Dann ist es ja wirtschaftlich sinnvoll, wenn meine Tochter als Fahranfängerin meine beiden Porsche Speedster und die drei Ferraris in Frankreich zulässt. Jetzt brauche ich ihr ja nur noch einen Job suchen
Welche Zulassung bei Wohnsitz in F und D?
-
Napoleon51
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Dann ist es ja wirtschaftlich sinnvoll, wenn meine Tochter als Fahranfängerin meine beiden Porsche Speedster und die drei Ferraris in Frankreich zulässt. Jetzt brauche ich ihr ja nur noch einen Job suchen
Zuletzt geändert von Napoleon51 am Donnerstag 11. Oktober 2007, 22:30, insgesamt 1-mal geändert.
Napoleon51
Das ist ei wichtiger Punkt. Imho kann es seit der Vignettenberfreiung keine Frage mehr geben, dass F wesentlich billiger ist. Ausnahmen könnten im Einzelfall allenfalls durch ungünstigere Vers Beiträge entstehen, da ich den Eindruck habe, die Versicherung ist in F i.a. teuerer, v.a. bei Zweirädern. Wichtig ist auch die o. angesprochene Möglichkeit der Verteilung des Rbatts auf alle Fz, was in D auch nicht möglich ist.ist in diesem Zusammenhang eigentlich hier die Frage erlaubt, wo er "billiger" ist, sein Auto zuzulassen? Ich meine, wenn man sich schon das Land der Zulassung aussuchen kann, sollte man das doch auch mal finanziell erörtern.
Gegenmeinungen?
Hast Du noch den Link?Der Punkt ist in §3 absatz 13 des Kfz-Steuer-Gesetzes geregelt.
Grundlage ist das Genfer Abkommen über gegenseitige Steuerbefreiung für Kfz von 1956 in der heutigen Version.
Ich habe hier imForum schon mal darüber berichtet vor einiger Zeit, da Intercoop das gleich Problem hatte.
Sind da noch Unterlagen da? Z.B. würde mich das Genfer Abkommen bzw. die frglichen Passagen darin im Wor5tlaut interessieren. Wie habt Ihr dmals argumentiert?
Es gibt auch das deutsch-franz. DBA für KfzSteuer.
Nee leider hab ich die Datei nicht mehr.
Ich habe damals von der Oberfinanzdirektion in Nûrnberg den Kommentar zum KfwSt Gesetz bekommen per fax in dem die wichtigen passagen markiert waren;
das hab ich als einspruch zur Staataanwaltschaft geschickt;
Ich habe damals von der Oberfinanzdirektion in Nûrnberg den Kommentar zum KfwSt Gesetz bekommen per fax in dem die wichtigen passagen markiert waren;
das hab ich als einspruch zur Staataanwaltschaft geschickt;
Zuletzt geändert von HeinBlöd am Freitag 12. Oktober 2007, 13:08, insgesamt 1-mal geändert.
@Gypaete
Hier ist zu diesem Thema ein sehr interessanter Talk, dem Du auch die entsprechenden Quellen entnehmen kannst:
http://www.verkehrsportal.de/board/lofi ... 29419.html
Viel Erfolg und Gruß aus der Drôme
Aperdurus
Hier ist zu diesem Thema ein sehr interessanter Talk, dem Du auch die entsprechenden Quellen entnehmen kannst:
http://www.verkehrsportal.de/board/lofi ... 29419.html
Viel Erfolg und Gruß aus der Drôme
Aperdurus
"Die Drôme, das ist das Zusammentreffen der Alpen und der Provence, deren warmherzigen und duftenden Akzent sie schon besitzt."
Gute Link, dort ist ja auch das Genfer Abkommen beschrieben.
Das ist ja im Zweifel vorrangig vor Nationalem Recht.
Ich würde es einfach mal darauf ankommen lassen. Meiner Meinung nach, verstösst diese ganze deutsche KfzSteuer Regelung eh gegen EU-Recht, da ja nur "Inländer" benachteiligt werden.
Ich hatte mal einen besseren link, find ihn aber gerade nicht.
Hier ist es aber im groben auch beschrieben.
Ich finde es läuft in jedem Fall auf "Ungleichbehandlung aufgrund von Staatsangehörigkeit" hinaus.
"Nach dem jetzigen Stand des Gemeinschaftsrechts fällt der Bereich der direkten Steuern weiterhin in die grundsätzliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten; die EU hat diesbezüglich nur äußerst eingeschränkte Kompetenzen. Nichtsdestotrotz kam der EuGH in einer sich ständig entwickelnden Rechtsprechung zu der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten selbst in den in ihrer Zuständigkeit verbliebenen Rechtsbereichen jedenfalls an die im Gemein-schaftsrecht verbürgten Grundfreiheiten gebunden sind und somit ihre Regelungskompe-tenz lediglich unter Wahrung der Grundfreiheiten des EGV ausüben dürfen. (Wolffgang in Lenz, EGV², Vorbem Art 90-93 Rn 28) Diesbezüglich blickt der EuGH regelmäßig darauf, ob sich der EU-Bürger in der gleichen steuerlichen Ausgangslage befindet wie der vergleichbare Inländische Steuerpflichtige. Bei vergleichbarer Lage ist eine Benachteiligung des EU-Bürgers regelmäßig nicht ge-rechtfertigt. (Scheurer in Lenz, EGV³, Vorbem Art 90-93 Rn 37) Eine Diskriminierung ist somit dann gegeben, wenn unterschiedliche Regelungen auf vergleichbare Sachver-halte bzw dieselben Regelungen auf unterschiedliche Sachverhalte angewendet werden. (Scheurer in Lenz, EGV³, Art 39 Rn 37) Hinsichtlich der Harmonisierung direkter Steuern besteht kein explizites Harmonisie-rungsgebot im EGV. Eine diesbezügliche Harmonisierung ist lediglich mittels der allge-meinen Harmonisierungsnorm des Art 94 EGV zu erreichen; die vereinfachte Harmonisie-rung zur Vollendung des Binnenmarktes gem Art 95 EGV kommt expressis verbis nicht in Betracht (Art 95 Abs 2 EGV). Gerade bei einer Harmonisierung direkter Steuern gem Art 94 EGV kommt der Beachtung des Subsidiaritätsprinzips (Art 5 EGV) ganz besondere Bedeutung zu."
