PACS (eingetrag. lebensgemeinschaft)
- Rush
- Beiträge: 79
- Registriert: Dienstag 25. September 2007, 21:27
- Wohnort: Sophia Antipolis/Côte d'Azur
Hallo sonia,
vielleicht hilft Dir das etwas weiter? Schau mal unter Seite 21, da ist unter anderem zu lesen, dass bei einer Wiederheirat der Anspruch auf bestehende Witwenrente nicht verfällt. Denke mal, dass diese Regelung auch auf PACS zutrifft!? Ansonsten findest Du weiter unten noch diverse Ansprechpartner.
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... frankreich
Gruß
Rush
vielleicht hilft Dir das etwas weiter? Schau mal unter Seite 21, da ist unter anderem zu lesen, dass bei einer Wiederheirat der Anspruch auf bestehende Witwenrente nicht verfällt. Denke mal, dass diese Regelung auch auf PACS zutrifft!? Ansonsten findest Du weiter unten noch diverse Ansprechpartner.
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... frankreich
Gruß
Rush
-
sonia
- Beiträge: 40
- Registriert: Samstag 25. Dezember 2004, 21:04
- Wohnort: Ludwigsau/Hessen+Dijon/Bourgogne
hallo rush und alle frankreichfreunde,Habe gerade erfahren dass ab 01.01.2009 ein Witwer/Witwe bei wiederheirat die Witwer/Witwen rente nicht verliert.ich denke dass das neue gesetz auch für den PACS gilt.es gibt auch was positives vom vaterstaat !a plus,sonia

So einfach ist das nicht!
Es kommt wohl darauf an, aus welchem Land die Rente bezogen wird.
Rente aus D
Eine Witwen- oder Witwerrente fällt weg, wenn der Bezieher oder die Bezieherin eine (neue) Eingetragene Lebenspartnerschaft begründet oder eine Ehe eingeht. Eventuell besteht dann ein Anspruch auf eine Rentenabfindung. Anstelle der Rentenabfindung kann gegebenfalls die Durchführung eines Rentensplittings gewählt werden.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... rgung.html
Rente aus F
wird das Einkommen der "neuen Familie" berücksichtigt.
Es kommt wohl darauf an, aus welchem Land die Rente bezogen wird.
wird das Einkommen der "neuen Familie" berücksichtigt.