Lebensabend in Frankreich

Alles zum Thema Leben, Arbeiten, Studieren etc. in Frankreich. (Keine Annoncen)
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hacki
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Samstag 30. Oktober 2004, 13:13

Hallo,
wir, ein Rentner-Ehepaar, beabsichtigen per 01.02.2005 unseren Wohnsitz 100% nach Frankreich
„Bretagne“ – zu verlegen, also keine Bleibe in Deutschland!
Wer kann uns Ratschläge geben, auf was wir alles achten müssen/sollen,
und welche Unterlagen man für die Aufenthaltserlaubnis benötigt?
Wir sind für alle Anregungen dankbar.
Zuletzt geändert von hacki am Samstag 30. Oktober 2004, 13:13, insgesamt 1-mal geändert.
textspecht
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Samstag 30. Oktober 2004, 22:07

Bonjour, les amies,
aber doch nun bitte nicht ständig wieder dieselbe Arie! Alles, was es zum Umzug zu sagen gibt, ist im Archiv des Forums schon 999x verzeichnet und durchdiskutiert.
Wenn jemand heute noch nach der Aufenthaltserlaubnis fragt, so zeigt das doch deutlich, daß derjenige sich aus eigenem Antrieb noch überhaupt nicht mit den praktischen, täglichen Gegegenenheiten in Frankreich vertraut gemacht hat und tatsächlich noch sehr weit entfernt von einer realen Ansiedlung in Frankreich ist.

Nichts dagegen, "Neufranzosen" in die Hausschuhe zu helfen. Aber nach Frankreich tragen müssen eir weißgott niemanden. Wer hier leben will, braucht oft stärkere Nerven als in Deutschland.
Für konkrete, persönliche Fragen stehen wir Euch per eMail gern zur Verfügung.

Gruß,
Heinz-Günter + Lilo auf Vigneredonne
Eve
Beiträge: 183
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Sonntag 31. Oktober 2004, 00:57

Salut!

Naja, nicht jeder ist vertraut mit Foren / Archiven / Suchfunktionen.

Ich kann dir die Newsgroupe (eine Gruppe, in der per Email kommuniziert wird) IDAFrance empfehlen. Die Gruppe besteht aus Deutschen, die in Frankreich leben, bzw kurz vor dem Umzug stehen.

Die Adresse:
http://de.groups.yahoo.com/group/IDAFrance/

Eine Aufenthaltsgenehmigung (carte de séjour) benötigst du als Deutscher nicht mehr,

hier einige Adressen:

Allgemeine Adressen habe ich in mein Forum gestellt, da kannst du auch noch konkretere Fragen stellen :
http://www.silvereve.com/forum/viewtopic.php?t=10

z.B.
http://www.botschaft-frankreich.de

Ansonsten wird auch euch sicher noch einiges an Administrationskram auf euch zukommen, da ihr, wenn ihr euren Hauptwohnsitz in Deutschland aufgebt, alle Versicherungen etc in Frankreich abschliessen müsst. (Wenn ich da flasch liege, schreibe das Bitte jemand aus dem Forum ;)
Und wie das mit der Rente aussieht weiss ich nicht. Arbeitslosengeld erhält man von dem Staat, in dem man gearbeitet und in die Kasse gezahlt hat, allerdings muss man in demjenigen Staat dann auch präsent sein um die Arbeitswilligkeit zu beweisen.

Viele Grüsse, und viel Courage ;)

eve*
textspecht
Beiträge: 548
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Sonntag 31. Oktober 2004, 16:59

Um Himmelswillen nicht den deutschen Wohnsitz aufgeben, sondern irgendwo bei Familie oder Freunden in D gemeldet bleiben. Deutsche Krankenversicherungen (beispielsweise) dürfen per Gesetz nur Personen versichern, die in D "ansässig" sind (egal, wo sie sich ansonsten "aufhalten"). Ein Wechsel der KV führt zum Verlust aller Ansparbeträge, mit denen im Alter die Beiträge erträglich (?) gehalten werden, und oft auch zu einer Gesundheitsprüfung, die im fortgeschrittenen Alter selten vorteilhaft ausfällt.

