Nachbarschaftsrecht

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chrissie77
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Registriert: Sonntag 29. August 2004, 13:48

Freitag 4. August 2006, 09:08

Ich habe mal wieder ein Problem mit meiner tollen Nachbarin.
Kann mir jemand sagen ob es in Frankreich auch so etwas wie Nachbarschaftsrecht gibt und wo ich das finden kann?

Vielleicht kann mir auch jemand meine Frage beantworten:
Meine Nachbarin hat direkt auf die Grenze eine Mauer gebaut.
Nun will sie die Mauer auf meiner Seite nicht verputzen, da sie sagt es wäre meine Mauer. Ich bin allerdings der Meinung das demjenigen die Mauer gehört der sie gebaut hat und somit auch dafür zustänig ist diese zu verputzen.
Ich rede jetzt nicht von streichen, sondern verputzen der blanken Mauer. Das streichen würde ich auch noch selbst machen.
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Gero
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Freitag 4. August 2006, 10:31

hallo

hier findest du etwas zur Mauer.

http://www.droitquotidien.net/Pages%20r ... toyen.html

gleich am Anfang, steht, dass die Kosten einer solchen Mauer gemeinsam zu tragen sind..allerdings mit Ausnahmenm..wühl dich durch ist halt auf Französisch und in etwa genau so verworren wie in D.

Grüße
Gero
Zuletzt geändert von Gero am Freitag 4. August 2006, 10:33, insgesamt 1-mal geändert.
herbertp
Moderator
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Freitag 4. August 2006, 10:57

"Tout propriétaire joignant un mur a la faculté de le rendre mitoyen en tout ou en partie, en remboursant au maître du mur la moitié de la dépense qu'il a coûté, ou la moitié de la dépense qu'a coûté la portion du mur qu'il veut rendre mitoyenne et la moitié de la valeur du sol sur lequel le mur est bâti. La dépense que le mur a coûté est estimée à la date de l'acquisition de sa mitoyenneté, compte tenu de l'état dans lequel il se trouve."
Source : article 661 du Code civil

Hallo Chrissie
ich sehe das so.
Noch!! ist die Mauer nicht gemeinsames Eigentum.
Wenn sie gemeinsames Eigentum werden soll, was schon dann rechtlich passieren kann, dass Du einen Teil verputzen laesst,denn schliesslich hast Du damit dein Mit-interesse bekundet, dann musst Du anschliessend auch noch damit rechnen, dass Du die Herstellungskosten der gesamten Mauer mit tragen sollst.
da ist noch vieles genauer zu hinterfragen
Vorsicht
Gruesse an alle
Herbert
Yoyo
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Samstag 5. August 2006, 09:57

Ohne Gesetzbücher zu wälzen - nur eine Beschreibung, wie es hier in der Praxis abläuft:

Wenn hier Mauern auf die Grundstücksgrenze gesetzt werden (oder auch eine Hecke gepflanzt), werden sie bis auf ganz seltene Ausnahmen auf der "anderen" Seite beim Nachbarn weder verputzt noch gemalert (noch geschnitten). Dafür ist der Nachbar zuständig. Normalerweise spricht man sich aber vorher mit den Nachbarn ab wegen einer solchen Mauer - allein schon, um die Kosten zu teilen.

Die Mauer steht ja auf der Grundstücksgrenze, also ist sie 'mitoyen'. Im Link oben steht sogar, dass die Nachbarin Dich zur Kostenteilung für die gesamte Mauer hätte zwingen können.

Bei uns haben wir einen Zaun um das Grundstück gesetzt, da es damals noch keine direkten Nachbarn gab. Vom ersten, der neben uns gebaut hat, haben wir nix verlangt - wenn der Zaun aber mal repariert werden muss, werden wir das in Absprache und mit geteilten Kosten machen. Mit unserem zweiten neuen Nachbarn haben wir uns schon abgesprochen, denn sowohl der Zaun wie auch der Unterbau des Zauns sind dort renovierungsbedürftig. Nächstes Jahr werden wir die ganze Seite bei geteilten Kosten erneuern - dieses Jahr hat er nach dem Hausbau nicht mehr genug Geld übrig.

