STEUERN - ABGABEN / Wohnsitz im Elsass - Arbeit im Home Office - Arbeitgeber in Berlin

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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VCG
Beiträge: 1
Registriert: Mittwoch 20. Juni 2018, 09:28

Mittwoch 20. Juni 2018, 09:41

Hallo in die Runde,

ich bin neu im Forum und hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Ich lebe im Elsass, kurz hinter der Grenze D-F.
Ich habe nun eine Vollzeitstelle angeboten bekommen die sich ausschießlich virtuell, also im Home-Office abspielen würde. Der Arbeitgeber ist ein kleines Unternehmen mit Sitz in Berlin.
Grenzgängerstatus fällt daher also weg, wenn ich das richtig sehe!?

Jetzt schwirren mir viele Fragen durch den Kopf, und ich konnte nichts finden was meine Situation in etwa abbildet.

Wie läuft das mit der Anmeldung und Besteuerung?

Muss der AG dann nach französischem Recht Abgaben zahlen (sind ja deutlich höher wie in D)?
Was wäre wenn ich die Tätigkeit in einem kleinen Büro bei meinen Eltern über der Grenze in D ausübe, bzw melde?
Wer kennt sich damit aus? Kann ich mich evtl dort mit 1. oder 2. Wohnsitz melden und trotzdem auf französischer Seite leben?
Gibt es evtl sogar die Möglichkeit (ohne große Probleme und Kosten für den AG) eine Situation zu schaffen in der der Grenzgängerstatus gilt, auch wenn der Sitz der Firma in Berlin ist?

Die einzige Möglichkeit die ich im Moment weiß wäre, als "Freelancer" über Kleinunternehmen Rechnungen zu stellen.
Stellt sich nur die Frage ob das für beide Seiten nicht finanzielle Nachteile mit sich bringt ...

Habt ihr vielleicht einen Rat für mich an was für eine offizielle Stelle ich mich mit diesen Fragen wenden kann?

Viele Grüße und schon mal vielen Dank - ich hoffe es findet sich jemand der mir helfen kann ....
Piroschka
Beiträge: 284
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Freitag 22. Juni 2018, 13:28

Guten Tag,
ich habe überlegt, ob ich überhaupt antworten soll. Immer die Probleme anderer Leute lösen und dies mit unzureichenden Angaben.
Hinzu kommt, dass sich die Rechtslage ja ändern kann.
Zu lesen ist das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, da steht auch drin, wer sich was vorbehält.
Es gibt auch Steuerberater.
Es fehlen Angaben über Einzelhaushalt, Einkünfte aus Vermietung, Kapitaleinkünfte in Frankreich.
Somit Gemengelage schwer einschätzbar.
Noch ein Warnhinweis: Scheinwohnsitz bei Eltern nicht so gut, weil heute über Stromzähler, Wasserverbrauch Kontrollen und Plausibilitätsberechnungen auch in Frankreich
vorgenommen werden.
So!
Ich würde Wohnsitz bei Eltern begründen und auch dort arbeiten. Bei dem angedeuteten Modell ist sicher nicht ständige Anwesenheit nötig.
Der Vorteil wäre, dass über den Wohnsitz in Deutschlang immer ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, was bei Wohnsitz im Ausland nicht gegeben ist, weil man
dann dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
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