COC-Bescheinigung

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chrissie77
Beiträge: 34
Registriert: Sonntag 29. August 2004, 13:48

Dienstag 10. April 2007, 08:54

Hallo!

Ich werde in einiger Zeit mein Auto wieder in Deutschland anmelden.

Da ich erst vor zwei Jahren mein Auto von D nach F umgemeldet habe weiss ich das man da ein COC-Papier braucht.
Mein Problem ist jetzt allerdings das mir jemand gesagt hat das man bei der Zulassungsstelle diese Bescheinigung nach der Anmeldung wieder zurück bekommen muss.
Ich glaube aber die haben die damals behalten.
Kann das sein?
Wenn ich diese Bescheinigung jetzt wieder brauche, kann ich dann einfach zur Sous-Prefecture gehen?

Danke.
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Gero
Beiträge: 474
Registriert: Freitag 21. Februar 2003, 13:37
Wohnort: Kehl / Aude

Dienstag 10. April 2007, 18:51

hallo
versuchst halt.
Ansonsten gibts die Möglichkeit beim Hersteller eine neue zu beantragen, kostet um die 55 Euro.
Gruß
Gero
wolle
Beiträge: 552
Registriert: Dienstag 25. Januar 2005, 12:05
Wohnort: Var, Esterel

Dienstag 10. April 2007, 21:02

@chrissie77
...Mein Problem ist jetzt allerdings das mir jemand gesagt hat das man bei der Zulassungsstelle diese Bescheinigung nach der Anmeldung wieder zurück bekommen muss.
Ich glaube aber die haben die damals behalten.
Kann das sein?...

:D :D ... als ordentliche Deutsche macht man doch Fotokopien von allen Originalen die man aus der Hand gibt... oder ? :D

Haste nicht? Mhmm, dann solltest du deinen Entschluss nach D zurueck zu gehen vielleicht nochmal ueberlegen :)

salut wolle
les cigales
Beiträge: 314
Registriert: Sonntag 9. Januar 2005, 10:24

Dienstag 10. April 2007, 22:35

Falls Du keine COC - Bescheinigung mehr hast,mußt Du beim Hersteller eine neue beantragen.Die Preise schwanken zwischen 34 € und 60 € je nach Hersteller.
Frage doch mal bei der Stelle nach,wo Du Deinen Wagen abgemeldet hast,ob sie versehentlich den Schein einbehalten haben.Sämtliche Unterlagen,müssen auch bei Zulassungstelle eine Zeitlang aufbewahrt werden.
Ansonsten gehe zu dem Händler,wo Du den Wagen gekauft hast.Vielleicht hat er eine Genehmigung vorliegen,die er an die Zulassungstelle faxen kann.Meist geben die sich damit auch zufrieden.
Für Oldtimer,Exoten und Kleinstserien,gibt es Ausnahme- bzw. Sondergenehmigungen bei Regierungspräsidium.

Gruss Klaus
Zuletzt geändert von les cigales am Dienstag 10. April 2007, 22:36, insgesamt 1-mal geändert.
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