Das ist ja im Zweifel vorrangig vor Nationalem Recht.
Ich würde es einfach mal darauf ankommen lassen. Meiner Meinung nach, verstösst diese ganze deutsche KfzSteuer Regelung eh gegen EU-Recht, da ja nur "Inländer" benachteiligt werden.
Ich hatte mal einen besseren link, find ihn aber gerade nicht.
Hier ist es aber im groben auch beschrieben.
Ich finde es läuft in jedem Fall auf "Ungleichbehandlung aufgrund von Staatsangehörigkeit" hinaus.
"Nach dem jetzigen Stand des Gemeinschaftsrechts fällt der Bereich der direkten Steuern weiterhin in die grundsätzliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten; die EU hat diesbezüglich nur äußerst eingeschränkte Kompetenzen. Nichtsdestotrotz kam der EuGH in einer sich ständig entwickelnden Rechtsprechung zu der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten selbst in den in ihrer Zuständigkeit verbliebenen Rechtsbereichen jedenfalls an die im Gemein-schaftsrecht verbürgten Grundfreiheiten gebunden sind und somit ihre Regelungskompe-tenz lediglich unter Wahrung der Grundfreiheiten des EGV ausüben dürfen. (Wolffgang in Lenz, EGV², Vorbem Art 90-93 Rn 28) Diesbezüglich blickt der EuGH regelmäßig darauf, ob sich der EU-Bürger in der gleichen steuerlichen Ausgangslage befindet wie der vergleichbare Inländische Steuerpflichtige. Bei vergleichbarer Lage ist eine Benachteiligung des EU-Bürgers regelmäßig nicht ge-rechtfertigt. (Scheurer in Lenz, EGV³, Vorbem Art 90-93 Rn 37) Eine Diskriminierung ist somit dann gegeben, wenn unterschiedliche Regelungen auf vergleichbare Sachver-halte bzw dieselben Regelungen auf unterschiedliche Sachverhalte angewendet werden. (Scheurer in Lenz, EGV³, Art 39 Rn 37) Hinsichtlich der Harmonisierung direkter Steuern besteht kein explizites Harmonisie-rungsgebot im EGV. Eine diesbezügliche Harmonisierung ist lediglich mittels der allge-meinen Harmonisierungsnorm des Art 94 EGV zu erreichen; die vereinfachte Harmonisie-rung zur Vollendung des Binnenmarktes gem Art 95 EGV kommt expressis verbis nicht in Betracht (Art 95 Abs 2 EGV). Gerade bei einer Harmonisierung direkter Steuern gem Art 94 EGV kommt der Beachtung des Subsidiaritätsprinzips (Art 5 EGV) ganz besondere Bedeutung zu."
Zuletzt geändert von HeinBlöd am Freitag 12. Oktober 2007, 15:52, insgesamt 1-mal geändert.
- salchow
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- Registriert: Donnerstag 1. März 2007, 11:58
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Sorry, wenn ich da so reintröte.
Hab schon einige Mühe wirklich allen Gesetzestexten konzentriert zu folgen, obgleich mich das Geschriebene sehr interessiert.
Ich möchte aber dennoch und vor allem an Gypaete appellieren:
Bitte nicht SOOOO viele Abkürzungen auf einen Haufen:

Meine Frau verstand da nur noch Bahnhof und Bratkartoffeln…
Natürlich ist für einen Deutschen das ganze kein Problem, aber im Zusammenspiel mit so einem heiklen Thema beeinträchtigt es doch ein bisschen den Lesefluss.
Danke im Voraus - rein inhaltlich übrigens super klasse, weiter so!
Hab schon einige Mühe wirklich allen Gesetzestexten konzentriert zu folgen, obgleich mich das Geschriebene sehr interessiert.
Ich möchte aber dennoch und vor allem an Gypaete appellieren:
Bitte nicht SOOOO viele Abkürzungen auf einen Haufen:
Na, merkt ihr was ? «Vers / i.A. / v.a. / o. / Fz. / D / F»Gypaete schrieb
Ausnahmen könnten im Einzelfall allenfalls durch ungünstigere Vers Beiträge entstehen, (…) ist in F i.a. teuerer, v.a. bei Zweirädern. Wichtig ist auch die o. angesprochene Möglichkeit der Verteilung des Rbatts auf alle Fz, was in D auch nicht möglich ist.
Meine Frau verstand da nur noch Bahnhof und Bratkartoffeln…
Natürlich ist für einen Deutschen das ganze kein Problem, aber im Zusammenspiel mit so einem heiklen Thema beeinträchtigt es doch ein bisschen den Lesefluss.
Danke im Voraus - rein inhaltlich übrigens super klasse, weiter so!
Gruß, Christian / Palaiseau (91)
» seit 01/2004 in Frankreich
» seit 01/2004 in Frankreich
Das ist wirklich schade. Wenn Du den Text doch finden solltest, zögere bitte nicht, - auch in zeitlichem Abstand - das einzustellen oder mir via PN zuzusenden.Ich habe damals von der Oberfinanzdirektion in Nûrnberg den Kommentar zum KfwSt Gesetz bekommen per fax in dem die wichtigen passagen markiert waren;.
Die Benachteiligung von "Inländern" ist durch EU Recht nicht berührt. Das ganze richtet sich nur gegen die Benachteiligung von EU Ausländern. Eklatante Beispiele gibt es in vielen Bereichen (ein Beispiel von vielen: Zulassung für bestimmte Berufe, Deutscher braucht Meisterbrief, Ausländer braucht gar nichts, u. vieles mehr.)Gute Link, dort ist ja auch das Genfer Abkommen beschrieben. Das ist ja im Zweifel vorrangig vor Nationalem Recht.
Ich würde es einfach mal darauf ankommen lassen. Meiner Meinung nach, verstösst diese ganze deutsche KfzSteuer Regelung eh gegen EU-Recht, da ja nur "Inländer" benachteiligt werden.
