wohnen in F, arbeiten in D

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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beaune2.2.0
Beiträge: 1
Registriert: Sonntag 26. November 2017, 23:18

Sonntag 26. November 2017, 23:42

Hallo an alle,
ich bin neu in diesem Forum und hoffe ein paar Infos von euch zu bekommen. Ich bin Geschäftsführender Gesellschafter und habe eine Firma based in Köln. Mit meiner Freundin die Französin ist habe ich eine Wohnung in Beaune bezogen. Ich pendel zwischen diesen beiden Orten jeden Monat. Da ich in Köln in meinem Truck wohne brauche ich keine Wohnung in Deutschland. Auch Vorweg ich bin natürlich in meiner eigenen Firma angestellt.
Mein Problem ist ich muss mich ja irgendwo registrieren (denke ich, habe aber eben erfahren das es sowas in Frankreich gar nicht gibt) und würde das vielleicht in Frankreich machen wenn dies nicht nach sich zieht das ich sämtlichen Steuerkrams umschreiben muss. Ich kann mich natürlich auch in Deutschland melden aber da bräuchte ich eine Meldeadresse die ich in Moment nicht habe und ich würde es gerne vermeiden mir eine Wohnung in Deutschland zu nehmen nur damit ich gemeldet bin, da ich die nicht brauche. Ich bin bestimmt die Hälfte des Jahres in Deutschland oder für meine Firma in der Welt unterwegs. Ich würde es gerne so einfach wie möglich halten. Heisst wenn ich mich in Frankreich anmelde was kommt da auf mich zu und wie kompliziert wäre das?
Kann mir einer von euch erklären was nötig wäre dies zu tuen. Infos darüber sind nicht so einfach zu bekommen.
Vielen Dank schon mal
Piroschka
Beiträge: 284
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Dienstag 28. November 2017, 19:41

beaune2.2.0 hat geschrieben: Ich bin Geschäftsführender Gesellschafter und habe eine Firma based in Köln.
Diese zahlt dann Steuern in D. Bezieht man aus dieser Firma Einkünfte, sind diese in D. zu versteuern; jedoch auch in F. anzugeben, wenn man dort sienen >Lebensschwerpunkt hat. Sie gehen dann in den im deutschen Steuerrecht sogenannten Progressionsvorbehalt ein, in F. in die Besteuerung unter Berücksichtigung des "taux effectif". Daher besser keine Einkünfte in F., auf jeden Fall getrennte Steuererklg. mit Freundin. Oder gar keine, weil nicht als Lebensschwerpunkt darstellbar.
beaune2.2.0 hat geschrieben:Ich pendel zwischen diesen beiden Orten jeden Monat.
Einmal oder alle 3 Tage? Pendeln wie? Pkw? wo gemeldet?
beaune2.2.0 hat geschrieben:Da ich in Köln in meinem Truck wohne,
In der Fahrerkabine? Wo ist denn der Truck gemeldet? Wie werden dort ausländische Fahrer besteuert ohne Wohnsitz in D?
beaune2.2.0 hat geschrieben:brauche ich keine Wohnung in Deutschland. Auch Vorweg
Unverständliche Textstelle
beaune2.2.0 hat geschrieben:ich bin natürlich in meiner eigenen Firma angestellt.
Mein Problem ist ich muss mich ja irgendwo registrieren (denke ich, habe aber eben erfahren das es sowas in Frankreich gar nicht gibt) und würde das vielleicht in Frankreich machen wenn dies nicht nach sich zieht das ich sämtlichen Steuerkrams umschreiben muss.
Das geht gar nicht, falls die Fa. in D. ansässig ist. Depardieu muß seine Restaurants auch in Frankreich besteuern lassen.
beaune2.2.0 hat geschrieben:Ich kann mich natürlich auch in Deutschland melden,
Sie müssen doch aber jetzt irgendwo gemeldet gewesen sein oder nur unter Firmenadresse?
beaune2.2.0 hat geschrieben:aber da bräuchte ich eine Meldeadresse die ich in Moment nicht habe und ich würde es gerne vermeiden mir eine Wohnung in Deutschland zu nehmen nur damit ich gemeldet bin
vielleicht bei der Ex?,
beaune2.2.0 hat geschrieben:da ich die nicht brauche. Ich bin bestimmt die Hälfte des Jahres in Deutschland oder für meine Firma in der Welt unterwegs. Ich würde es gerne so einfach wie möglich halten. Heisst wenn ich mich in Frankreich anmelde was kommt da auf mich zu
teuer, teuer, teuer
beaune2.2.0 hat geschrieben:und wie kompliziert wäre das?
Kann mir einer von euch erklären was nötig wäre dies zu tuen. Infos darüber sind nicht so einfach zu bekommen.
Gibt es denn keinen Steuerbrater für die Firma?Auf jeden Fall kommt Grenzpendler oder Grenzgänger als Modell nicht in Frage
Huch, da ist etwas durcheinander geraten.
Zuletzt geändert von Bine am Dienstag 28. November 2017, 19:48, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitate klar herausgestellt
einfachweggehen
Beiträge: 2
Registriert: Montag 18. Juni 2018, 19:47

