn einmal von „zu versteuendem Nettoeinkommen“ gesprochen wird ;-)), passt in der Logik zur Quellenbesteuerung.

Da ich in Rente gehe, reicht meiner alten und neuen Krankenversicherung die Bescheinigung der Rechte der CPAM aus, S1 und E104 will man jedenfalls bisher nicht haben. (Gott sei Dank, denn ich habe das monatelange Gezerre in umgekehrter Richtung noch gut in Erinnerung).

Im Grunde bestätigen Sie ja meine ins Blaue hinein getroffenen Annahmen. In der Tat aber geistern ziemlich undifferenzierte Horrorgeschichten von der Versteuerung des Veräußerungserlöses auch bei Privatnutzung sowie undifferenzierte steuerliche „Strafzahlungen“, wenn man das Land ohne zwingenden Grund verlässt, durch die Community. Gut, hier einmal festzustellen, dass das nicht der Fall ist.

Die nicht genannten Positionen, die Sie richtig aufführen, wollte ich das Forum zunächst nicht behelligen, da eigentlich vom Umfang und den notwendigen Maßnahmen her klar. Abgebucht werden könnte allenfalls die mutuelle. (Hinweis für andere: Die von mir einmal durchgeführte Sperrung einer Einzugsermächtigung ging nur für ein Jahr und war mit nicht unerheblichen Bankgebühren verbunden.) Wasser, Strom, Telefon , Versicherungen und télésurveillance werde ich von langer Hand vorbereiten - die Kündigungen erfolgen hier eher ganz kurzfristig. Ihr Hinweis erinnert mich aber daran, rechtzeitig bei der Bank wegen des Widerrufs von Einzugsermächtigungen vorzusprechen. Wenn möglich würde ich die kumulierten Gebühren gern vermeiden.

Nochmals Danke und beste Grüße
Stefan
Piroschka
Beiträge: 284
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Samstag 6. Juli 2019, 09:57

Um künftige Abbuchungen zu verhindern, müssen Sie sich an den Abbucher und die Bank gleichzeitig wenden. Im Folgenden finden Sie einen Absatz
beim Scrollen, wo steht, dass dies wenigstens beim Widerruf gegenüber dem Abbucher per Einschreibebrief zu erfolgen hat.

https://droit-finances.commentcamarche. ... vos-droits
Stefan31470
Beiträge: 7
Registriert: Freitag 5. Juli 2019, 10:53

Samstag 6. Juli 2019, 11:36

Das verhindert aber nicht die Gebühren - und die Abbuchen laufen natürlich weiter, wenn der Abbuchende die Kündigung oder den Widerruf (RAR hin oder her) nicht geregelt bekommt. So war das in meinem damaligen Fall: Die télésurveillance hat nach 8 Monaten und diversen Einschreiben/Rückschein erst mitbekommen, dass wirksam gekündigt worden war... :wink: So etwas passiert häufiger, wenn man immer wechselnde Sachbearbeiter und keinen direkten Ansprechpartner hat.

Danke und beste Grüße
Stefan
Piroschka
Beiträge: 284
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Samstag 6. Juli 2019, 14:04

Ich sehe dahinter zum Teil "System", so wie ich es erlebt habe (bei mir ging es um eine Kreditversicherung), und bei den Bankleuten, mit denen man verhandelt, um gelassene Gleichgültigkeit. Ich habe auch schon erlebt, wie Bankleute in meiner Gegenwart Dokumente gefälscht haben (Scheckeinreichungen rückdatiert).

Für Ihren Fall: vielleicht rechtzeitig ein Kto bei einer anderen Bank eröffnen, dies benutzen für erwartete Erstattungen (etwa vom Fiskus). Dem Fiskus also dieses Konto bekanntgeben. Und dann das Abbuchekto schließen.
Auf keinen Fall das zweite Konto bei der bisherigen Bank eröffnen, weil ich erlebt habe, daß selbst bei Leuten, die nicht verheiratet waren, aber zusammenlebten, die Bank einfach bei der Partnerin zugegriffen hatte.
Snoopyn
Beiträge: 1
Registriert: Donnerstag 7. Januar 2021, 11:08

Donnerstag 7. Januar 2021, 11:19

Hallo zusammen,

da mich das Thema auch interessiert und ich nicht ganz schlau geworden bin, muss ich noch mal nachfragen.

1. Muss man sich nun bei der Marie abmelden, ja oder nein?
2. Muss man sich beim französischen Finanzamt abmelden, ja oder nein?
3. Braucht man eine Bescheinigung, dass man alle französischen Steuern gezahlt, ja oder nein?
4. Ansonsten braucht man doch nur eine letzte, französische Steuererklärung machen, so lange wie man in Frankreich gewohnt hat, richtig oder falsch?

Vielen Dank im Voraus!
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