Endlich in Frankreich aber ???

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
Antworten
Stefan.E
Beiträge: 13
Registriert: Montag 22. August 2005, 18:14
Wohnort: Behren les Forbach/Etzling

Freitag 14. Oktober 2005, 19:29

Hallo, ich bin seid dem 01.10.05 in Frankreich gemeldet und habe dort ein wunderschönes Haus gemietet. Ich arbeite aber weiterhin in Deutschland. Dazu meine Frage. Ich habe gehört das ich nun bis Jahresende noch die Steuern in Deutschland zahlen muss und erst ab dem nächsten Jahr keine Lohnsteuer in D mehr zahlen muss. Ist das so richtig oder bin ich ab anmeldung und erhalt der Grenzgänger bescheinigung von der Deutschen Lohnsteuer befreit?

Viele Grüße und danke für die Antworten.
Stefan
Benutzeravatar
Gero
Beiträge: 474
Registriert: Freitag 21. Februar 2003, 13:37
Wohnort: Kehl / Aude

Freitag 14. Oktober 2005, 20:14

Normalerweise zahlt man die Steuern dort, wo man den überwiegenden Teil des Jahres (180 Tage) seinen regulären Wohnort hatte...
In deinem Fall (01.10.05) also Deutschland.
Grüße
Gero
textspecht
Beiträge: 548
Registriert: Dienstag 27. August 2002, 13:32
Wohnort: Ardèche Sud

Freitag 14. Oktober 2005, 23:46

Gero sieht das schon richtig. Wenn Du Wert drauf legst, nimmt Dir der französische Fiskus gern die Knete natürlich auch schon früher ab. Für die zwei Monate lohnt sich das aber kaum. Nutz diese Zeit lieber, Deinen gesamten Steuer- und Versicherungskrempel ab 1.1.2006 auf Frankreich umzustellen, vor allem auf Konto-Abbuchung (prélévement) anstelle dieser unsäglichen und risikoreichen Scheckzahlungen.
Mach Dich drauf gefaßt, daß Du Franz-Dienststellen dreimal kontakten mußt, bis sie die Abbuchungs-Idee begriffen haben und Du alle 99 Unterlagen dazu unterschrieben hast, damit das richtig funktioniert.
Banktechnisch steht Frankreich noch weit vor der Revolution...

Gruß, Heinz-Günter
wolle
Beiträge: 552
Registriert: Dienstag 25. Januar 2005, 12:05
Wohnort: Var, Esterel

Samstag 15. Oktober 2005, 09:54

... Banktechnisch steht Frankreich noch weit vor der Revolution...

ha, ha! das hast du vollkommen recht! So leicht und einfach manche Dinge in Frankreich sind... aber wenn es ums Geld geht sind sie sehr mißtrauisch!

letzte Woche passiert: meine franz. Bank ruft mich in Deutschland an und braucht eine Unterschrift für eine Kautionserklärung (dringende Terminsache!). Bon, ich sag faxen sie das Ding, ich unterschreibe, mit dem obligatorischen Satz vor der Unterschrift das ich lesen und schreiben kann und alles verstanden habe, und fax es zurück. Merci monsieur, bonne idee, ok! Ich fax zurück.... ein Tag später, Anruf: wir brauchen ihre Unterschrift im Original, wir schicken Ihnen die Unterlagen nocheinmal per post. ich sag, stop, faxen sie mir es und ich schicke es unterschrieben mit der Post zurück. Antwort, nein wir brauchen alles im Original.... he?!! Aber sie sind dabei so freundlich, daß man nicht böse sein kann und geklappt hat es trotzdem obwohl der Termin 3 Tage überschritten war :)

salut wolle
Stefan.E
Beiträge: 13
Registriert: Montag 22. August 2005, 18:14
Wohnort: Behren les Forbach/Etzling

Samstag 15. Oktober 2005, 17:12

Hallo und danke für die Antworten. Ich hab ich mal im Internet etwas umgesehen und da bin ich auf folgenden Artikel gestossen:

http://www.deutsch-franzoes-forum.org/k ... ailler.php

Es existiert ein deutsch-französisches Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung. Demnach sollen Sie nicht benachteiligt werden, wenn Sie in einem Kalenderjahr in beiden Ländern arbeiten. Das Abkommen besagt im Wesentlichen, dass Sie, falls Sie als Deutscher nicht mehr als 183 Tage in Frankreich gearbeitet haben, das gesamte Einkommen in Deutschland versteuern können. Für Franzosen gilt das entsprechende umgekehrt.
Da die Einkommenssteuer in Frankreich deutlich geringer ist, wird es wohl nur wenige Deutsche geben, die freiwillig ihr französisches Einkommen in Deutschland versteuern. Auch entspricht die Praxis leider nicht immer der schönen Theorie. Zumindest in Deutschland kann gemäß mehrere Urteile das Doppelbesteuerungsabkommen angewandt werden, es muss aber nicht!