Montag 18. Juni 2018, 21:38

Hallo,
soweit ich das verstehe, könntest du deinen Wohnsitz durchaus in F beim Rathaus "anmelden". Sowas wie ein Einwohnermeldeamt gibt's da zwar nicht, aber beim état-civil könntest du durchaus sowas wie eine Anmeldung vornehmen.
Dass du in D keinen Wohnsitz mehr hast, macht aus meiner Sicht gar nichts. Deine Firma (bei der du angestellt bist) ist in D und deshalb hast du da die Sozialabgaben zu entrichten, auch wenn du in F gemeldet bist.
Steuern musst du normalerweise da zahlen, wo du gemeldet bist. Bist du nirgends gemeldet, dann da, wo dein Lebensmittelpunkt ist ...
Steuerrechtlich scheidet bei dir der Grenzgänger aus, weil Beaune zu weit von der Grenze entfernt ist und du auch nicht täglich pendelst.
Sozialversicherungsrechtlich wärst du aber schon einer, wenn du mindestens einmal die Woche an deinen Wohnort in F zurückkehrst. Wenn du das hin bekommst, wäre das gar nicht schlecht.
In diesem Fall hättest du nämlich direkten Zugang zum frz. Sozialversicherungssystem, wenn mal was ist (Krankheit, Arbeitslosigkeit ...)
Schau mal da: einfachweggehen.de . Da gibt's nen Blogbeitrag, in dem das ein wenig ausführlicher beschrieben ist.
Domnik
Beiträge: 3
Registriert: Sonntag 7. Juli 2019, 15:39

Sonntag 7. Juli 2019, 18:30

Moin Beaune,


die Konstruktion Geschaeftsfuehrer, Gesellschafter und Angestellter in Personalunion ist buerokratisch bereits in EINEM Land ziemlich anspruchsvoll - *puh*.

Meines Wissens bekommt man in D nicht einmal ein Bankkonto ohne Meldeadresse? Zumindest der Gesellschaft wird ja eine Adresse zugeordnet sein? Handelt es sich dabei um ein Wohn- oder Gewerbegebiet? Ich denke, der angedeutete Gedankengang ist erkennbar :D

Zur Steuerfrage:
ein passendes Google-Stichwort hierzu heist "Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Frankreich".
Dieses wird allerdings m.W. von EU-Recht ueber- und von dem jeweiligen nationalen Recht unterlagert.

Als Geschaeftsfuehrer & Gesellschafter bist Du allerdings auch recht schnell im strafrechtlich relevanten Bereich - klare, einfache Verhaeltnisse und professionelle Beratung scheinen mir da empfehlenswert. Ersteres faengt vermutlich mit einem existierenden deutschen Briefkasten an (im Truck wohnen finde ich persoenlich recht cool; die deutsche Buerokratie findet das aber eher ziemlich uncool:).

Ich vermute, dass die buerokratisch einfachste Loesung in Deinem Fall schon die Variante: "Frankreich als Zweitwohnsitz mit weniger als 50% Aufenthalt" waere. Ferner sollte die Konstruktion nachweisbar oder zumindest sehr glaubhaft sein, sonst gibt es frueher oder spaeter ziemlich sicher Aerger mit Behoerden.