Deutsche Rentenansprüche kann man praktisch weltweit geltend machen und sich die paar Euro in die neue Heimat überweisen lassen. Sinnvoller: Konto in D weiterführen (bei regelmäßigen Eingängen gibt es z.B. bei Sparkassen kostenlose Girokonten, die allerdings keine Schalterdienste und "Papier-Vorgänge" umfassen), dieses Konto per Internet-Banking führen (sehr einfach, schriftliche Anleitung beim D-Geldinstitut) und in F ein separates Konto eröffnen, vorzugsweise in der gleichen Bankengruppe (z.B. Sparkasse/Caisse d'Épargne oder Volksbank/Banque Populaire usw.) Dann hin und wieder den Geldbedarf für ein paar Monate von D nach F überweisen (in D Höchstgrenze erfragen für Kosten wie bei Inlandsüberweisungen; seit 2003 gesetzlich geregelt).
Vorsicht: Kontoüberziehungen wie in D sind in F absolut nicht akzeptiert, können zum Ausschluß vom (hier üblichen) Scheckverkehr und Verwaltungsstrafen führen!

Ummeldung von Kfz meist arg nervig, ggf. aber lohnend, weil in F keine Steuer auf private Pkw (nur Mineralölsteuer) und sinkende Versicherungsbeiträge für ältere Kfz.

Für EU-Bürger keine Meldepflicht (i.e. keine Pflicht mehr zur CdS, Ausnahmen nur bei besimmten Geschäftsbetrieben). Auch darum unbedingt in D gemeldet bleiben, nur so behält man seinen Personalausweis mit konkreter Adresse (die der Pass nicht enthält). Absolut legal, wenn man alle Vierteljahr das Land verläßt und "heim nach D" fährt. Aber wer will/kann das überprüfen? Die Grenzen sind offen.

Anmeldung bei EdF/GdF (Strom/Gas) und F-Telecom in der Regel problemlos. Rein vorsichtshalber als Hauseigentümer Besitzurkunde, als Mieter den Mietvertrag mitnehmen (wir wurden allerdings nie danach gefragt).
Auf dem Land immer sinnvoll: Anruf auf der Mairie mit Bitte um einen kurzen Termin beim Bürgermeister, um sich als "Neubürger" der Commune persönlich vorzustellen. Das führt zwar meist nur zu Smalltalk, wird in der Provinz aber als Höflichkeitsgeste sehr geschätzt. Besonders wenn man signalisiert, daß man dem F-Staat und der Gemeinde nicht zur Last fallen wird (= Wohnsitz in D), gleichwohl ganzjährig in F zu leben gedenkt. Denn das stärkt die Infrastruktur der kleinen Orte, die ansonsten durch Abwanderung junger Bürger/innen und zunehmende Ferien-Domizile bedroht ist.

Ansonsten: Herkommen, nicht so kompliziert denken wie in D, im Frühjahr pünktlich die "Wohnsteuer" (Gemeinde-Abgaben inkl. Müllabfuhr etc.pp.) zahlen — und einfach von Fall zu Fall weitersehen. Es gibt dazu kaum allgemeingültige Ratschläge. Dieses Land ist verwaltungstechnisch wie praktisch eine sehr freundliche Wüste, in der man am besten alles vor Ort regelt, wenn das Thema denn mal ansteht. Und jede persönliche Situation sieht anders aus.

Beste Grüße aus der Ardèche,

Heinz-Günter + Lilo
Eve
Beiträge: 183
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Wohnort: Caen

Montag 1. November 2004, 00:04

Salut!
textspecht schrieb
Um Himmelswillen nicht den deutschen Wohnsitz aufgeben...
Hier habe ich die Vorteile nochmal schriftlich vor Augen, aber alleine der Gedanke, keinen deutschen Perso oder Wohnsitz zu haben, störte mich.
Aufgrund verschiedener Umstände, habe ich keine Versicherung mehr in Deutschland, bin aber immer noch gemeldet in Deutschland, da ich auch erst fast 2 Jahre hier lebe...
Dieses Land ist verwaltungstechnisch wie praktisch eine sehr freundliche Wüste, in der man am besten alles vor Ort regelt, wenn das Thema denn mal ansteht.
lol, herrlich Ausgedrückt, darf ich das an anderer Stelle zitieren? ;) ;) ;)


Viele Grüsse,
eve
yeza
Beiträge: 24
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Montag 1. November 2004, 14:26

