Steuern in Frankreich

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Le Nubie
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Donnerstag 9. September 2004, 13:23

Hallo,

auf folgende Information bin ich beim Googlen gestossen:

"Steuern

Die Steuer entrichten französische Arbeitnehmer selbst, d.h. sie müssen für das zurückliegende Jahr eine Steuererklärung anfertigen. Dies gilt für Ausländer allerdings erst ab dem zweiten Jahr Ihres Aufenthaltes."

Quelle: http://www.career-contact.de/laenderinf ... teuern.php

Nun wollte ich wissen, ob die Info, das man als Zugezogener Arbeitnehmer im ersten Jahr der Beschäftigung keine Einkommens-/Lohnsteuer entrichten muss, richtig ist? Ich konnte keine weiteren verlässlichen Quellen hierzu finden.

Kann es sein, dass man erst nach zwei Jahren die Steuern für Jahr 1 und 2 zahlen muss?

Gruß

Le Nubie
Carola
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Donnerstag 9. September 2004, 15:17

Salut Le Nubie,

Du stellst eine gute und berechtigte Frage. Auch ich hatte gedacht, dass man im 1. Jahr keine Steuern zahlen müsse. Vor allem, weil ich meine selbständige Tätigkeit erst im Juli des jeweiligen Jahres angemeldet hatte...aber nein...bereits im August 2003 erhielt ich meine erste Aufforderung zur Steuerzahlung für 2002 (das Jahr in dem ich meine Tätigkeit aufgenommen hatte. Gut, es war keine grosse Summe aber immerhin...). Obwohl der Sprache recht gut mächtig, habe ich da wohl etwas versäumt...nun habe ich - endlich - einen kompetenten Steuerberater gefunden und werde mit Sicherheit nicht mehr auf solche Fallen hereinfallen. Vor allem, weil ich im 1. Jahr meiner Tätigkeit hier so gut wie nichts verdient hatte, man mir aber dennoch alle Pauschalen für den Status der Micro-entreprise berechnet hat! Und das war nicht wenig!! Allein an Rentenversicherung ca. 2000 Euro....also Geld, das ich eigentlich nicht hatte...lasse Dich nicth ins Bockshorn jagen wie ich und erkundige Dcih genau, denn ich habe inzwischen erfahren, dass man im 1. Jahr tatsächlich viele Vorteile hat was die Sozialversicherung und auch Steuerzahlungen betrifft! Fakt ist, dass man immer die Steuer für das zurückliegende Jahr zahlt. Viel Glück!
Gruß,
Carola
Le Nubie
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Donnerstag 9. September 2004, 15:47

Salut,

und danke für die rasche und ausführliche Antwort. Also ich habe mal die franz. Botschaft wegen diesem Thema angeschrieben. Nicht das ich denke das wäre der richtige Ansprechpartner, aber die sollten sowas eigentlich wissen.

Ich verstehe das so, dass man als Ausländer erst ab dem Beginn des zweiten Jahres einer Tätigkeit in Frankreich die Steuererklärung machen muss. Um das Zahlen für das erste Jahr kommt man ergo nicht herum, aber man kann sich mehr "Zeit" lassen, weil man vermeintlich höhere Kosten (Umzug etc.) hat, als jemand der schon in F lebt und arbeitet. Wobei das eine Milchmädchenrechnung ist wie ich finde. Weil manch einer da eher in Schwierigkeiten kommen dürfte, wenn er die Lohn-/Einkommenssteuer für zwei Jahre auf einmal entrichten muss.

Gibt es eigentlich auch die Möglichkeit sich monatlich oder quartalsweise zur Einkommenssteuer "verhaften" zu lassen?

Gruß

Le Nubie
Carola
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Donnerstag 9. September 2004, 16:09

Ja, das ist tatsächlich möglich, je nach WAhl per Quartal oder auch monatlich, ich habe das jetzt für mich so veranlasst damit ich ab 2005 nicht mehr vom Stuhl falle wenn ich meinen Steuerbescheid erhalte...
LG,
Carola
Le Nubie
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Freitag 10. September 2004, 15:49

Das ist sehr fein. Weil ich bin auch eher eine Frohnatur, wenn es darum geht mein sauer Verdientes unter die Leute zu bringen, wenn ich mir überlege, dass ich dann auf einmal XX.000 Euro zahlen muss...uiuiui :)

Sobald ich was Neues weiß was die Steuerbefreiung angeht melde ich mich wieder hier.