Gruesse und Viel Erfolg
Dominik
Stefan31470
Beiträge: 7
Registriert: Freitag 5. Juli 2019, 10:53

Montag 8. Juli 2019, 00:21

Was denn tun ? Die GmbH versteuert in Deutschland und Du als GF in Frankreich ? Du bist da steuerpflichtig, wo Dein Lebensmittelpunkt ist, Du Dich also mehr als 182 Tage im Jahr aufhältst. Wenn das Frankreich ist, bist Du - mit wenigen Ausnahmen - mit Deinen weltweiten Einkünften in Frankreich steuerpflichtig. Die Regelungen bei ausschließlicher Beschäftigung im Ausland und Lebensmittelpunkt in F sind kompliziert. Es ist unzulässig, hier als Steuerberater aufzutreten, der ich nicht bin. Deshalb nur gaaanz grob und in dieser Vereinfachung ggfs. auch fehlerbehaftet. Ich empfehle dringend, Dir eine entsprechende Steuerberatung zu holen, gute Steuerberater sind rar, teuer und raten zu deutlich weniger Tricks und Schlupflöchern, als dies in Deutschland wohl möglich ist.

In Frankreich wird die gesamte Steuerlast (also das gesamte Einkommen beider Partner zusammen) durch einen Familienquotienten geteilt, also Singles Steuerlast geteilt durch 1, bei Verheirateten ohne Kinder Steuerlast durch 2, die ersten beiden Kinder tragen je 0,5 und die nächsten beiden je 1 zum Quotienten bei. Du hast eine Freundin, bleibst also bei 1,0, wenn Du nicht mit ihr eine eingetragene Lebensgemeinschaft (PACS) eingehst. Dann rechnet sie wie eine Ehefrau. Denke daran, Du wirst dann auch sozialversicherungspflichtig (jeder pacsé für sich), und das kann teuer werden, weil es in Frankreich keine Beitragsbemessungsgrenze gibt, kann sich umgekehrt aber auch rechnen. Ein Freund von mir fährt dieses Modell sehr erfolgreich in ganz ausgefuchster Weise, verbringt ca ein bis zwei Wochen pro Monat in Deutschland, und auch die verpflichtende Renten-Zusatzversicherung rechnet sich für ihn (vorausgesetzt, die Sozialsysteme in Frankreich halten, aber das ist ein anderes Thema). Wenn Du in Frankreich lebst, musst Du gesetzlich krankenversichert sein (mehr oder minder gratis) und solltest Dir eine Krankenzusatzversicherung zulegen (mutuelle). Hängt natürlich auch vom Einkommen ab: Geschäftsführender Gesellschafter und weltweite Tätigkeit hören sich bombastisch an, der Umstand, dass Du Deine Fragen hier im Forum geklärt wissen willst, Ausdrucksvermögen und fehlende eigene Findings offen gesagt eher weniger.

Meine Empfehlung: Wenn Du nicht bereit bist, selbst mit Steuerberater viel Zeit, Arbeit und Geld in die Klärung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen zu investieren (wie gut sind Deine Sprachkenntnisse, kannst Du Dich mit ihm überhaupt auf Französisch unterhalten ? Ohne mindestens gute französische Sprachkenntnisse würde ich von dem Vorhaben ohnehin eher abraten), suche Dir eine Lösung, bei der Du Deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland behältst. Übrigens, bei Lebensmittelpunkt in Frankreich (Abmeldung aus Deutschland) steht auf deinem deutschen PA "Ohne festen Wohnsitz im Inland", Zweitwohnsitz in Deutschland gibr es nicht. Vor einem Schnellschuss mit der Aussicht, alles zurückzudrehen, wenn es mit der Freundin nichts wird, kann ich nur abraten.

Beste Grüße
Stefan
Stefan31470
Beiträge: 7
Registriert: Freitag 5. Juli 2019, 10:53

Montag 8. Juli 2019, 00:26

Sorry, ich sehe gerade, dass ich "Leichenschändung" betreibe, der Thread ist ja aus 2017. Irgendwie bin ich der Fehleinschätzung aufgesessen, er sei aktuell.

Beste Grüße
Stefan
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