Hauptwohnsitz in Frankreich und in Deutschland

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BerndS
Beiträge: 1
Registriert: Freitag 11. August 2017, 12:02

Freitag 11. August 2017, 13:50

Guten Tag,
wir sind ein deutsch-französisches Ehepaar und sind in Rente. Wir haben unseren gemeinsamen Hauptwohnsitz zur Zeit in Deutschland.
Nun wird meine Frau (Französin) in den nächsten Jahren die überwiegende Zeit des Jahres ( ca. 7 Monate) in unserer Wohnung in Frankreich leben, während ich den Hauptteil des Jahres tätigkeitsbedingt weiterhin in Deutschland leben werde. Nun ist die Frage, ob meine Frau ihren Hauptwohnsitz nach Frankreich verlegen kann, während ich meinen Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland habe.
Wenn das möglich ist, welche Konsequenzen hat das für unsere Krankenversicherung. Ich bin Beamter im Ruhestand und wir sind teils Privat und teils über die Beihilfe versichert. Kann meine Frau dann weiterhin bei mir versichert bleiben.
Steuerlich werden wir gemeinsam veranlagt. Hat eine Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Frankreich Auswirkungen auf unsere Besteuerung ?
Kann meine Frau gleichzeitig in Deutschland als Hauptwohnsitz gemeldet bleiben ?
Was muss meine Frau unternehmen, um ihren Hauptwohnsitz nach Frankreich zu verlegen ? Vielen Dank für Ihre Antworten.
Herzlichen Gruß
Bernd Schubert
Piroschka
Beiträge: 284
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Sonntag 13. August 2017, 11:15

Guten Tag, wir sollen also die Probleme am Wochenende lösen, die Sie seit geraumer Zeit vor sich herschieben. Und Sie verlassen sich dann auf Auskünfte in einem Forum, wissen zugleich sicher, daß Beratung in Steuerfragen gesetzlich den steuerberatenden Berufen vorbehalten ist.
"Was muss meine Frau unternehmen, um ihren Hauptwohnsitz nach Frankreich zu verlegen ?"
Sich in D. abmelden und umziehen.
"Nun ist die Frage, ob meine Frau ihren Hauptwohnsitz nach Frankreich verlegen kann, während ich meinen Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland habe."
Ja, denn es gilt Niederlassungsfreiheit auch für Frauen.
"Kann meine Frau gleichzeitig in Deutschland als Hauptwohnsitz gemeldet bleiben?"
Nach strengen Maßstäben nicht, denn es gibt nur einen Lebensschwerpunkt. Allerdings
sieht der deutsche Fiskus manchmal darüber hinweg, wenn es steuerlich für Deutschland ein Vorteil ist. Vielleicht kann die Gattin sehnsuchtshalber mal die 7 Monate unterbrechen und in D. vorbeischauen? Dann sind es weniger als 183 Tage am Stück.
"[...]wir sind teils Privat und teils über die Beihilfe versichert. Kann meine Frau dann weiterhin bei mir versichert bleiben."
Das sollten Sie mit der Versicherung und der Beihilfestelle klären.
"Steuerlich werden wir gemeinsam veranlagt."
Sie haben in beiden Ländern bei jeder Steuererklärung erneut die Wahlmöglichkeit, eine getrennte Erklärung abzugeben.
"Hat eine Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Frankreich Auswirkungen auf unsere Besteuerung?"
Sie meinen sicher "Hauptwohnsitzes meiner Frau"? Das hängt davon ab, welche Einkünfte Sie aus welchen Einkunftsarten jeweils haben; das Ganze ist im Doppelbesteuerungsabkommen D-F geregelt.
Haben Sie (bzw. Gattin) keine Einkünfte jedweder Art aus Frankreich (oder Drittländern), können Sie (zusammen) beantragen, als gemeinsamen und unbeschränkt steuerpflichtig in D. veranlagt zu werden, mit dem schriftlichen Nachweis des frz. Finanzamts, daß hier in F. nichts an Einkünften anfällt (bis auf eventuell ein paar "Krümel" (genauen Prozentsatz habe ich nicht im Kopf)).
In jenem Fall können Sie alles wie bisher "absetzen".
Das erspart Ihnen auch Einordnung nach der Grundtabelle usw.
Beste Lösung also: Gattin verreist auf längere Zeit nach F. ohne großes Trara und ist dann mal wieder da!
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