Nun muss ich nur noch Französisch lernen und eine Wohnung finden. Gott sei Dank hilft mir dabei die Firma.

Merci beaucoup

Le Nubie
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HeinBlöd
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Freitag 10. September 2004, 15:52

Hallo Carola !

Du kannst auf Antrag bei Deinem Rentenversicherungsträger im ersten Jahr einen ermässigten Satz beantragen.
Das sind ca 50 % des Normalsatzes des ersten Jahres.
So bezahle ich z.B ca 105 Euro im Monat für die 2 Pflichtversicherungen der Rente .

Aber wie bei allen Sozialabgaben kommt hier der Hammer im dritten Jahr. Da bezahlt man 45.45 % ( Alle Sozialabgaben) des BIC des 2.Jahres PLUS der Nachzahlung für das erste Jahr .

Gruss
Jens
Le Nubie
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Samstag 11. September 2004, 08:27

Apropo Rentenversicherung...Das franz. Rentenversicherungssystem steht anscheinend auch nicht so dolle da wie das Deutsche. Sprich, einzahlen darf man, aber wenn man wie ich noch 40 Jahre arbeitet, dann bekommt man nichts mehr. Gibt es eine Möglichkeit da drumherum zu kommen? Würde mir lieber eine Immobilie zulegen, als in eine gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

Gruß

Le Nubie
Pariser
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Montag 13. September 2004, 10:06

Le Nubie schrieb
Apropo Rentenversicherung...Das franz. Rentenversicherungssystem steht anscheinend auch nicht so dolle da wie das Deutsche. Sprich, einzahlen darf man, aber wenn man wie ich noch 40 Jahre arbeitet, dann bekommt man nichts mehr. Gibt es eine Möglichkeit da drumherum zu kommen? Würde mir lieber eine Immobilie zulegen, als in eine gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Bonjour,

Ist es in Deutschland besser? Ich glaube nicht; Garantien für die Zukunft kann man sich auch da wohl von der Backe wischen.

"Gesetzlich" heisst nach meinem Dafürhalten nunmal bindend - in D wie in F.

Gruss, Pariser
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Montag 13. September 2004, 10:08

Le Nubie schrieb
Hallo,

auf folgende Information bin ich beim Googlen gestossen:

"Steuern

Die Steuer entrichten französische Arbeitnehmer selbst, d.h. sie müssen für das zurückliegende Jahr eine Steuererklärung anfertigen. Dies gilt für Ausländer allerdings erst ab dem zweiten Jahr Ihres Aufenthaltes."

Quelle: http://www.career-contact.de/laenderinf ... teuern.php

Nun wollte ich wissen, ob die Info, das man als Zugezogener Arbeitnehmer im ersten Jahr der Beschäftigung keine Einkommens-/Lohnsteuer entrichten muss, richtig ist? Ich konnte keine weiteren verlässlichen Quellen hierzu finden.

Kann es sein, dass man erst nach zwei Jahren die Steuern für Jahr 1 und 2 zahlen muss?
Bonjour,

Das ganze kommt mir sehr suspekt vor. Habe seit Beginn meiner Tätigkeit in F Steuern entrichten müssen (und wurde von einem Steuerfachmann beraten).
Bin mal gespannt was (und ob) die Botschaft drauf antwortet.

Gruss, Pariser
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HeinBlöd
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Montag 13. September 2004, 20:48

Hallo ,

also zum Vergleich der Systeme ist mein subjektiver Eindruck , dass die französischen Systeme so ca. mit 3 Jahren Verspätung die gleichen Probleme kriegen , wie die deutschen.
( siehe die aktuellen Reformvorhaben der CPAM).
Das schlimme ist wohl , das Deutschland hier teilweise als Reformvorbild ausgegeben wird. Bin gespannt was da noch nachkommt.
Mit der Steuererklärung im ersten habe ich nur gute Erfahrungen gemacht. Ich habe Geld wiederbekommen , obwohl ich ja auch dachte ich müsse erst mal was bezahlen.
Offensichtlich wird vom Arbeitgeber auch eine Art a Konto zahlung geleistet.
Welcher Posten auf einer Lohnabrechnung das ist , konnte ich bei den 28 vorhandenen Einzelposten , die alle mit tollen Abkürzungen versehen sind, nicht ausmachen.
Gruss
Jens
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