Fahrerlaubnis mit einem marokkanischen Führerschein

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Mymy
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Montag 23. Juli 2018, 17:41

Hallo,

mein Wohnsitz ist in Deutschland und möchte gerne in den Urlaub fahren und müsste Niederlande, Belgien , Frankreich und Spanien überqueren um durchzufahren
Zielland ist Marokko .
Da ich den marokkanischen Führerschein habe ,
ist es erlaub damit Frankreich zu überqueren durchzufahren ? ,
gibt es einen internationales Abkommen dafür das es möglich ist ?
Piroschka
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Montag 23. Juli 2018, 18:38

Dies ist ein amtlicher Text aus dem Jahr 2016. Dort heißt es, daß für kurzen Aufenthalt wie Urlaub (dazu zählt auch das Durchqueren Frankreichs) ein solcher Führerschein anerkannt wird, wenn er ein lesbares Original ist. Er sollte auch in französischer Sprache lesbar sein. Meines Wissens ist Französisch zweite Amtssprache in Marokko. Ich kann mir also vorstellen, daß das Dokument zweisprachig ist. Wenn nicht, soll eine beglaubigte Übersetzung in französischer Sprache mitgeführt werden, also von einem beim Gericht vereidigten Übersetzer, nicht nur von einem banalen Übersetzungsbüro. Gut wäre auch ein internationaler Führerschein neben dem marokkanischen.

https://www.service-public.fr/particuli ... oits/F1459

Ich werde weitersuchen. Wie sieht es mit Belgien und Spanien aus?
Mymy
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Montag 23. Juli 2018, 20:10

Hallo ,

Ich danke Ihnen erstmal Sie haben mir sehr weitergeholfen , der Führerschein ist auch in französichen Sprache übersetzt das ist schonmal gut , leider weiß ich nur nicht was es mit den weiteren Ländern ist, ich hoffe das es für die Überquerung auch erlaubt ist , bin aber noch am nachschauen ob ich noch welche Infos diesbezüglich bekomme .
Und Sie haben auf jedenfall recht man soll sich einen anerkannten Übersetzer vom Gericht nehmen ich denke ich werde den Führerschein in Englisch übersetzen lassen und werde nochmal die marokkanische Botschaft anrufen ob die einen internationalen Führerschein ausstellen .
Piroschka
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Montag 23. Juli 2018, 21:19

Nein, Sie brauchen keine Übersetzung, wenn der Führerschein zweisprachig ist.
Er gilt dann auch in den übrigen EU-Ländern.
Einen internationalen Führerschein, der meines Wissens nie für sich allein gültig ist, sondern immer nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein, bekommen Sie sicher nicht auf der Botschaft, sondern bei der Stelle, die auch sonst Führerscheine ausstellt.
Die Botschaft wird Ihnen aber Auskunft geben können.

Ich wünsche Ihnen gute Reise.
Fahren Sie schön vorsichtig, es gibt viele Kontrollen, auch in Frankreich, wo man auf den Landstraßen jetzt nie mehr als 80 kmh fahren darf.
Mymy
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Montag 23. Juli 2018, 21:36

Ah ok das ist gut , dann brauch ich das mit der Übersetzung ja nicht machen danke für die Info da hätte ich unnötig Geld ausgegeben ,
Ich danke , ich werde auf jeden Fall vorsichtig fahren , da freuen sich schon meine Kinder .
Piroschka
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Montag 23. Juli 2018, 21:51

Was mir noch einfällt: wenn Sie länger als 6 Monate in Deutschland leben, müssen Sie Ihren Führerschgein in einen deutschen umtauschen.
Lesen Sie sich diesen Text genau durch.
https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/f ... 507450.php

Ich kenne z. B. den Fall eines Franzosen, der später als 6 Monate nach Umzug nach Deutschland seine Führerschein tauschen wollte; statt dessen wurde sein französischer
Schein eingezogen und er mußte in D. eine neue Prüfung machen.
Mymy
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Dienstag 24. Juli 2018, 14:39

Ja durch Berufsgründe bin ich noch nicht dazugekommen ihn umzutauschen und um in die Prüfung zu gehen ,
hätte ich aber nicht gedacht das deinem bekannten der Führerschein entzogen wird , da muss ich mich dann nach dem Urlaub drum kümmern danke .
Piroschka
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Dienstag 24. Juli 2018, 16:16

Die Führerscheinstelle in Deutschland wird den Nachweis eines Wohnsitzes verlangen und dann feststellen, wie lange der Aufenthalt (Wohnsitz, Arbeitsverhältnis) schon dauert. Meines Wissens sind sie unerbittlich. Deshalb aufpassen, dass die 6 Monate noch nicht abgelaufen sind. Das sind meine Informationen. Die behalten den Schein gleich ein, glaube ich.
Ist es nicht möglich, den Antrag auf Umtausch noch vorher zu stellen, falls die 6 Monate noch nicht um sind? Jemand anders hinschicken und Auskunft einholen.
Mymy
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Mittwoch 25. Juli 2018, 21:29

Leider sind die 6 Monate schon um 😞das war 2014 , und hoffe das es einen Weg gibt , dafür muss man dann wie Sie gesagt haben , die Info der zuständigen Stelle einholen .
Soviel Bürokratie wo man drauf achten muss das hat alles seine Richtigkeit aber manchmal wünscht man sich das der Führerschein einfach eins zu eins ausgetauscht wird oder einiges erleichtert wird ,
das ist so ob man seinen Führerschein
Zweimal machen muss schade das es dafür keine Reglung gibt so hat man auch wieder den Prüfungsstress 😫,
Liebend Dank für die Info
Piroschka
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Mittwoch 25. Juli 2018, 23:08

Ich habe mir gerade noch einmal die Liste oben aus meinem link angesehen mit den Ländern, deren Führerscheine innerhalb von 6 Monaten umtauschbar wären.
Da wäre Marokko sowieso nicht bei.
Man hätte den Führerschein nicht getauscht, ohne daß Sie noch einmal eine theoretische und praktische Prüfung machen (Fahrschule usw.)
Das bedeutet, daß Sie seit dem Zeitpunkt, zu dem 6 Monate abgelaufen waren (Wohnsitzanmeldung + 6 Monate) ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs sind.
Es kann sein, daß bei einer Kontrolle Sie nicht nur ein Strafverfahren bekommen, sondern auch, dass das Fahrzeug stillgelegt wird.
Ich weiß ja nicht, auf wessen Namen das Fahrzeug, das Sie jetzt benutzen, angemeldet ist.
Wenn ich alles richtiig einschätze, besteht, wenn Sie am Steuer sitzen kein Versicherungsschutz. So funktionieren die Versicherungen.
Ich schreibe das alles nicht als Vorwurf, sondern um zu helfen.
Wenn Sie bei Ihrem Reiseplan einmal außerhalb Deutschlands sind, wird bei einer Kontrolle niemand etwas sagen, es sei denn, die Polizei fragt nach Ihrem Wohnsitz und
weiß natürlich von dieser 6-Monate-Regelung. Diese gilt nämlich auch in den anderen EU-Ländern.
Schlimmer wird es, wenn Sie etwa in Frankreich einen Unfall haben und die deutsche Versicherung wieder anfängt, wie ich weiter oben schrieb. Sie wird nämlich behaupten, dass Sie gar nicht hätten fahren dürfen, egal wem das Auto gehört. Und nicht haften! Also für Sachschaden und Personenschaden nicht eintreten.
Eine ganz üble Situation.
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