Du wirst also verputzen müssen oder auch nicht, wenn Du keine Lust hast. Der Nachbar wird es sicher nicht tun und muss es auch nicht.
Zuletzt geändert von Yoyo am Samstag 5. August 2006, 09:58, insgesamt 1-mal geändert.
gittachen
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Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Sonntag 6. August 2006, 00:54

hallo
ich habe von einen deutsch/franz. Ehepaar gehört, dass der Nachbar ohne Erlaubnis überhaupt keine Mauer auf der GRenze bauen darf. Dazu bedarf es der Genehmigung des Nachbarn. und mit Genehmigung zahlt jeder die Hälfte.
chrissie77
Beiträge: 34
Registriert: Sonntag 29. August 2004, 13:48

Dienstag 8. August 2006, 08:20

Danke für eure Antworten, das hat mir schon geholfen.
Ich wühle mich da jetzt mal einfach durch.
Das mit dieser Mauer ist eigentlich schon so eine Sache. Die wurde nämlich nicht mit meinem Einverständnis gebaut.
Und ursprünglich wurde auch klar und deutlich in Beisein eines Gutachters von mir gesagt das ich möchte das diese Mauer, die übrigens zu einem Wintergarten der Nachbarin gehört, NEBEN die Grenzmauer gesetzt wird.
Die Frau hat allerdings während ich in Urlaub war einfach diese Mauer auf die Grenze gesetzt.
Vielleicht hätte ich da nicht einfach drüber wegsehen sollen. Jetzt habe ich den Salat.

Also so viel zu meinem Leben in Frankreich. Am liebsten würde ich meine Bude grad wieder verkaufen, denn mir stinkt es jetzt schon ganz schön und meine Liebe zu Frankreich ist schon längst verflogen.... :-(
herbertp
Moderator
Beiträge: 1317
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Dienstag 8. August 2006, 16:10

"Die wurde nämlich nicht mit meinem Einverständnis gebaut."
Hallo Chrissie
also die beste Moeglichkeit, Dich mit Deinen Nachbarn vollkommen zu verkrachen ist, Herausfinden bei der Mairie, dass der Wintergarten auf Grund seiner Groesse usw genehmigungspflichtig ist und eine Baugenehmigung nicht vorliegt.
Dann Anzeige und .... das gibt Aerger.
Welch ein Glueck, wenn die Nachbarn mindestens vierhundert Meter entfernt wohnen ..
Herbert
chrissie77
Beiträge: 34
Registriert: Sonntag 29. August 2004, 13:48

Mittwoch 9. August 2006, 13:21

herbertp schrieb
"Die wurde nämlich nicht mit meinem Einverständnis gebaut."
Hallo Chrissie
also die beste Moeglichkeit, Dich mit Deinen Nachbarn vollkommen zu verkrachen ist, Herausfinden bei der Mairie, dass der Wintergarten auf Grund seiner Groesse usw genehmigungspflichtig ist und eine Baugenehmigung nicht vorliegt.
Dann Anzeige und .... das gibt Aerger.
Hm, das sollte ich vielleicht wirklich mal versuchen.....
Gute Idee
Welch ein Glueck, wenn die Nachbarn mindestens vierhundert Meter entfernt wohnen ..
Herbert
Die Eigentümerin wohnt gar nicht selbst in dem Haus, sondern eine Mieterin. Zum Glück sonst wär der Krieg schon längst ausgebrochen.
Ich kann nur jedem Raten: Kauf kein Haus das irgendwo an ein anderes angebaut ist!!!
Yoyo
Beiträge: 718
Registriert: Freitag 12. August 2005, 09:04
Wohnort: Südwest-Frankreich

Mittwoch 9. August 2006, 22:52

chrissie77 schrieb
Die Eigentümerin wohnt gar nicht selbst in dem Haus, sondern eine Mieterin. Zum Glück sonst wär der Krieg schon längst ausgebrochen.
Ich kann nur jedem Raten: Kauf kein Haus das irgendwo an ein anderes angebaut ist!!!
Hallo Chrissie,

gab es denn von Anfang an keine Möglichkeit, sich mit dieser Nachbarin friedlich zu arrangieren? Denn das wäre natürlich besser für die Nerven, als einen ewigen Kleinkrieg zu führen.

Leider gibt es solche Leute überall - nicht nur in Frankreich, falls Dich das tröstet. Schiller hat ja schon geschrieben: "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn der böse Nachbar es nicht will."
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