Hallo !
Als treue Leserin dieses Forums muss ich auch mal meinen Senf dazu geben.Es gibt hier viele Leute , die sich wirklich bemühen , andere an ihren Erfahrungen teilhaben zu lassen .
Allerdings rollen sich mir bei der Arroganz mancher Poster die Fussnägel auf, wie sie Leute in schulmeisterlicher Art von oben herab niedermachen .
Und zu allem Überfluss stimmen dann oft nicht einmal die Fakten.
textspecht schrieb
Bonjour, les amies,
Erst mal muss es " Bonjour les amis" heissen , oder hast du nur Freundinnen ??
textspecht schrieb
Wenn jemand heute noch nach der Aufenthaltserlaubnis fragt, so zeigt das doch deutlich, daß derjenige sich aus eigenem Antrieb noch überhaupt nicht mit den praktischen, täglichen Gegegenenheiten in Frankreich vertraut gemacht hat und tatsächlich noch sehr weit entfernt von einer realen Ansiedlung in Frankreich ist.
??? Die gültige Praxis in dem Bereich ist gerade mal 11 Monate alt und hat sich nicht einmal in allen franz. Ämtern durchgesetzt. Daraus eine Charakterstudie zu machen ist dreist.
textspecht schrieb
Nichts dagegen, "Neufranzosen" in die Hausschuhe zu helfen. Aber nach Frankreich tragen müssen eir weißgott niemanden.
Die Frage richtete sich an das Forum nicht an dich.
Du antwortest aber für alle Poster. Wenn dich mehrfach gleiche Fragen nerven , antworte doch einfach nicht und gib nicht vor, das Sprachrohr aller Nutzer zu sein .
Andere möchten neuen Usern vielleicht einen freundlicheren Empfang in einem Forum bereiten ,als du es tust.
textspecht schrieb
Um Himmelswillen nicht den deutschen Wohnsitz aufgeben, sondern irgendwo bei Familie oder Freunden in D gemeldet bleiben. Deutsche Krankenversicherungen (beispielsweise) dürfen per Gesetz nur Personen versichern, die in D "ansässig" sind (egal, wo sie sich ansonsten "aufhalten").
Den deutschen Wonsitz zu behalten ist illegal
Im Bezug auf die KV liegst du einfach falsch!
Rentner können mit legalem Auslandswohnsitz in D versichert bleiben und können in F eine Carte Vitale bekommen.
Die KV F rechnet dann mit der KV D ab.
Für den Versicherten ist das , als wenn er in F versichert wäre.
textspecht schrieb
Sinnvoller: Konto in D weiterführen [...]
Warum ?
Viel zu umständlich. Wenn ich in Frankreich lebe und die deutsche Rente auf ein Franz. Konto überwiesen wird, brauche ich diese Nervereien doch gar nicht.
Und wenn ich doch mal etwas nach D überweisen muss, kostet das genauso viel , wie eine Überweisung innerhalb von F !
textspecht schrieb
Auch darum unbedingt in D gemeldet bleiben, nur so behält man seinen Personalausweis mit konkreter Adresse (die der Pass nicht enthält).
Wozu brauche ich einen Perso mit einer Adresse in D , unter der ich nicht lebe??
Der Pass tuts auch und es gibt genug (Honorar) Konsulate .
Nach meiner Erfahrung haben die Leute viel mehr Stress , die alles über Deutschland regeln. Man braucht jemanden , der die Adresse gibt , die Post nachschickt und du kannst nicht mehr für alle Angelegenheiten zum Konsulat gehen , sondern musst z.B. für ne doofe Geburtsurkunde nach Deutschland fahren ...
textspecht schrieb
Absolut legal, wenn man alle Vierteljahr das Land verläßt und "heim nach D" fährt. Aber wer will/kann das überprüfen? Die Grenzen sind offen.
Wie gesagt ILLEGAL. Es geht um den Lebensmittelpunkt , gerade seitdem die Grenzen offen sind. Schonmal über Kreditkartenbelege nachgedacht??? Ein Aufenthalt in Frankreich lässt sich in der Regel sehr leicht nachvollziehen.
Es heisst nicht : Nach 3 Monaten die Grenze hin und her überqueren , sondern solche Regelungen haben immer den Passus " x Monate in einem Zeitraum von y Monaten" ,
also 3 Monate pro Jahr z.B.
textspecht schrieb
Besonders wenn man signalisiert, daß man dem F-Staat und der Gemeinde nicht zur Last fallen wird (= Wohnsitz in D), gleichwohl ganzjährig in F zu leben gedenkt. Denn das stärkt die Infrastruktur der kleinen Orte, die ansonsten durch Abwanderung junger Bürger/innen und zunehmende Ferien-Domizile bedroht ist.
Ansichtssache . Leute die ihr Geld mitbringen und dann in einem anderen Land damit auf die K**** hauen , sind nicht wirklich willkommen.
Du bleibst dann eben Tourist , auch wenn fürs ganze Jahr.
Leute, die in F arbeiten und genau die gleichen Probleme haben wie alle anderen haben es da leichter - zumindest ging es mir so und meine Nachbarn und Freunde haben das öfter bestätigt.
textspecht schrieb
Ansonsten: Herkommen, nicht so kompliziert denken wie in D,
Genau ! Aber du schlägst hier illegale und komplizierte Konstrukte vor, die noch nicht einmal einen Nutzen haben für jemanden , der zu 100% übersiedeln will!
textspecht schrieb
Und jede persönliche Situation sieht anders aus.
Genau! Aber du versagst Hacki das Recht, nach seiner persönlichen Situation zu fragen!