Mir geht es darum, klarzumachern, wo evtll. Fußangeln sitzen und wie man sich im Zweifelsfall am besten verhält . Vielleicht bekommen wir ja doch noch einen link zum Genfer Abkommen von 1956 in das Forum.
wo kann man denn den oben erwähnten Thread im Forum finden?
Erlass des Finanzministeriums von Schleswig Holstein vom 23.11.2005, AZ: VI 353-S 6130-157. (Hat den jemand?)
Zuletzt geändert von Gypaete am Freitag 12. Oktober 2007, 17:21, insgesamt 1-mal geändert.
http://www.unece.org/trans/conventn/leg ... RVPIT.html
Convention relative au régime fiscal des véhicules routiers à usage privé en circulation internationale, en date à Genève, du 18 mai 1956
Noch ein link
http://www.radarforum.de/forum/index.ph ... opic=20630
Convention relative au régime fiscal des véhicules routiers à usage privé en circulation internationale, en date à Genève, du 18 mai 1956
Noch ein link
http://www.radarforum.de/forum/index.ph ... opic=20630
Zuletzt geändert von Gypaete am Freitag 12. Oktober 2007, 18:53, insgesamt 1-mal geändert.
Sorry aber keine Chance, die Datei ist beim Festplattencrash definitiv verlorengegangen.Gypaete schrieb
Das ist wirklich schade. Wenn Du den Text doch finden solltest, zögere bitte nicht, - auch in zeitlichem Abstand - das einzustellen oder mir via PN zuzusenden.
Ich hatte sie aber seinerzeit der Forenteilnehmerin "Intercoop" per mail geschickt.
Allerdings weiss ich nicht, ob sie hier noch aktiv ist.
Wende dich vielleicht per pn oder email, falls im Profil angegeben, an sie.
Das sollte sich doch ergoogeln lassen... Schon versucht?Mir geht es darum, klarzumachern, wo evtll. Fußangeln sitzen und wie man sich im Zweifelsfall am besten verhält . Vielleicht bekommen wir ja doch noch einen link zum Genfer Abkommen von 1956 in das Forum.
Ich finde ihn leider auch nicht wieder, ich glaube mich erinnern zu koennen, dass es in dem Thread auch eigentlich um ein anderes Thema ging. (Fuehrerschein,Kfz Import/Homologation oder so)wo kann man denn den oben erwähnten Thread im Forum finden?
Der muss es wohl sein. Ich dachte, ich hatte es damals ausführlicher beschrieben, aber mich dünstet, dass die weitere Konversation per pn gelaufen ist

Beim Lesen dieses Beitrags hab ich jetzt richtig Gänsehaut bekommen.
Seit 1999 haben wir ein Haus im Vaucluse, zahlen Steuern (habitation und foncière) und hatten somit, nach Vorlage von EDF bzw. Telefonrechnung kein Problem, einen PKW zu kaufen und anzumelden.
Ich hab das weniger unter dem Aspekt der Steuerhinterziehung als der Sicherheit getan, denn mit meinem deutschen "Premium-Klasse-PKW" wurde ich einmal überfallen, ...
3 mal wurde mir die Scheibe eingeschlagen.
Ich fahre regelmäßig mit dem Auto zwischen Deutschland und France hin und her.
Ich verdiene mein Geld in Deutschland, wo das Auto auch die meiste Zeit ist. Ich bin (Gott sei Dank) weder bisher in France noch Deutschland kontrolliert worden.
Sollte ich mal in eine solche kommen (bis zu diesem Beitrag ahnte ich noch gar nicht, dass ich was "Böses" mache) würde ich sagen, dass ich das Auto ausnahmsweise von Frankreich nach Deutschland genommen hätte, zumal ich in Deutschland auch noch ein Fahrzeug auf mich zugelassen habe. Wie sollte man mir das Gegenteil beweisen??
Gruß
KHW
Seit 1999 haben wir ein Haus im Vaucluse, zahlen Steuern (habitation und foncière) und hatten somit, nach Vorlage von EDF bzw. Telefonrechnung kein Problem, einen PKW zu kaufen und anzumelden.
Ich hab das weniger unter dem Aspekt der Steuerhinterziehung als der Sicherheit getan, denn mit meinem deutschen "Premium-Klasse-PKW" wurde ich einmal überfallen, ...
3 mal wurde mir die Scheibe eingeschlagen.
Ich fahre regelmäßig mit dem Auto zwischen Deutschland und France hin und her.
Ich verdiene mein Geld in Deutschland, wo das Auto auch die meiste Zeit ist. Ich bin (Gott sei Dank) weder bisher in France noch Deutschland kontrolliert worden.
Sollte ich mal in eine solche kommen (bis zu diesem Beitrag ahnte ich noch gar nicht, dass ich was "Böses" mache) würde ich sagen, dass ich das Auto ausnahmsweise von Frankreich nach Deutschland genommen hätte, zumal ich in Deutschland auch noch ein Fahrzeug auf mich zugelassen habe. Wie sollte man mir das Gegenteil beweisen??
Gruß
KHW
Salut Ameo,
ich denke man muß es einfach immer wiederholen, im Auto darf von außen kein Gegenstand irgendwie sichtbar sein, weder Kleidungsstück, noch Schirm, ja nicht einmal ein Kugelschreiber darf zu sehen sein. Dann hört der Spuk mit den eingeschlagenen Scheiben auf.
Seit 1996 in der Drôme, immer mit
unterwegs, nie etwas passiert. Dafür an daneben geparkten Autos eingeschlagene Scheiben.
Man sollte auch auf dem Parkplatz das Verstauen von Gegenständen im Kofferraum möglichst unauffällig handhaben.
Tja und überfallen zu werden, das gehört zu meinen Alpträumen. Hoffe, daß das nie passiert.
Im übrigen bin ich auch Deiner Meinung, daß die nationalen Vorschriften für die Zulassung eines PKWs im Falle von häufiger pendelnden Autobesitzern relativ leicht auszuhebeln sind.
