Verfasst: Donnerstag 25. November 2004, 16:48
Ab 1. Okt. 2005 sollen in DE neue, EU-einheitliche Kfz-Papiere ausgegeben werden. Aus dem Kfz-Schein (Zulassung) wird dann "EU-Zulassungsdokument Teil I", der frühere Kfz-Brief (Besitzurkunde) wird "Teil II". Damit und mit der schon seit November 2004 beim Neukauf vom Händler an den Käufer auszuhändigenden CoC (Certification of Conformity) wird künftig die Zulassung/Umschreibung für alle EU-Staaten vereinheitlicht (oder zumindest stark vereinfacht).
Für ältere Fahrzeuge ist kein bindender Umtausch alter gegen neue Dokumente vorgesehen. Die neuen werden beim nächsten Standardkontakt mit dem Landratsamt oder auf Antrag erteilt.
(Richtlinie 1999/31/EG - 38. Änderungsverordnung zum Straßenverkehrsrecht vom 24.Sept.2004
Quelle: "Motorrad-HÄNDLER Nr.70, Heft 5/2004)
Wer es nicht (wegen TÜV-Termin oder Sparsamkeitsgründen) besonders eilig hat, sollte mit der Kfz-Ummeldung von DE nach FR also vielleicht noch etwas warten. Es kann nur einfacher werden...
Gruß, Heinz-Günter
Für ältere Fahrzeuge ist kein bindender Umtausch alter gegen neue Dokumente vorgesehen. Die neuen werden beim nächsten Standardkontakt mit dem Landratsamt oder auf Antrag erteilt.
(Richtlinie 1999/31/EG - 38. Änderungsverordnung zum Straßenverkehrsrecht vom 24.Sept.2004
Quelle: "Motorrad-HÄNDLER Nr.70, Heft 5/2004)
Wer es nicht (wegen TÜV-Termin oder Sparsamkeitsgründen) besonders eilig hat, sollte mit der Kfz-Ummeldung von DE nach FR also vielleicht noch etwas warten. Es kann nur einfacher werden...
Gruß, Heinz-Günter