Ich frage mich , wer hier noch nicht ganz angekommen ist
....
Zuletzt geändert von yeza am Montag 1. November 2004, 14:29, insgesamt 1-mal geändert.
Ronald
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Montag 1. November 2004, 17:35

Hallo!


Ein Rentner eines EU-Mitgliedstaates welcher seinen Hauptwohnsitz!! in ein anderes EU-Land verlegt und bei einer staatlichen bzw. gesetzlichen KV versichert war kann über seine Kasse bzw. dem PV-träger das Formular E121 beantragen welches speziell für die Rentner erstellt wurde und gibt es bei der zuständigen Kasse des neuen EU-Landes ab.

Der Rentner wird dann mit dem E 121 wie ein Rentner dieses neuen Hauptwohnsitzlandes geführt. Wenn Sie als deutsche rentner mit dem Formular E 121 nach F einreisen müssen sie in F den Hauptwohnsitz haben sons wird das E121 nicht ausgestellt!!!

Sie unterliegen dann mit dem E 121 dem französischen SV-Recht. Der französische Träger betreut Sie mit diesem Formular und rechtnet dann mit der deutschen kasse die Leistungen ab. Meines wissens wird ein jährlicher Pauschalbetrag an den Träger bezahlt!

Das ist jetzt wirklich eine Nachricht und Info die 100% ig stimmt. Aber vergessen dürfen Sie nicht das sie dem franz. SV-Recht unterliegen und somit auch Selbstbehalte wie ein franzose zahlen müssen bei den Arztbesuchen.

Die Carte de sejour ist nicht mehr notwendig. Meiner Meinung nach ist es auch besser alles über F laufen zu lassen. konto, sparbücher, überweisen usw.

Sie können sich die Rente von Deutschland aus nach F überweisen lassen.

Salutations,


Ronald
Luciana
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Montag 1. November 2004, 21:23

Hallo,

Yeza und Ronald ihr spricht mir aus dem Herzen.

Ich persönlich finde es auch einfacher 100%ig in Frankreich angemeldet zu sein.

- Mein Gehalt wird auf mein französisches Konto überwiesen. Für Mietabrechnungen und einige Versicherungen in Frankreich finde ich das auch praktischer. Für Dinge, die noch in Deutschland laufen wie z.B. Ansparaktionen, habe ich noch ein kostenloses Internetkonto. Umgekehrt habe ich in Frankreich auch noch kein kostenlos zu führendes Konto finden können.

- Ich habe meinen deutschen Pass und kann mich jederzeit ans Konsulat wenden. Auch wenn man die Carte de Sejour nicht mehr bekommt als Europäer, hat man immer noch die Möglichkeit sich auf der Mairie ein "Justificat domicile" zu besorgen, wenn man etwas offizielles für Deutschland benötigt. In Frankreich wird ja die Telefon- oder Stromabrechnung als Wohnsitzbeweis akzeptiert.

- Steuern sind in Frankreich wesentlich günstiger und Kirchensteuern fallen komplett weg. Sollte man hier Mitglied einer Kirche werden, so sind die Jahresbeiträge gerade mal 1/10 bis 1/12 der ehemaligen Kirchensteuer.