Gruß aus der Drôme
Aperdurus
ich denke man muß es einfach immer wiederholen, im Auto darf von außen kein Gegenstand irgendwie sichtbar sein, weder Kleidungsstück, noch Schirm, ja nicht einmal ein Kugelschreiber darf zu sehen sein. Dann hört der Spuk mit den eingeschlagenen Scheiben auf.
Seit 1996 in der Drôme, immer mit
wie Ameo formulierte : "Premium-Klasse-PKW"s
unterwegs, nie etwas passiert. Dafür an daneben geparkten Autos eingeschlagene Scheiben.
Man sollte auch auf dem Parkplatz das Verstauen von Gegenständen im Kofferraum möglichst unauffällig handhaben.
Tja und überfallen zu werden, das gehört zu meinen Alpträumen. Hoffe, daß das nie passiert.
Im übrigen bin ich auch Deiner Meinung, daß die nationalen Vorschriften für die Zulassung eines PKWs im Falle von häufiger pendelnden Autobesitzern relativ leicht auszuhebeln sind.
Gruß aus der Drôme
Aperdurus
"Die Drôme, das ist das Zusammentreffen der Alpen und der Provence, deren warmherzigen und duftenden Akzent sie schon besitzt."
Salut Aperdurus, -
danke für Deine Antwort.
Da ich mit dem Gedanken spiele, mein jetzt 4 Jahre alt werdendes Auto durch ein neues zu ersetzen, interessiert mich die Problematik schon sehr.
Weil mein jetziges Auto auf FZ-Kennzeichen läuft, wäre es ein Aufwand für mich, den Altwagen in France zu verkaufen (Wüßte gar nicht, wie das geht, ohne dass ich übers Ohr gehauen werde
), um dann einen Neuwagen in Deutschland zu kaufen.
Da ist es einfacher, in Frankreich zu kaufen und den Altwagen in Zahlung zu geben.
Ich habe gerade mit meinem Steuerberater telefoniert.
Er hält eine "Gefahr" einer Verfolgung wegen Hinterziehung der KFZ-Steuer für eher hypothetisch, zumal ihm aus seiner eigenen Praxis kein einziger Fall bekannt ist.
Anders, meint er, sähe es aus, hätte ich z.B. einen Betrieb in Grenznähe und würde eine Fahrzeugflotte aus kommerziellem Hintergrund im benachbarten Ausland zulassen.
Obwohl ich ein gesetzestreuer und eher ängstlicher Typ bin, werde ich mein nächstes Auto wieder in France kaufen, zulassen und versichern.
Ich werde mit dem franz. Kennzeichen in Deutschland (manchmal
) höflicher behandelt, in Frankreich empfinde ich mich zugehörig und auch sicherer, .... und ich persönlich fühle mich immer an mein zweites Leben erinnert, wenn ich die 84iger Endziffer sehe.
Finanzielle Begehrlichkeiten treiben mich nicht.
Werde ich in Frankreich angehalten, kann ich mir kein Interesse der Flics an meiner Lebenssituation vorstellen.
Ich habe einen Wohnsitz (residence secondaire) in Frankreich, zahle Steuern (Wenn auch nur Haussteuern), habe eine carte grise mit franz. Anschrift und eine franz. Versicherung.
Warum sollten die dann wissen wollen, ob ich mit dem Ding auch nach Deutschland fahre, bzw. wo ich mehr Zeit meines Lebens verbringe.
Da könnten die deutschen Ordnungshüter schon mal eher auf mein franz. Kennzeichen
abfahren. Ob da aber Aufwand und Ertrag einer Kontrolle in einem vernünftigen Verhältnis stehen, bezweifle ich.
Mir nachzuweisen, wieviel Zeit ich in Frankreich verbringe, ist sicherlich eine umfangreiches Aufgabe.
Das ist meine Meinung, ... und die kann durchaus falsch sein.
Gruß Ameo
P.S. Bin gerade vor 2 Tagen aus dem Luberon zurück.
So einen tollen Herbst hatten wir noch nie ...
... und mein Primeur schmeckt auch schon recht annehmbar

danke für Deine Antwort.
Da ich mit dem Gedanken spiele, mein jetzt 4 Jahre alt werdendes Auto durch ein neues zu ersetzen, interessiert mich die Problematik schon sehr.
Weil mein jetziges Auto auf FZ-Kennzeichen läuft, wäre es ein Aufwand für mich, den Altwagen in France zu verkaufen (Wüßte gar nicht, wie das geht, ohne dass ich übers Ohr gehauen werde
Da ist es einfacher, in Frankreich zu kaufen und den Altwagen in Zahlung zu geben.
Ich habe gerade mit meinem Steuerberater telefoniert.
Er hält eine "Gefahr" einer Verfolgung wegen Hinterziehung der KFZ-Steuer für eher hypothetisch, zumal ihm aus seiner eigenen Praxis kein einziger Fall bekannt ist.
Anders, meint er, sähe es aus, hätte ich z.B. einen Betrieb in Grenznähe und würde eine Fahrzeugflotte aus kommerziellem Hintergrund im benachbarten Ausland zulassen.
Obwohl ich ein gesetzestreuer und eher ängstlicher Typ bin, werde ich mein nächstes Auto wieder in France kaufen, zulassen und versichern.
Ich werde mit dem franz. Kennzeichen in Deutschland (manchmal
Finanzielle Begehrlichkeiten treiben mich nicht.
Werde ich in Frankreich angehalten, kann ich mir kein Interesse der Flics an meiner Lebenssituation vorstellen.
Ich habe einen Wohnsitz (residence secondaire) in Frankreich, zahle Steuern (Wenn auch nur Haussteuern), habe eine carte grise mit franz. Anschrift und eine franz. Versicherung.
Warum sollten die dann wissen wollen, ob ich mit dem Ding auch nach Deutschland fahre, bzw. wo ich mehr Zeit meines Lebens verbringe.
Da könnten die deutschen Ordnungshüter schon mal eher auf mein franz. Kennzeichen
abfahren. Ob da aber Aufwand und Ertrag einer Kontrolle in einem vernünftigen Verhältnis stehen, bezweifle ich.
Mir nachzuweisen, wieviel Zeit ich in Frankreich verbringe, ist sicherlich eine umfangreiches Aufgabe.
