Pflegeheimkosten Elternunterhalt

Für alle Themen, die mit Frankreich in Zusammenhang stehen und die in keines der anderen Foren passen.
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Inka52
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 7. Februar 2017, 21:01

Dienstag 7. Februar 2017, 23:29

Hallo,
meine Schwiegereltern 84- +85 Jahre haben bis jetzt beide im eigenem Haus gelebt.Da beide nicht mehr in der Lage sind, die Aufgaben des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe zu meistern,hat mein Schwager ( Bruder von meinem Mann) der ebenfalls in Frankreich lebt und schon seit einiger Zeit in Rente ist, folgende Leistungen für die beiden organisiert. 2x wöchtl. kam eine Krankenschwester, die meinen Schwiegervater gewaschen und den Verband an beiden Beinen gewechselt hat (er hat offene Beine).
1X wöchtl.kam eine Putzfrau zum reinigen und tägl.erhielten sie Essen auf Rädern. ( Seit einer Hüft OP vor 2 Jahre kann meine Schwiegermutter sich nur noch mit Hilfe eines Gehstocks weiterbewegen.
Mitte Januar wurde mein Schwiegervater mit einer Lungenentzündung ins Krankenhaus eingeliefert, seitdem ist er ein Pflegefall. Er ist bettlägerig, inkontinent, Essen muss im angereicht werden unsw..Da keine Besserung mehr möglich ist, wurde er vom Krankenhaus in ein Pflegeheim verlegt.
Nun hat mein Schwager uns mitgeteilt, dass beide Söhne mtl. 300,-€ zu Kostendeckung des Heimaufenthalts bezahlen müssen.
Ich bin Deutsche und mein Mann ist Franzose und lebt seit 38 Jahren in Deutschland.Wir sind noch
beide bis Ende Febr. Berufstätig und gehen dann in Rente. Mein Mann erhält dann eine Bruto Rente
von 1400-,€ und ich habe Brutto 600,-€ Rente.
Bei diesem Einkommen ist es uns nicht möglich 300,-€ montl. zu zahlen.Es geht nicht darum dass wir nichts bezahlen wollen, aber 300,-€ ist einfach zu viel für uns .
Ich weis, dass in Deutschland der Elternunterhalt nach dem Einkommen des Kindes berrechnet wird.
Welche Gesetze gelten hierzu in Frankreich. Hat jemand einen Link für uns zu diesem Thema??

Ich sage schon mal vielen Dank
Gruß Inka
Piroschka
Beiträge: 284
Registriert: Sonntag 15. Juli 2012, 16:20

Mittwoch 8. Februar 2017, 10:02

Sachverhalt:
Französische Bürger mit 2 Söhnen, davon einer in D. ansäßig.
Es greift die "obligation alimentaire" auch für Aufenthalt im Pflegeheim.
Dieser "obligation alimentaire" unterliegt nach französischem Recht auch die Schwiegertochter (hier die Fragestellerin).
Dem kann man sich nur entziehen oder teilweise entziehen über Entscheidung eines Juge aux familles.
Mit berücksichtigt werden Ersparnisse.
Vielleicht ist zumutbar ein Umzug ins Haus der Mutter (soweit vorhanden und groß genug).
Es handelt sich um die Articles 205 bis 211 des Code Civil
links hier:
http://vosdroits.service-public.fr/part ... 1571.xhtml
http://www.allodocteurs.fr/actualite-sa ... 87.asp?1=1
http://droit-finances.commentcamarche.n ... e-retraite
Inka52
Beiträge: 2
Registriert: Dienstag 7. Februar 2017, 21:01

Donnerstag 9. Februar 2017, 21:48

Hallo Piroschka,
danke für die Antwort.
Schiegervater kann nicht zurück nach Hause er braucht einen sehr hohen Pflegeaufwand, meine Schwiegermutter ist nicht in der Lage in zu pflegen.
Ich bin Deutsche und werde auf keinen Fall nach Frankreich ziehen.
Anne-Laure
Beiträge: 24
Registriert: Montag 6. Juni 2005, 21:04

Mittwoch 22. Februar 2017, 14:17

Also in Deutschland gibt es einen Mindestbetrag, den die unterstützungspflichtigen Angehörigen auf jeden Fall für sich behalten dürfen, vielleicht gibt es sowas ja auch in Frankreich, da man ja auch selbst etwas Geld zum Leben braucht. Ich habe selbst (allerdings in Deutschland) einen fast 90-jährigen Vater in einem Pflegeheim, das pro Monat an die 3.000 Euro kostet (wovon die Krankenkasse nur gut die Hälfte übernimmt). Die Eltern wurden vorher auch, so lange es noch ging, rund um die Uhr zu Hause gepflegt - dann Bettlägerigkeit bzw. Rollstuhl, Inkontinenz, usw. Bonne chance!
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