Fragen zur Krankenversicherung bei deutschem Rentenbezug

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loutarral
Beiträge: 16
Registriert: Mittwoch 21. Juli 2010, 15:40

Dienstag 10. Juli 2018, 15:59

Hallo zusammen,
meine Frau wird ab 01.01.2019 Altersrente aus der DRV beziehen. Wir beide wohnen dauerhaft in Frankreich. Z. Zt. ist sie über meine KV (TK) in Deutschland mitversichert und über das Abkommen D/F bei der CPAM zur "Aushilfe" eingeschrieben. Somit haben wir jeweils eine Carte Vitale und eine KK-Karte der TK. Ebenfalls haben wir einen gemeinsamen Mutuelle-Vertrag, Soweit die aktuelle Situation.

Wenn sie jetzt ab 01.01. eigene Rente bezieht, wird es zwangsläufig so sein, dass sie eine eigenständige KV begründen muss. Nun haben wir gehört, dass sie ggf. sich in F versichern könne. Andererseits weiss ich aus der Vergangenheit, daß die TK mir (Ehemann) damals wörtlich sagte "solange Sie eine deutsche Rente beziehen, sind Sie in D krankenversicherungspflichtig".

Frage: Kennt sich jemand mit der rechtlichen Situation aus? Wenn hierzu ergänzende Angaben benötigt werden, teile ich sie gerne mit.

Vielen Dank für eure Hilfe, Loutarral
Piroschka
Beiträge: 284
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Dienstag 10. Juli 2018, 18:19

Erraten muß man schon einmal, daß Sie bereits Rente beziehen und Ihre Gattin in keinem Beschäftigungsverhältnis steht.

Es ist gut, daß Sie sich so rechtzeitig um die Fragen kümmern. Was "zur Aushilfe" heißen soll, versteh ich nicht. Gibt es dafür ein französisches Fachwort?

"Zwangsläufig so sein, daß" wo steht das?
Meines Wissens kann sich ein Anghöriger als "ayant droit" (=Berechtigter, weil Angehöriger) mitversichern lassen.
Danach sollten Sie fragen.
Fragen würde ich ohnehin die zuständigen Stellen und mich nicht verlassen auf "Nun haben wir gehört".
Meist sind die Infos aus dritter Hand, falsch verstanden worden, aus einem anders gelagerten Fall leichtfertig abgeleitet. So meine Beobachtung.
Regelungen können auch zwischenzeitlich geändert worden sein.

Liest sich vielleicht harsch, ist aber gut gemeint.
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