Völlig ausgenommen von diesen Regelungen sind die so genannten Grenzgänger. Das sind Arbeitnehmer, die in einem Land leben und im anderen arbeiten, also für ihre tägliche Arbeit die Grenze überqueren. Dieser Personenkreis hat das Recht, sein Einkommen in dem Land zu versteuern, in dem er ständig lebt und nicht in dem Land, in dem er arbeitet. Grenzgänger werden in diesem Falle geographisch definiert: Es sind Franzosen aus den Departements 57, 67 und 68, die in Deutschland arbeiten, sowie Deutsche, die nicht weiter als 20 km Luftlinie von der Grenze entfernt wohnen.

Da ich ja Grenzgänger Status habe, dürfte dies doch für mich nicht gelten oder?

Gruß Stefan
Zuletzt geändert von Stefan.E am Samstag 15. Oktober 2005, 17:14, insgesamt 1-mal geändert.
Dineu
Beiträge: 9
Registriert: Sonntag 15. Mai 2005, 12:33

Montag 21. November 2005, 20:43

Hallo, wir sind zum 01.09. nach Frankreich, und wurdsemn sofort von der deutscen Steuer befreit!!

Gruß
alexa2002
Beiträge: 72
Registriert: Dienstag 11. Oktober 2005, 00:53

Donnerstag 24. November 2005, 03:22

Hallo Stefan.E!

Allgemein gilt, dass das Welteinkommen in dem Land zu zahlen ist, in dem man sich länger als ein halbes Jahr aufhält ( mindestens einen Tag mehr) - Gero hat recht.

Der Grenzgänger hat einen besonderen Status, wobei die Grundregeln die selben sind. Lass Dir vom Deutschen Finanzamt die Regelungen geben, da sie in Frankreich gleich behandelt werden müssen (europäisches Abkommen).

Steuererklärung für dieses Jahr noch komplett in Deutschland, ab nächstem Jahr in Frankreich.

Such Dir einen guten Steuerberater im Grenzbereich ( kann auch ein Deutscher sein, damit Du die französischen Werbungskosten richtig angeben kannst, denn ich glaube nicht, dass Du in Frankreich eine hohere Steuer zahlen willst, als nötig)

Alexa
alexa2002
Beiträge: 72
Registriert: Dienstag 11. Oktober 2005, 00:53

Freitag 25. November 2005, 23:13

Huch kleiner Fehler oder besser fehlendes Wort, aber ich glaube "man" hat verstanden, was ich sagen wollte:

Allgemein gilt, dass die Einkommensteuern auf das Welteinkommen in dem Land zu zahlen ist, in dem man sich länger als ein halbes Jahr aufhält ( mindestens einen Tag mehr) - Gero hat recht.

Jute Nacht
Wittmer
Beiträge: 1
Registriert: Donnerstag 15. Dezember 2005, 21:19

Donnerstag 15. Dezember 2005, 21:37

Hallo, vielleicht kann mir jemand folgende Frage beantworten

Mein Mann wohnt und arbeitet in Strassburg (er ist dort sozusagen verbeamtet). Wir möchten demnächst unseren Wohnsitz nach Kehl verlegen. Besteht für ihn die Möglichkeit seine Steuern weiterhin in Frankreich zu entrichten oder muss er auf jeden Fall dann in Deutschland Steuern zahlen?

Gruß

Kati
alexa2002
Beiträge: 72
Registriert: Dienstag 11. Oktober 2005, 00:53

Freitag 16. Dezember 2005, 02:05

Hallo Wittmer!

Wenn Ihr euren Wohnsitz nach Deutschland verlegt, müsst ihr dort auch eure Steuern zahlen, sofern ihr mehr als 6 Monate in diesem Land seid...
Zieht ihr also erst ab den 3. Juli nach Deutschland, zahlt ihr für dieses betreffende Jahr noch in Frankreich, danach aber in Deutschland...

reicht das als Antwort?

Alexa
Antworten