Das ist meine Meinung, ... und die kann durchaus falsch sein.
Gruß Ameo
P.S. Bin gerade vor 2 Tagen aus dem Luberon zurück.
So einen tollen Herbst hatten wir noch nie ...
... und mein Primeur schmeckt auch schon recht annehmbar
Das ist nicht so schwierig.Ameo hat geschrieben: Weil mein jetziges Auto auf FZ-Kennzeichen läuft, wäre es ein Aufwand für mich, den Altwagen in France zu verkaufen (Wüßte gar nicht, wie das geht, ohne dass ich übers Ohr gehauen werde),
1. Controle Technique machen - sie darf bei Verkauf nicht älter als 6 Monate sein.
2. Besorge Dir ich Buchhandel den "Argus" (frz. Pendant zur Schwacke Liste)
3. Bersorge Dir ein " Certificat de Cession voiture" (Mairie/Prefecture)
4. Standart-Kaufverträge gibt es im Schreibwarenhandel
5. Kleinanzeigen schalten
Ich bekam diese Anzeige, als mir in Deutschland jemand die Vorfahrt nahm und in meiner Seite landete.Ameo hat geschrieben: Er hält eine "Gefahr" einer Verfolgung wegen Hinterziehung der KFZ-Steuer für eher hypothetisch, zumal ihm aus seiner eigenen Praxis kein einziger Fall bekannt ist.
Es gibt nicht wenige Fälle dieser Art.
Die wird es natürlich nicht interessieren, denn der frz. Staat bekommt Dein GeldAmeo hat geschrieben: Werde ich in Frankreich angehalten, kann ich mir kein Interesse der Flics an meiner Lebenssituation vorstellen.
Ich habe einen Wohnsitz (residence secondaire) in Frankreich, zahle Steuern (Wenn auch nur Haussteuern), habe eine carte grise mit franz. Anschrift und eine franz. Versicherung.
Die wiedeherum tun das gerne, denn der deutsche Staat meint er hätte einen Anspruch auf dein Geld und die Polizei hat in aller Regel keine Ahnung oder sehr bizarre Vorstellungen von der Rechtslage;Ameo hat geschrieben: Da könnten die deutschen Ordnungshüter schon mal eher auf mein franz. Kennzeichen
abfahren. Ob da aber Aufwand und Ertrag einer Kontrolle in einem vernünftigen Verhältnis stehen, bezweifle ich.
Mir nachzuweisen, wieviel Zeit ich in Frankreich verbringe, ist sicherlich eine umfangreiches Aufgabe.
Vertu Dich da nicht, die Beweispflicht liegt bei Dir, sobald Die ein übereifriger Polizist mal schnell ne Anzeige geschrieben hat .
Ich will Dich nicht Nervoes machen, aber ich bin damals aus allen Wolken gefallen, dass so ein Schwachsinn überhaupt möglich ist , in Zeiten unser aller "Union"
Die 180 Tage oder der gewöhnliche Aufenthaltsort bzw. der Lebensmittelpunkt haben doch nur Bedeutung für den Fiskus.
Für die Anmeldung eines Autos brauchst du dich mit einem Wohnort im betreffenden Land ausweisen.
In Frankreich ist der Vorteil, dass es keine KfZ-Steuer gibt. Das musst du dir dann selbst durchkalkulieren. Allerdings ist die Frankreich der maximale Schadensrabatt nur 50%.
Für die Anmeldung eines Autos brauchst du dich mit einem Wohnort im betreffenden Land ausweisen.
In Frankreich ist der Vorteil, dass es keine KfZ-Steuer gibt. Das musst du dir dann selbst durchkalkulieren. Allerdings ist die Frankreich der maximale Schadensrabatt nur 50%.
Bei meiner Versicherung gehts auch tiefer - für Kriegsversehrte des 2.Wk 
So, dass mal wieder ein wenig Bewegung in diesen Beitrag kommt.
Ich bin heute mit meiner 84iger Zulassung hier in Deutschland angehalten worden.
Der junge Beamte war sich ganz sicher, dass ich ein Vergehen gegen die Straßensteuerverordung begangen habe und war von einer Anzeige nicht abzubringen.
Ich habe mich dann nicht zu der Sache geäußert und werde die Anzeige der Staatsanwaltschaft abwarten.
Dann ist immer noch Zeit, einen RA zu nehmen.
Kennt jemand von Euch einen Anwalt, der da fit sein könnte.
Danke für jeden Tipp
Ameo
Ich bin heute mit meiner 84iger Zulassung hier in Deutschland angehalten worden.
Der junge Beamte war sich ganz sicher, dass ich ein Vergehen gegen die Straßensteuerverordung begangen habe und war von einer Anzeige nicht abzubringen.
Ich habe mich dann nicht zu der Sache geäußert und werde die Anzeige der Staatsanwaltschaft abwarten.
Dann ist immer noch Zeit, einen RA zu nehmen.
Kennt jemand von Euch einen Anwalt, der da fit sein könnte.
Danke für jeden Tipp
Ameo
http://forum.frankreich-info.de/viewtop ... a&start=16
Hallo Ameo
vielleicht liegt es an der 217,175.. dass das nicht mehr geht.
vielleicht klappt es ja mit dem obigen.
ansonsten lief das unter
Verkehrsmittel und Wege
"Mit Ausfuhrkennzeichen Auto Nach Frankreich bringen"
salut
herbert
Hallo Ameo
vielleicht liegt es an der 217,175.. dass das nicht mehr geht.
vielleicht klappt es ja mit dem obigen.
ansonsten lief das unter
Verkehrsmittel und Wege
"Mit Ausfuhrkennzeichen Auto Nach Frankreich bringen"
salut
herbert
Danke Herbert, link geht jetzt, ist aber für mein Problemchen nicht relevant.
Der von seinen Kenntnissen überzeugte Polizist wollte mich Glauben machen, wenn ich das in Frankreich auf mich zugelassenen Fahrzeug, aus welchem Grunde auch immer, nach Deutschland mitnehme, ich für jede Einreise ein Überführungskennzeichen brauchen würde.
Mich wundert zwar hier gar nix mehr, -
aber das erscheint mir doch zu schwachsinnig.