- Versicherungen gibt es hüben wie drüben, beide kosten was und okay, manchmal braucht man ein wenig Zeit und Nerven Dinge herauszufinden. Ist aber nicht so schlimm.

- das einzige was dagegen spricht, wäre wirklich wenn man sowas wie die Riesterrente bekommt, denn da müsste man steuerliche Vergünstigen zurückzahlen, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Dafür kann ja aber im neuen Land unter Umständen sowas wie Lebenshaltungskosten günstiger sein. Gut nicht gerade in Paris, aber vielleicht irgendwo auf dem Land.

Fazit: Ich sehe auch keinen wirklichen Grund, warum man in Deutschland einen Hauptwohnsitz behalten sollte, wenn man doch hauptsächlich in Frankreich wohnt.

Bon soirée
Luciana
Pariser
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Dienstag 2. November 2004, 09:33

textspecht schrieb
Deutsche Rentenansprüche kann man praktisch weltweit geltend machen und sich die paar Euro in die neue Heimat überweisen lassen.
Bonjour,

Da melde ich mal vorsichtig Zweifel an...
Gab es nicht vor ein, zwei Jahren dazu in D ein Urteil (Hintergrund waren deutsche Rentenbezieher die in Spanien leben)???

Wer es besser weiß darf sich hier gerne äußern.

Gruß,

Pariser
miss_varna
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Dienstag 2. November 2004, 15:28

Nein, man kann deutsche Rente auch im Ausland erwerben (denk doch nur mal an all die Gastarbeiter, die ihre Rentenjahre in der Heimat verbringen) - aber u.U. wird die Höhe der Rente an das Preisniveau im jeweiligen Land angepasst, allerdings nur nach unten.

Aber Gegenfrage: Wie sieht das mit der frz. Rente aus? Soweit ich informiert bin, muß man mind. 8 Jahre lang in die RV eingezahlt haben, um Ansprüche zu erlangen und man kann auch seine Punkte nicht z.B. nach Deutschland transferieren, sondern bekommt dann halt für die >8 Jahre eine Rentenzahlung aus FR. Weiß jemand etwas Genaueres?
Pariser
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Dienstag 2. November 2004, 16:21

miss_varna schrieb
Nein, man kann deutsche Rente auch im Ausland erwerben...
Das ist schon richtig und nicht widersprüchlich.
Mein Einspruch bezog sich nicht auf das Erwerben von Rentenansprüchen im Ausland (mach ich ja gerade selber) sondern auf die Aussage, man hätte dann (im Rentenalter) weltweit Anspruch auf seine deutsche Rente.

Dazu fand ich folgenden Artikel:

"Wer als Rentner auswandert, staatliche Zuschüsse zurückzahlen

Wer als Rentner auswandert, muss seine staatlichen Zuschüsse für die neue Riester-Rente zurückzahlen. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat der Vermittlungsausschuss kurz vor Verabschiedung der Zusatzvorsorge in Bundestag und Bundesrat eine entsprechende Vorschrift in die Rentenreform eingefügt.


In Regierungskreisen hieß es, Finanzminister Hans Eichel (SPD) habe auf dieser Korrektur bestanden. Hintergrund ist die nachgelagerte Besteuerung der Zusatzrente. Weil die Beiträge dank Zulagen oder Sonderausgabenabzug steuerfrei sind, müssen die Leistungen im Alter versteuert werden. Jedoch sind Ruheständler, die ihren dauerhaften Wohnsitz im Ausland haben, dem Zugriff der deutschen Finanzämter entzogen. Um eine steuerliche Bevorzugung dieser Personen zu vermeiden, müssten sie die erhaltenen Fördermittel zurückzahlen, argumentierte das Finanzministerium. Die Rückzahlung der Fördergelder soll allerdings nicht auf einen Schlag erfolgen, sondern in Raten. Monat für Monat soll die Privatrente um 15

Vor allem Rentner, die nach Mallorca auswandern und heimkehrende Gastarbeiter sind betroffen. Wenn sie in Deutschland keine Steuern zahlen, gilt die Auszahlung ihrer angesparten Rente im Ausland als "schädliche Verwendung". Wie viele Rentner in Zukunft ihre Fördermittel aus diesem Grund zurückzahlen müssen, ist ungewiss. Ihre Anzahl dürfte aber erheblich sein. So bezogen im vergangenen Jahr mehr als eine Million ehemalige Gastarbeiter deutsche Rentenleistungen in ihrem Heimatland. Hinzu kommen 147 000 deutsche Rentner, die dauerhaft im Ausland leben.


