Krankenversicherung in Frace

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
Antworten
loutarral
Beiträge: 16
Registriert: Mittwoch 21. Juli 2010, 15:40

Donnerstag 25. Januar 2018, 23:18

Guten Abend zusammen, ich war lange nicht mehr hier....

Folgende Situation: Freunde von mir, beide Rentner, ziehen in absehbarer Zeit nach Frankreich um. Beide sind freiwillig privat in Deutschland krankenversichert.

Frage 1: Wird von der PKV ebenfalls ein Formular S1 oder E121 für die Aufnahme in die CPAM ausgestellt? Wenn nein, Frage 2:

Ich hatte eine ähnliche Situation bei mir selbst. Folgendes Szenario ist denkbar.

Ehemann macht sich selbständig und stellt seine Ehefrau an. Er entlässt sie irgendwann ein wenig später anschließend. Sie rückt über die alo-Versicherung in die GKV ein. Später gibt er seine Selbständigkeit auf, wird ebenfalls arbeitslos und ist dann bei seiner Ehefrau über die Familienversicherung ebenfalls in der GKV versichert. Ist so etwas denkbar?

Ich weiß, die Frage ist sehr komplex, aber vielleicht hat ja einer von euch eine Idee oder einen Hinweis, wo man sich diesbezüglich NEUTRAL schlau machen kann. Ist klar, daß der "freiwillige" Versicherer seine Cotisation weiter beziehen will und ihn nur ungern oder gar nicht aus dem Vertrag rauslassen will...

Danke für eure Rückantworten
Piroschka
Beiträge: 284
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Freitag 2. Februar 2018, 18:23

Guten Abend!
Ihrem Text ist zu entnehmen, daß Sie ein Ehepaar kennen, das in Deutschland jeweils
privat krankenversichert ist.
Sie begehren für dieses Paar hier im Forum Auskunft darüber, ob deren private Krankenversicherung bestimmte Formulare ausreicht, die zum Übertritt in die frz. Sécu berechtigen.
Uns ist nicht klar, weshalb diese Herrschaften sich nicht an ihre, uns unbekannte Krankenversicherung wenden, die für diese Fage zuständig ist. Uns liegen auch keinerlei Angaben über deren Einkommensverhältnisse vor, die vielleicht bei der Sécu ausschlaggebend sein könnten.
Zum anderen läßt Ihre übrige Beschreibung vermuten (nicht zuletzt durch die Verwendung des Begriffs NEUTRAL, also um nicht aufzufallen), daß Sie nach einem Modell suchen, bei dem man durch Gründung einer Scheinfirma mit Anstellung einer
Familienangehörigen und baldiger Entlassung derselben zunächst diese Person und dann anschließend sich selbst ins französische Sozialsystem hieven kann.
Das nennt der Volksmund "Sozialbetrug". Wie es rechtlich zu würdigen und eventuell zu ahnden wäre, lassen wir mal außen vor.
Welche steuerlichen Folgen es in beiden Ländern hätte, scheinen Sie nicht zu ahnen.
Daß der Datenaustausch heute zwar noch langsam, aber unerbittlich erfolgt, wissen Sie nicht?
Daß in Deutschland die Gesetzeslage vorschreibt, daß man auf jeden Fall versichert sein muß und nur bei Nachweis einer ausländischen Pflichtversicherung die PKV einen aus dem Versicherungsverhältnis entlassen darf (soviel zu Ihrem "Cotisations"beitrag), sei nur erwähnt.
Ein Rentnerleben, auch im Ausland, ist meist kurz.
Sich mit hanebüchenen, rechtlich anrüchigen Konstruktionen, zusätzlichen Kosten, verlorener Zeit, Ämterbesuchen, Firmengründungen, Firmenlöschungen die Restlebenszeit zu vergällen, ist sicher ein Abenteuer, das nur ganz Verwegene lockt.
loutarral
Beiträge: 16
Registriert: Mittwoch 21. Juli 2010, 15:40

Montag 30. April 2018, 09:22

Piroschka hat geschrieben:Guten Abend!
Ihrem Text ist zu entnehmen, daß Sie ein Ehepaar kennen, das in Deutschland jeweils
privat krankenversichert ist.
Sie begehren für dieses Paar hier im Forum Auskunft darüber, ob deren private Krankenversicherung bestimmte Formulare ausreicht, die zum Übertritt in die frz. Sécu berechtigen.
Uns ist nicht klar, weshalb diese Herrschaften sich nicht an ihre, uns unbekannte Krankenversicherung wenden, die für diese Fage zuständig ist. Uns liegen auch keinerlei Angaben über deren Einkommensverhältnisse vor, die vielleicht bei der Sécu ausschlaggebend sein könnten.
Zum anderen läßt Ihre übrige Beschreibung vermuten (nicht zuletzt durch die Verwendung des Begriffs NEUTRAL, also um nicht aufzufallen), daß Sie nach einem Modell suchen, bei dem man durch Gründung einer Scheinfirma mit Anstellung einer
Familienangehörigen und baldiger Entlassung derselben zunächst diese Person und dann anschließend sich selbst ins französische Sozialsystem hieven kann.
Das nennt der Volksmund "Sozialbetrug". Wie es rechtlich zu würdigen und eventuell zu ahnden wäre, lassen wir mal außen vor.
Welche steuerlichen Folgen es in beiden Ländern hätte, scheinen Sie nicht zu ahnen.
Daß der Datenaustausch heute zwar noch langsam, aber unerbittlich erfolgt, wissen Sie nicht?
Daß in Deutschland die Gesetzeslage vorschreibt, daß man auf jeden Fall versichert sein muß und nur bei Nachweis einer ausländischen Pflichtversicherung die PKV einen aus dem Versicherungsverhältnis entlassen darf (soviel zu Ihrem "Cotisations"beitrag), sei nur erwähnt.
Ein Rentnerleben, auch im Ausland, ist meist kurz.
Sich mit hanebüchenen, rechtlich anrüchigen Konstruktionen, zusätzlichen Kosten, verlorener Zeit, Ämterbesuchen, Firmengründungen, Firmenlöschungen die Restlebenszeit zu vergällen, ist sicher ein Abenteuer, das nur ganz Verwegene lockt.
Guten Tag Piroschka. Zunächst ganz herzlichen Dank für die offenen Worte. Es war einfach die Frage an uns herangetragen worden und ich hatte gesagt, ich werde im Forum versuchen, mich für dieses Ehepaar zu informieren. Ihre Antwort hat sehr weitergeholfen und ich werde mich in dieser Angelegenheit total zurückziehen.
Nochmals DANKE.
Antworten