In Deutschland gekauftes Auto in Frankreich anmelden

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Janka
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Donnerstag 5. Februar 2004, 12:24

Hallo!

Ich bin vom Saarland nach Frankreich gezogen. Habe mich selber auch schon angemeldet. Jetzt möchte ich auch mein Auto, dass zur Zeit auf meinen Vater angemeldet ist in Frankreich anmelden. Ich bin allerdings auf das Auto angewiesen, so daß ich während dem Anmeldeverfahren noch in Deutschland damit fahren muss. Wie gehe ich da vor? Welche Formalitäten muss ich erledigen? Auf welche Ämter muss ich gehen? Was kostet das so?

Vielen Dank schon mal für die Antworten

Janka
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Gero
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Donnerstag 5. Februar 2004, 13:05

Hi Janka,
bemüh mal die Suchfunktion (oben >> "suche") mit den Schlagwörtern "Auto anmelden" , das wurde nämlich schon oft diskutiert...
Falls dann noch Fragen offen sind, nochmal nachfragen...ist nämlich nicht so schnell erklärt..
Gruß
Gero
Janka
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Freitag 6. Februar 2004, 08:11

Hallo!

Danke für Deine Antwort. Ich habe mir die angezeigten Threats durchgelesen. Soweit ist mir das jetzt klar.
Nur, in welcher Reihenfolge geh ich vor, damit ich mit meinem Auto wärend dem Ummeldeverfahren in Deutschland und Frankreich fahren kann?
Gruß
Janka
Pariser
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Freitag 6. Februar 2004, 09:38

Bonjour Janka,

Behalte die deutsche Zulassung solange, bis Du es in einem Ritt in F ummelden kannst. Es wird Dir keiner Probleme bereiten, wenn Du ein paar Wochen mit einem dt. Kennzeichen in F fährst - Du nimmst einfach immer den dt. Personalausweis und den dt. Führerschein mit und bist in dem Moment halt nur temporär in F. ;)
Bonne Chance!

Pariser
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Gero
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Freitag 6. Februar 2004, 17:41

...befürchte auch, dass solange die Ummeldung in Gange ist, nix mehr mit in D. fahren ist, denn die Kennzeichen sind dann entstempelt. Allerdings wurde die Frist drastisch verkürzt mit der man in F mit deutschen Kennzeichen fahren darf...da würde ich mich dringend erkundigen.
Theoretisch muss dir Dein Vater auch das Auto verkaufen (pro forma zumindest), damit Du es auf deinen Namen zulassen kannst....
Gruß
Gero
Pariser
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Freitag 6. Februar 2004, 21:23

Hallo Gero,
Ich schreib' jetzt mal nicht, wie lange es bei mir mit der o.g. Masche schon gut geht... :D
Warum kompliziert wenn es einfach geht? Das lernt man doch als allererstes hier in F!! ;)
Gruss, Pariser
Zuletzt geändert von Pariser am Freitag 6. Februar 2004, 21:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Gero
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Samstag 7. Februar 2004, 09:23

klar ich versteh schon...bis Du halt mal einen Diensteifrigen am Bein hast (ist an der Seine häufiger als z.B am Canal du Midi) ...und dann viel Spaß...
Gruß
Gero
Pariser
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Samstag 7. Februar 2004, 12:01

Gero schrieb
klar ich versteh schon...bis Du halt mal einen Diensteifrigen am Bein hast (ist an der Seine häufiger als z.B am Canal du Midi) ...und dann viel Spaß...
Gruß
Gero
...und was kann der mir???
Bin doch nur Tourist und habe alle entspechenden Dokumente dabei. Bin übrigens im Midi wesentlich hartnäckigeren und teilweise unfreundlicheren Beamten begegnet als in der Capitale.
"Il faut négocier..- toujours!" :D :D
Gruss, Pariser
Wolfram Gagern
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Samstag 7. Februar 2004, 13:11

Ich kann Pariser nur bestätigen. Wenn Du in Paris Deinen deutschen Ausweis zeigst, wirst Du sofort als Tourist anerkannt.

Vor 10 Jahren bedeutete das deutsche Nummernschild auch noch, dass man überall umsonst parken konnte, sofern man nicht abgeschleppt wurde ;) Wie das heute gehandhabt wird, weiß ich nicht.

Gruß
Wolfram
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Gero
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Samstag 7. Februar 2004, 13:24

mag ja sein, aber es geht ja ums fahren mit dt. Kennzeichen ..und ohne Stempel, wenn ich es richtig verstanden habe (?)
Gruß
Gero
Hier der genaue Wortlaut:

Le décret n°2003-42 du 8 janvier 2003, paru au journal officiel du 15 janvier 2003, étend la possibilité pour les forces de l’ordre de prescrire l’immobilisation des véhicules dans les principaux cas suivants :

1 - Véhicules dont les plaques d’immatriculation ont été invalidées par les autorités les ayant délivrées (par exemple une plaque allemande dont le sceau officiel a été retiré).

2 - Véhicules venant de l’étranger et dotés d ‘une plaque d’immatriculation temporaire dont la date de validité est expirée.

3 - Véhicules dont les numéros étrangers ont été reportés sur les plaques françaises.

4 - Véhicules dont le nouveau propriétaire n’a pas demandé dans les quinze jours qui suivent la date d’acquisition un certificat d’immatriculation à son nom.
Wolfram Gagern
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Samstag 7. Februar 2004, 13:49

Gero schrieb
mag ja sein, aber es geht ja ums fahren mit dt. Kennzeichen ..und ohne Stempel, wenn ich es richtig verstanden habe (?)
Nein, jedenfalls nicht bei dem, was Pariser schrieb und worauf ich mich bezog, denn:
Pariser schrieb
Behalte die deutsche Zulassung solange, bis Du es in einem Ritt in F ummelden kannst. Es wird Dir keiner Probleme bereiten, wenn Du ein paar Wochen mit einem dt. Kennzeichen in F fährst
Pariser
"Behalte die deutsche Zulassung" heißt, dass der Stempel noch drauf ist.

Gruß
Wolfram
Janka
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Montag 9. Februar 2004, 09:22

Hallo!
Vielen Dank noch mal für die vielen Antworten.
Werde dann wohl versuchen alles in einem Ritt zu erledigen.
Hoffentlich geht das relativ schnell.

Gruß

Janka
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