Ameo
Der von seinen Kenntnissen überzeugte Polizist wollte mich Glauben machen, wenn ich das in Frankreich auf mich zugelassenen Fahrzeug, aus welchem Grunde auch immer, nach Deutschland mitnehme, ich für jede Einreise ein Überführungskennzeichen brauchen würde.
Mich wundert zwar hier gar nix mehr, -
aber das erscheint mir doch zu schwachsinnig.
Ameo
Ha..das ist doch a Schmarrn oder?
warte halt auf den Bescheid, dann kannst Du ja mal berichten.
Wenn Du in 84 wohnst kann ja nicht viel passieren.
Ich kenne den nicht, habe noch nie etwas mit ihm zu tun gehabt etc. ...klingt aber für alle Foren-Mitglieder recht interessant finde ich.
Gruß
Gero
warte halt auf den Bescheid, dann kannst Du ja mal berichten.
Wenn Du in 84 wohnst kann ja nicht viel passieren.
Ich kenne den nicht, habe noch nie etwas mit ihm zu tun gehabt etc. ...klingt aber für alle Foren-Mitglieder recht interessant finde ich.
Gruß
Gero
Da wundert mich aber, weil man mir bei der CCM erzählt hat, ich bin dort versichert, 50% sei das Maximum.Yoyo hat geschrieben:Stimmt so nicht: Ich bin bei 65% - und nicht kriegsversehrt oder ähnliches.Emile hat geschrieben: Allerdings ist die Frankreich der maximale Schadensrabatt nur 50%.
Ich habe nochmals die letzte Rechnung angeschaut:
Coefficient de réduction: 0,50 à la date du 22 juin 2007.
Ich habe seit 50 Fahren eine Fahrerlaubnis und seit 45 Jahren ein eigenes Fahrzeug und noch nie einen Unfall gehabt. Kannst Du mir deine Versicherung nennen?
Hallo,- ich wollte einen Zwischenbericht abgeben, wie das mit mir weiterging.
Bisher:
(Erstwohnsitz in BRD, Haus in F. Auto in F zugelassen,- aber sowohl in F als auch BRD genutzt. Hier von der Polizei angehalten (nach 4 Jahren) und Androhung der Anzeige durch die Staatsanwaltschaft wegen Hinterziehung der KFZ-Steuer)
Zwischenzeitlich habe ich durch das Finanzamt einen Kfz-Steuerbescheid für ein KFZ mit franz. Zulassung beskommen. € 45 für einen Monat.
Habe ich bezahlt. Wenn das alles war, solls mir recht sein.
Es sieht rechtlich wahrscheinlich so aus, dass es den dt. Staat nicht interessiert, wo und wieviele Zweitwohnsitze man hat.
Dort wo man seinen Lebensmittelpunkt hat (Und Geld verdient), müssen alle Autos zugelassen werden.
Egal wie: den Nervenkitzel mach ich nicht mehr mit (Obwohl wir immer so stolz auf unser 84iger-Kennzeichen waren
)
Ich habe den Wagen inzwischen verkauft... und fahre jetzt einen mit dt. Zulassung.
AEG = Aus Erfahrung gelernt.
Gruß Ameo
Bisher:
(Erstwohnsitz in BRD, Haus in F. Auto in F zugelassen,- aber sowohl in F als auch BRD genutzt. Hier von der Polizei angehalten (nach 4 Jahren) und Androhung der Anzeige durch die Staatsanwaltschaft wegen Hinterziehung der KFZ-Steuer)
Zwischenzeitlich habe ich durch das Finanzamt einen Kfz-Steuerbescheid für ein KFZ mit franz. Zulassung beskommen. € 45 für einen Monat.
Habe ich bezahlt. Wenn das alles war, solls mir recht sein.
Es sieht rechtlich wahrscheinlich so aus, dass es den dt. Staat nicht interessiert, wo und wieviele Zweitwohnsitze man hat.
Dort wo man seinen Lebensmittelpunkt hat (Und Geld verdient), müssen alle Autos zugelassen werden.
Egal wie: den Nervenkitzel mach ich nicht mehr mit (Obwohl wir immer so stolz auf unser 84iger-Kennzeichen waren
Ich habe den Wagen inzwischen verkauft... und fahre jetzt einen mit dt. Zulassung.
AEG = Aus Erfahrung gelernt.
Gruß Ameo
das stimmt so alles nicht.
Wir haben den gleichen Fall gehabt.
In Frankreich zugelassenes Auto - Strafanzeige in Deutschland.
Ich habe damals von einer Stelle in Nürnberg relevante Informationen erhalten.
Man darf mit dem Auto 1 Jahr in Deutschland fahren.
Das 2. Jahr ist nicht erlaubt, aber auch nicht strafbar.l
Und es ist von der Staatsanwaltschaft nachzuweisen, dass das Auto nur in Deutschland fährt.
Bei uns wurde dann die Strafanzeige eingestellt.
Das Fahrzeug ist da zuzulassen, wo sich das Fahrzeug mehr als 183 Tage aufhält!!!!
Wir haben den gleichen Fall gehabt.
In Frankreich zugelassenes Auto - Strafanzeige in Deutschland.
Ich habe damals von einer Stelle in Nürnberg relevante Informationen erhalten.
Man darf mit dem Auto 1 Jahr in Deutschland fahren.
Das 2. Jahr ist nicht erlaubt, aber auch nicht strafbar.l
Und es ist von der Staatsanwaltschaft nachzuweisen, dass das Auto nur in Deutschland fährt.
Bei uns wurde dann die Strafanzeige eingestellt.