Das Problem der Auslandsrentner wird sich für Eichel verschärfen, wenn das Bundesverfassungsgericht die nachgelagerte Besteuerung auch der gesetzlichen Rente fordert. Ein entsprechendes Urteil der Karlsruher Richter in diesem Jahr wird von Fachleuten allgemein erwartet. Mallorca als attraktives Steuerparadies für Rentner werde Eichel noch einiges Kopfzerbrechen bereiten, hieß es in Regierungskreisen. "

Quelle: http://www.vdk.de/bw66
Ronald
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Dienstag 2. November 2004, 16:33

hallo

faktum ist das sich ein EU-Bürger welcher z.B. eine Pension in Ö oder D erworben hat und dann seinen Hauptwohnsitz nach F verlegt oder E oder egal wo in der EU sich seine Rente überweisen lassen kann.

Und das wird auch gemacht; ansonsten kann man es beim EU-gerichtshof anfechten. Meines Wissens habe ich noch nie gehört das die Rentenüberweisungen ein problem sind bzw. nicht gemacht werden.

Ein bekannter meiner Familie lebt in Neuseeland und läßt sich seine Rente nach Neuseeland überweisen und Neuseeland ist kein EU-Land.

Man kann es also auch ausserhalb der EU überweisen lassen. zumindest funktioniert das bei allen Ländern mit welcher der jenige Rentenstaat ein Pensionsversicherungs-Abkommen hat.


2. Fall. Ein Freund von mir hat auch in England und Deutschland Rentenansprüche erworben zu seiner österreichischen PV-Einzahlung. Auch das wird zusammengerechnet und dann von einem oder von einzelnen Staaten angewiesen.


Salutations,


Ronald
Pariser
Beiträge: 287
Registriert: Dienstag 10. Dezember 2002, 11:30
Wohnort: Von der Seine an die Elbe

Dienstag 2. November 2004, 17:26

Bonjour Ronald,

Auch hier gibts keine Abweichung zu dem was ich gepostet habe.
In D scheint man jedoch an Regelungen zu denken, "steuerflüchtige" Rentner mittels Abgaben zu schröpfen...
Ob sich dabei im Grunde was ändert, naja, wenn ich so die Lebenshaltungskosten vergleiche dann lebt es sich unter der spanischen Sonne wahrscheinlich trotzdem noch besser...

Gruß, Pariser
hacki
Beiträge: 12
Registriert: Dienstag 11. Februar 2003, 11:41

Mittwoch 3. November 2004, 13:13

Danke Euch allen für die Ratschläge und Tipps.
gittachen
Beiträge: 493
Registriert: Samstag 8. Januar 2005, 18:46

Samstag 8. Januar 2005, 20:06

Hallo, ich weiss, ich bin ein bischen spät, aber wenn Sie erst zum Febr 2005 umziehen wollen.
Diesen Text habe ich bei http://www.bfa.de gefunden/Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.

Ausschnitt: Seite bfa international
Leben Sie in einem anderen Mitgliedstaat und sind dort nicht in der gesetzlichen
Krankenversicherung pflichtversichert, dann kann es aufgrund der deutschen
Rente zu einer Pflichtversicherung in der deutschen gesetzlichen Kranken-/
Pflegeversicherung kommen. Sie zahlen dann Beiträge zur deutschen gesetzlichen
Kranken-/Pflegeversicherung, können aber Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
in Ihrem Wohnstaat in Anspruch nehmen.
Wichtig ist, dass Sie sich in diesen Fällen von Ihrer deutschen Krankenkasse
die Anspruchsbescheinigung E 121 besorgen. Diese müssen Sie der
Krankenversicherung in Ihrem Wohnstaat vorlegen, damit Sie die Leistungen
der dortigen Krankenversicherung (ärztliche Hilfe, Arzneimittel, etc.) in
Anspruch nehmen können.

