Hallo, 
ich lebe seit einem Jahr im Frankreich, bin "titulaire" und habe eine Mutuelle bei MGEN. So weit so gut. Im April ist meine Partnerin zu mir gezogen. Sie hatte in Deutschland Anspruch auf Arbeitslosengeld, das ihr noch weitere 3 Monate in Frankreich ausgezahlt wurde. Seitdem ist sie arbeitslos und kaempft mit der franzoesischen Buerokratie um die Anerkennung ihres Berufsabschlusses als Krankenschwester. Doch das ist ein anderes Thema. Jedenfalls haben wir gegenueber MGEN eine eidesstattliche Erklaerung ueber unser Zusammenleben abgegeben ("Attestation sur l'honneur permettant l'adhesion des concubins a la MGEN") und die Erweiterung auf eine Familienversicherung ("couverture familile") beantragt. Diese wurde uns bestaetigt und es wurde ihr eine "Carte mutualiste" ausgestellt, allerdings keine "Carte vitale".  Wir waren davon ausgegangen, dass sie dann ueber mich ihre soziale Grundversicherung haette, aehnlich wie in Deutschland, wenn man verheiratet ist und eine Familienversicherung hat. Es erschien uns nicht logisch, dass man eine Mutuelle bekommen koenne, ohne zugleich auch die Grundsicherung zu haben. Wir sind jedoch inzwischen etwas verunsichert, ob das wirklich so ist, und fuerchten, dass ihr dieser Versicherungsschutz fehlen koenne? Hat jemand von euch aehnliche Erfahrungen gemacht oder weiß, wie man im Fall von Arbeitslosigkeit (ohne Anspruch auf finanzielle Leistungen) ueber den Partner (nicht verheiratet, nicht PACS) versichert werden kann bzw. ob das ueberhaupt moeglich ist? Oder ob man stattdessen eine private Krankenversicherung braucht?
Vielen Dank schon jetzt im voraus,
Pero
			
									
									
						Krankenversicherung fuer Arbeitslose
Hallo Pero,
bei der Sécurité Sociale müsst Ihr Deine Freundin extra melden, die ist völlig unabhängig von der Mutuelle. Sie wird dann als ayant droit über Deine Sécu-Nummer versichert und bekommt eine carte vitale, auf der ihr Name, aber Deine Nummer vermerkt sind. Dies ist auch möglich, wenn sie arbeitssuchend ist:
http://www.ameli.fr/assures/droits-et-d ... sbourg.php
Es genügt dazu eine attestation sur l'honneur (eidesstattliche Erklärung?) darüber, dass Ihr seit mindestens 12 Monaten zusammen lebt:
http://www.ameli.fr/fileadmin/user_uplo ... /S3182.pdf
Am besten, Ihr wendet Euch an Deine CPAM. Bei meinem Partner und mir ging das damals ganz problemlos.
Grüße,
Anka
			
									
									
						bei der Sécurité Sociale müsst Ihr Deine Freundin extra melden, die ist völlig unabhängig von der Mutuelle. Sie wird dann als ayant droit über Deine Sécu-Nummer versichert und bekommt eine carte vitale, auf der ihr Name, aber Deine Nummer vermerkt sind. Dies ist auch möglich, wenn sie arbeitssuchend ist:
http://www.ameli.fr/assures/droits-et-d ... sbourg.php
Es genügt dazu eine attestation sur l'honneur (eidesstattliche Erklärung?) darüber, dass Ihr seit mindestens 12 Monaten zusammen lebt:
http://www.ameli.fr/fileadmin/user_uplo ... /S3182.pdf
Am besten, Ihr wendet Euch an Deine CPAM. Bei meinem Partner und mir ging das damals ganz problemlos.
Grüße,
Anka
- Rush
 - Beiträge: 79
 - Registriert: Dienstag 25. September 2007, 21:27
 - Wohnort: Sophia Antipolis/Côte d'Azur
 
Hallo Pero,
bei mir sind die Verhältnisse genau so wie bei Dir. Wobei allerdings meine Partnerin schon einige Zeit in Frankreich lebt und ich erst dieses Jahr zu ihr gezogen bin. Auch ich habe noch 3 Monate Arbeitslosengeld aus D bezogen und bin arbeitssuchend.
Nach Ablauf dieser 3 Monate war es allerdings überhaupt kein Problem, mich bei der Sécurité Sociale meiner Partnerin anzumelden. Außer meinem Reisepass und einer internationalen Geburtsurkunde wurden keinerlei Nachweise verlangt und ich bekam ziemlich schnell meine "grüne Karte" mit eigener Sécu-Nummer.
Nur bei der Mutuelle mussten wir eine "Concubinats-Erklärung" abgeben.
Ich muss gestehen, ich war selbst etwas überrascht, wie unbürokratisch das ganze über die Bühne ging!
Ob Dir das jetzt allerdings weiterhilft weiss ich auch nicht, wollte Dir nur mal meine eigenen Erfahrungen mit diesem Thema darlegen.
Gruß,
Rush
			
									
									
						bei mir sind die Verhältnisse genau so wie bei Dir. Wobei allerdings meine Partnerin schon einige Zeit in Frankreich lebt und ich erst dieses Jahr zu ihr gezogen bin. Auch ich habe noch 3 Monate Arbeitslosengeld aus D bezogen und bin arbeitssuchend.
Nach Ablauf dieser 3 Monate war es allerdings überhaupt kein Problem, mich bei der Sécurité Sociale meiner Partnerin anzumelden. Außer meinem Reisepass und einer internationalen Geburtsurkunde wurden keinerlei Nachweise verlangt und ich bekam ziemlich schnell meine "grüne Karte" mit eigener Sécu-Nummer.
Nur bei der Mutuelle mussten wir eine "Concubinats-Erklärung" abgeben.
Ich muss gestehen, ich war selbst etwas überrascht, wie unbürokratisch das ganze über die Bühne ging!
Ob Dir das jetzt allerdings weiterhilft weiss ich auch nicht, wollte Dir nur mal meine eigenen Erfahrungen mit diesem Thema darlegen.
Gruß,
Rush
Bonjour, Pero und ich bedanken sich ganz herzlich für die schnellen und sachlichen Antworten. Wie so oft: Hätten wir doch früher die Idee  gehabt das Forum zu befragen! 
Wir haben zwar Freunde und Bekannte in Frankreich, aber sie wissen auch nicht alles.
Das "Projekt" Krankenversicherung kann damit bearbeitet werden
 
Bonne journée et à bientôt, peut-être!
Columbina
			
									
									
						Wir haben zwar Freunde und Bekannte in Frankreich, aber sie wissen auch nicht alles.
Das "Projekt" Krankenversicherung kann damit bearbeitet werden
Bonne journée et à bientôt, peut-être!
Columbina