Das Fahrzeug ist da zuzulassen, wo sich das Fahrzeug mehr als 183 Tage aufhält!!!!
aus dem (meistens) sonnigen Südfrankeich
gittachen
gittachen
Zitat aus einem Juraforum für alle die es genauer wissen wollen:
aus : Forum jurathek.de
Wobei zu der 1 Jahres Frist zu sagen ist, daß sie eben bei jedem Grenzübertritt neu anfängt.
aus : Forum jurathek.de
Code: Alles auswählen
Mittlerweile habe ich zur Beantwortung der etwas diffizilen Fragen zur steuerrechtlichen Behandlung von ausländischen Fahrzeugen weitere Rechtsquellen gefunden:
Grundsätzlich gelten für im Ausland zugelassene Anhänger die gleichen Regelungen wie für Personenkraftfahrzeuge: Von der Steuer befreit ist das Halten von Pkw und Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt (Dauer bis zu einem Jahr) in das Inland gelangen. Die Steuerbefreiung entfällt mit dem gewerbsmäßigen Einsatz oder der Benutzung durch einen Inländer (vgl. § 3 Nr. 13 KraftStG).
Die Steuerbefreiung nach § 3 KraftStG für ausländische Pkw und Anhänger werden durch eine Vielzahl von bilateralen Verträgen und so genannten Doppelbesteuerungsabkommen ergänzt bzw. überlagert, die nach § 15 I Nr. 7 KraftStG mit zahlreichen Staaten vereinbart worden sind. Das Kraftfahrzeugsteuerrecht hat deshalb bei der Behandlung von ausländischen Fahrezugen nur noch eine geringe Bedeutung.
Nach diesen Gegenseitigkeitsabkommen sind Kfz und deren Anhänger, die im Gebiet einer Vertragspartei zugelassen sind und zum vorübergehenden Aufenthalt in das Gebiet der anderen Vertragspartei gelangen, von den Steuern und Abgaben befreit.
Als "vorübergehender Aufenthalt" gilt (wenn nichts anderes fixiert wurde) ein Inlandsaufenthalt von bis zu einem Jahr, beginnend mit dem Tag des Grenzübertritts (vgl. auch § 5 IntVO). Die jeweils vereinbarten Fristen beginnen jedoch nach jedem - auch nur kurzfristigen - Grenzübertritt erneut zu laufen.
Mit Frankreich besteht seit 1970 ein solches Gegenseitigkeitsabkommen, wonach ein Pkw und auch Anhänger für 1 Jahr steuerbefreit sind (BGBL 1970 II, S. 1317). Die Gegenseitigkeitsabkommen kennen bei der Steuerfreiheit keine Beschränkung hinsichtlich der Person, die das Fahrzeug (den Anhänger) benutzt. Es ist deshalb unerheblich, ob das Fahrzeug (der Anhänger) von einem Inländer oder Ausländer benutzt wird.
Daneben wird das deutsche Kraftfahrzeugsteuerrecht auch durch das multilaterale Genfer Abkommen v. 18.05.1956 (BGBL 1960 II, S. 2397; 1961, S. 837, 922; 1983, S. 658; 1994, S. 446) überlagert. Deutschland und Frankreich sind Vertragsparteien dieses multilateralen Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im Internationalen Verkehr. Auch hiernach wird für die Benutzung von Fahrzeugen zum "privaten Gebrauch" und den "vorübergehenden Aufenthalt" Steuerbefreiung gewährt, wenn das Fahrzeug in einem anderen Vertragsstaat des Genfer Abkommens zugelassen ist. Auch das Genfer Abkommen kennt bei der Steuerbefreiung keine Beschränkung hinsichtlich der Person, die das Fahrzeug benutzt (egal ob Inländer oder Ausländer).
Für die Abkommen gilt natürlich Gegenseitigkeit. Einer Differenzierung innerhalb der Vertragsparteien und innerhalb der Frist bedarf es daher nicht.
Nach Ablauf von einem Jahr nach Begründung des Standortes Im Inland unterliegt der ausländische Anhänger aber dem deutschen Zulassungs-, Versicherungs- und SteuerrechtHallo,-
ich bin jetzt wirklich juristisch und steuerrechtlich ein Laie,-
aber bei meiner Vorbereitung auf die Auseinandersetzungen mit der Polizei/Steuerbehörde ist mir folg. Eindruck entstanden.
All das, auf was hier im Forum Bezug genommen wird (auch der Text von Hein Blöd) bezieht sich auf ausländische Fahrzeuge, bzw. im Ausland zugelassene Fahrzeuge. (Zum Beispiel ein durch einen franz. Arbeitgeben zur Verfügung gestelltes Fahrzeug)
Der Knackpunkt liegt aber eine Station früher, nämlich bei der Zulassung des Kraftfahrzeuges.
Die Polizei erklärte mir, dass Ihnen 2.Wohnsitze egal seien, dass Auto müsse in jedem Fall da angemeldet werden, wo man steuerlich erfaßt und wo man seinen Lebensunterhalt verdiene. Es sein auch egal, ob die ausländischen Behörden einer Zulassung zustimmen oder nicht.
Es sei ja auch denkbar, dass jemand eine Briefkastenfirma im Ausland anmelden würde, um aus finanziellen Vorteilen heraus eine ganze Fahrzeugflotte dort zuzulassen.
Deshalb würde die Finanzbehörden keinen Unterschied zwischen Briefkasten und Chateau-Eigentum machen können.
Auch wenn evtl. nicht alle Finanzämter die Verfahren durchziehen,-
die Rechtsituation ist nach meiner Meinung nicht eindeutig geklärt.
Ich bin immer gern mit den 84iger gefahren, -
aber nach dem Auftritt mit der Polizei hatte ich in Deutschland immer feuchte Hände, wenn ich auch nur einen Polizeiwagen in der Nähe erblickt habe.
Intercoop und auch ich haben nun mal die Erfahrung gemacht: Solange Du nicht angehalten wirst, hast Du keinerlei Probleme,- aber !!!!!
Gruß
Ameo
ich bin jetzt wirklich juristisch und steuerrechtlich ein Laie,-
aber bei meiner Vorbereitung auf die Auseinandersetzungen mit der Polizei/Steuerbehörde ist mir folg. Eindruck entstanden.
All das, auf was hier im Forum Bezug genommen wird (auch der Text von Hein Blöd) bezieht sich auf ausländische Fahrzeuge, bzw. im Ausland zugelassene Fahrzeuge. (Zum Beispiel ein durch einen franz. Arbeitgeben zur Verfügung gestelltes Fahrzeug)
Der Knackpunkt liegt aber eine Station früher, nämlich bei der Zulassung des Kraftfahrzeuges.