10. Zuständige Dienststellen, Auskünfte
Auskünfte über das deutsche Rentenrecht in Verbindung mit dem Europäischen
Gemeinschaftsrecht erteilen Ihnen folgende deutsche Verbindungsstellen und Sonderanstalten:
 Die Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte
10704 Berlin
Internet: http://www.bfa.de
wenn der letzte deutsche Beitrag zur Rentenversicherung der Angestellten gezahlt
worden ist,
 die Bundesknappschaft
Hauptverwaltung Bochum
44781 Bochum
Internet: http://www.bundesknappschaft.de
wenn ein deutscher Beitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt worden
ist,
 die Bahnversicherungsanstalt
Hauptverwaltung
Karlstr. 4-6
60329 Frankfurt
Internet: http://www.bahnva.de
wenn der letzte deutsche Beitrag an diese Sonderanstalt gezahlt wurde,
 die Seekasse
Postfach 11 04 89
20404 Hamburg
Internet:
Bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland erhalten
Deutsche und die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten ihre Rente aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und aus den zurückgelegten beitragsfreien Zeiten in voller Höhe.
Ist der Rentner nicht in der Krankenversicherung des Wohnstaates versichert, kann er bei Bezug einer deutschen Rente in der deutschen Krankenversicherung und Pflegeversicherung pflichtversichert sein. In diesen Fällen erhält der Rentner Leistungen der Krankenversicherung des Wohnstaates, die von seiner deutschen Krankenkasse bezahlt werden.
usw.usw.
wichtig ist einzig und alleine, dass der Vordruck E 121 beschafft wird. Sollte die Zeit zu eng sein, mein Tip, kommen Sie erst einmal als Tourist und regeln dann alles in Ruhe
g.
hacki
Beiträge: 12
Registriert: Dienstag 11. Februar 2003, 11:41

Montag 10. Januar 2005, 13:23

Danke, habe ich inzwischen auch schon geregelt.
dixies
Beiträge: 40
Registriert: Donnerstag 6. November 2003, 18:57

Mittwoch 12. Januar 2005, 20:22

Hallo Hacki,

bin vor ca. 2 Jahren nach F gezogen (Pensionär - ehemals Beamter:-).
Es war überaus einfach - also nicht bange machen lassen.

In D habe ich alles verkauft (solange man noch irgendwelche Werte dort hat, wird man ja zur Steuer herangezogen).

Hier brauchte ich nur die Abmeldebescheinigung der deutschen Stadt. Mit dieser auf die Mairie Deines Dorfes gehen - fertig.

Ihr zieht sicher in ein Häuschen - von daher ergeben sich Strom und Wasser von alleine, schliesslich beantragt man es ja.

Ein Konto habe ich bei der Credit Mutuel - sehr entgegenkommend - daher habe ich dort auch gleich Haus- und Autoversicherung gemacht - alles in einer Hand.

Von D bekomme ich die Pension auf das franz. Konto überwiesen. Das Einzige, was ich noch in D habe, ist meine (private) Krankenversicherung. Denen ist es wurscht, wo ich wohne, Hauptsache sie bekommen monatlich ihr Geld.

Das Leben hier finde ich wirklich easy und stressfreier als in D. Liegt vielleicht auch daran, dass man für die Deutschen nicht mehr zählt, weil man weg ist - und die Franzosen lassen einen in Ruhe, da man Deutscher ist:-)) Beziehe ich jetzt auf Staat und Steuern, etc.
Die wenigen Steuern, die hier zu zahlen sind, überweise ich einmal im Jahr - kein Problem.

Also - viel Spass in F - ich kann nur zuraten:-))

Liebe Grüsse,
Edeltraud und die Hundies
Bellie
Beiträge: 764
Registriert: Samstag 8. September 2007, 10:37

Freitag 20. Februar 2009, 23:10

Hallo!
Hat jemand den Fernsehbericht "Die Story" im WDR gesehen?
"Die Story, Adios Costa Brava. Wenn Rentner nach D zurück müssen"

Daraufhin hab ich hier gesucht und diesen Beitrag aus 2002, und weitere Jahre gefunden.

Was hat sich in der Zwischenzeit in F getan? Wenn man in Spanien , als gesetzlich Versicherte/r lebt, sieht man als Pflegefall "alt" aus.....

Die interviewte Ulla Schmidt sagte, laut europäischem Recht bleiben die Sachleistungen im Inland. Es könnte ja nicht angehen, dass ein Spanier schlechter gestellt sei, als der Deutsche der im selben Pflegeheim lebt , und der mehr Leistungen aus D bekommt.
Wie verhält sich die Pflegesituation in Frankreich? In Spanien soll das Pflegeniveau nicht so gut sein, wie in D , wurde in dem Bericht gesagt.
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