Die Polizei erklärte mir, dass Ihnen 2.Wohnsitze egal seien, dass Auto müsse in jedem Fall da angemeldet werden, wo man steuerlich erfaßt und wo man seinen Lebensunterhalt verdiene. Es sein auch egal, ob die ausländischen Behörden einer Zulassung zustimmen oder nicht.
Es sei ja auch denkbar, dass jemand eine Briefkastenfirma im Ausland anmelden würde, um aus finanziellen Vorteilen heraus eine ganze Fahrzeugflotte dort zuzulassen.
Deshalb würde die Finanzbehörden keinen Unterschied zwischen Briefkasten und Chateau-Eigentum machen können.
Auch wenn evtl. nicht alle Finanzämter die Verfahren durchziehen,-
die Rechtsituation ist nach meiner Meinung nicht eindeutig geklärt.
Ich bin immer gern mit den 84iger gefahren, -
aber nach dem Auftritt mit der Polizei hatte ich in Deutschland immer feuchte Hände, wenn ich auch nur einen Polizeiwagen in der Nähe erblickt habe.
Intercoop und auch ich haben nun mal die Erfahrung gemacht: Solange Du nicht angehalten wirst, hast Du keinerlei Probleme,- aber !!!!!
Gruß
Ameo
Gestern war in unserer deutschen Tageszeitung ein Bericht:
"An Hauptort anmelden"
Fahrzeughalter müssen ihren Wagen grundsätzlich immer dort anmelden, wo dieser überwiegend gefahren wird. Liegt der hauptsächliche Einsatzort im Ausland, müsse der Wagen auch dort zugelassen werden, teilt der ACE mit . Ein Wahlrecht des Halters gebe es nur dann, wenn mehrere Fahrzeugstandorte als gleichwertig beurteilt werden können. Der heimische oder ausländische Wohnsitz des Halters spiele keine Rolle - es komme allein auf den "regelmäßigen Standort" an. dpa
"An Hauptort anmelden"
Fahrzeughalter müssen ihren Wagen grundsätzlich immer dort anmelden, wo dieser überwiegend gefahren wird. Liegt der hauptsächliche Einsatzort im Ausland, müsse der Wagen auch dort zugelassen werden, teilt der ACE mit . Ein Wahlrecht des Halters gebe es nur dann, wenn mehrere Fahrzeugstandorte als gleichwertig beurteilt werden können. Der heimische oder ausländische Wohnsitz des Halters spiele keine Rolle - es komme allein auf den "regelmäßigen Standort" an. dpa
Viele Grüße, Bellie
Das ist genau das Spiel was die Polizei spielt, sie erwecken eben den Eindruck sich in diesen Dingen auszukennen. Und das ist einfach nicht so. Lies mal das deutsche Kfz-Steuerrecht im Original (also nicht "Kommentar zum KfzStG" etc) . Ich habe das damals getan und dabei schnell den Eindruck gewonnen, das ein Polizist, der nicht mal die Anzeige ohne Rechtsschreibfehler hinkriegt, diese Sachverhalte zu 95% nicht begreift.Ameo hat geschrieben:Hallo,-
ich bin jetzt wirklich juristisch und steuerrechtlich ein Laie,-
aber bei meiner Vorbereitung auf die Auseinandersetzungen mit der Polizei/Steuerbehörde ist mir folg. Eindruck entstanden.
Ja natürlich, sonst gäb es ja kein Problem.Ameo hat geschrieben: All das, auf was hier im Forum Bezug genommen wird (auch der Text von Hein Blöd) bezieht sich auf ausländische Fahrzeuge, bzw. im Ausland zugelassene Fahrzeuge. (Zum Beispiel ein durch einen franz. Arbeitgeben zur Verfügung gestelltes Fahrzeug)
FALSCH das Kfz muss dort angemeldet sein, wo es seinen regelmässigen Standort hat.Ameo hat geschrieben: Der Knackpunkt liegt aber eine Station früher, nämlich bei der Zulassung des Kraftfahrzeuges.
Die Polizei erklärte mir, dass Ihnen 2.Wohnsitze egal seien, dass Auto müsse in jedem Fall da angemeldet werden, wo man steuerlich erfaßt und wo man seinen Lebensunterhalt verdiene. Es sein auch egal, ob die ausländischen Behörden einer Zulassung zustimmen oder nicht.
Das ist ein kleiner, aber in der Praxis feiner, Unterschied!
Richtig, aber für dich als Privatmann unerheblich. Gewerblich genutzte Kfz sind ausdrücklich ausgenommen!!Ameo hat geschrieben: Es sei ja auch denkbar, dass jemand eine Briefkastenfirma im Ausland anmelden würde, um aus finanziellen Vorteilen heraus eine ganze Fahrzeugflotte dort zuzulassen.
Deshalb würde die Finanzbehörden keinen Unterschied zwischen Briefkasten und Chateau-Eigentum machen können.
Eigentlich doch, da europäisches Recht bzw das Genfer Abkommen, dem deutschen Recht übergeordnet sind.Ameo hat geschrieben: Auch wenn evtl. nicht alle Finanzämter die Verfahren durchziehen,-
die Rechtsituation ist nach meiner Meinung nicht eindeutig geklärt.
Zitat:" Das Kraftfahrzeugsteuerrecht hat deshalb bei der Behandlung von ausländischen Fahrezugen nur noch eine geringe Bedeutung."
und : "Die Gegenseitigkeitsabkommen kennen bei der Steuerfreiheit keine Beschränkung hinsichtlich der Person, die das Fahrzeug (den Anhänger) benutzt. Es ist deshalb unerheblich, ob das Fahrzeug (der Anhänger) von einem Inländer oder Ausländer benutzt wird.
Daneben wird das deutsche Kraftfahrzeugsteuerrecht auch durch das multilaterale Genfer Abkommen (...) überlagert."
Die Nationalstaaten haben einfach kein Interesse an der Umsetzung geltenden Rechts bzw. an der Aufklärung der Bürger aus banalen finanziellen Motiven.
Hat ja, wie Du siehst, auch bei Dir funktioniert.
Du hast bezahlt und ich denke mal zu Unrecht ...